Nachrichten aus Deutschland  2002       nach oben


22. Juli 2002 17:46 Uhr

Struck: Sicherheitspolitik im Zeichen der Kontinuität
Doch großer Zapfenstreich für Scharping

Der neue Bundesverteidigungsminister Peter Struck will an der
Wehrpflicht festhalten und die Neuausrichtung der Bundeswehr
konsequent fortsetzen. Das Konzept der inneren Führung werde
fortgeschrieben und den Herausforderungen einer Friedensarmee im
Einsatz angepasst, sagte Struck anlässlich einer Pressekonferenz zu
aktuellen Themen der Verteidigungspolitik am 22. Juli 2002 in Berlin.

Die Bundeswehr werde ihren internationalen Verpflichtungen unverändert
nachkommen, sagte der Bundesminister und unterstrich: "Unsere
militärischen Beiträge sind Ausdruck der gewachsenen internationalen
Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland. Die internationale
Gemeinschaft knüpft zu Recht legitime Erwartungen an Deutschland, die
wir nicht enttäuschen werden."

Struck betonte ferner, er halte an den bisherigen Planungen zum
Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums fest. "Mit dem Haushalt
2003 wird die Bundeswehr ihren Aufgaben gerecht werden können", sagte
der Minister und machte deutlich, dass es auch bei der mittelfristigen
Finanzplanung, die vom Kabinett verabschiedet worden ist, keine
Änderungen geben werde.

Der Bundesverteidigungsminister würdigte die Leistungsfähigkeit und
die hohe Professionalität der Bundeswehr bei der Erfüllung ihrer
schwierigen Aufgaben zur Sicherung des Friedens. Sie verdiene hohe
Anerkennung und Wertschätzung über die Parteigrenzen hinweg und sei
ein unverzichtbarer Bestandteil einer umfassenden deutschen Außen- und
Sicherheitspolitik.

Peter Struck wird am Donnerstag, den 25. Juli 2002, in einer
Sondersitzung des Deutschen Bundestages seinen Amtseid ablegen und
anschließend eine Regierungserklärung abgeben. Dem wird sich eine
Debatte im Deutschen Bundestag anschließen.

Struck kündigte an, bereits im Anschluss an diese Debatte seine erste
Reise als Bundesverteidigungsminister nach Afghanistan antreten zu
wollen, um die dort im Rahmen der ISAF stationierten deutschen
Soldatinnen und Soldaten zu besuchen.

Am Montag, den 29. Juli 2002, wird Verteidigungsminister Struck seinen
Vorgänger Rudolf Scharping mit einem großen Zapfenstreich in Berlin
feierlich verabschieden.


22. Juli 2002

Bundeskanzler gratuliert Michael Schumacher zur Formel1-Weltmeisterschaft

Bundeskanzler Gerhard Schröder sandte Michael Schumacher zum Gewinn
der diesjährigen Formel 1-Weltmeisterschaft folgendes
Glückwunschschreiben:" Lieber Michael Schumacher,
vorzeitig haben Sie Ihre inzwischen fünfte Formel 1-Weltmeisterschaft
errungen. Ein großartiger Erfolg in Ihrer ohnehin einzigartigen
Karriere. Sie haben in der Formel 1 nahezu alle Rekorde gebrochen und
ganz neue Maßstäbe gesetzt. Zur Weltmeisterschaft gratuliere ich Ihnen
und dem gesamten Ferrari-Team ganz herzlich.
Für die kommenden Formel 1-Läufe und die neue Saison wünsche ich Ihnen
viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Ihr Gerhard Schröder


22.07.2002

Haben auch Sie Waffen? 

Mit 500.000 Faltblättern wird die Bayerische Polizei rechtzeitig vor Beginn der bayerischen Schulferien Reisende über in Deutschland verbotene oder erlaubnispflichtige Waffen aufklären, die allerdings im Ausland oft ohne weiteres zu erwerben sind. Ob Gotcha-Pistole, die mit Luftdruck Farbkugeln verschießt, Präzisionsschleuder oder bestimmte Feuerzeugmesser - es gibt kaum etwas, was auf Straßenmärkten unserer Nachbarländer nicht zu haben ist. "Da heißt es Finger weg, wenn man zu Hause nicht in Konflikt mit dem Waffenrecht kommen will," rät Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein allen Reisenden.


17.07.02

"Freiheit in Sicherheit"

Angesichts der terroristischen Bedrohungen und der grenzüberschreitenden Kriminalität besteht für Politik und Staat erheblicher Handlungsbedarf. Freiheit ist ohne Sicherheit nicht denkbar. Nur in einem Land, in dem die Bürger sicher leben, können sie ihre Freiheit wirklich entfalten", sagte Innenstaatssekretär Hermann Regensburger anlässlich einer Veranstaltung der Arbeitskreise "Juristen (JUR)" und "Polizei und Innere Sicherheit" des CSU-Bezirksverbandes München/Oberbayern am 17. Juli 2002 in München.

Die Bayerische Staatsregierung habe nach dem 11. September 2001 schnell und gezielt reagiert. "Am 9. Oktober 2001 haben wir das bisher größte Sicherheitspaket aller deutschen Länder mit einem Volumen von rund 200 Millionen Euro verabschiedet. Wir schaffen damit unter anderem 890 neue Stellen für die Sicherheit in Bayern", so Regensburger.

Auch die Bundesregierung habe auf die terroristische Bedrohung reagiert und Sicherheitspakete beschlossen, die inzwischen in Kraft getreten sind. Dabei wurden zahlreiche Anleihen aus dem Konzept Bayerns entnommen. Regensburger: "Wir werten das als Schritt in die richtige Richtung, sehen aber im Interesse einer größtmöglichen Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Es muss die Möglichkeit bestehen, gewaltbereite Ausländer bereits regelmäßig beim Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung auszuweisen. "Die Bundesregierung verlangt hier dagegen einen konkreten Beleg, der in der Praxis oft nur sehr schwer zu erbringen ist. Wenn so weitreichende Recherchen notwendig sind, entsteht ein hohes Sicherheitsrisiko. Wir können nicht warten, bis das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“, so Regensburger. Ferner sollte die Regelanfrage beim Verfassungsschutz auch bei allen längerfristigen Aufenthalten von Ausländern vorgeschrieben werden. Außerdem muss es auch den Landesämtern für Verfassungsschutz ermöglicht werden, Informationen vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu erhalten.

"Ich begrüße es, dass in Pässen und Personalausweisen künftig biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Gesichtsmerkmale aufgenommen werden können. Die Umsetzung im Pass- und Personalausweisgesetz steht aber noch aus. Wir müssen dabei biometrische Daten auch zum festen Bestandteil jedes Visums machen. Leider ist im Gesetzeswerk der Bundesregierung ausdrücklich festgeschrieben, dass für die biometrischen Daten keine bundesweite Datei eingerichtet wird. Wir dürfen nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Der Zugriff auf eine zentrale Datei erleichtert und beschleunigt polizeiliche Fahndungsmaßnahmen wesentlich. Aus der Sicht des Datenschutzes sehe ich hier keine Hinderungsgründe", so Regensburger.

Außerdem sei es wichtig, die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inneren über eine Grundgesetzänderung zu erweitern. Die Länder müssten in besonderen Gefährdungslagen auch unterhalb der Schwelle des Verteidigungs- oder Spannungsfalls die Möglichkeit haben, auf die Bundeswehr zurückzugreifen, wenn die Hilfe durch den Bundesgrenzschutz nicht ausreiche. Insbesondere bestehe das Bedürfnis, Streitkräfte beim Schutz von zivilen Einrichtungen einzusetzen, um die Polizei personell zu entlasten. Daneben bedürfe es auch der Klarstellung, dass der Schutz von Einrichtungen unserer Bündnispartner Aufgabe der Streitkräfte ist.

Regensburger betonte des Weiteren die Bedeutung einer gemeinsamen, eng abgestimmten europäischen Sicherheitspolitik. Der Datenbestand und die Fahndungsmöglichkeiten im Schengener Informationssystem (SIS) müssen rasch erweitert und Europol zu einer schlagkräftigen Analyse- und Informationsstelle ausgebaut werden. "Ausdrücklich begrüße ich hier die Arbeiten der EU-Kommission und des Rates der Justiz- und Innenminister der EU-Staaten zur Schaffung eines europäischen Haftbefehls, mit dem die Auslieferung verurteilter Straftäter und auch der Vollzug von Ermittlungshaftbefehlen innerhalb der Europäischen Union erleichtert wird", so Regensburger.

Regensburger hielt der Bundesregierung vor, dass das nunmehr verabschiedete Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung weit hinter dem von Bayern im Bundesrat eingebrachten Gesetzesvorschlag zurückgeblieben ist. Zum einen erfasst es nicht hochgefährliche Verurteilte, die gegenwärtig eine zeitige Freiheitsstrafe verbüßen oder bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes verurteilt werden. Zum anderen ermuntert es die Gerichte, Sicherungsverwahrung nicht bereits im Urteil zu verhängen, sondern die Anordnung hinauszuschieben. "Was jedoch im Urteil versäumt wird, ist unter den Bedingungen des neuen Gesetzes kaum mehr nachholbar", so Regensburger. Das Gericht muss spätestens sechs Monate vor der Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Strafe über die Sicherungsverwahrung entscheiden. Neue Erkenntnisse, die danach gewonnen werden, können nicht mehr verwertet werden.


17. Juli 2002 16:50 Uhr

Bundesverfassungsgericht bestätigt Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare

Gleichgeschlechtliche Paare erhalten rechtliche Sicherheit für ein auf
Dauer angelegtes Zusammenleben. Das Bundesverfassungsgericht hat am
17. Juli 2002 entschieden, dass das Gesetz zur Eingetragenen
Lebenspartnerschaft verfassungsgemäß ist und nicht den in Artikel 6
des Grundgesetzes normierten Schutz der Ehe und Familie verletzt.

Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye begrüßte das Urteil als
"eindrucksvolle Bestätigung der Reformpolitik der Bundesregierung zum
Abbau von Diskriminierungen von Schwulen und Lesben in Deutschland".
Das Lebenspartnerschaftsgesetz geht auf eine Initiative der
Bundesregierung zurück. Die Landesregierungen von Bayern, Sachsen und
Thüringen hatten ein Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz
angestrengt.

Die Bundesregierung erwarte nun, dass auch das
Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz zügig verabschiedet
werde, erklärte Heye. Neben steuer- und beamtenrechtlichen
Regelungen sieht das Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen muss,
die Berücksichtigung der Lebenspartnerschaften bei Sozialleistungen
vor. Die Bundesregierung sehe mit dem Urteil zudem die Gesamtheit
ihrer gesellschaftspolitischen Reformpolitik bestätigt, zu der auch
das Zuwanderungsgesetz zähle, sagte der Regierungssprecher.

Beendigung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben

Das Lebenspartnerschaftsgesetz gibt homosexuellen Paaren die
Möglichkeit, ihre Partnerschaft bei einer von den Ländern zu
bestimmenden Behörde - in der Regel beim Standesamt - eintragen zu
lassen. Daraus erwachsen für die Partner eine Reihe von Rechten und
Pflichten, deren Fehlen bislang schwule und lesbische Paare im Alltag
diskriminiert hat. Das nun auch als verfassungsgemäß bestätigte Gesetz
trägt der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensweise als
selbstverständlichem Teil der Gesellschaft Rechnung.

Sichere Rechtsstellung der Lebensgemeinschaft

Kernpunkte des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind:

    * die Möglichkeit, einen gemeinsamen Namen zu bestimmen
    * gegenseitige Unterhaltspflichten und -rechte
    * das "kleine Sorgerecht" des Lebenspartners, also die
      Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens eines
      Kindes, das der Lebenspartner/die Lebenspartnerin in die
      Partnerschaft einbringt
    * das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Lebenspartners
    * das Recht des überlebenden Lebenspartners, in einen Mietvertrag
      über Wohnraum einzutreten
    * Zeugnisverweigerungsrechte
    * die Einbeziehung des Lebenspartners in die Kranken- und
      Pflegeversicherung
    * Nachzugs- und Einbürgerungsrechte für ausländische Lebenspartner
    * Regelungen über die Folgen der Trennung von Lebenspartnern (zum
      Beispiel Unterhaltsrecht).

Keine völlige Gleichstellung mit der Ehe

Mit fünf zu drei Stimmen bestätigte der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts die Auffassung der Bundesregierung, dass
durch die Regelungen des Lebenspartnerschaftsgleichstellungsgesetzes
keine völlige Gleichstellung mit der Ehe erfolge.

Aus deren besonderem Schutz der Ehe und Familie im Grundgesetz folge
aber auch kein "Abstandsgebot" gleichgeschlechtlicher Partnerschaften,
das für diese die Möglichkeit einer rechtlichen Bindung verbiete. Die
Unterscheidung zwischen der Ehe von Mann und Frau und den
eingetragenen Lebenspartnerschaften trage daher der notwendigen
Differenzierung ausreichend Rechnung.

Nachbesserungsbedarf lediglich in einem Punkt

Nachbesserungsbedarf des Gesetzgebers hat das Bundesverfassungsgericht
lediglich in einem Punkt angemahnt: Es müsse noch eine Regelung
getroffen werden für den Fall, dass einer der Partner einer
Lebenspartnerschaft später eine Ehe schließen will. Möglich seien
dabei zwei Varianten: eine vorherige Auflösung der Lebenspartnerschaft
oder ein automatisches Gegenstandsloswerden durch die Eheschließung.


17. Juli 2002

Organisierten Kriminalität: Bundesregierung konsequent gegen kriminelle Vereinigungen
 

Die Anzahl der Ermittlungsverfahren sowie die Zahl der Tatverdächtigen
im Bereich der Organisierten Kriminalität in Deutschland ist im
vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Mit insgesamt 787
Ermittlungsverfahren und 15.237 Tatverdächtigen bewegen sich die
Zahlen in 2001 aber im Durchschnitt auf dem Niveau der Vorjahre. Das
geht aus dem "Lagebild Organisierte Kriminalität (OK) 2001" hervor,
das Bundesinnenminister Otto Schily heute in Berlin veröffentlicht
hat.

"Die Strafverfolgungsbehörden haben bei der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität deutliche Erfolge erzielt," so Schily im
Rückblick auf 2001. "Die Organisierte Kriminalität in Deutschland ist
nach wie vor von einer Vielzahl parallel agierender Gruppierungen
geprägt, die zum Teil Kontakte untereinander pflegen und in losen
Netzwerken kooperieren. Die Mehrzahl der Gruppierungen verfügt über
ausgeprägte internationale Verflechtungen. Sie agieren verstärkt
grenzüberschreitend. Internationale Verbindungen müssen wir konsequent
bekämpfen. Dafür muss die internationale Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden weiter verstärkt werden. Vorrangig müssen wir die
Finanzströme der kriminellen und terroristischen Vereinigungen
unterbinden. Unser neues Geldwäschebekämpfungsgesetz ist international
vorbildlich. Es tritt neuen Geldwäscherisiken und -techniken mit
wirksamen Regelungen entgegen und setzt Maßstäbe bei der Bekämpfung
der internationalen Kriminalität.

Die Bundesregierung habe in den letzten Jahren eine ganze Reihe
entscheidender Verbesserungen für eine effektive
Kriminalitätsbekämpfung auf den Weg gebracht, so Schily weiter. "Wir
betreiben eine konsequente Politik gegen die Organisierte
Kriminalität."

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung ein Abkommen
über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität mit Litauen und ein entsprechendes Abkommen mit Slowenien
geschlossen. Am 18. Juni 2002 folgte die Unterzeichnung eines
OK-Abkommens durch Schily und seinen polnischen Amtskollegen Janik in
Breslau.

Auf europäischer Ebene hat die Bundesregierung maßgeblich an der
Mandatserweiterung des Europäischen Polizeiamts Europols auf weitere
schwerwiegende Formen internationaler Kriminalität mitgewirkt, z.B.
auf die Geldwäsche unabhängig von der Vortat.

Das Lagebild "Organisierte Kriminalität 2001 in der Bundesrepublik
Deutschland" wurde vom Bundeskriminalamt unter Beteiligung der
Landeskriminalämter, der Grenzschutzbehörden und des Zollkriminalamtes
erarbeitet. Es basiert auf den Ermittlungsergebnissen aller Polizei-
und Zollstellen, die an der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität
beteiligt sind, und liefert detaillierte Informationen über das Ausmaß
und das Gefährdungspotential der Organisierten Kriminalität in
Deutschland.

Bundesweit waren im Jahr 2001 insgesamt 787 Ermittlungsverfahren im
Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität anhängig. Die Zahl der
Verfahren ist leicht rückläufig (2000: 854, 1999: 816, 1998: 832
Ermittlungsverfahren), entspricht aber in etwa dem Umfang der letzten
Jahre.

Der Schwerpunkt der kriminellen Aktivitäten lag mit 277 Verfahren nach
wie vor im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, gefolgt von 107
Verfahren im Bereich der Eigentumskriminalität. Die Zahl der Verfahren
im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben ging im Vergleich zum Vorjahr
leicht zurück (2001: 88, 2000: 103 Verfahren). Ein Rückgang ist
ebenfalls bei der Schleuserkriminalität (2001: 55; 2000: 80 Verfahren)
sowie der Gewaltkriminalität (2001: 37; 2000: 46 Verfahren) zu
verzeichnen.

Wie im Vorjahr hatten sich die Tätergruppen in 66 % der Fälle auf eine
bestimmte Deliktsart spezialisiert, in 34 % der Verfahren agierten sie
deliktsübergreifend.

Im Jahr 2001 wurde gegen insgesamt 15.237 Tatverdächtige ermittelt,
davon wurden 7.844 Tatverdächtige im Berichtsjahr erstmalig erfasst.
Die Zahl liegt deutlich unter der des Vorjahres (2000: 9.421).

Die Tatverdächtigen gehörten 87 verschiedenen Nationalitäten an (2000:
92). Der Anteil deutscher Tatverdächtiger stieg im Vergleich zum
Vorjahr von 43,8 % auf 47,9 %. Der Anteil nichtdeutscher
Tatverdächtiger ist zwar wie im Vorjahr leicht zurückgegangen, der
weiterhin hohe Anteil an Tatverdächtigen im Bereich der Organisierten
Kriminalität zeigt jedoch den meistens internationalen Charakter der
kriminellen Organisationen.

Bei Tatverdächtigen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit machten die
türkischen Staatsangehörigen nach wie vor die größte Gruppe aus. Wie
im Vorjahr ist die Zahl jedoch erneut leicht rückläufig (2001: 8,7 %;
2000: 9,6%).

Bei der zweitgrößten Tätergruppe handelt es sich mit 4,4 % um
jugoslawische Staatsangehörige, gefolgt von Italienern, Polen,
Litauern und Russen.

Wie in den Vorjahren wiesen mehr als drei Viertel aller Verfahren
internationale Bezüge auf. Die häufigsten Verflechtungen bestanden in
die Niederlande (im Zusammenhang mit Rauschgifthandel und -schmuggel)
gefolgt von Verbindungen nach Polen, Österreich, Belgien und
Frankreich.

Die ermittelte Schadenshöhe der zugrunde liegenden 787 Verfahren
belief sich 2001 auf 2,3 Mrd. DM. Die hohe Vorjahressumme (7,28 Mrd.
DM) war durch mehrere Großverfahren, darunter ein Verfahren mit einer
Schadenssumme von allein 4,3 Mrd. DM, bedingt. Die geschätzten
Abschöpfungen beliefen sich wie im Vorjahr auf rund 1,5 Mrd. DM.

In 242 Ermittlungsverfahren wurden Maßnahmen zur Sicherung der
Gewinnabschöpfung durchgeführt. Dabei wurde Vermögen im Wert von 200
Millionen DM vorläufig sichergestellt.


15. Juli 2002 18:53 Uhr

Deutsche Soldaten im Bosnieneinsatz auf sicherer Rechtsgrundlage

Die Bundesregierung begrüßt den Beschluss des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen (UN) zur Verlängerung des Mandats für ihre
Friedensmissionen in Bosnien-Herzegowina. Somit steht auch der Beitrag
deutscher Soldaten und ziviler Helfer bei der Friedenssicherung in dem
Balkanstaat für die nächsten 12 Monate wieder auf sicherem rechtlichem
Grund.

Der Beschluss war nach mehrwöchigen, schwierigen Verhandlungen in der
Nacht vom Freitag, dem 12. Juli 2002, in New York zustande gekommen.
Schwierig waren die Beratungen vor allem wegen des Zeitpunkts für die
Beschlussfassung geworden. Denn: Zeitgleich mit dem Fälligkeitsdatum
1. Juli 2002 für eine in der Sache unstrittige Verlängerung des
Bosnien-Mandats trat auch das Statut von Rom zur Schaffung des
Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft.

Internationaler Strafgerichtshof mit universaler Jurisdiktion bei
schwersten Menschenrechtverletzungen

Dieser neue Strafgerichtshof mit seiner universalen Zuständigkeit zur
Verfolgung schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit hätte
theoretisch auch Jurisdiktion hinsichtlich der bei den
UNO-Friedensmissionen in Bosnien eingesetzten Soldaten entfaltet. Die
USA, die dem Statut von Rom bisher nicht beigetreten sind, äußerten
daher Bedenken, ihre auf dem Balkan eingesetzten Soldaten dem
theoretisch möglichen Zugriff des neuen Gerichtshofs auszusetzen. Sie
forderten, ihre Soldaten von möglichen Strafverfolgungsmaßnahmen
auszunehmen.

Bundesaußenminister Joschka Fischer verwies in diesem Zusammenhang auf
einen Brief von UN-Generalsekretär Kofi Annan, in welchem dieser
darauf hingewiesen hatte, dass in all den Friedenserhaltenden
Maßnahmen der Vereinten Nationen kein Fall bekannt sei, wo ein Fall
für den Strafgerichtshof aufgetaucht wäre. Der Außenminister
verdeutlichte am 13. Juli: "Wir sind der Ansicht, dass Angehörige von
Friedensmissionen einer Immunität nicht bedürfen."

Kompromiss hinsichtlich Vorbehalten der USA gegen Strafgerichtshof

Um eine Verlängerungsresolution zu verhindern, die ihren Bedenken nach
ihrer Auffassung nicht ausreichend Rechnung getragen hätte, machten
die USA in der Folge im Sicherheitsrat Gebrauch von ihrem Vetorecht.
Und erst nach schwierigen Verhandlungen fanden die Mitglieder im
UN-Sicherheitsrat schließlich zu einem Kompromiss, der im Kern

    * das Mandat für die UNO-Mission UNMiBH und alle dieser
      zugeordneten weiteren Missionen wie z.B. SFOR um 12 Monate
      verlängert (UN-Resolution 1423) und
    * Angehörige an der Friedensmission aus Ländern, die das Statut
      von Rom nicht anerkennen, für 12 Monate von möglichen
      Strafverfolgungsmaßnahmen ausnimmt mit der Option, sich in einem
      Jahr erneut mit der Angelegenheit zu befassen (UN-Resolution
      1422).

Die Bundesregierung hatte bei der Suche nach einem Kompromiss
nachdrücklich betont, dass aus ihrer Sicht eine akzeptable Lösung
gefunden werden müsse, die weder den Sicherheitsrat noch das Statut
des IStGH beschädigt. Dem soll Resolution 1422 Rechnung tragen.

Bundesaußenminister Fischer erklärte in der Berliner Zeitung vom 15.
Juli 2002, er könne das Ergebnis nur eingeschränkt gutheißen; er halte
jedoch nichts von einer Totalkonfrontation. Zwar trage der im
Sicherheitsrat ausgehandelte Kompromiss den Bedenken der
Bundesregierung nicht vollständig Rechnung. Er lasse aber Raum für
eine Fortführung des Dialogs mit den USA, so Fischer.

Europäische Abstimmung und Dialog mit den USA

Der Bundesaußenminister begrüßte insbesondere das abgestimmte Vorgehen
der europäischen Partnern und ihr geschlossenes Auftreten im
Sicherheitsrat selbst, das richtungweisend für andere Mitglieder
wurde. Die Bundesregierung ist entschlossen, mit ihren europäischen
Partnern weiter gemeinsam daran zu arbeiten, die USA langfristig zu
einem Umdenken in ihrer Haltung gegenüber dem Internationalen
Strafgerichtshof zu bewegen.

Inzwischen haben 139 Regierungen das Statut von Rom unterzeichnet. In
74 Staaten ist es bereits ratifiziert, also in innerstaatliches Recht
umgewandelt worden.


15. Juli 2002 14:01 Uhr

Sicherheitshinweis für Pakistan erneuert

Das Auswärtige Amt hat nach dem Sprengstoffanschlag auf eine deutsche
Reisegruppe in Pakistan im Grenzgebiet zu Afghanistan am 13. Juli 2002
noch einmal auf den bereits seit längerem bestehenden
Sicherheitshinweis für das Land hingewiesen, wonach von nicht
unbedingt notwendigen Reisen nach Pakistan abgeraten wird.

Im Falle dringender Reisen sollten in Teilen der Bevölkerung
bestehende Vorbehalte gegen westliche Ausländer beachtet werden. Das
gelte auch für die Großstädte des Landes. Reisende sollten sich
deshalb über die lokale Sicherheitslage wie auch die allgemeine
politische Lage informieren. Reisen in das Landesinnere sollten unter
Beachtung entsprechender Sicherheits- und Verhaltensregeln erfolgen.
Das Auswärtige Amt rät weiterhin davon ab, die unmittelbaren
Grenzgebiete zu Afghanistan aufzusuchen.


13.07.2002

Bundestagswahl 2002: 23 Vereinigungen als Parteien
anerkannt


Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2002 in
Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass folgende
Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren
letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit
mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren bzw. sind. Diese Parteien
haben deshalb bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Wahl
zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002 keine
Unterstützungsunterschriften beizubringen.

Die im 14. Deutschen Bundestag vertretenen Parteien:

    1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
    2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
    3. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU),
    4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
    5. Freie Demokratische Partei (FDP),
    6. Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS).

Außerdem folgende Parteien:

    1. DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU) im Landtag des Landes Brandenburg
       seit dessen letzter Wahl am 5. September 1999 mit fünf
       Abgeordneten vertreten.
    2. Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill) in der Bürgerschaft
       der Freien und Hansestadt Hamburg seit deren letzter Wahl am
       23. September 2001 mit fünfundzwanzig Abgeordneten vertreten.

Der Bundeswahlausschuss stellt ferner fest, dass folgende weitere 23
Vereinigungen für die Wahl des 15. Deutschen Bundestages als Parteien
anzuerkennen sind, die in der Reihenfolge der Anzeige ihrer
Wahlbeteiligung aufgeführt sind:

    1. FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS - FAMILIE -
    2. Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei -
    3. Nationaldemokratische Partei Deutschlands - NPD -
    4. DIE GRAUEN - Graue Panther - GRAUE -
    5. Freiheitliche Partei Deutschlands - FP Deutschlands -
    6. Deutsche Soziale Union - DSU -
    7. Die Spaßpartei für Deutschland - SPASSPARTEI -
    8. Humanistische Partei - HP -
    9. KOMMUNISTISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS - KPD -
    10. CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten -
        CM -
    11. Deutsche Kommunistische Partei - DKP -
    12. Partei Bibeltreuer Christen - PBC -
    13. Ab jetzt ... Bündnis für Deutschland - Deutschland -
    14. Bayernpartei - BP -
    15. Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands
        gegründet 1870 - ZENTRUM -
    16. Ökologisch-Demokratische Partei - ödp -
    17. Bürgerrechtsbewegung Solidarität - BüSo -
    18. Alternative spirituelle Politik im neuen Zeitalter - Die
        Violetten
    19. Partei der Arbeitslosen und Sozial Schwachen - PASS -
    20. Feministische Partei DIE FRAUEN - DIE FRAUEN -
    21. DIE REPUBLIKANER - REP -
    22. Partei für RentenGerechtigkeit und Familie - PRG -
    23. Aufbruch für Bürgerrechte, Freiheit und Gesundheit - AUFBRUCH
        -

Diese vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2002 anerkannten
Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften
sammeln. Für jeden Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften von
mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und für
einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1 vom
Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten
Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2.000 Wahlberechtigten,
erforderlich.

Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die
Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 18. Juli 2002,
18.00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die
Kreiswahlausschüsse bzw. Landeswahlausschüsse am 26. Juli 2002.


12.07.2002

BÜRGERFONDS 18|2002 LEGT ZWISCHENBILANZ VOR
TV-DUELL: FDP KLAGT GEGEN ARD UND ZDF

FDP-Bundesschatzmeister Günter Rexrodt hat am Freitag eine Zwischenbilanz zum »Bürgerfonds  18|2002« vorgelegt. Danach sind seit dem Beginn der professionellen Spendenkampagne mehr als 2,8 Millionen Euro an Spenden eingegangen. Präsentiert wurde auch der TV-Spot mit Wigald Boning zur neuen Service- und Spendenhotline der FDP »Liberale Auskunft«. Derzeit verlost der Bürgerfonds das Manuskript der historischen Bewerbungsrede von Guido Westerwelle als Kanzlerkandidat mitsamt seinen Originalnotizen. Die FDP hat am Mittwoch Klage einreicht, um eine Teilnahme am TV-Duell zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber durchzusetzen. Gleichzeitig präsentierte Generalsekretärin Cornelia Pieper ein Plakat in Anspielung auf das in der »Bild«-Zeitung erschienene erste Rededuell der Kontrahenten.


12.07.02

Zuwanderung

"Wer auf Dauer in Deutschland leben will, muss sich nach besten Kräften in die vorgefundene rechtliche, politische und gesellschaftliche Situation einfügen. Er muss die Grundwerte unserer Gesellschaft akzeptieren und Verantwortung für sie übernehmen. Zur Integration gehört die Beherrschung der deutschen Sprache, die Identifikation mit der neuen Heimat und ein funktionierendes Miteinander im Beruf. Wer dagegen Zuwanderung unter Missachtung der Integrationsfähigkeit und Integrationsbereitschaft der Bevölkerung ausweiten will, setzt nicht nur unseren Wohlstand, sondern auch den sozialen Frieden aufs Spiel. Die überwiegende Mehrheit spricht sich laut Umfragen angesichts des schon jetzt mit bundesweit 9 Prozent sehr großen Ausländeranteils und der 4 Millionen Arbeitslosen für weniger Zuzug aus. Das Zuwanderungsgesetz wird jedoch mehr Zuwanderung zur Folge haben. Außerdem behandelt es die Integration nur stiefmütterlich und lückenhaft", stellt Innenminister Dr. Günther Beckstein beim Kaufmanns-Casino am Abend des 12. Juli 2002 in München seine Position dar.

Zwischen 1979 und 1999 hat sich die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer von 3,5 Millionen auf 7,3 Millionen mehr als verdoppelt. Die Sozialhilfequote lag Ende 2000 mit 8,1 Prozent bei Ausländern wesentlich höher als bei Einheimischen (2,8 Prozent). Die Quote der Arbeitslosigkeit unter Ausländern ist mit 18,4 Prozent etwa doppelt so hoch wie die Quote der Arbeitslosigkeit Deutscher mit 9,9 Prozent (Stand Juni 2002). "Dies belegt, dass bereits jetzt die Mehrzahl nicht in die Arbeit, sondern in die Sozialsysteme zuwandert. Wir müssen deshalb alles tun, damit sich die Lage nicht noch verschärft", so Beckstein.
Besonders problematisch ist laut Beckstein, dass das Zuwanderungsgesetz die Integration nicht grundlegend verbessert. Nur neu kommende Ausländer haben einen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen. Bereits hier lebende Ausländer, die schon eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Zudem belastet das Gesetz die Länder und Kommunen, die ohnehin außerhalb der Kurse Integrationslasten in erheblichem Umfang tragen müssen. Beckstein: "Wir haben in der parlamentarischen Beratung gefordert, dass die Kosten für die Integrationskurse insgesamt vom Bund zu übernehmen und sowohl die Ausländer als auch die jeweiligen Arbeitgeber zu beteiligen sind. Der Bundesrat hat sich ebenfalls für eine volle Kostenübernahme bei Basis-, Aufbau- und Orientierungskursen ausgesprochen. Diese Forderungen blieben aber in weiten Teilen unberücksichtigt.


11. Juli 2002 13:59 Uhr

Mittelstandspolitik der Bundesregierung

Der so genannte Mittelstand ist eine der wichtigsten Säulen der
deutschen Wirtschaft. Gut 730.000 Freiberufler, knapp 700.000
Handwerker, rund 650.000 Handelsunternehmen, etwa 100.000
produzierende Unternehmer und über eine Million weitere Mittelständler
aus anderen Bereichen sorgen dafür, dass die deutsche Wirtschaft
funktioniert. Mittelständler bilden vier von fünf jungen Menschen aus
und stellen damit rund 80 Prozent der Ausbildungsplätze
- Investitionen in Menschen und in die eigene unternehmerische
Zukunft.

Die Bundesregierung fördert den Mittelstand daher nach Kräften:
damit die Rahmenbedingungen stimmen, der Wettbewerb funktioniert und
die Kultur der Selbständigkeit gestärkt wird. So wurden die
Modalitäten der Mittelstandsförderung vereinfacht und die Belastungen
für Selbständige reduziert. Besondere Unterstützungen sind für die
Gründungsphase kleiner und mittlerer Unternehmen ins Leben gerufen
worden - und machen Mut zur Selbständigkeit.


10. Juli 2002

Themen: Öffentlicher Dienst

"Stoiber verunsichert Beamte und Pensionäre"
 
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen gibt Informationen über
die Reform der Beamtenversorgung an die Öffentlichkeit, die Beamte und
Pensionäre in Bayern verunsichern und gegen die Bundesregierung
aufbringen sollen.

In den Informationen wird der Eindruck erweckt, als ob das
Versorgungsänderungsgesetz 2001 zu Kürzungen der Beamtenpensionen
führen werde. Einige Beamte und Pensionäre aus Bayern haben sich an
Bundesminister Otto Schily gewandt und unter Berufung auf die
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen mit
großer Besorgnis angefragt, ob ihre Pensionen gekürzt werden sollen.

Das Bundesministerium des Innern hat die bayerische Beamtenschaft
beruhigt und darauf hingewiesen, dass keine Pension gekürzt und kein
Ruheständler weniger als zuvor erhalten werde.

Bundesminister Otto Schily erklärt dazu:

"Ich fordere Herrn Stoiber auf, diese Wahlkampagne auf dem Rücken der
Beamten und Pensionäre sofort zu beenden und die Öffentlichkeit und
die betroffenen Menschen in Bayern wahrheitsgemäß zu informieren. Die
Reform der Beamtenversorgung ist - wie auch das Bayerische
Staatsministerium der Finanzen sehr wohl weiß - so angelegt, dass die
Pensionen mit verminderten Zuwachsraten bei den nächsten acht
Anpassungen auch künftig weiter steigen

werden. Tatsächlich wird also keine Pension gekürzt, kein Ruheständler
erhält weniger als zuvor. Dass dieses Vorgehen verfassungsgemäß ist,
hat jüngst das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Wer allerdings angesichts der demographischen Entwicklung den Eindruck
erweckt, es könne alles beim Alten bleiben, wer den Beamten trotz der
explodierenden Versorgungsausgaben gerade bei den Länden unverändert
hohe Zuwachsraten bei den Pensionen in Aussicht stellt, handelt
verantwortungslos. Herr Stoiber ist offenbar nicht bereit, den Beamten
und Pensionären in Bayern zu erklären, welche Konsequenzen aus der
demographischen Entwicklung gezogen werden müssen, damit den Beamten
auch im Alter ein angemessener Lebensstandard gewährt werden kann."


09.07.02)

Bayern bemängeln LKW-Maut

"Die rot-grüne Bundesregierung hat die einmalige Chance vertan, mit der Einführung der Autobahnmaut für schwere LKW ab 2003 faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die Lücken im Fernstraßenhaushalt aufzufüllen und die Investitionen auch zum Wohle der angeschlagenen Bauwirtschaft hochzufahren. Die aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung an sich begrüßenswerte Einführung der LKW-Maut zur gerechten Beteiligung auch ausländischer LKW an der Finanzierung unserer Autobahnen verkommt damit zu einer versteckten Steuererhöhung durch Rot-Grün", kritisierte Innenminister Dr. Günther Beckstein die von der Bundesregierung geplante Verwendung der ab 2003 erwarteten Einnahmen aus der LKW-Maut und das weitgehende Fehlen von Ausgleichsmaßnahmen für das deutsche Transportgewerbe zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen im internationalen Wettbewerb.

"Die Forderungen Bayerns, dabei den Wettbewerb nicht zu Ungunsten der deutschen Transportunternehmen zu verzerren und die Mauteinnahmen auch tatsächlich und vollständig in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu investieren, stießen bei der Bundesregierung auf taube Ohren. Tatsächlich will der Bund einen Großteil des Mautaufkommens dazu verwenden, die Haushaltslöcher von Finanzminister Eichel zu stopfen. Deshalb ist es nur verständlich, dass das deutsche Transportgewerbe Front gegen die LKW-Maut macht. Am Finanzierungsengpaß im Fernstraßenbau wird sich trotz Mauteinnahmen jedenfalls nichts ändern, obgleich der Bedarf an Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Fernstraßennetz bereits heute gewaltig ist und ständig weiter steigt. Die Folge ist, dass dringend notwendige Projekte nicht begonnen und laufende Projekte nicht zügig abgewickelt werden können", kritisierte Beckstein. "Trotz des offenkundig dringenden Handlungsbedarfes und trotz der für 2003 erwarteten Einnahmen aus der LKW!
!
-Maut in Höhe von 1,55 Milliarden Euro will die Bundesregierung Medienberichten zu Folge im nächsten Jahr die Investitionen für den Fernstraßenbau gegenüber 2002 gerade einmal um 300 Millionen Euro anheben. Zur Finanzplanung 2004 bis 2006 schweigt sich die rot-grüne Bundesregierung bislang aus. Dies läßt nur den Schluss zu, dass auch in den Folgejahren die Investitionen in den Fernstraßenbau nicht wesentlich verstärkt werden. Damit ignoriert die rot-grüne Bundesregierung auch die Forderungen der von ihr selbst 1999 eingesetzten Expertenkommission zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, dass die Einnahmen aus der streckenbezogenen LKW-Maut vollständig in die Verkehrsinfrastruktur fließen müssen", so der Minister weiter.


08.07.02

Haschisch im Straßenverkehr

"Die von den GRÜNEN gestartete Kampagne ''Durch Deutschland muss ein Joint gehen'' ist unverantwortlich und als politisches völlig falsches Signal abzulehnen. Insbesondere verkennen DIE GRÜNEN mit ihrer Forderung nach ''Gleichbehandlung von Haschisch und Alkohol im Verkehr'' die unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen des Drogenkonsums. Nach dem grundrechtlich geschützten Gleichheitsgrundsatz muss Gleiches gleich, aber Unterschiedliches seiner Eigenart entsprechend auch unterschiedlich behandelt werden. Letzteres trifft hier zu. Soweit unterschiedliche Aufklärungsmaßnahmen bei Besitz und Konsum von Cannabis einerseits und Alkohol andererseits gesetzlich vorgesehen sind, gibt es hierfür gewichtige sachliche Gründe, die in der unterschiedlichen Wirkungsweise, dem unterschiedlichen Wissen von ihrer Auswirkung im Straßenverkehr und den Unterschieden in der sozialen Kontrolle begründet sind", sagte Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München. Im Jahre 2001 wurden in Bayern rund 6180 Autofahrer unter Drogeneinfluss registriert. Das entspricht einem Anstieg um 100 Prozent gegenüber dem Jahr 2000. "Um so mehr ist es erforderlich, dass die Polizei weiterhin alle Formen der Drogenkriminalität kompromisslos bekämpft und dass die Fahrerlaubnisbehörden konsequent durchgreifen", so Beckstein.

Der Wirkungsablauf beim Cannabiskonsum ist schwerer zu kontrollieren als beim Konsum von Alkohol. Bei Cannabis gibt es im Unterschied zu Alkohol keine Grenzwerte dafür, wann eine Fahruntauglichkeit im Regelfall anzunehmen ist. Von Bedeutung ist darüber hinaus, dass bereits der Umgang mit illegalen Drogen wie Cannabis wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auf eine allgemeine Verantwortungslosigkeit und Risikobereitschaft des Konsumenten hindeutet, die es nicht von vornherein als selbstverständlich erscheinen lassen, dass der regel- oder gewohnheitsmäßige Cannabiskonsument zu einer Trennung von Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges bereit und in der Lage ist.

Selbst die rot-grüne Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der PDS im Jahre 2000 erklärt, dass sie die unterschiedlichen Regelungen zu Alkohol und Drogen im Bereich des Straßenverkehrsrechts für gerechtfertigt hält (BT-Drs. 14/4723, S. 11). "Zu Recht sieht auch die Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, die derzeit im Bundesrat behandelt wird, in diesem Bereich keine Änderungen vor“, so Beckstein.

Entgegen der Darstellung von GRÜNEN-Chefin Claudia Roth führt der bloße Besitz von Cannabis keineswegs automatisch zum Entzug der Fahrerlaubnis, sondern zunächst nur zu einer weiteren Abklärung des Konsumverhaltens. Die Art der Aufklärungsmaßnahmen, also wann in bezug auf Alkohol oder Drogen ein fachärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu fordern ist, ist den Verwaltungsbehörden in der Fahrerlaubnis-Verordnung weitgehend vorgegeben. Der wesentliche Unterschied bezüglich der zu ergreifenden Aufklärungsmaßnahmen besteht darin, dass bei Cannabis jeder belegte Konsum (sofern es sich nicht eindeutig um einen einmaligen Konsum handelt) und der Besitz einer auch nur geringen Cannabismenge als Indiz für Eigenkonsum Maßnahmen zur Aufklärung des Konsumverhaltens durch ein ärztliches Gutachten rechtfertigt. Dies hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 29.06.1999 bestätigt. Auf der Basis des eingeholten Gutachtens und der Umstände des Einzelfalles entscheidet dann die Fahrerlaubnisbehörde, ob die Eignungszweifel ausgeräumt sind, ob weitere Maßnahmen zur Eignungsüberprüfung veranlasst sind (z.B. medizinisch-psychologische Untersuchung) oder ob die Fahrerlaubnis wegen Nichteignung zu entziehen ist.


8. Juli 2002

Deutlicher Rückgang der Asylbewerberzahlen im 1.Halbjahr 2002
 
Im ersten Halbjahr des Jahres sank die Zahl der Asylanträge im
Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum, also dem ersten
Halbjahr 2001, um 4.556 (-11,2%). Im Vergleich zum 2. Halbjahr 2001
ist die Zahl der Asylanträge sogar um 11.279 Personen (-23,7%)
zurückgegangen.

Bundesinnenminister Otto Schily erklärt hierzu: "Erfreulicherweise hat sich die Zahl der Asylanträge im ersten
Halbjahr 2002 gegenüber dem Vorjahr spürbar reduziert. Offensichtlich
haben die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes und die intensive
Diskussion, die ihr vorausgegangen war, auch nach außen hin deutlich
gemacht, dass missbräuchliche Asylaufenthalte in Deutschland künftig
erheblich rascher beendet werden können. Wer seine Identität bewusst
verschleiert, wird keine Aufenthaltserlaubnis mehr erhalten. Die
Identitätsverschleierung kann nun sowohl strafrechtlich als auch
sozialrechtlich sanktioniert werden. Dies schreckt Asylbewerber mit
missbräuchlichen Absichten bereits im Vorfeld ab.


5. Juli 2002 15:39 Uhr

Ministererlaubnis für E.ON-Ruhrgas erteilt
Auflage: Abgabe kleinerer Beteiligungen

Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 5. Juli 2002 die
Ministererlaubnis zur Übernahmen einer Mehrheit an der Ruhrgas AG
durch die E.ON AG erteilt.

Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Alfred Tacke
erklärte dazu, er sei nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis
gekommen, "dass die Fusion von E.ON und Ruhrgas eine Reihe positiver
gemeinsamer Effekte hat, dass die Entscheidung aber nur unter
durchgreifenden Auflagen erteilt werden kann, um die wettbewerblichen
Nachteile des Zusammenschluss auf den Inlandsmärkten auszugleichen."

Fusion unter Auflagen

Durch den Zusammenschluss entsteht ein leistungsstarkes Unternehmen,
dass auch unter den sich ändernden Bedingungen der Energiemärkte
international wettbewerbsfähig ist und einen substantiellen Beitrag
zur Sicherung der Versorgung Deutschlands mit Erdgas leisten wird. Zu
den Auflagen gehört unter anderem die Abgabe der Beteiligungen am
ostdeutschen Gasunternehmen VNG und an den Regionalversorgern EWE und
Gelsenwasser sowie die gesellschaftsrechtliche Trennung
von Netzbetrieb und Erdgashandel bei Ruhrgas.

Staatssekretär Tacke hierzu: "Mit dieser Entscheidung ist es uns
gelungen, die gesamtwirtschaftlichen Vorteile der Fusion auf den
internationalen Märkten zu realisieren, ohne dass der Wettbewerb in
Deutschland auf der Strecke bleibt."

Ministererlaubnis nach Ablehnung durch das Bundeskartellamt

Die Ministererlaubnis war notwendig geworden nachdem das
Bundeskartellamt einer Fusion von E.ON und Ruhrgas im Januar dieses
Jahres nicht zugestimmt hatte und E.ON daraufhin eine
Ministererlaubnis beantragte.

Eine Ministererlaubnis, so erläuterte Tacke vor der Presse, sei ein
notwendiges Instrument um besonderen Gründen des Allgemeinwohls
Rechnung zu tragen Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
gesamtwirtschaftliche Vorteile oder überragende Interessen der
Allgemeinheit, die mit dem Zusammenschluss verbundenen
Wettbewerbsbeschränkungen ausgleichen.

Seit der ablehnenden Entscheidung des Bundeskartellamtes hätten sich
neue Entwicklungen ergeben haben, die auf eine Veränderung der
wettbewerblichen Strukturen auf dem deutschen Markt hindeuteten.

Veränderte wettbewerbliche Strukturen ermöglichten Ministererlaubnis

Dies sei insbesondere durch die Ankündigung von internationalen
Gasproduzenten BP nach ihrem Ausstieg bei Ruhrgas selbst auf den
deutschen Markt einzusteigen oder der Einstieg von in der
Energieversorgung Süddeutschlands.

Durch den Ausstieg von ExxonMobil und Shell aus der Ruhrgas AG werde
jetzt "das letzte verbleibende Monopol im deutschen Erdgasmarkt
aufgelöst und in eine neue und Wettbewerbsfähige Eigentümerstruktur
überführt."

Ein weiterer Aspekt sei die Unterzeichnung der Verbändevereinbarung
Gas II am 3. Mai. "Dies ist aus unserer Sicht ein weiterer Schritt in
Richtung eines verbesserten Durchleitungswettbewerbs."


5. Juli 2002 13:10 Uhr

Änderung des Stasiunterlagen-Gesetzes sorgt für Klarheit beim Umgang mit Stasi-Hinterlassenschaft

Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der neuen
Länder, Staatsminister Rolf Schwanitz, hob in seinem Redebeitrag vor
dem Deutschen Bundestage am 4. Juli 2002 die Bedeutung der
Verabschiedung der Novelle zum Stasiunterlagengesetz hervor. Durch die
mit den Stimmen der Koalition und der FDP beschlossene Änderung des
Stasiunterlagen-Gesetzes sei Klarheit beim Umgang mit der
Stasi-Hinterlassenschaft geschaffen.

Mit Verabschiedung des Änderungsgesetzes würden künftig wieder
personenbezogene Informationen über Personen der Zeitgeschichte und
Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger zur Aufarbeitung der
Tätigkeiten des Staatssicherheitsdienstes nutzbar gemacht. Die
Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen habe dabei eine umfassende
Prüfung und Abwägung zwischen den allgemeinen Persönlichkeitsrechten
der betroffenen Personen und der Informations- und
Wissenschaftsfreiheit, also dem Aufarbeitungsinteresse, vorzunehmen.
Schwanitz wies darauf hin, dass durch die Nutzung und Veröffentlichung
der Informationen wie bisher auch keine überwiegend schutzwürdigen
Interessen der Personen beeinträchtigt werden sollen. Berücksichtigt
werde dabei insbesondere auch, ob die Informationserhebung erkennbar
auf einer Menschenrechtsverletzung beruht.

Mit dieser Regelung sei die Aufarbeitung des Stasi-Unrechts weiter
möglich. Dieses sei unerlässlich, so führte Staatsminister Schwanitz
aus, "vor allem deshalb, weil sie uns und unseren Nachkommen wichtige
Anhaltspunkte für Wertorientierungen in unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung schafft. Die Aufarbeitung ist
bleibender Auftrag im wiedervereinigten Deutschland aus unserer
gemeinsamen Geschichte von Teilung und Diktatur", betonte Schwanitz.


5. Juli 2002 10:58 Uhr

Internationaler Strafgerichtshof und UN-Mission in Bosnien-Herzegowina

Die Bundesregierung bedauert die Behinderungen bei der Fortentwicklung
des humanitären Völkerrechts durch die Politik der USA im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN). Sie tut alles, um den
gegenwärtigen Stillstand zu überwinden. Eine Fortsetzung der
Friedenssicherung in Bosnien-Herzegovina ist nach Auffassung der
Bundesregierung auch ohne eine Erneuerung des UN-Mandats möglich.

Die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag durch
das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Statut von Rom bedeutet nach
Auffassung der Bundesregierung einen entscheidenden Durchbruch bei der
Fortentwicklung des humanitären Völkerrechts. Diesem Erfolg
waren jahrelange, teils schwierige Verhandlungen der internationalen
Staatengemeinschaft vorangegangen.

Der Gerichtshof, bei dem sowohl das erfolgreiche Jugoslawientribunal
wie auch das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal Pate standen, ist der
erste Versuch, im Zeitalter der Globalisierung einen strafrechtlichen
Normenkatalog durchzusetzen, der für alle Staaten der Erde und ihre
Regierungen einen Mindeststandard im Umgang mit den Menschen- und
Bürgerrechten vorschreibt.

Nach den Worten von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
handelt es sich um einen historischen Schritt auf dem Weg, die Macht
der Mächtigen durch die Macht des Rechts zu ersetzen. Ein erster
Schritt vor allem deshalb, weil von dem Gericht nur schwerste
Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
Kriegsverbrechen verfolgt werden können. Darüber hinaus kann das
Gericht nur unter sehr restriktiven Bedingungen, nämlich nur dann
tätig werden, wenn die betroffenen Staaten selbst nicht im Stande oder
nicht gewillt sind, diese Straftaten vor ihre nationalen Strafgerichte
zu bringen. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht vor allem für
Angehörige der westlichen Demokratien praktisch keine Gefahr, vor dem
Internationalen Strafgerichtshof angeklagt zu werden: Denn derartige
Verbrechen werden in diesen Staaten bereits nach den jeweiligen
nationalen Strafgesetzen verfolgt.

130 Unterzeichnerstaaten, 74 Ratifikationen

Der Erfolg der gerade von der Bundesregierung in jahrelanger
Kleinarbeit maßgeblich geförderten Initiative zur Schaffung des
Internationalen Strafgerichtshofs lässt sich unter anderem daran
ablesen, dass sein Statut inzwischen von über 130 Staaten
unterzeichnet worden ist. Immerhin 74 von ihnen haben das Statut
bereits ratifiziert, also in national gültiges Recht übergeleitet. Zu
den Unterzeichnerstaaten gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen
Union und Länder mit einer langen rechtsstaatlichen Tradition wie die
Schweiz oder Kanada. Aber auch Länder wie die Russische Föderation
oder die Mongolei haben mit ihrem Beitritt zu dem Statut ihre
demokratische und rechtstaatliche Reife unterstrichen.

Um so bedauerlicher ist es in den Augen der Bundesregierung, dass die
Vereinigten Staaten von Amerika, aber auch Israel ihre Unterschriften
unter das Abkommen zur Schaffung des Gerichtshofs wieder zurückgezogen
haben und zurzeit offenbar nicht beabsichtigen, dem Statut
beizutreten.

Die Bundesregierung hat durchaus Verständnis für die Sorgen der USA,
dass sie aufgrund ihres beispiellosen, weltweiten Engagements bei der
Sicherung des Friedens und der Durchsetzung der internationalen
Rechtsordnung zum bevorzugten Ziel von Versuchen werden könnten, den
Gerichtshof für unberechtigte Verfahren gegen ihre Staatsangehörigen
zu missbrauchen. Die Bundesregierung ist allerdings auch der
Auffassung, dass in dem Statut genügend Sicherheiten vorgesehen sind,
um jeglichem Missbrauch zu begegnen. Hierzu zählt vor allem der
Vorrang der jeweiligen nationalen Strafgesetzgebung, der sicherstellt,
dass der Gang zum Internationalen Strafgerichtshof erst dann offen
steht, wenn diese bei der Verfolgung der im Statut benannten
Verbrechen versagt. Gerade die USA mit ihrer Jahrhunderte alten
rechtstaatlichen Tradition haben insoweit nichts zu befürchten.

Unzulässige Verknüpfung mit dem Bosnien-Mandat

Die Bundesregierung hat indes keinerlei Verständnis dafür, dass die
USA die jetzt im UN-Sicherheitsrat anstehende Verlängerung des Mandats
zur Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen in
Bosnien-Herzegowina dazu zu benutzen versuchen, ihre Vorbehalte gegen
den Internationalen Strafgerichtshof auf Kosten der Stabilisierung des
Friedens in dieser Region durchzusetzen. Sie hält die von den USA im
Sicherheitsrat in diesem Zusammenhang vorgetragenen Argumente für
nicht stichhaltig und das dabei gewählte Verfahren, diese durch ihr
Veto gegen eine Verlängerung des Mandats für die Friedenstruppen
durchzusetzen, für erpresserisch.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen trägt nach der auch von den
USA nie angezweifelten UN-Satzung die Hauptverantwortung für die
Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Dieser
Verantwortung kann er nur dann gerecht werden, wenn ihn seine
Mitglieder uneingeschränkt und unbeeinflusst von sachfremden
Interessen dabei unterstützen. Gerade bei der Beendigung der
kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien und bei
der Schaffung einer tragfähigen Friedensordnung in den dort
entstandenen neuen Staaten spielt der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen aufgrund seiner überparteilichen Stellung eine unverzichtbare
Rolle.

Fortsetzung des Einsatzes auch ohne neues Mandat möglich

Eine Mehrzahl der an den Friedensoperationen in Bosnien-Herzegowina
beteiligten Länder vertritt die Auffassung, dass das
Dayton-Friedensabkommen und die daraufhin gefasste
Sicherheitsratsresolution vom Dezember 1995 eine ausreichende
Legitimation für eine Fortsetzung der Friedensoperationen durch die
internationale Staatengemeinschaft auch ohne erneutes Mandat durch den
Sicherheitsrat bilden. Das gilt insbesondere für die jetzt anstehende
Verlängerung des Einsatzes der militärischen
Stabilisierungsstreitkräfte SFOR, an denen auch die Bundeswehr
maßgeblich beteiligt ist.

Die Bundesregierung plant daher bereits jetzt einen Maßnahmenkatalog
für den Fall, dass eine Verlängerungsresolution für deren Mandat im
Sicherheitsrat nicht zustande kommen sollte. Kern dieser Planung
bildet ihr Antrag an den Deutschen Bundestag, einer Verlängerung der
Bundeswehrbeteiligung gegebenenfalls allein auf der Grundlage des
Dayton-Abkommens und der Sicherheitsresolution 1031 vom 15. Dezember
1995 zuzustimmen.

Noch hat die Bundesregierung die Hoffnung allerdings nicht aufgegeben,
dass es vor allem ihren europäischen Partnern, die gleichzeitig
Mitglieder des Weltsicherheitsrats sind, noch gelingen wird, die
Regierung der Vereinigten Staaten bis zum Auslaufen der jetzt
festgelegten Frist am 15. Juli 2002 dazu zu bewegen, einer
Verlängerung des Mandats im Sicherheitsrat doch zuzustimmen. Damit
wäre zugleich ein wichtiger Stolperstein aus dem Weg geräumt, um den
wichtigsten Bündnispartner USA für eine Unterstützung und Teilnahme am
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu gewinnen.


5. Juli 2002 11:05 Uhr

Bildung beginnt im frühen Kindesalter

"Bildung beginnt im frühen Kindesalter." Unter diesem Motto stellte
Bundesjugendministerin Christine Bergmann am 4. Juli 2002 in Berlin
Ansätze für eine verbesserte frühkindliche Förderung vor. Im Zentrum
steht dabei, den Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen stärker
zu betonen und die Bildungsmöglichkeiten im Vorschulalter mehr als
bisher zu nutzen.

Die Bundesregierung räumt daher dem Ausbau der Infrastruktur für
Kinder und ihre Familien künftig Priorität in der Familienpolitik ein.
Zu den Ansätzen, die Bergmann gemeinsam mit dem brandenburgischen
Jugendminister Steffen Reiche und dem "Bundesforum Bildung für alle
Kinder" vorstellte, gehört vor allem, die Bildungs- und
Betreuungsaufträge künftig enger miteinander zu verzahnen. "Bildung
darf nicht allein auf den Schulbereich reduziert werden", so Bergmann.
"Bildung gehört in die Mitte der Gesellschaft."

Zugleich betonte die Ministerin, dass Lernen in
Kindertageseinrichtungen nicht gleichbedeutend mit einer Vorschule
sei. "Kindertageseinrichtungen sind der richtige Raum, um Lust am
experimentellen und forschenden Lernen zu wecken. In der Kita lernen
heißt, vor der Schule zu lernen." Das große Interesse von Kindern an
naturwissenschaftlichen und technischen Fragen sollte bereits in den
Tageseinrichtungen stärker unterstützt werden.

Auch müssten sich die Tageseinrichtungen den gesellschaftlichen
Herausforderungen stellen: Die Sprachförderung deutscher wie
ausländischer Kinder sei ein Fundament für ihre Integration in die
Gesellschaft. Bergmann rief zudem dazu auf, Kindern mehr
Mitsprachemöglichkeiten im Sinne von Partizipation an Entscheidungen
einzuräumen.

Schließlich müssten die Betreuungsangebote für Kinder bis zum zwölften
Lebensjahr deutlich ausgeweitet werden: "In den alten Bundesländern
gibt es einen eklatanten Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter
3 und über 6 Jahren sowie an Ganztagsplätzen im Kindergartenalter."
Der Bund unterstützt daher künftig die für die Kinderbetreuung
zuständigen Länder und Kommunen durch das "Zukunftsprogramm Bildung
und Betreuung", in dessen Rahmen über die nächsten vier Jahre vier
Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zur Verfügung
stehen sollen. Auch kündigte Bergmann erneut an, in der nächsten
Legislaturperiode alle Beteiligten - Länder, Kommunen,
Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Unternehmen - zu einem "Betreuungsgipfel"
zusammenzuführen.

Das "Bundesforum Bildung für alle Kinder", dem Fachleute aus
Wissenschaft, Wohlfahrtspflege, Fachverbänden und der Praxis
angehören, tritt für ein einheitliches Bildungskonzept für
Kindertageseinrichtungen ein, das die Kompetenzen der Kinder stärkt
und ihre Lernfähigkeit fördert.


5. Juli 2002 10:16 Uhr

Schröder: "In nur vier Jahren haben wir unser Land deutlich vorangebracht"

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat am 4. Juli 2002 vor dem Deutschen
Bundestag eine Regierungserklärung zur Lage der Wirtschaft in
Deutschland abgegeben. Darin setzte er sich mit den drei Schwerpunkten
Konjunktur und Wirtschaft, Reform des Arbeitsmarkts und Reform des
Bildungssystems auseinander.

"Die deutsche Wirtschaft die Krise der Weltwirtschaft nach den
Terroranschlägen vom 11. September überraschend gut überstanden",
betonte der Bundeskanzler. Dadurch bestünden heute die besten
Aussichten, stärker vom jetzt einsetzenden Aufschwung zu profitieren
als andere Länder. Die Auftragseingänge und die industrielle
Produktion seien bereits deutlich gestiegen. Zwar werde in diesem Jahr
das Wachstum im Jahresdurchschnitt noch verhalten sein, im nächsten
Jahr sei aber mit einem Wirtschaftswachstum von 2,5 bis 3 Prozent zu
rechnen.

Hierfür habe die Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung
die passenden Rahmenbedingungen geschaffen. Anhand einer Vielzahl von
Indikatoren stellte der Kanzler dar, dass sich seit 1998 die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands durch die Politik der
Bundesregierung grundlegend verbessert habe. Die realen Nettoeinkommen
der Arbeitnehmer und der steuerliche Grundfreibetrag seien gestiegen,
der Spitzensteuersteuersatz und die Körperschaftssteuerbelastung seien
hingegen wesentlich niedriger als noch 1998. Auch bei der Verschuldung
des Bundes sei die Trendumkehr geschafft worden. Die
Direktinvestitionen in Deutschland hätten sich im Zeitraum 1998-2001
gegenüber den Jahren 1994-1997 sogar verzehnfacht. Die
Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung seien heute um mehr als
20 Prozent höher als 1998.

Schröder hob auch die besondere Rolle der Tarifparteien hervor: "Die
höhere Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist auch das
Ergebnis einer verantwortungsvollen Tarifpolitik". Die Tarifautonomie
habe sich einmal mehr bewährt, das deutsche Modell der Teilhabe und
Gerechtigkeit mache in einer globalisierten Wirtschaft die besondere
Stärke Deutschlands aus.

An die Opposition gewandt stellte der Kanzler klar, dass sich deren
Forderungen nach weiteren Steuersenkungen nicht seriös finanzieren
ließen. Dafür müsse entweder die Neuverschuldung stark erhöht oder an
anderer Stelle, etwa bei Steuervergünstigungen für Nachtarbeit, massiv
gekürzt werden. Beides sei mit dieser Bundesregierung nicht zu machen.
Das eine verstoße gegen internationale Vereinbarungen, und das andere
sei sozial völlig unausgewogen.

Zur Arbeitsmarktpolitik erklärte er, mit dem Konzept der
Hartz-Kommission liege jetzt ein Gesamtkonzept aufeinander
abgestimmter Maßnahmen vor, das in seiner Gesamtheit betrachtet werden
müsse: "Wir werden nicht zulassen, dass sich nun jeder das
herauspickt, was seinen Interessen und Forderungen entspricht. Das
Gesamtkonzept ist visionär, innovativ und erfolgversprechend. Es ist
nicht übertrieben zu sagen: Wir bekommen nicht weniger als eine
Blaupause für mehr Beschäftigung, mehr Eigeninitiative und mehr
Sicherheit". Es gehe darum, hierbei eine sinnvolle Balance zwischen
den Sicherheitsbedürfnissen der Beschäftigten und den
Flexibilitätsbedürfnissen einer globalisierten Wirtschaft zu finden.
Im Mittelpunkt stehe eine neue, gerechte Ordnung des Arbeitsmarktes.
Diese neue Ordnung sei nur mit der rot-grünen Regierungskoalition zu
verwirklichen.

In der Bildungspolitik mahnte Schröder die Einführung nationaler
Bildungsstandards an, die für alle Schüler verbindlich sind: "Nur mit
genügend kompetenten und gut ausgebildeten Menschen können wir die
Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft sichern." Es
gehe jetzt um den Zustand der Schule in ganz Deutschland und darum, ob
überall in unserem Land die gleichen Bildungschancen und damit auch
Lebenschancen garantiert werden. Hierfür sei ein nationales
Rahmengesetz für die Schule erforderlich.

Um das Potential an gut ausgebildeten, dringend benötigten
Arbeitskräften auszuschöpfen, seien außerdem mehr Ganztagsschulen
erforderlich. "Ganztagsbetreuung ist die Voraussetzung dafür, dass
junge Familien Familie und Beruf besser in Einklang bringen können,"
unterstrich er. Deshalb stelle die Bundesregierung 4 Milliarden Euro
für den Ausbau von Ganztagsschulen zur Verfügung. "Ausgaben für
Bildung sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes," erklärte
Schröder abschießend.


4. Juli 2002 16:14 Uhr

"Basel II" bedeutet keine Benachteiligung des Mittelstands

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Wirtschaft und Bankenverbänden
erreicht, dass es aufgrund Basel II keine Benachteiligung
mittelständischer Kreditnehmer geben wird. "Nach dem, was sich jetzt
abzeichnet, wird es gerade nicht zu einer generellen Kreditverteuerung
oder Krediteinschränkung für den deutschen Mittelstand kommen", sagte
der Bundeskanzler am 3. Juli 2002 nach einem Gespräch mit den
deutschen Verhandlungsführern bei der Baseler Eigenkapitalvereinbarung
("Basel II").

Jochen Sanio, Präsident der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht und Bundesbankvorstandsmitglied Edgar
Meister stellten am 3. Juli als die beiden deutschen
Verhandlungsführer in Berlin gemeinsam mit dem Bundeskanzler die
wichtigsten Zwischenergebnisse der Verhandlungen für den deutschen
Mittelstand vor.

Bundeskanzler Schröder sagte gegenüber der Presse, er habe den
Eindruck, dass die beiden Verhandlungsführer ausgezeichnet verhandelt
hätten und dass jetzt ein Ergebnis erreicht werden könne, das vor
allen Dingen den berechtigten Finanzierungsanliegen des deutschen
Mittelstandes gerecht werde - ein Anliegen, das die Bundesregierung
von Anfang an unterstützt habe, sagte der Kanzler. Es sei immer ein
Anliegen der Bundesregierung gewesen, die spezifischen
Refinanzierungsbedingungen des deutschen Mittelstandes im Vergleich zu
anderen Ländern bei den Beratungen zu Basel II berücksichtigt zu
sehen.

Durchbruch für den deutschen Mittelstand

Jochen Sanio sagte, dass in Basel für Deutschland der große Durchbruch
für den deutschen Mittelstand erreicht worden sei. Nächste Woche
sei die entscheidende Sitzung des Baseler Ausschusses. Diesem
Ausschuss liege ein Paket zur Beschlussfassung vor, das aus seiner
Sicht alle wichtigen Forderungen, die für den deutschen Mittelstand
erhoben worden sind, befriedigte. Die Zentralbankgouverneure werden
voraussichtlich im Herbst 2003 das Regelwerk zu Basel II
verabschieden.

Die Bundesregierung vertritt in den laufenden Verhandlungen mit
Nachdruck folgende Positionen, von denen mittelständische Unternehmen
als Kreditnehmer mittelbar betroffen sein können:

    * die Vermeidung risikoüberzeichnender Eigenkapitalanforderungen
      und damit einer generellen Verteuerung von Firmenkrediten und
      eine faire Behandlung insbesondere der Unternehmen des
      Mittelstandes
    * die Anerkennung bewährter Kreditbesicherungen des Mittelstandes
    * keine Eigenkapitalzuschläge für langfristige Kredite
    * keine prohibitive Einstufung des Risikos aus dem Besitz von
      Aktien und Unternehmensbeteiligungen der Banken
    * eine flexiblere Ausgestaltung der Übergangsregelungen für die
      internen Ratingverfahren.


3. Juli 2002

Kampfhunde

"Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 zur Nichtigkeit der niedersächsischen Kampfhundeverordnung hat auf die bayerische Rechtslage keine Auswirkungen. Die bayerischen Bestimmungen unterscheiden sich nämlich von den beanstandeten Regelungen in Niedersachsen gerade dadurch, dass der Gesetzgeber im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz den Begriff des Kampfhundes näher umschrieben hat. Damit ist das erfüllt, was das Bundesverwaltungsgericht für nötig erachtet, nämlich dass der Landtag dem Innenministerium inhaltliche Vorgaben für eine detailliertere Regelung an die Hand zu geben hat", erläuterte Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München.

Bayern verfügt im Unterschied zu Niedersachsen über eine den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts gerecht werdende Verordnungsermächtigung. Der Gesetzgeber ermächtigte das Staatsministerium des Innern ausdrücklich, in einer Kampfhundeverordnung nur noch ergänzend zu bestimmen, bei welchen Rassen die Kampfhundeeigenschaft anzunehmen ist. Die Entscheidung aber, die Anknüpfung zuzulassen, traf er selbst.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte in seinen Entscheidungen vom 3. Juli 2002 (Az. 6 CN 5.01, 6.01, 7.01, 8.01) die niedersächsische Verordnung für nichtig, da der einfache Verordnungsgeber ohne ausdrückliche Ermächtigung des Landesgesetzgebers nicht befugt sei, allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen. Vielmehr müssten Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre der Hundehalter in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein. Die niedersächsische Gefahrtierverordnung stützte sich nur auf eine allgemein gehaltene Generalermächtigung in § 55 des niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes, wonach das Innenministerium zur Abwehr abstrakter Gefahren Verordnungen erlassen kann. Dies sah das Bundesverwaltungsgericht nicht als ausreichende Ermächtigung an.

Im Unterschied zu Niedersachen hat jedoch in Bayern bereits der Landesgesetzgeber die grundlegende Entscheidung, die Anknüpfung an eine bestimmte Hunderasse zuzulassen, getroffen. Im Jahr 1992 regelte er nämlich in Art. 37 des Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetzes, dass die Haltung eines Kampfhundes erlaubnispflichtig ist. Zugleich definierte er die Kampfhunde als Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Das Staatsministerium des Innern wurde ausdrücklich ermächtigt, durch Verordnung Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von Hunden zu bestimmen, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet wird. Dies ist in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 geschehen.


3. Juli 2002 13:54 Uhr

Bundesregierung wird jede denkbare Anstrengung zur Aufklärung des Flugzeugunglücks unternehmen

Die Mitglieder der Bundesregierung haben sich in der Kabinettsitzung
am heutigen Mittwoch über das schreckliche Flugzeugunglück am Bodensee
zutiefst erschüttert gezeigt. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat am
Nachmittag des 2. Juli mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin
telefoniert und ihm die Erschütterung sowie das Mitgefühl der
Bundesregierung über das grauenhafte Unglück über dem Bodensee
ausgedrückt. Der Kanzler hat Putin angeboten, die sterblichen
Überreste der Opfer der Flugzeugkatastrophe in deren Heimat nach Ufa
überführen zu lassen.

Der Kanzler sagte zuvor vor der Presse, Bundesverkehrsminister Kurt
Bodewig sei bereits in der Region des Unglücks. In Zusammenarbeit mit
der baden-württembergischen Landesregierung werde alles getan werden,
um das Unglück so schnell wie möglich aufzuklären.

Es sei noch zu früh, über die Ursachen zu mutmaßen, erklärte der
Kanzler. Jeden von uns habe dieses Unglück erschüttert. Die Opfer
seien Kinder gewesen, die voller Hoffnung und Freude in den Urlaub
unterwegs waren.

Schröder versicherte der Presse, dass die Bundesregierung über alles
berichten werde, was sie an Ergebnissen aus der Ursachenforschung
erhielte. Die Bundesregierung unternehme in Zusammenarbeit mit der
baden-württembergischen Landesregierung jede denkbare Anstrengung, um
aufzuklären und, wo immer möglich, hilfreich zu sein.

Die Aufklärung des Unfallhergangs wird federführend durch die
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig geleitet. Die
Kollegen der Unfalluntersuchungsstelle sind seit gestern vor Ort. Zur
Unterstützung der Landesbehörden waren gestern Kräfte des
Bundesgrenzschutzes (BGS), des Technischen Hilfswerks (THW), des
Bundeskriminalamtes (BKA) und der Bundeswehr im Einsatz.

Im einzelnen waren 36 Beamte des BGS-Amtes Weil am Rhein an der
Unglücksstelle im Einsatz, außerdem ein Hubschrauber des BGS. Weitere
Kräfte des BGS wurden in Bereitschaft versetzt und dem Land angeboten.
Das THW hatte gestern früh 81 Helfer mehrerer Ortsverbände bei der
Absuchung des Geländes im Einsatz, die später durch Kräfte der
Landespolizei ersetzt wurden. Die Bundeswehr beteiligte sich an den
Bergungsarbeiten mit zwei Tornadomaschinen, die Aufklärungsflüge
unternahmen, um Trümmerteile zu orten. Auch hier besteht
selbstverständlich das Angebot, den Umfang der Unterstützung
auszuweiten.

Das BKA hat gestern auf Anforderung des Landes Baden-Württemberg die
Identifizierungskommission und die Tatortgruppe zur Tatortsicherung
entsandt. Der Einsatz beider Gruppen wird wegen des Ausmaßes der
Zerstörungen längere Zeit in Anspruch nehmen.


3. Juli 2002 15:18 Uhr

Reform des Bundesgrenzschutzes abgeschlossen

Bundesinnenminister Otto Schily hat am 3. Juli 2002 den
Abschlussbericht zur Neuorganisation des Bundesgrenzschutzes (BGS)
vorgestellt. Dabei zog Schily ein Resümee der vor vier Jahren
begonnenen und nun abgeschlossenen Neuorganisation. Der
Bundesgrenzschutz hat mit der am 1. Januar 1998 in Kraft getretenen
Neuorganisation die umfassendste Strukturreform seiner 51jährigen
Geschichte erfolgreich abgeschlossen.

Die Reform war zwingend erforderlich: Die politischen Veränderungen in
Osteuropa, die Wiedervereinigung Deutschlands und die internationale
terroristische Bedrohung stellen die Sicherheitsbehörden zunehmend vor
neue Herausforderungen. Durch die strukturellen und personellen
Veränderungen, ergänzt durch ein Attraktivitätsprogramm, das
Engagement und Leistung der BGS-Beamten weiter fördern soll, sei der
Bundesgrenzschutz nun zu einer "modern strukturierten, motivierten und
engagierten Polizei des Bundes" geworden, so Bundesinnenminister
Schily.


1. Juli 2002 18:07 Uhr

Bundesregierung plant Register für unzuverlässige Unternehmen

Die Bundesregierung und die Regierungskoalition von SPD und Bündnis
90/die Grünen wollen noch in dieser Legislaturperiode ein Register für
unzuverlässige Unternehmen einrichten. An unzuverlässige Unternehmen
sollen keine öffentlichen Aufträge vergeben werden dürfen.

Das Register sollte ursprünglich Teil des Tariftreuegesetzes werden.
Über dieses Gesetz konnte aber im Vermittlungsausschuss des
Bundestages keine Einigkeit erzielt werden.

Die Regierungsfraktionen haben deshalb diesen Teil aus dem
Tariftreuegesetz herausgelöst und als separaten Gesetzentwurf in den
Bundestag eingebracht. Die erste Lesung fand am 27. Juni 2002 statt,
die zweite und dritte Lesung sowie der Gesetzesbeschluss sollen am 05.
Juli erfolgen. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrats soll in
dessen abschließender Sitzung am 12. Juli 2002 erreicht werden.

Unzuverlässige Unternehmen sind bereits nach geltendem Recht bei
schweren Verfehlungen, etwa bei Bestechung, Vorteilsgewährung, Betrug,
Untreue, illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit, von der Vergabe
öffentlicher Aufträge auszuschließen.

Das nun geplante Gesetz soll gewährleisten, dass sämtliche öffentliche
Auftraggeber vor der Vergabe von Aufträgen von derartigen Ausschlüssen
Kenntnis erlangen. Es wird sich damit um ein reines
Informationsregister handeln.

Einzelheiten der geplanten Regelung

Im Detail wird der Gesetzentwurf folgendes regeln:

    * Einzelheiten der im Register zu speichernden Daten wie der
      Zeitpunkt ihrer Löschung;
    * die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber, Entscheidungen über
      den Ausschluss von Unternehmen von der Vergabe öffentlicher
      Aufträge an das Register zu melden;
    * die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber, die
      Zuverlässigkeit von Unternehmen zu prüfen und Auskünfte aus dem
      Register einzuholen;

Im Bundeswirtschaftsministerium wird zur Zeit eine solche
Rechtsverordnung vorbereitet.


1. Juli 2002 18:21 Uhr

Mehr Qualität für chronisch Kranke

Am 1. Juli 2002 ist die Änderung des so genannten
Risikostrukturausgleichs in Kraft getreten, in deren Folge jetzt die
strukturierten Programme ("Disease-Management-Programme") für die
chronischen Krankheiten Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs starten
können. Als Disease-Management bezeichnet man eine Form der
medizinischen Versorgung, mit der unter anderem die Prävention und
Behandlung einer Krankheit verbessert und die durch diese Krankheit
bedingten Beeinträchtigungen verringert werden können.
Disease-Management erfordert verbindliche und aufeinander abgestimmte,
sektorübergreifende Behandlungsprozesse, die auch die
Wirtschaftlichkeit der Behandlung sicherstellen.

Im Laufe des Jahres 2002 wird es
ebenfalls Disease-Management-Programme für Diabetes mellitus Typ 1,
koronare Herzkrankheiten und chronisch obstruktive
Atemwegserkrankungen - also Asthma und Bronchitis - geben.

"Mit den strukturierten Behandlungsprogrammen für chronische
Krankheiten, die viele Menschen betreffen, schaffen wir die
Voraussetzung für den Durchbruch für mehr Qualität in der
gesundheitlichen Versorgung. Die lange beklagten Defizite in der
Diabetikerversorgung und bei der Behandlung von Brustkrebs gehören nun
endlich der Vergangenheit an," betonte Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt zum Inkrafttreten der Änderungen. Die Patienten werden
von Anfang an aktiv einbezogen, umfassend informiert und können so ihr
gesundheitliches Verhalten positiv beeinflussen. Das Risiko von
Folgeschäden wird deutlich vermindert, akuten Verschlechterungen der
Krankheit kann wirksame begegnet werden.

Alle strukturierten Disease-Management-Programme müssen vom
Bundesversicherungsamt geprüft und mit einem Gütesiegel versehen, also
zertifiziert werden. Das stellt sicher, dass nur qualitätsgesicherte
Programme angewendet werden. Die Teilnahme an den Programmen ist für
die Patienten freiwillig. Der Datenschutz bleibt gewährleistet, da die
Weitergabe von Patientendaten an die Krankenkassen nur mit deren
Zustimmung erlaubt ist.

Der Hausarzt als Lotse

Die strukturierten Behandlungsprogramme sind der entscheidende
Einstieg in die sektorübergreifende medizinische Versorgung mit dem
"Hausarzt als Lotsen". Die Behandlung erfolgt koordiniert zwischen
ambulanter und stationärer Versorgung sowie der Rehabilitation, falls
nötig. Die verschiedenen Gesundheitsberufe arbeiten abgestimmt
zusammen.

Die Grundsätze für die in den Programmen vorgegebene Therapie beruht
auf Empfehlungen des dafür beauftragten Koordinierungsausschusses, in
dem Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser zusammenarbeiten. Diese
Empfehlungen stellen den aktuellen Stand des Fachwissens dar und
werden stetig aktualisiert, so dass neue Erkenntnisse unmittelbar in
die Behandlungsprogramme einfließen können.

Die Disease-Management-Programme sind keine "Listenmedizin", sondern
sie stellen sicher, dass die Ärzte ihre Therapieentscheidung auf der
Grundlage evidenzbasierter Erkenntnisse treffen können. Die
Therapieentscheidung liegt auch weiterhin beim Arzt. Für die Patienten
bringen die Programme einen großen Gewinn an Information: Anhand der
Programme können sie sich einen Überblick darüber verschaffen, welche
Therapien überhaupt in Frage kommen und wie sie von der Wissenschaft
bewertet werden. Die Verknüpfung der Disease-Management-Programme mit
dem Risikostrukturausgleich ist notwendig: Sie bildet für die
Krankenkassen den Anreiz, sich im Wettbewerb um die bessere Versorgung
chronisch Kranker zu profilieren.


1. Juli 2002

Polizei gibt Tipps zum Schutz vor illegalen 0190-Dialern
 
Immer wieder ist in der öffentlichen Diskussion von den so genannten
0190-Servicenummern die Rede. Ihr Prinzip: Der Nutzer wählt entweder
per Telefon, Fax oder PC eine kostenpflichtige 0190-Nummer an und
erhält hierfür eine Serviceleistung - so zum Beispiel die Möglichkeit,
per Fax Informationen abzurufen oder die Dienste einer Hotline in
Anspruch zu nehmen. Der Vorteil für den Anbieter liegt auf der Hand:
Er kann seine Leistungen bei freier Tarifgestaltung flexibel und
anonym abrechnen.

Leider haben längst auch unseriöse Anbieter dieses bequeme
Zahlungssystem für sich entdeckt. So bieten sie manipulierte
Einwahlprogramme zur Herstellung von kostenpflichtigen Verbindungen
über das Internet oder per E-Mail an und locken auf diese Weise
ahnungslose Internet-User in die Kostenfalle. Begegnen Sie
beispielsweise kostenlosen Software-Updates, die Sie von einem
vermeintlich vertrauenswürdigen E-Mail-Absender angeboten bekommen,
mit gesunder Skepsis. Im Zweifel empfiehlt es sich, Programme
unbekannter Herkunft nicht auszuführen bzw. zu installieren.

Beachten Sie: Während seriöse Dialer-Programme ihre kostenpflichtige
Internet-Verbindung erst aktivieren, wenn der Service tatsächlich
genutzt werden soll, greifen illegale "Dialer" zur Finte und verändern
zum Beispiel die Standard-Einwahl für die Internetverbindung. Dadurch
erfolgt - anstelle der Verbindung über den Provider - der Zugang über
eine teure 0190-Servicenummer. So treibt der Nutzer seine
Telefonkosten in Schwindel erregende Höhen, ohne sich dessen bewusst
zu sein.

Um diesen Praktiken künftig den Nährboden zu entziehen, hat die
Polizei mit Unterstützung der Freiwilligen Selbstkontrolle
Telefonmehrwertdienste e.V. seit kurzem im Internet unter
www.polizei.propk.de Informationen zum
richtigen Umgang mit 0190-Dialern eingestellt.

Dort gibt die Polizei u. a. folgende wichtige Sicherheitstipps:

    * Achten Sie beim Surfen genau auf den Inhalt von PopUp-Fenstern
      und behalten Sie genau im Auge, welche Buttons Sie anwählen.
    * Laden Sie keine unbekannten Dateien auf Ihren Rechner herunter
      und führen Sie die Programme nicht aus.
    * Überprüfen Sie die Sicherheitseinstellungen in Ihrem Browser, um
      in jedem Fall eine automatische Installation von Programmen zu
      verhindern.
    * Verwenden Sie keine automatisierte Einwahl ins Internet.

Wie können Sie erkennen, ob sich ein 0190-Dialer in Ihrem PC
eingenistet hat?

    * Im DFÜ-Netzwerk von Windows-Betriebssystemen befinden sich neue
      Einträge, ohne dass diese bewusst hinzugefügt wurden.
    * Neue Symbole erscheinen ohne ausdrückliche Bestätigung auf dem
      Desktop und in der Task-Leiste.
    * Es wird ungewollt eine Verbindung ins Internet hergestellt.

Wenn Sie sich doch einmal einen Dialer eingefangen haben, dann sollten
Sie folgende Tipps Ihrer Polizei beherzigen:

    * Lassen Sie die 0190x- und 0193-Nummern bei Ihrer
      Telefongesellschaft sperren, auch wenn nützliche Servicenummern
      dann nicht mehr erreichbar sind.
    * Achten Sie beim Trennen der Internetverbindung stets darauf,
      dass in der Statusleiste kein entsprechendes Symbol mehr zu
      sehen ist. Fahren Sie im Zweifel den Rechner herunter!
    * Nutzen Sie spezielle Anti-Dialer-Software zum Aufspüren und
      Entfernen unerwünschter Einwahlprogramme. Einen
      hundertprozentigen Schutz können allerdings auch diese nicht
      bieten. Mittlerweile gibt es Dialer, die solche Schutzsoftware
      gezielt außer Gefecht setzen können.
    * Beauftragen Sie notfalls einen Spezialisten, der Ihren PC
      untersucht.

Was können Sie tun, wenn die überhöhte Rechnung ins Haus flattert?

    * Reklamieren Sie diese unverzüglich schriftlich bei Ihrem
      Telekommunikationsanbieter und beim eigentlichen
      Rechnungssteller. Sollten Sie gegenüber der Telekom die
      Rechtmäßigkeit einer Forderung in Zweifel ziehen, so wird man
      Ihnen dort den Betreiber der entsprechenden Rufnummer angeben
      können.
    * Fordern Sie einen Einzelverbindungsnachweis vom Anbieter und
      unter Umständen auch ein technisches Prüfungsprotokoll an -
      insbesondere dann, wenn der Verdacht auf Manipulation am Netz
      durch Dritte besteht.
    * Legen Sie schriftliche Beschwerden bei dem Freiwillige
      Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e. V., Liesegangstraße
      10, 40211 Düsseldorf, ein. Dabei handelt es sich um einen
      Zusammenschluss von Anbietern und Betreibern von Servicenummern.


1. Juli 2002

Bayern zum Drogenbesitz

München: Es wäre unverantwortlich, wenn der Besitz geringer Mengen an Haschisch oder Marihuana nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte. Angesichts der hohen Zahl von Rauschgifttoten und wegen der auch von sogenannten weichen Drogen ausgehenden Gefahren wäre das ein falsches, verharmlosendes Signal ", warnte heute Innenminister Dr. Günther Beckstein vor den am Wochenende aus den Reihen der SPD und den GRÜNEN bekannt gewordenen Vorschlägen zur Lockerung. "Außerdem ist es abzulehnen, die Fahrerlaubnisordnung dahingehend zu ändern, dass der Führerschein beim Besitz von Cannabis nicht mehr entzogen werden soll. Das ist doch nur ein weiterer Teil der rot-grünen Verharmlosungsstrategie gegenüber diesen Drogen", so Beckstein. Die bayerische Polizei wird weiterhin kompromisslos alle Formen der Drogenkriminalität bekämpfen. Die aktuelle Diskussion um eine Liberalisierung des Umgang mit illegalen Drogen bezeichnete der Innenminister als naiv: "Wir müssen die leidvollen Erfahrungen der Liberalisierungspolitik in andern Ländern beachten. Die Fehler wiederholen, aus denen andere Staaten bereits gelernt haben, sollten wir nicht sehenden Auges wiederholen", mahnte Beckstein. In Bayern ist es möglich, von einer Strafverfolgung nur dann abzusehen, wenn eine geringe Menge Haschisch (also bis zu drei Konsumeinheiten mit je 2 Gramm) unter bestimmten Bedingungen, nämlich zum gelegentlichen Eigenverbrauch ohne Fremdgefährdung mitgeführt wird. Deswegen gilt: Jeder der Drogen dabei hat, wird polizeilich erfasst und muss mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen. Beim zur Bekämpfung der Drogenkriminalität wichtigen repressiven Bereich bleibt es in Bayern bei der bisherigen Haltung: Mit polizeilichen Ermittlungen, die auch vom Kleinkonsumenten her ausgehen, wird gegen den Drogenmarkt ebenso vorgegangen, wie mit Einsätzen gegen Dealer. Wir bleiben bei unserer Null-Toleranz-Politik gegen Rauschgiftmissbrauch. Aus diesem Grunde lehnen wir weitergehende Forderungen, etwa nach höheren Grenzmengen oder der Herabstufung zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit ab. Im Übrigen liegen gerade im Fall des Erwerbs oder Besitzes einer geringen Menge von Cannabis für den Eigenbe darf konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für Bedenken gegen die Kraftfahreignung eines Fahrerlaubnisnehmer vor", sagte Beckstein.


1. Juli 2002

- Keine weiteren KSK-Einheiten fuer Afghanistan

Berlin. Deutschland wird keine zusaetzlichen KSK-Spezialeinheiten der
Bundeswehr nach Afghanistan schicken. Das sagte eine Sprecherin des
Verteidigungsministeriums in Berlin. Nach einem Bundestagsbeschluss
koennten hoechstens 100 Spezialkraefte bis Ende November eingesetzt
werden. Das Verteidigungsministerium wies ausserdem Kritik an seiner
Informationspolitik zurueck. Der Verteidigungsausschuss des
Bundestages sei mehrfach ueber den Einsatz der Spezialkraefte
informiert worden.


- Arbeitslosigkeit kostet 70 Milliarden Euro

Berlin. Die Arbeitslosigkeit hat die Steuer- und Beitragszahler im
vergangenen Jahr rund 70 Milliarden Euro gekostet. Das hat nach
Informationen der Zeitung "Die Welt" das Institut fuer Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung berechnet. Das Forschungsinstitut der
Bundesanstalt fuer Arbeit weist in dem Bericht darauf hin, dass damit
die Kosten der registrierten Arbeitslosigkeit so niedrig waren wie
seit acht Jahren nicht mehr. Jeder Arbeitslose habe die oeffentlichen
Haushalte im vergangenen Jahr durchschnittlich 19.180 Euro gekostet.


- Keine Plaene fuer Arbeitslosengeldkuerzung

Berlin. Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland will die
Hartz-Kommission moeglicherweise doch keine Kuerzungen von
Arbeitslosengeld und -hilfe vorschlagen. Die Vertreter der
Gewerkschaft ver.di haetten sich innerhalb der zustaendigen
Arbeitsgruppe der Kommission durchgesetzt mit ihrer Forderung, an der
Bezugsdauer und der Hoehe der so genannten Lohnersatzleistungen nicht
zu ruetteln. Isolde Kunkel-Weber vom ver.di-Bundesvorstand, die auch
Mitglied der Hartz-Kommission ist, sagte dem Blatt, sie gehe davon
aus, dass die Kommission dem Votum der Arbeitsgruppe folgen wird.
Nach ihren Angaben soll es kuenftig eine Unterscheidung geben
zwischen Erwerbsfaehigen, die Arbeitslosengeld bekommen, und
Nicht-Erwerbesfaehigen, die ein Sozialgeld erhalten.


- Bankenstreiks sollen ausgedehnt werden

Berlin. Ver.di will in dieser Woche die Streiks im Bankgewerbe
ausdehnen. Das hat die Dienstleistungsgewerkschaft angekuendigt, ohne
naehere Angaben zu machen. In den vergangenen zwei Wochen haben sich
20-tausend Bankangestellte an Streiks beteiligt. Ver.di kritisiert die
Forderung der Arbeitgeber nach einer Öffnungsklausel in den
Tarifvertraegen. Die Banken wollen die Festgehaelter der
Finanzdienstleister um 35 Prozent senken und mehr Einkommen nur ueber
Provisionen ermoeglichen.


- Alfred Dregger gestorben

Fulda. Der CDU-Politiker Alfred Dregger ist tot. Er starb nach langer
schwerer Krankheit im Alter von 81 Jahren. Die Union wuerdigte Dregger
als deutschen Patrioten und Vorkaempfer der Einheit. Von 1967 bis 1982
war Dregger Landesvorsitzender der hessischen CDU. Viermal trat er als
Spitzenkandidat bei Landtagswahlen an, wurde aber nie Ministerpraesident.
Nach der Wahl von Helmut Kohl zum Bundeskanzler uebernahm Dregger den
Vorsitz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den er 1991 an Wolfgang Schaeuble
uebergab. Ein politisches Comeback scheiterte an der Fuldaer CDU, die
Dregger nicht wieder zur Bundestagswahl aufstellte.


- Brasilien zum fuenften Mal Fussballweltmeister

Yokohama. Brasilien ist zum fuenften Mal Fussballweltmeister. Im
Finale in Yokohama schlugen die Brasilianer Deutschland mit 2:0. Beide
Tore erzielte Ronaldo in der zweiten Halbzeit. Das 1:0 fiel in der
67. Minute nach einem Fehler von Torwart Kahn, der einen Schuss von
Rivaldo nicht festhalten konnte. Ronaldo verwandelte danach den
Abpraller. Er ist mit acht Treffern auch Torschuetzen-Koenig. Die
deutsche Mannschaft war in dem WM-Finale Brasilien ueber weite
Strecken ebenbuertig, konnte aber ihre Chancen nicht verwerten. In
vielen deutschen Staedten verfolgten Fussballfans auf Grossleinwaenden
friedlich das Endspiel. Die meisten freuten sich ueber die
Vizeweltmeisterschaft. In Leipzig wurden Zuschauer verletzt, als
Randalierer mit Knallkoerpern, Flaschen und Moebeln warfen. In
Offenbach nahm die Polizei sechs Krawallmacher fest, die Brasilianer
mit Bierflaschen bewarfen und mit Bier uebergossen.


- Beerbaum gewinnt Grossen Preis der Springreiter im Stechen

Aachen. Ludger Beerbaum hat mit "Goldfever" den Grossen Preis der
Springreiter im Stechen gewonnen. Im ausverkauften Reiterstadion von
Aachen setzte er sich gegen seinen Teamkollegen aus der
Gold-Mannschaft von Sydney, Otto Becker mit "Cento" durch. Platz 3
ging an den Schweizer Markus Fuchs.


28. Juni 2002 15:32 Uhr

WM-Tourismus auf Staatskosten

Bundeskanzler Gerhard Schröder wird im Anschluss an den G8-Gipfel in
Kanada als Gast des japanischen Ministerpräsidenten Koizumi am
heutigen Freitag von Calgary nach Japan fliegen, wo er am Sonntag
gemeinsam mit einer Delegation das Finale der Fußball-WM in Yokohama
besuchen wird. Zur Delegation des Bundeskanzlers gehören Frau Doris
Schröder-Köpf und Bundesinnenminister Otto Schily.

Der Bundeskanzler wird die Delegation - die mit Innenminister Schily
am Samstag von Bonn aus nach Japan fliegen werden - am Sonntag vor dem
Spiel in Yokohama treffen. Der Kanzler hat eine Reihe von
Persönlichkeiten aus Politik und Sport eingeladen, ihn zum Finale zu
begleiten.

Die Gäste des Bundeskanzlers

Den Kanzler werden begleiten: Wolfgang Gerhardt, der Vorsitzende der
FDP-Bundestagsfraktion; Roland Claus, der Vorsitzende der
PDS-Bundestagsfraktion; Friedhelm Julius Beucher, der Vorsitzende des
Sportausschusses des Deutschen Bundestages; Adolf Roth, Vorsitzender
des Haushaltsausschusses; Ute Vogt, die Vorsitzende des
Innenausschusses; Dagmar Freitag, die sportpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion; Klaus Riegert, der sportpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Winfried Herrmann, sportpolitischer
Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen; sowie Annegret
Kramp-Karrenbauer, die saarländische Innenministerin und Vorsitzende
der Sport-Ministerkonferenz.

Aus dem Sport begleiten den Kanzler Ullrich Feldhoff, der
Vizepräsident des Deutschen Sportbundes; Bernd Hölzenbein, ein
Mitglied der Fußball-Weltmeistermannschaft von 1974; der 10-Kämpfer
Frank Busemann; und Gerd Schönfelder, mehrfacher Goldmedaillengewinner
bei den Paralympics 2002 in Salt Lake City.

Weiter begleitet den Kanzler Beklan Coskun, der Trainer der B-Junioren
des BFC Türkiyemspor Berlin, die im vergangenen Jahr für ihr besonders
faires Spielverhalten mit dem Fair-Play-Ehrenpreis des
Bundesinnenministers ausgezeichnet wurden. Den gleichen Preis erhielt
auch die C-Jugend des Hohenschönhausener SV Rot Weiß, deren Trainer
Dietmar Mill ebenfalls den Kanzler nach Japan begleitet. Und
schließlich gehört zur Delegation des Kanzlers Elmar Sommer, der
Kapitän der Volleyball-Nationalmannschaft des Deutschen
Behinderten-Sportverbandes, die der Bundesinnenminister Anfang des
Jahres für ihr beispielhaftes Engagement zugunsten ihrer sportlichen
Gegner bei den Paralympics 2000 in Sidney geehrt hat.

Ein weiterer Gast des Kanzlers ist Kjer Andresen. Der junge
Rettungsschwimmer der DLRG hat im vergangenen Jahr an der Nordseeküste
unter Einsatz seines eigenen Lebens zwei Menschen im Wattenmeer vor
dem Ertrinken gerettet.

Rückflug des Kanzlers am Montag

Der Bundeskanzler wird mit seinen Gästen am Sonntag ins Stadion gehen
und das Spiel sehen. Er wird nach dem Finale mit der deutschen
Mannschaft feiern - unabhängig vom Ausgang des Spiels, da das
Erreichen des Finales nach Ansicht des Bundeskanzlers schon ein
herausragender Erfolg ist.

Der Bundeskanzler wird am Montag mit der Regierungsmaschine nach
Berlin zurückreisen. Er hat sich über das Angebot des Deutschen
Fußballbundes gefreut, die Mannschaft nach Frankfurt zu begleiten.
Gleichwohl hat er sich entschieden, auf anderem Wege nach Berlin
zurückzukehren. Der Bundeskanzler ist sicher, dass der Mannschaft in
Frankfurt - egal, wie dieses Spiel ausgehen wird - ein triumphaler
Empfang beschieden sein wird. Er ist der festen Überzeugung, dass die
Mannschaft diese Begeisterung ganz alleine verdient hat und dass sich
die Politik dabei zurückhalten sollte.


28.06.2002

REPUBLIKANER LOBEN MINISTER SCHILY
Republikaner: Schily übernimmt in der Ausländerpolitik Schritt für Schritt Republikaner-Positionen


Die Pläne von Bundesinnenminister Schily, Asylbewerber von Fördermaßnahmen auszuschließen, stoßen bei den Republikaner auf breite Zustimmung. Insbesondere die Absicht Schilys, Deutschland nicht zum Anziehungspunkt für Emigranten werden zu lassen, die aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen kommen, entspricht einer alten republikanischen Forderung. Der Bundes-vorsitzende Rolf Schlierer unterstützte daher heute die Ab-sichten des Bundesinnenministers: "Schily hat recht, wenn er jeden Anreiz für weitere Scheinasylanten beseitigen will. Da-mit bewegt er sich kontinuierlich auf die schon seit anderhalt Jahrzehnten von den Republikanern vertretene Position zu und übernimmt Punkt für Punkt unsere Forderungen. Wir Republikaner begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich, weil eine republika-nische Politik - unabhängig von wem sie durchgesetzt wird - der Zukunft unseres Landes dient."
Schlierer forderte Schily auf, in konsequenter Fortsetzung dieser Linie für eine Abschaffung des Grundrechtsanspruchs auf Asyl und für eine einfachgesetzliche Regelung einzutreten, um den Asylmißbrauch künftig wirkungsvoll zu unterbinden.


28.06.2002

VORSCHLÄGE DER HARTZ-KOMMISSION FAST IDENTISCH MIT FDP- PROGRAMM

Die so genannte Hartz-Kommission will mit teils radikalen Vorschlägen den deutschen Arbeitsmarkt reformieren und so die Arbeitslosenzahl in drei Jahren auf rund zwei Millionen halbieren. FDP-Parteichef Guido Westerwelle fordert die sofortige Umsetzung der Vorschläge, deren  »Ähnlichkeit mit den FDP-Forderungen geradezu nach einem Vaterschaftstest rufen.«


25. Juni 2002 17:36 Uhr

Bundesregierung reagiert mit Programm "Zukunft Bildung und Betreuung" auf Ergebnisse der PISA-Studie

Am 25. Juni 2002 hat Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn zu
nationalen Anstrengungen aufgerufen, um auf die Ergebnisse der
Schulvergleichsstudie PISA zu reagieren. Als erste Reaktion stellte
sie das Programm "Zukunft Bildung und Betreuung" der Bundesregierung
vor.

Abbau der Benachteiligung in der Bildung auf Grund sozialer
Unterschiede

Am Abend des 25. Juni wird die Kultusministerkonferenz in Berlin die
Ergebnisse der nationalen PISA-Studie vorstellen. Der bundesweite
Leistungsvergleich hat zum Ziel, Mängel in den Schulsystemen der
einzelnen Bundesländer aufzudecken. Die nationale PISA-Studie wurde in
Auftrag gegeben, nachdem deutsche Schülerinnen und Schüler im
internationalen Vergleich überdurchschnittlich schlecht abgeschnitten
hatten.

"Notwendig ist eine nationale Antwort auf die Ergebnisse der
PISA-Studien", so Edelgard Bulmahn. Die Studien hätten zentrale
Schwächen des deutschen Bildungssystems aufgedeckt. Ziel müsse es
sein, dass Deutschland in zehn Jahren wieder zu den fünf besten
Staaten gehört.

Im Mittelpunkt stehe für sie der Vergleich mit anderen Staaten und den
dort gemachten Erfahrungen und nicht der Vergleich zwischen den
Bundesländern. Ziel sei es, möglichst viele Jugendliche zu möglichst
guten Schulabschlüssen zu führen. Deshalb sei es wichtig, die
Ergebnisse des Ländervergleichs differenziert zu betrachten. Auch wenn
zum Beispiel Bayern im nationalen Vergleich gut abgeschnitten habe,
sei deren Abiturientenquote von 20 Prozent viel zu gering, betonte die
Ministerin.

Gerade aufgrund der in den kommenden Jahren zurückgehenden
Schülerzahlen und des steigenden Bedarfs an exzellenten Fachkräften
müsse die Quote der Studierenden deutlich angehoben werden. Selbst die
in den letzten Jahren erreichte Quote von 32 Prozent sei viel zu
niedrig im Vergleich zum OECD-Durchschnitt, der bei 48 Prozent liege.

Bulmahn sagte weiter, eine Erhöhung der Bildungsbeteiligung könne nur
erreicht werden, wenn die sozialen Unterschiede abgebaut würden. In
keinem anderen Land seien sie so massiv wie in Deutschland. Dazu
bedürfe es einer deutlich verbesserten Förderung von Kindern aus
sozial benachteiligten - und Migrantenfamilien.

Programm "Zukunft Bildung und Betreuung"

Die Bundesregierung habe deshalb das bundesweiten Programm "Zukunft
Bildung und Betreuung" mit einem Investitionsvolumen von 4 Milliarden
Euro im Zeitraum von 2003 bis 2007 ins Leben gerufen, so Bulmahn. Es
ziele auf die "bedarfsgerechte Ausweitung des Angebots an
Ganztagschulen mit Schwerpunkten der individuellen Förderung und des
sozialen Lernens". Mit diesem Konzept sollten aller
Begabungen gefördert werden. Der Schlüssel dazu seien dringend
notwendige Verbesserungen in der Qualität des Unterrichts.

Kernpunkte des Programms sind:

    1. Finanzielle Unterstützung der Länder beim Ausbau von
       Ganztagsschulen und der Modernisierung der Schulen. Ein auf den
       Vormittag zusammengepressten Unterricht ist zu vermeiden. Die
       Zahl der Grundschulen und Schulen im Sekundarbereich I (Klasse
       5-10) ist zu erhöhen.
    2. Festlegung von nationalen Bildungsstandards, die in allen
       Ländern gleichermaßen verbindlich gelten.
    3. Aufbau einer nationalen unabhängigen Evaluationseinrichtung,
       die die Einhaltung dieser Bildungsstandards überprüft.
    4. Einführung einer nationalen Bildungsberichterstattung.
       Einrichtung eines nationalen Rates der Bildungsweisen, der den
       Verantwortlichen für die Bildungspolitik und der Öffentlichkeit
       hilft, das Bildungswesen in Deutschland zu beurteilen und zu
       entwickeln.
    5. Ein Aktionsrahmen der Bund-Länder-Kommission soll Strukurten
       schaffen, die die Qualität des Unterrichts verbessert. Dabei
       sind die Sprach-, Lese- und Schreibkompetenz sowie die
       mathematisch-naturwissenschaftlichen Kompetenz zu fördern.
       Migrantinnen und Migranten sowie Jugendliche mit Lernschwächen
       sind besonders zu unterstützen.


25. Juni 2002 17:24 Uhr

Weitere Unterstützung für die mittelständische Wirtschaft

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hat am 24. Juni 2002 die
Vorhaben der Bundesregierung für die Mittelstandspolitik in der
nächsten Legislaturperiode vorgestellt.

Im Mittelstand wird fast 60 Prozent der Wirtschaftsleistung in
Deutschland erbracht. Die mittelständischen Unternehmen beschäftigen
20 Millionen Arbeitnehmer, und rund 1,3 Millionen Jugendliche erhalten
hier ihren Ausbildungsplatz. Zum Mittelstand werden in Deutschland
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro und mit
weniger als 500 Beschäftigten gezählt. Als kleine Unternehmen werden
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million Euro
und mit weniger als 9 Beschäftigten bezeichnet.

Im Haushalt des Bundeswirtschaftsministers für 2003 nimmt der
Mittelstand schon deshalb eine Sonderstellung ein, weil er von der
Politik des konsequenten Subventionsabbaus ausgenommen wird. Die für
den Mittelstand besonders wichtigen Ansätze für Exportförderung,
Innovationskompetenz, Forschung sowie Bildung und Fortbildung werden
für das nächste Jahr jeweils um 10 Prozent erhöht, erläuterte
Wirtschaftsminister Müller.

Die Wichtigkeit einer umfassenden Mittelstandspolitik für die nächste
Legislaturperiode belegt auch die Entwicklung der
Unternehmensinsolvenzen im vergangenen Jahr und im ersten Halbjahr
2002.


25. Juni 2002

Zuwanderungsgesetz verkündet

Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur
Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und
Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 20. Juni 2002 ist im
Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1946) verkündet worden.


25. Juni 2002 16:21 Uhr

Schröder: Ein verdienter Sieg der deutschen Mannschaft

Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte nach dem WM-Halbfinalspiel der
deutschen Fußball-Nationalmannschaft am 25. Juni in Seoul, es sei das
bislang beste Spiel der deutschen Mannschaft gewesen. Der Kanzler, der
das Spiel am Rande seines Besuches im kanadischen Ottawa verfolgte,
sagte im Anschluss an die Begegnung, die deutsche Mannschaft sei
während des gesamten Spiels die bessere Mannschaft gewesen. Die
Abstimmung zwischen Hintermannschaft und Mittelfeld habe einfach gut
geklappt. Man habe aggressiv und auch körperbetont gespielt, ohne
unfair zu werden.

Man habe gemerkt, so der Kanzler, dass die Mannschaft im Laufe des
Turniers zu einer wirklich starken Mannschaft gereift sei, in der ein
guter Geist herrsche. Südkorea sei die erwartet starke Mannschaft
gewesen, aber die Deutschen seien heute einfach besser gewesen und
hätten deshalb absolut verdient gewonnen.

Der Kanzler sagte, er hoffe, dass Deutschland Weltmeister werde.
Keiner hätte vorher erwartet, dass Deutschland ins Endspiel komme. Die
deutsche Mannschaft habe sich in den Spielen gesteigert, aber man
solle die Erwartungen nicht zu hoch schrauben. Der Kanzler sagte, er
erwarte Brasilien als Endspielgegner, was schwer werden würde, "aber
wenn es einer schaffen kann, dann diese Mannschaft." Der Kanzler wird
zum Finale am kommenden Sonntag nach Japan reisen.


25. Juni 2002

Schily lobt grenzpolizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen
 
"Die Zusammenarbeit zwischen deutschen und polnischen Grenzschützer
ist vorbildlich. Übungen wie diese dienen dazu, Alltagssituationen
gemeinsam zu trainieren, um Hand in Hand grenzüberschreitende
Kriminalität weiter erfolgreich zu bekämpfen," sagte
Bundesinnenminister Otto Schily. Er besuchte in Frankfurt (Oder) die
erste gemeinsame Übung von Beamten des Bundesgrenzschutz und des
polnischen Grenzschutzes.

Der Bundesinnenminister beobachtete eine Übung polnischer und
deutscher Beamter, die demonstrierten, wie durch umsichtigen und
sachgerechten Zugriff eine Schleusung verhindert werden kann. Schily
lobte den hohen Ausbildungsstand und die flexiblen
Einsatzmöglichkeiten der deutschen und polnischen Grenzschützer.

"Wenn man die deutsch-polnische Geschichte betrachtet, ist es wahrlich
keine Selbstverständlichkeit, dass deutsche und polnische Beamte heute
gemeinsam die beide Länder verbindende Grenze schützen und Kriminellen
beiderseits der Landesgrenze in konzertierter Aktion zu Leibe rücken.
Wir schätzen die fachlich ausgezeichnete und freundschaftliche
Zusammenarbeit sehr. Wie gut und erfolgreich sie ist, zeigte jüngst
die grenzüberschreitende Verfolgung der Geiselnehmer von Wrestedt, die
mit Unterstützung der polnischen und ukrainischen Beamten unblutig
beendet werden konnte."

Deutsche und polnische Grenzbeamte arbeiten auf jeder Führungsebene
vertrauensvoll zusammen, tauschen Lageinformationen aus, bilden
gemeinsame Ermittlungsgruppen und zeichnen sich durch gemeinsame
Einsätze im Grenzgebiet zwischen Polen und Deutschland aus. "Das ist
beispielhaft für Europa", unterstrich Schily.


25. Juni 2002

Zypries eröffnet "Special Olympics" in Frankfurt
 
2.650 geistig behinderte Sportlerinnen und Sportler aus dem In- und
Ausland, 850 Betreuer und über 1.500 freiwillige jugendliche Helfer
treffen sich ab heute bis zum 28. Juni zu den "Special Olympics" in
Frankfurt. Heute Abend wird die Staatssekretärin im
Bundesinnenministerium, Brigitte Zypries, die Spiele in der Festhalle
in Frankfurt eröffnen.

"Die Atmosphäre bei "Special Olympics" ist immer wieder einzigartig",
so die Staatssekretärin. "Die Begeisterung - aber auch der Ehrgeiz -
der Sportlerinnen und Sportlern sind riesengroß. Mit ihrem
Leistungswillen sind behinderte Sportlerinnen und Sportler Vorbilder
für viele in unserer Gesellschaft. Sie machen über ihr Aktivsein
vielen anderen behinderten Menschen Mut, ebenfalls den Weg zum Sport
zu finden. Sport weckt Selbstvertrauen, erhält und steigert die
Leistungsfähigkeit und hilft somit, die Lebensqualität nachhaltig zu
verbessern." Zypries dankt in ihrer Eröffnungsansprache auch den
vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. "Ihre Unterstützung
ermöglicht nicht nur den Ablauf der Wettkämpfe, sondern sie macht die
Spiele zu einem wirklichen Fest der Begegnung."

Die diesjährigen Nationalen Sommerspiele in Frankfurt sind die größte
Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger Behinderung in
Deutschland. Die Sportlerinnen und Sportler gehen in den Disziplinen
Leichtathletik, Schwimmen, Reiten/Voltigieren, Fußball, Basketball,
Radfahren, Bowling, Judo, Tennis und Tischtennis an den Start. Das
Besondere der Spiele: Nicht nur die ersten drei Platzierten, sondern
alle Teilnehmer erhalten für ihre Leistungen eine Medaille. Dafür
stehen auch die Idee und die Eidformel der "Special Olympics": Lasst
mich gewinnen, doch wenn ich nicht gewinnen kann, lasst mich mutig
mein Bestes geben!


25.06.02

VGH-Urteil zur Ausweisung von HasanPala

München: Die Berufungsentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Ausweisung von Hasan Pala, eines Vorbeters der seit Dezember 2001 bundesweit verbotenen islamistischen Organisation "Kalifatsstaat", begrüßt Innenminister Dr. Günther Beckstein: "Auch wenn Pala in den Niederlanden einen Asylantrag gestellt hat und sich dort seit Ende 2001 aufhält, unterstreicht der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes, dass seine Ausweisung durch die Stadt Augsburg zu Recht erfolgt ist. Damit ist ein weiteres erfreulich klares Zeichen zur Ächtung der gewaltbereiten Einstellung des Kalifatstaates gesetzt." Schon das Verwaltungsgericht Augsburg hatte im Januar 2002 festgestellt, dass Pala, der bis zum Zeitpunkt seiner Ausweisung eine Aufenthaltsberechtigung besaß, keinen Ausweisungsschutz genießt. Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sprachen dagegen. Die öffentliche Aufforderung des Klägers zur Tötung eines Menschen in seiner herausgehobenen Funktion als Vorbeter einer Moschee und Führungsperson des Kalifatstaates belegt dies eindeutig.

Hasan Pala war am 26. Januar 1999 vom Landgericht Augsburg zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Er hatte öffentlich als sogenannter Gebetsemir von Bayern in der Mevlana-Moschee in Augsburg zur Tötung des Desidenten Halil Sofu aufgerufen. Dieser war ein ehemaliger Vertrauter des verstorbenen Anführers des "Kalifatsstaates" Cemaleddim Kaplan. Sofu hatte sich aber vom Kalifatsstaat getrennt und eine eigene Anhängerschaft um sich geschart, sich sogar Mitte 1996 in Berlin zum (Gegen-)-Kalifen ausgerufen. Tatsächlich wurde er dann in der Nacht zum 8. Mai 1997 in seiner Wohnung in Berlin von bisher unbekannten Tätern durch mehrere Schüsse getötet. Die Stadt Augsburg wies ihn am 2. September 1999 auf unbefristete Dauer aus der Bundesrepublik Deutschland aus. Pala klagte hiergegen, reiste aber vor Beginn des Prozesses, in dem über seine Klage verhandelt wurde, Ende 2001 in die Niederlande aus und stellte dort Asylantrag.


25. Juni 2002

Schily: Fähigkeiten zur Selbsthilfe im Unglücks- und Katastrophenfall müssen gestärkt werden
 
Bundesinnenminister Otto Schily hat gestern in einem Gespräch mit den
Präsidenten der Hilfsorganisationen, des Feuerwehrverbandes und des
Deutschen Städtetages angekündigt, Schulungsmaßnahmen zur Selbsthilfe
der Bürgerinnen und Bürger in Katastrophen- und Unglücksfällen
verstärkt zu fördern. Dafür wird das Bundesinnenministerium in Kürze
eine Kampagne mit den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr starten.
Ziel der Kampagne ist die Hilfe zur Selbsthilfe in
Gefahrensituationen. Die Menschen sollen über Informationen und
Verhaltensregeln verstärkt an Selbsthilfemaßnahmen herangeführt
werden. Außerdem wird in der Kampagne auf die unterschiedlichen
Schulungsangebote der Hilfsorganisationen (insbesondere in der
Erste-Hilfe-Ausbildung) und der Feuerwehr (Brandschutz) hingewiesen.
Für die Stärkung der Selbsthilfe stellt der Bund in 2002 -
einschließlich der Mittel aus dem Anti-Terror-Programm - 5 Millionen
Euro zur Verfügung.

Die Gesprächsteilnehmer einigten sich auf die Einrichtung eines
Sachverständigenbeirats für die konzeptionelle und strategische Arbeit
im Zivil- und Katastrophenschutz. In diesem Beirat werden alle
Hilfsorganisationen vertreten sein.

Schily und die Vertreter des Arbeiter-Samariter-Bundes, der DLRG, des
DRK, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser-Hilfsdienstes und des
Deutschen Feuerwehrverbandes erörterten die neue Strategie zum Schutz
des Bevölkerung in Deutschland, die die Innenminister des Bundes und
der Länder am 5./6. Juni 2002 verabschiedet haben.

Schily dankte im Gespräch für das Engagement der vielen ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfern in Hilfsorganisationen und Feuerwehr. "Bei der
Erstellung der neuen Strategie für den Zivil- und Katastrophenschutz
in Deutschland haben wir uns im Wesentlichen an den konstruktiven
Beiträgen der Hilfsorganisationen und des Deutschen Feuerwehrverbandes
orientiert", so Schily. "Vor allem die vielen ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer und deren großes Engagement bestimmen
maßgeblich die hohe Leistungsfähigkeit unseres nationalen
Notfallvorsorgesystems. Die Helferinnen und Helfer vor Ort nehmen eine
wichtige Rolle bei der Umsetzung des neuen Zivil- und
Katastrophenschutzkonzepts in Deutschland ein." Vorgesehen ist eine
flächendeckende Erste-Hilfe-Ausbildung der Bevölkerung mit
Selbsthilfeinhalten (ABC-Schutz, Brandschutz, Rettung; Bergung,
Verhalten in Gefahrensituationen) sowie die Wiederaufnahme des
Behörden- und Betriebsschutzes. Die Ausbildungsschwerpunkte im
Katastrophenschutz werden beispielsweise um die Komponente des
ABC-Schutzes angepasst und die Ausbildungskapazitäten bei der
Helferausbildung erweitert.

Generell basiert das neue Rahmenkonzept auf einem verstärkten
gemeinsamen Gefahrenmanagement durch Bund, Länder und Kommunen bei
Großschadensfällen. Bereits 1998 hat das Bundesinnenministerium eine
Koordinierungsstelle für großflächige Gefahrenlagen eingerichtet. Sie
wurde bei den Vorbereitungen für einen möglichen Ausfall von
IT-Strukturen zum Jahrtausendwechsel und zuletzt beim MIR-Deorbiting
im Februar 2001 erfolgreich eingesetzt. Die Koordinierungsstelle wird
nun an aktuelle Entwicklungen und neue Gefahrenlagen angepasst.
Handlungsempfehlungen für die unterschiedlichen Einsatzszenarien
werden erstellt und entsprechende Übungen vorbereitet.

Mit dem Deutschen Notfallvorsorge-Informationssystem deNISsteht zum ersten Mal
ein Angebot zur Verfügung, das die vielfältigen Angebote im Netz zu
diesem Thema kompetent und benutzerfreundlich zusammenfasst sowie
Erfahrungsberichte über Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zur Verfügung
stellt. deNIS informiert schnell und gezielt über Themen des
Bevölkerungsschutzes. Im Internet stehen zahlreiche wichtige
Informationen zu Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen bei Gefahren und
Katastrophen zur Verfügung. Der Aufbau des
Notfallvorsorge-Informationssystems deNIS gehört zu den Leistungen des
Bundes im Zivil- und Katastrophenschutz. deNIS unterstützt bei
großflächigen Gefahrenlagen das Management der Katastrophen- und
Zivilschützer.

Überregionale Aufklärungs-, Koordinierungs- und Einsatzteams (Task
Forces) sollen je nach Schadensfall speziell zusammengestellt und
angefordert werden. deNIS soll dabei als Steuerungszentrale eingesetzt
werden.


24. Juni 2002 16:08 Uhr

Bundesregierung sieht Reform des Arbeitsmarktes auf gutem Weg

Bundeskanzler Gerhard Schröder sieht in den Vorschlägen der
sogenannten Hartz-Kommission einen Beitrag zur Reform des
Arbeitsmarktes. Er sagte am 23. Juni 2002 zu den ersten von Peter
Hartz im "Spiegel" genannten Vorschlägen, dass die Richtung des
Gesamtkonzeptes stimme. Über Details werde man reden müssen.

Kernpunkte der ersten Vorschläge der Kommission sind eine deutliche
Ausweitung von Leiharbeit und verschärfte Zumutbarkeitsregeln. Die
Bundesregierung hat die Hartz-Kommission beauftragt, ein umfassendes
Reformkonzept für den Arbeitsmarkt vorzuschlagen. Vorsitzender dieser
Kommission ist Peter Hartz, Personalvorstand im VW-Konzern. Sie setzt
sich aus einem Expertenteam von 15 Mitgliedern zusammen, darunter sind
Personalvorstände großer Unternehmen, Unternehmensberater,
Wissenschaftler und Vertreter von Gewerkschaften, Unternehmerverbände
und Politik.

Der stellvertretende Regierungssprecher Bela Anda sprach am 24. Juni
von "weitreichenden und interessanten Vorschlägen." Die Halbierung der
Arbeitslosigkeit binnen weniger Jahre sei ein so wichtiges Vorhaben,
dass sich Vorschlägen dazu niemand entziehen könne. Trotz der immer
noch hohen Arbeitslosenzahl von 3,5 Millionen bleibe es das Ziel der
Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit entscheidend zu senken. Dazu
müsse über völlig neue Konzepte nachgedacht werden. Klar sei, dass die
soziale Gerechtigkeit für die Bundesregierung immer ein Ziel bleibe.

Zugleich warnte Anda vor übereilter Kritik an Details der Studie,
bevor der Schlussbericht der Hartz-Kommission vorliege. Zur Zeit
arbeite die Kommission am Konzept. Der Abschlussbericht sei für den
16. August vorgesehen. Die Kommission werde sich am 16. Juli und 8.
August noch einmal treffen, um ihr Reformkonzept zu beraten.


24. Juni 2002 14:40 Uhr

Zuwanderung laut Regierung im deutschen Interesse
Widerspruch aus Bayern

Mit einer ganzseitigen vierfarbigen Anzeige in den überregionalen
Tageszeitungen informiert die Bundesregierung am 24. Juni 2002 über
das Zuwanderungsgesetz und über dessen Bedeutung für Deutschland. Die
Anzeige erscheint einmalig in folgenden Zeitungen: Frankfurter
Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau, Süddeutsche Zeitung, Die
Welt, Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Neues Deutschland und
die tageszeitung. Damit werden über 3,6 Millionen Bürgerinnen und
Bürger erreicht.

Bundespräsident Rau hatte das auf eine Initiative der Bundesregierung
zurückgehende Zuwanderungsgesetz am 20. Juni unterschrieben. Das
Gesetz kann nun zum 1. Januar 2003 in Kraft treten.

Überschrieben mit "Im deutschen Interesse", erläutert die
Informationsanzeige des Presse- und Informationsamtes der
Bundesregierung anhand von Zahlen und Fakten, wie wichtig eine
geregelte Zuwanderung vor allem für den Wirtschaftsstandort
Deutschland ist. Der stellvertretende Regierungssprecher Béla Anda
wies am 24. Juni vor der Bundespressekonferenz darauf hin, dass die
Regierung mit diesen Anzeigen ihrer Informationspflicht aus aktuellem
Anlass nachkommt. Anda betonte, dass informierende, wettbwerbsneutrale
Veröffentlichungen aus akutem Anlass in wichtigen Fällen wie dem
Zuwanderungsgesetz auch in Vorwahlzeiten erforderlich seien.

Zu den Vorwürfen der Bundesländerbeauftragten Marie-Luise Beck, neben dem jährlichen Zuzug seien auch Wegzuziehende Ausländer in der Debatte um das Zuwanderungsgesetz zu berücksichtigen, erwidert Innenminister Dr. Günther Beckstein: " Es geht um die Frage, in welchem Umfang jährlich Integrationsleistungen  zu erbringen sind. Seriöserweise  muss dabei von der jährlichen Brutto-Zuwanderung von über 600.000 Personen ausgegangen werden. Dass jedes Jahr gleichzeitig auch hunderttausende Ausländer wieder aus Deutschland wegziehen, ändert daran nichts. Zu integrieren sind nämlich nur das  rechnerisches Saldo von Zu- und Weggezogenen, sondern die jährlich neu zu uns kommenden Menschen, die meist lange hier bleiben wollen. Um es an einem anderen Beispiel bildhaft deutlich zu machen: Ein Busunternehmer würde ja auch nie im Leben behaupten, er habe den ganzen Tag keine Beförderungsleistungen zu erbringen, nur weil genauso viele Gäste in seinen Bus ein- wie aussteigen. Milchmädchen-Rechnu!
!
ngen dieser Art nimmt die Bevölkerung auch bei der Zuwanderungsfrage niemanden ab. Die unlautere Logik kann Frau Beck auch nicht damit kontern, dass sie behauptet, ansonsten würden "Gefühle geschürt". Damit erteilt sie doch nur ein Diskussionsverbot."


Montag, 24. Juni 2002

Deutscher Städte- und Gemeindebund

Der Gemeinsamer Forstausschuss "Deutscher Kommunalwald" warnt:
 Kommunale Wälder verlieren ihre Vermögenssubstanz  Naturschutz und Erholung auf Dauer nicht mehr finanzierbar    Deutsche Städte und Gemeinden fordern fairen Lastenausgleich

Den Wäldern der deutschen Städte und Gemeinden droht ein dramatischer Verlust ihrer "grünen" Vermögenssubstanz. Aufgrund der finanziellen Belastungen durch stetig steigende Ansprüche der Freizeitgesellschaft und des Umwelt- und Naturschutzes an den Wald sehen sich immer weniger Kommunen in der Lage, eine schwarze Null aus ihren Forstbetrieben einfahren zu können. Daher fordert der Gemeinsame Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände "Deutscher Kommunalwald" anlässlich seiner Sitzung am 24. Juni 2002 auf Schloss Waldeck (Hessen) von Bund und Ländern einen fairen Lastenausgleich.
In der jüngsten Entscheidung von Nordrhein-Westfalen, den Kommunalwald in der Förderung mit dem Privatwald gleichzustellen, sieht der Gemeinsame Forstausschuss "Deutscher Kommunalwald" ein Signal für alle Bundesländer. In der Summe führten die Ansprüche der Bevölkerung an den Wald als Erholungs- und Freizeitpark zusammen mit immer umfangreicheren Naturschutzanforderungen deutschlandweit zu einer Kostenexplosion im Wald mit einhergehenden defizitären Betriebsergebnissen. "Erhaltung und nachhaltige Pflege unserer Wälder setzt aber leistungsfähige Forstbetriebe voraus", begründen der Vorsitzende des Ausschusses "Deutscher Kommunalwald", Reimer Steenbock (Mainz) und der Geschäftsführer Dr. Gerd Landsberg (Berlin) ein Ende der Vernachläsigung der Sorgen und Nöte des deutschen Kommunalwaldes und der Belange des Waldes schlechthin.

 
Die Kommunalwaldvertreter fordern stattdessen eine grundsätzliche Neuausrichtung nationaler und europäischer Forstpolitik an den geänderten Ansprüchen der Bürgerschaft, des Natur- und Umweltschutzes und den kommunalen Waldbesitzerinteressen. Ziel sei es, dem Kommunalwald wieder auch eine ökonomische Perspektive zu geben. Dies setzt voraus:

 Förderung der nachhaltigen Forstwirtschaft im ländlichen Raum, der naturnahen Bewirtschaftung von Waldflächen innerhalb des europäischen Schutzgebietes NATURA 2000 und forstlicher Umweltmaßnahmen durch EU, Bund und Länder,
 Grundsätzliche Gleichbehandlung von Kommunal- und Privatwald auf Bundes- und Länderebene,
 Entwicklung von Honorierungssystemen und vollständiger Ausgleich für Naturschutzleistungen im Wald unabhängig von der Besitzart,
 angemessene Entschädigung der hohen finanziellen Belastungen Wald besitzender Kommunen und hier insbesondere der Großstadtwälder für das Recht der Bevölkerung auf freien Zugang zum Wald.

Die Gemeinden als öffentlich-rechtliche Körperschaften seien zwar wie der Staat zur Daseinsvorsorge verpflichtet und auf das Gemeinwohlprinzip festgelegt. Allerdings wären Kommunen nicht verpflichtet, ihre Eigentumsrechte unentgeltlich dem Staat oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Verfügung zu stellen. Der Gemeindewald sei nämlich immer auch noch Forstbetrieb, der seine Einkünfte - insbesondere auch zur Finanzierung von Erholungs- bzw. Naturschutzmaßnahmen zu rd. 95 % aus dem Holzverkauf bestreiten müsse. Die wirtschaftliche Situation des Kommunalwaldes stelle sich jedoch unter den gegenwärtigen forstpolitischen Rahmenbedingungen als ausgesprochen schwierig dar. So erzielten Körperschaftswaldbetriebe im Forstwirtschaftsjahr 2000 nur noch einen durchschnittlichen negativen Reinertrag von - 2 Euro je ha Holzbodenfläche (1999: 16 Euro je ha Holzbodenfläche). Die Belastungen aus der Bereitstellung der Schutz- und Erholungsfunktion liegen im Durchschnitt bei 44 Euro je Jahr und ha im Kommunalwald. Im Großstadtwald können sie leicht das vier- bis fünffache betragen. Der Staatswald werde trotz seiner besonderen Vorbildfunktion dagegen nur mit 33 Euro/Jahr/ha, der Privatwald mit 23 Euro/Jahr/ha belastet. Hinzu kämen weitere Mehraufwändungen bzw. Mindereinnahmen durch die Umsetzung der europäischen FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie, die bis zu 500 Euro je Jahr und Hektar im Kommunalwald erreichen könnten, so Steenbock und Landsberg. 
Vor diesem Hintergrund empfänden es kommunale Waldbesitzer zunehmen als unsolidarisch, wenn auf der einen Seite ohne Rücksicht auf die Ertragslage vonseiten der Politik, der Gesellschaft und des Naturschutzes die Messlatte für die Bewirtschaftung des Waldes immer höher gelegt werde. Zusätzlich würden die Kommunen durch das im Bundeswaldgesetz verankerte Waldbetretungsrecht verpflichtet, einen "Dienstleistungsbetrieb" für die Erholung und den Stressabbau der Bevölkerung an 365 Tagen im Wald vorzuhalten. Bis heute habe der Gesetzgeber allerdings de facto keinen fairen Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen kommunaler Forstbetriebe und den Interessen der Gesellschaft und des Naturschutzes an einer nachhaltigen und multifunktionalen Forstwirtschaft geschaffen. Stattdessen würden kommunale Forstbetriebe immer mehr als Serviceunternehmen angesehen, die Erholungs-, Natur- und Umweltschutzleistungen der Gesellschaft zum Nulltarif zur Verfügung zu stellen hätten. "In dieser Situation würde mancher Wirtschaftsbetrieb seine Tätigkeit kurzerhand einstellen. Die Kommunen dürfen nicht einmal dies. Sie sind  verpflichtet, ihren Wald nach strengen Vorschriften weiter zu bewirtschaften, egal, ob er Gewinn abwirft oder nicht", begründen Landsberg und Steenbock ihre Forderungen nach einer Reform der gesetzlichen Verpflichtungen des Gemeindewaldes und die Einführung neuer Finanzierungsinstrumente für die kommunale Forstwirtschaft.

Weitergehende Informationen:

Ute Kreienmeier
Forstreferentin Deutscher Städte- und Gemeindebund
August-Bebel-Allee 6
53175 Bonn
Tel.: 0228/9596-227 oder Handy: 0171 - 95 33 684

 
Hintergrundinfos:
. Die Fläche von Deutschland ist zu 30 % mit Wald bedeckt (10.8 Mio. ha). 46 % hiervon befinden sich im Privatbesitz, 34 % im Eigentum des Staates (davon 31 % Landeswald, 3 % Bund (Truppenübungsplätze)) und 20 % im Eigentum der Städte, Gemeinden und Körperschaften.
. Der Gemeinsame Forstausschuss "Deutscher Kommunalwald" vertritt die Interessen des Kommunalwaldes in der Bundesrepublik Deutschland. Er setzt sich zusammen aus Vertretern des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Vorsitzender des Gemeinsamen Forstausschusses "Deutscher Kommunalwald" ist Verbandsdirektor Reimer Steenbock (Mainz), die Geschäftsführung wird vom Geschäftsführenden Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Herrn Dr. Gerd Landsberg wahrgenommen.
. Im bewirtschafteten Wald werden Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Ressourcen und der biologischen Vielfalt in die Nutzung integriert, d. h., es findet grundsätzlich keine Trennung zwischen reinen Wirtschaftswäldern und reinen Schutzwäldern statt. Dies ist einer der wesentlichen Bestandteile der multifunktionalen Forstwirtschaft.
. Forstwirtschaft versorgt Holzwirtschaft mit nachwachsendem Rohstoff Holz.
. Forst- und Holzwirtschaft bieten über 800.000 Arbeitsplätze (75.000 in Forstwirtschaft, 700.000 in Holzwirtschaft, 100.000 im Nebenerwerb in der Forstwirtschaft).
. Der Sinn einer planvollen Forstwirtschaft wird gesellschaftlich und politisch zunehmend in Frage gestellt. Die Versorgung der Volkswirtschaft mit dem nachwachsenden Rohstoff wird nicht mehr so wichtig genommen, die Naturschutz- und Freizeitnutzung stehen immer mehr im Vordergrund.
. Über 95 % der Einkünfte der Forstwirtschaft stammen jedoch aus Holzverkauf, der jährliche Erlös aus dem Holzverkauf liegt bei etwa 3,5 Mrd. DM. Die Holzpreise haben sich seit 1955 nicht erhöht, die Lohnpreise sind jedoch um das 60-fache gestiegen.
. Zur Erhaltung der Stabilität, Leistungsfähigkeit und Funktionsvielfalt der Wälder ist jedoch entscheidend, dass die Forstbetriebe wirtschaftlich auf gesunden Füßen stehen.
. Etwa zwei Drittel der Deutschen suchen mindestens einmal pro Jahr einen Wald auf, insgesamt ca. 1,5 Mrd. Waldbesuche pro Jahr.
. Beziffert man die monetäre Wertschöpfung von Naherholern auf lediglich 100 DM pro Kopf, ergibt dies einen Erholungswert von jährlich 5 Mrd. DM.
. Der Wert der Ferienerholung wurde zusätzlich auf etwa 1 Mrd. DM pro Jahr geschätzt (Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft).

. Einnahmen der Betriebe aus der Vermarktung von Schutz- und Erholungsleistungen im Durchschnitt weniger als 2 % der Belastungen. Der überwiegende Teil der Belastungen wird von den Betrieben ohne entsprechende Einnahmen getragen

24. Juni 2002 01:53 Uhr

Bundeskanzler Schröder wieder unterwegs.
Diesmal zu offiziellem Besuch und G8-Gipfel in Kanada

Bundeskanzler Gerhard Schröder ist am Nachmittag des 23. Juni 2002 zu
einem mehrtätigen Aufenthalt nach Kanada gestartet. Während die beiden
ersten Tage im Zeichen bilateraler Gespräche stehen, bildet die
Teilnahme am G8-Wirtschaftsgipfel 26. bis 27. Juni in Kananaskis den
Schwerpunkt dieser Reise.

Mit dem offiziellen Besuch Kanadas am 24. und 25. Juni folgt der
Bundeskanzler einer Einladung des kanadischen Premierminister Jean
Chrétien, die er gern angenommen hat, um damit die guten Beziehungen
zwischen den beiden Ländern zu unterstreichen.

Im Vordergrund des ersten Tages in Ottawa stehen bilaterale Gespräche
mit dem kanadischen Premierminister und der Generalgouverneurin von
Kanada, Adrienne Clarkson. Die Gespräche werden sich einerseits auf
außenpolitische Fragen und auf die bilateralen Beziehungen
konzentrieren. Andererseits bieten die Gespräche den Vorteil,
außenpolitische Fragen, die auf dem G8-Gipfel diskutiert werden, mit
dem Vorsitz des Treffens - dem kanadischen Premierminister, zu
besprechen.

Ein Schwerpunkt des zweiten Tages bildet der Besuch der Firma
Bombardier Aerospace Inc. in Montreal. Bombardier gehört zu einem der
weltweit größten Schienenfahrzeughersteller mit Produktionsstätten in
Nordamerika, Europa und Asien. Auch die Beschäftigten im
sachsen-anhaltinischen Ammendorf und Vetschau gehören zu den weltweit
mehr als 77.000 Mitarbeitern der Unternehmens. Für den Erhalt ihrer
Arbeitsplätze hatte sich der Bundeskanzler im Februar dieses Jahres
eingesetzt und eine Schließung des Standortes Ammendorf abgewendet.
Mit dem Besuch will der Bundeskanzler auch seine Anerkennung dafür zum
Ausdruck bringen, dass es gelungen ist, diese beiden Standorte mit
über 1.000 Mitarbeitern zu erhalten.

Am Nachmittag des 25. Juni wird der Bundeskanzler anlässlich der
Conférence de Montreal vom kanadischen Minister für Internationalen
Handel, Gil Rémillard, empfangen. Die Conférence de Montreal ist ein
jährlich stattfindendes internationales Forum hochrangiger Vertreter
aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu aktuellen wirtschaftlichen
Themen. Die diesjährigen Konferenz, die vom 24. bis 26. Juni
stattfindet, ist überschrieben mit dem Thema "Europe and the
Americas". Bundeskanzler Schröder wird als der Hauptredner zu
insgesamt 1.500 Teilnehmern aus Europa sowie Nord-, Mittel- und
Südamerika sprechen.

Nach einem anschließenden Gespräch mit dem Premierminister der Provinz
Querbec, Bernard Landry, wird der Bundeskanzler weiter nach Kananaskis
zum G8-Gipfel fliegen.


24.06.2002

Milli Görüs unterliegt im Eilverfahren gegen Freistaat Bayern

Beim Verwaltungsgericht München ist die Islamische Gemeinschaft Milli
Görüs e. V., vertreten durch ihren Vorsitzenden Mehmet Erbakan, mit einem
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gleich in beiden Punkten unterlegen.
Mit Entscheidung vom 11. Juni 2002 hat das Verwaltungsgericht (Az.: M 29 E
02.1580) den Antrag zurückgewiesen, im Wege der einstweiligen Anordnung zu
untersagen
* im Zusammenhang mit Berichten über Milli Görüs e. V. Bildnisse des
Osama Bin Laden abzubilden, wie es in einem Faltblatt des bayerischen
Innenministeriums zum "Islamischen Extremismus" geschehen ist.
* zu behaupten oder zu verbreiten, Milli Görüs wolle mit Hilfe
eingebürgerter Muslime in Deutschland eine eigene Partei gründen.
Innenstaatssekretär Hermann Regensburger weist nachdrücklich Darstellungen
Erbakans in der türkischen Tageszeitung vom 05.06.2002 zurück, laut derer
angeblich der Freistaat Bayern in diesem Verfahren unterlegen sei: "Eine
derartig krasse Desinformation zum Verfahrensstand gehört offenbar zu den
üblen Verhaltensweisen dieses extremistischen Vereins." +++

Das Gericht hat die einstweilige Anordnung bereits deshalb abgelehnt, weil
es ansonsten eine Hauptsacheentscheidung vorweggenommen hatte. Im Übrigen
fehle es hinsichtlich der Ablichtung Bin Ladens im Informationsfaltblatt am
Rechtsschutzbedürfnis. Das Innenministerium hat nämlich für den Freistaat
Bayern bereits am 24. April 2002 ausdrücklich erklärt, es plane in
absehbarer Zeit nicht, das Faltblatt neu herauszubringen. Dies erschien in
einer Auflage von etwa über einer Million Exemplaren  als Nummer 7 in einer
Reihe von Faltblättern unter dem Titel "Schützt unsere Demokratie").

Hinsichtlich der Aussage, Milli Görüs wolle mit eingebürgerten Muslimen in
Deutschland eine eigene Partei gründen, könne dies laut ausdrücklicher
Feststellung des Verwaltungsgerichts für sich genommen keine
Rechtsverletzung darstellen. Soweit das Faltblatt sich mit der Motivation
zur Parteigründung beschäftigt, handele es sich um Meinungsäußerungen, die
wohl in der Kompetenz des Antragsgegners, nämlich der Aufgabenunterrichtung
der Öffentlichkeit aufgrund des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes
liegen.  Im Faltblatt wird zu diesem Punkt ausgeführt: "... sie will
vielmehr mit Hilfe eingebürgerter Muslime in Deutschland eine eigene Partei
gründen und damit islamisch-extremistische Position..., im politischen
Spektrum der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft verankern."

Laut Regensburger lügt Erbakan in dem Interview in der Tageszeitung Zaman
vom 05.06.2002 wie gedruckt. Darin äußert sich M. Sabi Erbakan (übersetzt
aus dem Türkischen) u. a. wie folgt: "Der bayerische Innenminister Günther
Beckstein tritt als einer der Namen hervor, die sich gegen Milli Görüs
wenden. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein hat ein Foto Bin
Ladens genommen, darüber das Logo von Milli Görüs gesetzt, und davon 470.000
Stück drucken lassen. Vor drei Wochen haben wir es verhindert, dass diese
verteilt wurden. Jetzt haben wir veranlasst, dass sie eingesammelt werden.
Das Ganze ist doch nicht, weil ein wirklicher Verdacht besteht. Er ist doch
ein Landesinnenminister. Das ist doch nicht seine Aufgabe. Er will doch nur
selber Ministerpräsident in Bayern werden, wenn Stoiber die Wahlen gewinnt.
und nach Berlin zieht. Er will die Stimmen der CSU-Wähler. Mit solchen
Unternehmungen will er sich wichtig tun."


22. Juni 2002 14:10 Uhr

Bundeskanzler Schröder: Rücktritt von Manfred Stolpe hat mich nicht überrascht

Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärte am Samstag, den 22. Juni auf
der Abschlusspressekonferenz in Sevilla auf Nachfrage von
Journalisten, der Rücktritt von Brandenburgs Ministerpräsidenten
Manfred Stolpe habe ihn nicht überrascht.

Der Kanzler sagte in Sevilla: "Ministerpräsident Stolpe und der
Potsdamer Oberbürgermeister Platzeck waren Freitag vor einer Woche bei
mir in meiner Funktion als SPD-Vorsitzender. Dabei haben sie mir den
Wunsch nach einem personellen Wechsel in Brandenburg mitgeteilt,
danach haben wir den Parteivorstand informiert. Manfred Stolpe hat
mich auch informiert, dass er seinen Koalitionspartner Ende dieser
Woche über diesen Schritt informieren würde. Es besteht also kein
Zusammenhang mit der Stellungsnahme des Bundespräsidenten zum
Zuwanderungsgesetz."


22. Juni 2002 15:07 Uhr

Ergebnisse des Europäischen Rates in Sevilla

Am 21. und 22. Juni 2002 haben sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) in Sevilla zu einem Europäischen Rat getroffen.
Die Themen waren: Einwanderungspolitik, Reform der Arbeitsweise des Europäischen Rates, EU-Erweiterung, Stand der Beratungen im Konvent, die Aussen- und die Wirtschaftspolitik der EU.

Bundeskanzler Gerhard Schröder brachte in der abschließenden Pressekonferenz am Samstag, den 22. Juni sein Mitgefühl über die verbrecherischen Anschläge in Spanien zum Ausdruck.

Asyl, Migration und illegale Zuwanderung

Die Staats- und Regierungschefs begannen ihr Treffen mit Beratungen über ein gemeinsames europäisches Zuwanderungs- und Asylrecht. Ausgehend von der Genfer Flüchtlingskonvention soll es gemeinsame Mindeststandards festlegen. Bis Ende 2003 sollen nun die gemeinsamen Vorschriften für ein Asylverfahren erarbeitet werden.

Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte in der abschließenden Pressekonferenz am 22. Juni zur Harmonisierung des Asylrechts, das endgültige Ziel sei eine faire Verteilung der Lasten. Er verwies auf das deutsche Zuwanderungsgesetz, das als Beispiel gute Standards vorgeben könne, die auch nicht aufgeweicht werden dürften.

Um die Migrationsströme zu bewältigen, strebt die EU ausgewogene Maßnahmen zwischen einer Politik der Integration der rechtmäßig in den EU-Ländern lebenden Einwanderer und der Bekämpfung der illegalen Einwanderung an. In Sevilla prangerten die Staats- und Regierungschefs das Schlepperunwesen an, das zu menschlichem Leid und Elend führt. Der
Bundeskanzler bezeichnete das Ergebnis der Verhandlungen als eine "ausgewogene Lösung": Die berechtigten Schutzinteressen der EU-Mitgliedsstaaten seien genauso berücksichtigt worden wie die menschlichen Schicksale, um die es ginge. Beschlüsse zum Kampf gegen das Schlepperunwesen würden schon beim nächsten Rat der Justi- und
Innenminister angestrebt werden.

Auf der Suche nach einer Antwort auf die Flüchtlingsfrage einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf folgende Punkte:

Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung

Dazu müssen die Europäische Kommission und der zuständige Ministerrat die Liste der Drittländer überprüfen, deren Bürgerinnen und Bürger der Visumspflicht unterliegen. Ein System für die Visa-Identifizierung ist einzurichten. Außerdem soll ein Programm die Rückführung illegaler Einwanderer beschleunigen.

Einführung eines koordinierten und integrierten Schutzes der
Außengrenzen

Besserer Schutz der gemeinsamen Außengrenzen der Europäischen Union wird durch eine stärkere Zusammenarbeit erreicht werden. Dazu gehören zum Beispiel ein Netz von einzelstaatlichen Verbindungsbeamten und die Schaffung einer Visa-Datenbank. Langfristiges Ziel wird es sein, eine gemeinsame europäische Grenzpolizei einzurichten.

Maßnahmen gegen unkooperative Herkunfts- und Transitländer

Illegal eingereiste Flüchtlinge sollen in die Herkunftsländer zurückgeführt werden. Wenn sich Herkunfts- und Transitländer der illegalen Immigration der Zusammenarbeit mit der EU entziehen, könnte dies einer Intensivierung der Beziehungen zwischen dem betreffenden
Land und der EU abträglich sein. Wenn diese Mechanismen keine Wirkung zeigen, kann der Rat der Außenminister die mangelnde Kooperation feststellen und konkretere Maßnahmen vorschlagen, zum Beispiel Einschränkungen in der Entwicklungszusammenarbeit -aber ohne dabei das Ziel der Armutsbekämpfung aus dem Auge zu verlieren. Der Bundeskanzler sagte zu diesen Maßnahmen: "Ich hätte mir mehr Sanktionen gegen diese Länder gewünscht. Aber die politische Praxis wird zeigen, wie
praktikabel diese Lösung ist."


Reform der Arbeitsweise des Europäischen Rates
Straffung der Arbeitsweise

In der Europäischen Union besteht seit längerem das Bedürfnis, die Arbeitsweise des Europäischen Rates zu reformieren. Bundeskanzler Schröder bezeichnete die erreichten Beschlüsse als "richtige und weitgehende Beschlüsse".

Das Gremium will künftig wieder ausschließlich strategische Ziele setzen und Leitlinien für die politische Arbeit vorgeben. Derzeit befassen sich die Staats- und Regierungschefs neben Grundsatzentscheidungen auch mit einer Reihe von Sachthemen, über die sich die Ministerräte nicht einigen können.

Die Wiederherstellung der Führungsrolle des Europäischen Rates soll die politische Führbarkeit der Europäischen Union sichern. Beim Europäischen Rat in Laeken wurde der Hohe Beauftragte für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, gebeten, Vorschläge auszuarbeiten, über die in Sevilla abgestimmt wurde.

Zunächst ist es bei der Reform des Rates um praktische Schritte gegangen. So werden künftig zu umfangreiche Tagesordnungen vermieden, die Zahl und Länge der dem Europäischen Rat vorgelegten Berichte begrenzt, und die Tagungsdauer auf einen Tag reduziert. Die Beratungen werden sich wieder auf strategische und themenübergreifende
Fragen konzentrieren. Das Verfahren zur Abfassung der Schlussfolgerungen ist vereinfacht worden.

Reduzierung der Zahl der Fachministerräte

Schlüssel dazu ist die angemessene und sorgfältige Vorbereitung der Ratssitzungen. Mit den Vorbereitungen der Gipfel ist der Allgemeine Rat befasst, das ist der Rat der Außenminister der Mitgliedsländer der EU. Da die Außenminister sich zunehmend mit politischen Krisen in vielen Teilen der Welt beschäftigen müssen, blieb ihnen zunehmend
wenig Zeit dafür, die Fachministerräte zu koordinieren und die Europäischen Räte vorzubereiten.

Dies hatte zu zwei Überlegungen geführt: Die bisherigen 16 Fachministerräte auf etwa zehn zu reduzieren und den bisherigen Allgemeinen Rat in zwei Ratsformationen aufzuteilen. Der Bereich Außen- und Sicherheitspolitik sollte ausgeklammert werden. Für ihn sollte ein neuer Rat "Außenbeziehungen" gebildet werden. Der dann verbleibende Allgemeine Rat könnte sich dann auf die Koordinierung konzentrieren.

Die Ratsformationen sind:

    1. Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
    2. Wirtschaft und Finanzen
    3. Justiz und Inneres
    4. Beschäftigung, Sozialpolitik und Lebensqualität (Gesundheit und
       Verbraucherschutz)
    5. Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie und Forschung)
    6. Verkehr, Telekommunikation und Energie
    7. Landwirtschaft und Fischerei
    8. Umwelt
    9. Bildung, Jugend und Kultur.

Gerhard Schröder bezeichnete das Ergebnis der Diskussionen, die Fachminister auf neun zu begrenzen, als einen "Fortschritt". Er habe sich die faktische Teilung des Allgemeinen Rates gewünscht. Der "Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" wird zwar nicht geteilt. Aber die beiden angestrebten Tätigkeitsbereiche "Vor- und Nachbereitung der Europäischen Räte" sowie "Außenpolitik" werden in gesonderten Tagungen beraten.

Entscheidungen mit qualifizierten Mehrheiten

Eine weitere, umstrittene Frage war, ob im Europäischen Rat künftig mehr mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt wird. Hier einigten sich die Staats- und Regierungschefs darauf, dass der Europäische Rat dem jeweiligen Fachministerrat ein Votum geben wird. Dieses Votum wird das Meinungsbild im Europäischen Rat wiedergeben. Der Fachministerrat muss
dann die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen und eine Entscheidung fällen.

Erweiterung und Zukunft der Europäischen Union

In Sevilla wurde eine Bestandsaufnahme zum derzeitigen Stand der Verhandlungen mit den Ländern im Osten und Südosten Europas gemacht, die ab 2004 in die EU aufgenommen werden sollen. Der Europäische Rat im Dezember in Kopenhagen wird über die Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedsstaaten abstimmen. Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte dazu: "Es bleibt bei dem geplanten Zeitplan." Bereits Ende dieses Jahres würden die Verhandlungen mit ersten zehn Beitrittskandidaten Polen, Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen, Malta und Zypern abgeschlossen sein.

Strittig im Vorfeld des Gipfels war die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik in einer erweiterten Europäischen Union. Hauptsächlich ging es um die Zahlung von Direktbeihilfen. Die Entscheidung dazu wurde auf den November verschoben.

Stand der Beratungen im Europäischen Konvent

Am 28. Februar dieses Jahres hat der Konvent zur Zukunft Europas seine Arbeit aufgenommen. Er soll Reformvorschläge für die Institutionen der Europäischen Union entwickeln. Sie sollen gewährleisten, dass die EU auch nach der Erweiterung handlungsfähig
ist. Schon 15 Mitgliedsstaaten ist es nicht immer leicht gefallen, sich in bestimmten Sachfragen zu einigen. Nach der Erweiterung auf 25 oder mehr Mitgliedsstaaten scheint dies bei den bisherigen Wegen der Entscheidung fast unmöglich zu sein.

Der Vorsitzende des Konvents Valéry Giscard d'Estaing hat in Sevilla über den Stand der Diskussion berichtet. Entscheidungen wurden nicht gefällt, weil der Konvent nun - nach einer Phase des Zuhörens - seine eigentliche Sacharbeit beginnt. Der persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers im Konvent, Professor Glotz, hat bereits erste Vorschläge unterbreitet: Die Europäsiche Kommission soll zu einer europäischen Exekutive ausgebaut werden. Das Europäische Parlament ist zu stärken. Der Europäische Rat soll zu einer starken Kammer ausgebaut werden und mehr Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit treffen.

Europäische Entscheidungen müssen für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sein, das ganze Entscheidungsverfahren ist transparenter zu gestalten.

Nachgedacht wird auch über die Frage, die in der Initiative Blair/Aznar/Chirac aufgegriffen worden ist: Den Präsidenten des Europäischen Rates künftig für mehrere Jahre zu wählen. Hierdurch würde das Prinzip der halbjährlich wechselnden Präsidentschaften aufgehoben werden.

Allerdings kann dieser Vorschlag nur in einer Reform des Gesamtgefüges der europäischen Institutionen diskutiert werden. Er muss also in einem neu zu gestaltenden Verhältnis der drei wesentlichen Institutionen der Europäischen Union gesehen werden: Kommission, Rat
und Parlament.

Außenpolitische Themen

In der "Erklärung zum Nahen Osten" unterstützt der Europäische Rat die baldige Einberufung einer internationalen Konferenz. In der "Erklärung zu Indien und Pakistan" begrüßten die Staats- und Regierungschefs die jüngsten Schritte Pakistans, schärfer gegen den grenzüberschreitenden Terrorismus vorzugehen.

Wirtschaftsthemen

Am Abend des 20. Juni hatten die Finanzminister die Grundzüge der Wirtschaftspolitik im EU-Finanzministerrat, dem Ecofin-Rat, vorbereitet und dabei über die Einhaltung des europäischen Stabilitätspakts diskutiert. Bundeskanzler Schröder begrüßte die dort
erzielte Einigung der Finanzminister und nannte sie ein "Signal an alle Zweifler."

21.06.2002

Thema Zuwanderung

"Die SPD stimmt in Sachen Zuwanderungsgesetz momentan bewusst schrille Töne an. Sie bemüht sich zwanghaft, damit das Thema für den Wahlkampf zu instrumentalisieren. Schon gestern versuchte Bundesinnenminister Otto Schily, Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber wegen dessen Aussagen zur Bruttozuwanderung das Wort im Mund zu verdrehen. Heute will der Fraktionsvorsitzende der Bayern-SPD, Franz Maget, schon eine Wählertäuschung herbeireden. Dabei sind die Aussagen Stoibers zu den Zuwanderungszahlen absolut korrekt. Über die Jahre gesehen hatte Deutschland eine jährliche Bruttozuwanderung von durchschnittlich 500.000 Ausländern. Die Bevölkerung lässt sich nicht darüber hinwegtäuschen, das Aufwendungen für die Integration auch für diese notwendig sind, weil davon ein wesentlicher Anteil länger bleiben will und deshalb neu integriert werden muss. Dass zugleich andere Deutschland verlassen, ist für die notwendige Integration der neu Hinzukommenden unbedeutsam. Die von der SPD in den Vordergrund gerückte rechnerische Größe der Nettozuwanderung beschreibt dagegen nicht die tatsächlichen Herausforderungen bei der Integration," erwidert  Innenminister Dr. Günther Beckstein auf die Attacken  Magets.


21.06.2002

Deutschland steht mit seiner laschen Zuwanderungspolitik in Europa bald alleine da

Die Republikaner haben die Bundesregierung aufgefordert, sich auf dem EU-Gipfel in Sevilla für eine europaweit harte und restriktive Asyl- und Einwanderungspolitik einzusetzen. "Deutschland steht mit seiner Großzügigkeit gegenüber Zuwanderern in Europa bald alleine da", sagte der Bundesvorsitzende der Republikaner Rolf Schlierer. Während in Deutschland ein Zuwanderungsgesetz unterzeichnet werde, das die Türen für Immigranten weiter öffne, denke man in Großbritannien bereits über den Einsatz von Marine und Luftwaffe zur Abwehr und Rückführung illegaler Einwanderer nach. Deutschland müsse sich schleunigst von seinen multikulturellen Illusionen verabschieden und auf den Boden der Tatsachen zurückkehren.

Schlierer bezeichnete es als ermutigend, daß die Wahlerfolge konservativer und rechter Kräfte in Europa jetzt auch die EU zur Behandlung des Einwanderungsproblems auf höchster Ebene genötigt habe. "Das heißt: Rechts wählen bewegt etwas!" sagte Schlierer. Die CDU-Opposition sei als Gegengewicht zum rot-grünen Multi-Kulti-Wahn ein Totalausfall: "Was Stoiber und die Union an Vorschlägen zur Zuwanderungspolitik bringen, wird an Entschlossenheit und Konsequenz von europäischen Sozialisten wie Blair oder Christdemokraten wie Aznar bei weitem in Schatten gestellt", sagte Schlierer. Um eine Wende in der Ausländerpolitik zu erzwingen, brauche Deutschland eine starke Kraft auf der Rechten, die ebenso Druck mache wie die Volkspartei in Dänemark oder die Freiheitlichen in Österreich. "Wir sind bereit. Es ist Zeit für Taten", sagte der Bundesvorsitzende der Republikaner.


21.06.2002

Bauindustrie soll vor unlauteren Wettbewerbspraktiken geschützt werden

"Um die Bauindustrie insgesamt, vor allem aber die mittelständischen Betriebe und das Bauhandwerk vor unlauteren Wettbewerbspraktiken zu schützen, sind einheitliche Regelungen bei der Vergabe unverzichtbar. Formalisierte Vergabeverfahren wie beispielsweise das der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) gewährleisten bei öffentlichen Aufträgen eine faire, transparente und wettbewerbsgerechte Vergabepraxis", betonte Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich der Landes-Delegierten-Tagung des Bundes Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V. am 21. Juni 2002 in Bamberg. Die von Auftraggeber- und Bieterseite gemeinsam entwickelte VOB sieht eine Reihe von Instrumenten zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbspraktiken vor. Dazu gehören beispielsweise der Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung, Öffnung und Verlesung der Angebote in so genannten Submissionsterminen, konsequenter Ausschluss von Nachverhandlungen, Begrenzung von Stundenlohnarbeiten und strenge formale Anforderungen für Preisnachlässe.

Als weitere wichtige Regelung nannte Beckstein in dem Zusammenhang das Tariftreuegesetz. "Damit Bauinvestitionen auch möglichst den bayerischen, insbesondere den mittelständischen Unternehmen und damit auch den Beschäftigten unseres Landes zugute kommen, hält der Freistaat als ein wichtiger Auftraggeber der Bauwirtschaft an der bayerischen Tariftreueerklärung bei der Auftragsvergabe fest. Das bedeutet, dass staatliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bayerische Tariflöhne bezahlen. Damit werden die bayerischen Unternehmer gegenüber den mit Billiglohnarbeitern kalkulierenden Firmen wieder konkurrenzfähig. Das zwischenzeitlich auch von der Bundesregierung geplante Tariftreuegesetz musste dagegen im Bundesrat mit den Stimmen der unionsgeführten Länder vorerst gestoppt und der Vermittlungsausschuss zu dem vom Bundestag bereits beschlossenen Vorhaben angerufen werden. Wir kritisieren an dem vorgelegten Gesetzentwurf vor allem die Tatsache, dass damit die Wettbewerbssituation vieler Unternehmer insbesondere in den neuen Bundesländern deutlich verschlechtert worden wäre. Wir stehen für eine Tariftreueregelung, die unsere Bauarbeiter gegen unfaires Lohndumping aus Osteuropa schützt, aber auch die Chancen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gerade in der ostdeutschen Bauwirtschaft nicht verschlechtert. Wir werden daher alles daran setzen, im Vermittlungsausschuss eine bessere Lösung zu finden", so Beckstein.


21.06.2002

Finanzminister der EU halten an Verpflichtungen des europäischen Stabilitätspaktes fest

Am Abend vor dem Europäischen Rat in Sevilla am 21./22. März haben
sich die Finanzminister der EU zu ihrem Finanzminsterrat, dem Ecofin,
in Madrid getroffen. Sie hatten die Aufgabe, die "Grundzüge der
Wirtschaftspolitik" zur Verabschiedung durch die Staats- und
Regierungschefs vorzubereiten.

Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Haushaltslage in einzelnen
Mitgliedsländern. Insbesondere Deutschland, Frankreich und Portugal
waren in die Diskussion gekommen. Die Europäische Kommission sah die
Gefahr, dass diese Länder die Stabilitätskriterien nicht einhalten
könnten. Damit wäre der europäischen Stabilitätspakt in Gefahr
gewesen. Im Stabilitätspakt verpflichten sich die EU-Mitgliedsländer,
2004 einen nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt vorzulegen.

Finanzminister Hans Eichel zeigte sich am 21. Juni in Sevilla
zufrieden über die Beratung mit seinen Kollegen. Die Finanzminister
hätten einmütig an ihrem Ziel eines ausgeglichenen Haushalt
festgehalten, so Eichel. Auch Frankreich habe sich dazu verpflichtet.
Dabei gehe es von einem Wirtschaftswachstum von drei Prozent aus.
Außerdem habe Frankreich zugesagt, seine geplanten Steuersenkungen
ohne die Erhöhung der Neuverschuldung zu realisieren.

In Deutschland hätten Bund, Länder und Kommunen bereits im März 2002
einen nationalen Stabiltätspakt beschlossen. Deutschlands Ziel sei
noch etwas ehrgeiziger als Frankreichs, so der Minister in Sevilla,
da in der Bundesrepublik nach Meinung von Experten von einem
Wirtschaftswachstum von lediglich 2,5 Prozent auszugehen sei.
Dennoch würde Deutschland bis 2004 ebenfalls einen ausgeglichen
Haushalt vorlegen.


21.06.2002

Verwaltung soll mehr leisten und weniger kosten
 
Bundesinnenminister Otto Schily lädt zum zweiten Mal die
Behördenleiterinnen und Behördenleiter des Bundes zu einem
Spitzentreffen der Verwaltungschefs ein. Die Bundesverwaltung aus ganz
Deutschland wird teilnehmen.

Thema in diesem Jahr ist die "Moderne Verwaltung in der
Informationsgesellschaft - mehr leisten und weniger kosten".
Bundesinnenminister Otto Schily informiert die Verwaltungschefs über
Fortschritte der Verwaltungsmodernisierung im Rahmen des Programms der
Bundesregierung "Moderner Staat - Moderne Verwaltung". Außerdem wird
er die Perspektiven für eine moderne Verwaltung in den nächsten Jahren
erläutern. Kern der Modernisierungsaktivitäten werden dabei
Controlling und Benchmarking sein.

Die Entwicklung der eGovernment-Initiative der Bundesregierung,
BundOnline 2005, ist das zweite Hauptthema der Behördenleitertagung.
Mit BundOnline werden im Laufe der nächsten vier Jahre alle
internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online zur
Verfügung gestellt.


Donnerstag, 20. Juni 2002

Deutscher Städte- und Gemeindebund: Bund muss Selbstblockade bei Ausländerintegration lösen

"Die Bundesregierung muss die Selbstblockade bei der Zuwandererintegration jetzt aufheben und mehr Geld für die Integration von Ausländern und Aussiedlern bereitstellen. Die mit dem Zuwanderungsgesetz geplanten Integrationskurse sind unzureichend und hoffnungslos unterfinanziert. Es fehlen mehrere 100 Millionen Euro für eine ausreichende Integrationspolitik", sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und seinerzeit Mitglied der Zuwanderungskommission ("Süßmuth-Kommission"), nachdem Bundespräsident Johannes Rau das Zuwanderungsgesetz unterschrieben hat.

"Außerdem sollte das zum 01.01.2003 geplante Inkrafttreten des Gesetzes aufgeschoben werden, falls das Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Vollzug braucht Sicherheit", ergänzte Landsberg mit Blick auf große Sorgen der kommunalen Ausländerbehörden. Denn die Zeit für die Umstellung auf das neue Recht sei bereits jetzt zu knapp. Außerdem würden die nötigen Rechtsverordnungen nicht vor dem Herbst fertig sein. Schließlich sei der Umstellungsaufwand enorm: Hunderte von Formularen, Passetiketten und Stempeln sowie geänderte Software müssten in den Ausländerbehörden angeschafft werden. Die Aufwendungen wären vergebens, wenn das Gesetz zunächst in Kraft tritt und danach doch vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. Fraglich sei dann auch, was z. B. mit den auf Grund des neuen Gesetzes erteilten Aufenthaltsrechten geschehen soll.

"Die bisher für die Integrationskurse eingeplanten Haushaltsmittel des Bundes (rund 160 Mio. ?) ermöglichen keine ausreichende Integrationspolitik, die den modernen Herausforderungen gerecht wird", führte Landsberg näher aus und benannte die Defizite:

- Bis jetzt bekommen Spätaussiedler, Asylberechtigte und Kontingentflüchtlinge über 27 Jahre 900 Stunden Sprachunterricht, künftig sollen es nur noch 600 Stunden sein. Die meisten Experten halten selbst 900 Stunden für zu wenig.

- Künftig gibt es Integrationsbedürftige erster und zweiter Klasse, denn die besonders wichtige Gruppe der schon länger in Deutschland lebenden Zuwanderer erhält im Gegensatz zu den Neuankömmlingen keinen Rechtsanspruch auf Integrationskurse.

- Mit den bisherigen Mitteln können unerlässliche Rahmenbedingungen für erfolgreiche Integrationskurse nicht sichergestellt werden, z. B. vorhergehende Alphabetisierung, Kinderbetreuung, Übernahme von Fahrtkosten und sozialpädagogische Begleitung.

"Auf die kommunalen Ausländerbehörden kommen außerdem völlig neue Aufgaben zu: So muss künftig bei jedem Ausländer ein Sprachtest durchgeführt werden, um dessen Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs festzustellen. Bisher ist unklar, wer die Kosten für diese Prüfungsverfahren zu tragen hat", führte Landsberg einen weiteren Kritikpunkt an.

"Nach der Unterschrift von Bundespräsident Johannes Rau unter das Zuwanderungsgesetz gilt es nun, den nötigen Quantensprung bei der Zuwandererintegration zu wagen, den Umstellungsaufwand für die Städte und Gemeinden zu minimieren und Planungssicherheit für die Sprachkursträger zu schaffen. Wir fürchten, dass sich das Zuwanderungsgesetz sonst erheblich zu Lasten der Länder und Kommunen auswirkt", resümierte Landsberg und fasste die Forderungen der Kommunen in der aktuellen Situation zusammen:

- Der Bund muss den Stundenumfang der geförderten Integrationskurse deutlich erhöhen, ausreichende Gelder auch für "Altzuwanderer" bereitstellen und die Rahmenbedingungen für einen Erfolg der Integrationskurse sichern. Dafür werden zusätzlich 500 Mio. Euro benötigt.

- Wenn es zur Verfassungsklage gegen das Zuwanderungsgesetz kommt, muss das Inkrafttreten des Gesetzes bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt werden.

- Für die durch das Zuwanderungsgesetz auf die Kommunen zukommenden neuen Aufgaben muss eine Gebührenregelung oder ein andersartiger Kostenausgleich geschaffen werden.


20. Juni 2002 11:56 Uhr

Bei grenzüberschreitenden Zahlungen und Auslandsabhebungen in Euro
gleiche Gebühren wie im Inland


Abhebungen im Euro-Ausland und Auslandsüberweisungen in Euro werden
billiger. Am 1. Juli tritt die vom Europäischen Parlament im Dezember
2001 verabschiedete Verordnung in Kraft, die eine deutliche Senkung
der Bankgebühren im Geldverkehr der Euro-Zone vorschreibt.

Die Verordnung schreibt unter anderem vor:

    * Die Gebühren für Abhebungen an Geldautomaten und für
      Kreditkartenzahlungen in Höhe von bis zu 12.500 Euro müssen ab
      dem 1. Juli 2002 im In- und Ausland identisch sein.
    * Ab dem 1. Juli 2003 müssen die Gebühren für Überweisungen in
      Höhe von bis zu 12.500 Euro bei In- und Auslandsüberweisungen
      gleich sein.
    * Bankkunden sind vorab über die Gebühren für In- und
      Auslandszahlungen zu informieren. Gebührenänderungen sind im
      Voraus mitzuteilen.

Ab dem 1. Januar 2006 erfasst die Verordnung dann auch Abhebungen an
Geldautomaten, Kreditkartenzahlungen und Überweisungen bis zu einem
Betrag von 50.000 Euro.

Die bisher nicht zur Euro-Zone gehörenden EU-Länder Dänemark,
Großbritannien und Schweden können sich der Regelung anschließen.

Im Gegensatz zu einer Richtlinie muss eine Verordnung nicht in
nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar in jedem
Mitgliedstaat.


20.96.2002

Zuwanderung: Bayern will nicht die Hand reichen

"Nachdem Rot-Grün das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat in einer beispiellosen Art und Weise durchgepeitscht hat, wird die Union der Bundesregierung jetzt nicht die Hand reichen, dieses Gesetz umzusetzen. Wir würden  damit helfen, das verhängnisvolle Konzept einer massiven Ausweitung von Zuwanderung zu verwirklichen und uns zudem in Widerspruch zu dem angekündigten Gang nach Karlsruhe setzen. Der rot-grünen Koalition muss klar sein, dass sie angesichts der grundlegenden Differenzen mit der Unterstützung der Union nicht rechnen kann." Mit diesen Worten wies Innenminister Dr. Günther Beckstein das scheinheilige Gesprächsangebot von Bundesinnenminister Otto Schily von heute zurück.

Als Bestätigung dafür, dass die Union mit ihrer Kritik an dem mangelhaften Integrationsansatz im neuen Zuwanderungsgesetz recht hat, verweist Beckstein auf Schilys eigene Ausführungen. Die Inhalte des Gesetzes sollen nach dessen Worten  erst der Beginn einer umfassenden Integrationspolitik sein, die er weiter entwickeln wolle: "Obwohl z.B. die PISA-Studie belegt, dass bei der Integration dringender Handlungsbedarf besteht, lässt sich Schily hier zu viel Zeit. Dabei bedeuten schlechte Deutschkenntnisse fast automatisch geringere Chancen im Wettbewerb um Ausbildungsplätze. Mit seinen Äußerungen erbrachte Schily nunmehr den schlagenden Beweis, dass das Zuwanderungsgesetz nur Teilaspekte der Integration regelt. Die Kritik, dass das Gesetz die anfallenden erheblichen Gesamtkosten, die keineswegs nur durch die Integrationskurse entstehen, überwiegend auf die ohnehin schon stark belasteten Länder und Kommunen abwälzen will, konnte er nicht im Entferntesten entkräften. Schily übersieht, dass es dabei nicht nur um Sprachkurse oder einige Stunden Staatsbürgerschaftskunde geht. Tatsächlich wenden die Länder und Gemeinden enorme, für die Integration wichtige Summen auf, etwa zu Gunsten von Unterricht und Schulen, Kindergärten, Wohnungsbau und zusätzlich nötige Infrastruktur."

Erneut weist Beckstein die Vorwürfe Schilys zu Umfang und Konsequenzen der jährlichen Bruttozuwanderung von durchschnittlich 500.000 Ausländern zurück: "Schily will die Bevölkerung Glauben machen, dass Aufwendungen für die Integration nur im Umfang der jährlichen Nettozuwanderung nötig sind. Wer ihn hört, könnte den Eindruck gewinnen, es gingen mehr Ausländer als hereinkämen. Tatsächlich aber muss von einer Bruttozuwanderung ausgegangen werden, die über die Jahre gesehen bei rund 500.000 Menschen pro Jahr liegt. Ein wesentlicher Anteil davon sind Personen, die länger bleiben wollen und die neu integriert werden müssen; dass zugleich andere Deutschland verlassen, ist für die notwendige Integration der neu Hinzukommenden unbedeutsam. Das Problem des Zuwanderungsgesetzes besteht darin, dass es die erheblichen Integrationsdefizite der bereits hier lebenden Ausländer überhaupt nicht berücksichtigt, sondern trotzdem die Zuwanderung insgesamt massiv ausweitet, gerade auch die Zuwanderung in die Sozialsysteme durch weitere Anreize zum Asylmissbrauch."


20.06.2002

Republikaner freuen sich nach Rau-Entscheidung auf Zuwanderungs-Wahlkampf

Rolf Schlierer: "Zuwanderung muß nicht ‚gesteuert' oder ‚begrenzt', sondern rückgängig gemacht und verhindert werden"

Die Republikaner wollen nach der Erklärung des Bundespräsidenten, das rot-grüne Zuwanderungsgesetz zu unterzeichnen, die Ausländerpolitik zum Wahlkampfschwerpunkt machen. Mit der fragwürdigen Entscheidung, das verfassungswidrig zustande gekommene Zuwanderungsgesetz abzusegnen, habe Bundespräsident Rau selbst die Zuwanderung zum Wahlkampfthema gemacht. Die angekündigte Reaktion der Union werde den Republikanern Gelegenheit geben, ihre eigenen Positionen in die dadurch entfachte Auseinandersetzung einzubringen und herauszustellen.
Schlierer kündigte an, daß die Republikaner im Wahlkampf die rot-grüne Politik der schrankenlosen Masseneinwanderung ebenso angreifen würden wie den heuchlerischen Etikettenschwindel von Union und Edmund Stoiber. Ein CDU-Zuwanderungsgesetz, das mit dem linken Unionsflügel und den Liberalen ausgehandelt werde, sehe in der Sache kaum anders aus als die rot-grüne Flickschusterei. Bei vier Millionen Arbeitslosen im eigenen Land brauche Deutschland weder ein Gesetz zur "Steuerung" noch zur bloßen "Begrenzung" von Zuwanderung, sondern vielmehr ein Zuwanderungsverhinderungs- und Rückführungsgesetz. Dafür würden die Republikaner im Bundestagswahlkampf werben.


20.06.02

Zum Streit um Zuwanderungs- und Einbürgerungsstatistik

Bayern führt als eines der wenigen Länder seit jeher vor Einbürgerungen eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz durch und hat deshalb seit 1998 immerhin über 400 Einbürgerungen abgelehnt. Außerdem müssen Bewerber einen Deutschtest nach einheitlichen Kriterien machen, den seit April 1999 bis Mitte Juni 2002  10 977 Personen durchlaufen haben; etwa ein Drittel davon hat ihn nicht bestanden. Dennoch war für Bayern im Ländervergleich keine bemerkenswerte Änderung bei der Zahl der Einbürgerungen zu verzeichnen, obwohl diese vom Jahr 2000 auf 2001 in einzelnen Ländern um bis zu 32% rückläufig waren: Mit 19.992 Einbürgerungen erfolgten im Jahr 2001 in Bayern fast genau so viele wie die 20.610 im Vorjahr(- 3,3%); bundesweit war ein Rückgang von über 4% zu verzeichnen. Das zeigt laut Innenminister Dr. Günther Beckstein, dass die Bilanz von Bundesinnenminister Otto Schily zu den Einbürgerungszahlen  wichtige Aspekte im Zusammenhang mit Einbürgerungsfragen außer Betracht lässt:" Das neue Staatsbürgerschaftsrecht kann Sicherheits- und Integrationsaspekten nicht genügen. Nach wie vor gibt es bundesweit noch keine zwingende, also per Gesetz vorgeschriebene Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Einbürgerung. Auch  Vorgaben, wie die vom Gesetz geforderten ausreichenden Kenntnisse  der deutschen Sprache objektiv festgestellt werden, sind darin nicht verankert. Deutschtests nach einheitlichem Standard wären dringend zu wünschen, da Deutschkenntnisse in Wort und Schrift die entscheidende Grundlage für Integration und eine volle Teilhabe in unserem Staat sind."

Auch im übrigen ist das Eigenlob aus Berlin für das neue Staatsbürgerschaftsrecht nach Becksteins Ansicht verfehlt: "Die von Schily so betonte Modernisierung hat doch eigentlich nie staatgefunden. Es ging im wesentlichen um eine annähernde Halbierung der Wartezeit für einen Einbürgerungsanspruch, die großzügige Hinnahme von Mehrstaatigkeit und den Geburtserwerb der Staatsangehörigkeit durch Ausländerkinder, die hier zur Welt gekommen sind. Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde dadurch zu einem Rechtstorso voller Unstimmigkeiten und Wertungswidersprüche. Die seinerzeitigen rot-grünen Prognosen für das neue Recht von jährlich 1 Million Einbürgerungen in den ersten drei Jahren nach der Herabsetzung der Wartefrist für Einbürgerungsansprüche von 15 auf acht Jahre waren  realitätsfern. Die Zahlen von 2001 belegen, dass es Ausländer nicht für vordringlich halten, sich  hier einbürgern zu lassen. Selbst unsere Neubürger empfinden die Einbürgerung damit als Schlusspunkt der Integration und nicht als Weg dorthin, wie es linke Ideologen gebetsmühlenartig wiederholen."


20. Juni 2002

Mit Internet Staat machen

Der diesjährige Jahreskongress der Initiative D21 wird unter dem Motto
"Mit Internet Staat machen. E-Government und die Zukunft der
Demokratie" am 28. Juni 2002 im Congress Centrum Leipzig stattfinden.
Als Vertreter der Politik werden unter anderem Otto Schily, Christine
Bergmann und Georg Milbradt erwartet. Daneben bieten rund 30 Manager
aus Firmen und Institutionen sowie über 50 Aussteller Gelegenheit zur
Information und Diskussion darüber, wie gut Deutschlands Chancen
stehen, zum modernsten Staat der Welt zu werden.

In der Pressekonferenz mit Otto Schily und Erwin Staudt wird eine
Zwischenbilanz zu E-Government in Deutschland und zukünftige
Schwerpunkte vorgestellt.

Die Initiative D21 zeichnet die "E-Towns 2002" vor, die besten
E-Government-Kommunen Deutschlands. Bewertet wurden über 80 Städte.

Die Initiative D21 ist ein gemeinnütziger, branchenübergreifender
Verein von rund 300 Unternehmen mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit
Politik und Verwaltung den Wandel von der Industrie- zur
Informationsgesellschaft in Deutschland zu beschleunigen und die
Chancen für Wachstum und Beschäftigung zu nutzen.


19. Juni 2002 16:33 Uhr

Bundeskanzler Schröder: Rentenversicherungsbeitrag bleibt stabil

Bei der Vorstellung des Bundeshaushalts 2003 hat Bundeskanzler
Schröder deutlich gemacht, dass der Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung stabil gehalten werden kann, vorausgesetzt, die
konjunkturelle Entwicklung verläuft wie prognostiziert.
Bundesfinanzminister Eichel wies mit Bezug auf Forderungen nach einer
Aussetzung der Ökosteuer daraufhin, dass die Ökosteuer entscheidend
zur Senkung und Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrags
beigetragen hat. Das Aussetzen der nächsten Stufe der Ökosteuer würde
zu einem Anstieg des Beitrags um 0,3 Prozent führen.

Bei dem im Bundeshaushalt 2003 enthaltenen Rentenversicherungsbeitrag
von 19,3 Prozent handele es sich um eine rein rechnerische Größe,
erläuterte das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Die
Anhebung um 0,2 Prozent sei lediglich vorsorglich eingeplant worden.
Sollte das Wirtschaftswachstum 2002, wie erwartet, bei 2,5 Prozent
geben, werde es keine Beitragsanhebung geben.

Der vorliegende Haushaltsansatz berücksichtige zudem weder die
jüngsten, hohen Tarifabschlüsse noch das erwartete höhere
Wirtschaftswachstum in der zweiten Jahreshälfte. Eichel betonte, die
Finanzplanungsgrundlage für 2003 liege grundsätzlich im unteren
Drittel der Prognosen. Verlässliche Aussagen zum Beitragssatz sind
erst im Oktober möglich.

Die Bundesregierung hat den Rentenversicherungsbeitrag von 20,3
Prozent bei Regierungsantritt im Jahr 1998 auf jetzt 19,1 Prozent
gesenkt und durch die Rentenreform sichergestellt, dass auch in
Zukunft der Beitragssatz stabil bleiben wird.


19. Juni 2002

Streit um Zuwanderungszahlen

"Wenn Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber von einer Zuwanderung von 500.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland spricht, beschreibt er damit völlig zutreffend die sogenannte Bruttozuwanderung. Das sind die hier zuziehenden Ausländer, die ja ebenfalls hier integriert werden müssen. Auf diese Bruttozuwanderung  hat Stoiber ausdrücklich hingewiesen. Auch Bundesinnenminister Schily weiß das ganz genau und kann darüber nicht hinwegtäuschen, bloß weil andere Ausländer im gleichen Zeitraum wegziehen. Die Bevölkerung lässt sich von Schilys Kritik nicht täuschen – sie ist nämlich völlig abwegig", weist Innenminister Dr. Günther Beckstein die beleidigenden Äußerungen des Bundesinnenministers zurück.

Sieht man von der Zahl der hier zuwandernden Ausländer die derjenigen Ausländer ab, die jedes Jahr Deutschland wieder verlassen, ergibt sich die jährliche Nettozuwanderung. Dieser Saldo betrug dabei in den vergangenen Jahren durchschnittlich ca. 200.000 Personen. Das heißt, dass Jahr für Jahr durchschnittlich 200.000 Ausländer mehr zu- als abwanderten. Dieser hohe Netto-Zuwanderungsdruck wird aller Voraussicht nach anhalten oder aufgrund der starken Bevölkerungszunahme in den südlichen Anrainerstaaten des Mittelmeers sogar zunehmen. Eine wesentliche Gruppe bilden dabei in Zukunft voraussichtlich weiterhin die Ausländer, die unser Asylrecht missbräuchlich in Anspruch nehmen.

Falsch ist nach Beckstein auch die Behauptung Schilys, das neue Zuwanderungsgesetz werde die illegale Zuwanderung deutlich begrenzen: "Dies ist reines Wunschdenken. Der Gesetzentwurf enthält insoweit keine wesentlichen Fortschritte. Im Gegenteil - das Zuwanderungsgesetz wird zu einer massiven Ausweitung von Zuwanderung auf den Gebieten des Arbeitsmarkts, des Familiennachzugs und der humanitären Zuwanderung führen." Für besonders problematisch hält Beckstein das Kernstück des Gesetzes, nämlich die aus demographischen Gründen vorgesehene Zuwanderung im „Auswahlverfahren“ nach einem Punktesystem, unabhängig vom arbeitsmarktpolitischen Bedarf und ohne Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes: "Diese Abkehr vom Anwerbestopp vor dem Hintergrund der besorgniserregend hohen Zahl der Arbeitslosen, darunter viele Ausländer, nicht zu verantworten. Wir setzen deshalb dem Konzept der rot-grünen Bundesregierung das Ziel einer wirklichen Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und der Bekämpfung des Asylmissbrauchs entgegen. Dies entspricht auch der Vorgehensweise unserer europäischen Nachbarn, die in letzter Zeit die Zuwanderungsvorschriften zum Teil drastisch verschärft haben oder entsprechende Maßnahmen beabsichtigen." Nach Beckstein können Menschen unterschiedlicher Herkunft auch in Zukunft in Deutschland nur dann friedlich miteinander leben, wenn die Integrationskraft der deutschen Gesellschaft überfordert wird.


19. Juni 2002

Einbürgerungszahlen weiterhin auf hohem Niveau

Auch für das Jahr 2001 ist wie bereits im Vorjahr nach Einführung des
neuen Staatsangehörigkeitsrechts eine hohe Zahl an Einbürgerungen zu
verzeichnen. So sind im Jahr 2001 in Deutschland 178.098 Ausländer
eingebürgert worden. Dies geht aus den Meldungen der statistischen
Landesämter hervor, die das Statistische Bundesamt für das Jahr 2001
zusammengefasst hat.

Im Jahr 1999 hatten lediglich 143.267 Menschen ausländischer Herkunft
die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Nach der
Staatsangehörigkeitsreform im Jahr 1999/2000 stieg die Zahl der
Einbürgerungen um 30 % auf 186.688 an. Auch im Jahr 2001 lag die Zahl
der Einbürgerungen um rund 25 % über der des Jahres 1999. Gleichwohl
blieb sie geringfügig hinter der Rekordzahl von 2000 zurück, die durch
eine erste Flut von Neuanträgen zustande gekommen war.

Bundesinnenminister Schily erklärt hierzu: "Die kontinuierlich hohe
Zahl der Einbürgerungen zeigt, dass die Modernisierung des
Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 1999/2000 dringend notwendig war.
Zu einem ähnlichen Urteil ist im übrigen auch die Unabhängige
Kommission für Zuwanderung unter dem Vorsitz von Frau Prof. Süssmuth
gekommen.

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Integration
von Zuwanderern: sie gewährt rechtliche Gleichstellung und politische
Partizipation. Es ist erfreulich, dass eine wachsende Zahl der
dauerhaft hier lebenden Zuwanderer das Angebot des neuen
Staatsangehörigkeitsrechts wahrnimmt und der staatsbürgerlichen
Gemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten beitritt."

Nach den vom Statistischen Bundesamt zusammengestellten Daten ergeben
sich für die einzelnen Bundesländer rein rechnerisch prozentuale
Veränderungen zum Vorjahr. Jedoch erst bei Berücksichtigung weiterer
Strukturdaten (Ausländeranteil, Zusammensetzung der ausländischen
Wohnbevölkerung nach Herkunftsstaaten etc.) lassen sich Rückschlüsse
auf die Einbürgerungsverfahren in einem Bundesland ziehen. Dazu bedarf
es nach Vorliegen der amtlichen Bundesstatistik 2001 eingehender
Analysen, die auch die entsprechenden Statistiken der Vorjahre
einbeziehen.

Nordrhein-Westfalen (-7,9 % auf 60.566; 2000: 65.744),
Baden-Württemberg (-3,3 % auf 28.112; 2000: 29.057), Bayern (-3,3 %
auf 19.922; 2000: 20.610), Hessen (-7,4 % auf 18.924; 2000: 20.441),
Niedersachsen (-4,8 % auf 14.693; 2000: 15.427), Hamburg (+13,8 %
auf 9.832; 2001: 8.640), Rheinland-Pfalz (+5,1 % auf 7.714;
2000: 7.338), Berlin (-6,8 % auf 6.270; 2000: 6.730),
Schleswig-Holstein (-9,2 % auf 5.123; 2002: 5.639), Bremen (-10,9 %
auf 1.857; 2000: 2.083), Saarland (-32,6 % auf 1. 235; 2000: 1.833),
Sachsen (+20,2 % auf 547; 2000: 455), Sachsen-Anhalt (-3,0 % auf 447;
2000: 461), Brandenburg (+2,4 % auf 434; 2000: 424), Thüringen
(+14,4 % auf 357; 2000: 312) und Mecklenburg-Vorpommern (-2,7 %
auf 287; 2000: 295). Soweit rein rechnerische Rückgänge zu verzeichnen
sind, liegen die absoluten Einbürgerungszahlen dieser Bundesländer
weiterhin deutlich über denen des Jahres 1999.


18. Juni 2002 18:37 Uhr

Deutsch-polnische Regierungskonsultationen in Breslau

Bundeskanzler Gerhard Schröder ist am Dienstagnachmittag zu den
fünften deutsch-polnischen Regierungskonsultationen nach Breslau
gereist. Bei dem Treffen in Breslau standen allgemeine Fragen der
deutsch-polnischen Beziehungen und europapolitische Themen auf dem
Programm.

Nach der Begrüßung vor dem Breslauer Rathaus und einem Gespräch mit
dem polnischen Ministerpräsidenten Miller nahmen die beiden
Regierungschefs und ihre Minister am Plenum, also der Schlussrunde der
Regierungsverhandlungen, teil. Anschließend erklärte der
Bundeskanzler, bei den Gesprächen hätten vor allem Fragen des
EU-Beitritts Polens im Vordergrund gestanden. Schröder zeigte sich
zuversichtlich, dass die Beitrittsverhandlungen wie vorgesehen Ende
kommenden Jahres abgeschlossen werden könnten. Polen würde dann 2004
als neues EU-Mitglied an den Wahlen zum Eurpäischen Parlament
teilnehmen. Schröder betonte, es gebe keinen Anlass von diesem
Zeitplan abzuweichen. Deutschland werde jedem Versuch einer
Verzögerung entgegentreten.

Schröder: EU-Direkthilfen auch für polnische Landwirte

Schröder sagte, er glaube auch nicht, dass die Diskussion um eine
Ausweitung der Direktbeihilfen für die europäische Landwirtschaft nach
der Erweiterung zu einer Verzögerung der Beitrittsverhandlungen führen
werde. Der Kanzler äußerte Verständnis für die Haltung Polens im
Gegenzug zu den Pflichten, die mit einem EU-Beitritt verbunden sind,
auch von jenen Rechten zu profitieren, die die anderen Partner in
Anspruch nehmen. Diese Ansprüche - und damit auch
die direkten Agrarbeihilfen - dürften nicht in Frage gestellt werden.

Da in der 1999 angelegten Planung bis zum Jahr 2006 ("Agenda
2000") keine solchen Beihilfen für die neuen Mitglieder geregelt
worden sind, müssen nun ein fairer Kompromiss gefunden werden. Dabei
gelte es, den Grundgedanken der Solidarität der Partner
untereinander umzusetzen: Die bisherigen Mitglieder müssten von dem,
was sie bisher erhalten haben etwas abgeben, so Schröder. "Die
Beitrittsländer müssen einen fairen Anteil an der Verteilung des zur
Verfügung Stehenden haben", sagte der Kanzler. Es könne nicht sein,
dass im Zuge der Erweiterung die Besitzstände der alten EU-Staaten
gewahrt und einfach neue Hilfen geschaffen würden. Schröder
bezeichnete ein solches Vorgehen als nicht finanzierbar.

Bundeskanzler Schröder und Ministrerpräsident Miller waren sich einig,
dass Polen nach seinem Beitritt in die Europäische Union keinesfalls
von Beginn an Nettozahler sein dürfe. Gefragt wie er sich eine Lösung
des Problems vorstelle, verwies der Bundeskanzler auf die alleinige
Kompetenz der Europäischen Kommission zur Führung der
Beitrittsverhandlungen. Ein Kompromiss könne aber so aussehen, dass
die Hauptnutznießer der bestehenden, ohnehin reformbedürftigen
Agrarpolitik der EU, etwas abgeben müssten. Schröder verwies auch
darauf, dass die EU-Kommission derzeit an Vorschlägen für eine
Neuordnung der Agrarpolitik arbeitet und diese kommenden Monat
vorlegen wolle.

Konsultationen auch auf Ministerebene

An den Konsultationen haben neben dem Bundeskanzler die Bundesminister
Fischer, Schily, Scharping, Schmidt und Däubler-Gmelin sowie
Staatssekretäre aus dem Finanz-, Wirtschafts- und Verkehrsministerium
teilgenommen. Ferner wurde der Bundeskanzler von einer zehnköpfigen
Wirtschaftsdelegation begleitet. Deutschland ist Polens größter
Handelspartner. Immer mehr deutsche Unternehmen eröffnen
Niederlassungen in Breslau, das nur rund drei Autostunden von Berlin
entfernt liegt.

Ein Höhepunkt der Konsultationen ist am Abend die feierliche Eröffnung
des Willy-Brandt-Zentrums für Deutschland und Europastudien an der
Breslauer Universität sein. Schon heute finden in Breslau viele
deutsch-polnische Tagungen und Seminare statt.

Regierungskonsultationen dienen dem regelmäßigen Meinungsaustausch und
der politischen Bestandsaufnahme. Mit Polen werden seit 1998 einmal
jährlich abwechselnd in Polen und in Deutschland abgehalten.


18. Juni 2002

Schily: Stoiber fälscht die Statistik

Zu der Behauptung des Unions-Kanzlerkandidaten Stoiber, es gebe eine
Zuwanderung nach Deutschland in Höhe von 500.000 Menschen pro Jahr,
erklärt Bundesinnenminister Otto Schily:

"Unionskandidat Stoiber fälscht bewusst die Statistik, wenn er eine
Zuwanderung von 500.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland
vorspiegelt. Die Union will offensichtlich Stimmungen gegen Ausländer
schüren. Dies ist Wahlkampf schäbigster Machart. Richtig ist: Die
Nettozuwanderung betrug im Jahre 2001 rund 100.000 Menschen, 2000
waren es 86.000.

Problematisch dabei sind ohnehin nur die Menschen, die sich illegal in
Deutschland aufhalten. Das neue Zuwanderungsgesetz wird aber die
illegale Zuwanderung deutlich begrenzen. Das Gesetz verhindert stärker
als bisher den Asylmissbrauch und begrenzt deutlich die Zuwanderung
von Spätaussiedlern und nachziehenden Familienangehörigen. Wer dies
wie die Union verhindern will, der fördert die illegale Zuwanderung
mit all ihren Folgen wie Schwarzarbeit und Belastung der Sozialkassen.

Die Union sollte endlich aufhören, Wahlkampf mit falschen Zahlen zu
betreiben. Wenn sie einen Wahlkampf über die Zuwanderungsfrage führen
will, ist das willkommen, aber dann bitte mit ehrlicher Argumentation.

Im übrigen empfehle ich der Union, auf die Stimme der Wirtschaft zu
hören. Wenn Stoiber zuhören kann und will, dann hat er heute gehört,
wie BDI-Präsident Rogowski auf dem CDU-Parteitag die Haltung der Union
zu Zuwanderung deutlich kritisiert und das Zuwanderungsgesetz der
Bundesregierung gelobt hat."


18.06.2002

Deutschland und Polen vereinbaren eine
intensivierte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität

Bundesinnenminister Schily und der polnische Innenminister Janik haben
heute bei den 5. Deutsch-Polnischen Regierungskonsultationen in
Breslau ein bilaterales Abkommen zur Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität unterzeichnet. Damit wurde das bereits bestehende
Abkommen mit Polen vom 6. November 1991 den erzielten Fortschritten in
der Zusammenarbeit der beiden Länder bei der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität angepasst. Deliktsbereiche wie die
Geldwäsche, die Computerkriminalität, die Bekämpfung der Korruption
und der Schleusungskriminalität wurden neu in das Abkommen
aufgenommen, ebenso eine neue Datenschutzklausel. Besonders
hervorgehoben wird die Bekämpfung des Terrorismus und des
Drogenhandels.

"Die polnischen und deutschen Behörden arbeiten auf der Basis des
Abkommens von 1991 seit über 10 Jahren sehr gut, eng und
vertrauensvoll bei der Kriminalitätsbekämpfung zusammen. Die heute
unterzeichnete Anpassung des Abkommens trägt der Entwicklung bei neuen
Deliktsbereichen und im Datenschutz Rechnung. Für die effektive
Umsetzung der vereinbarten Zusammenarbeit in der Praxis hat das
Bundeskriminalamt ständig drei Verbindungsbeamte nach Polen entsandt",
sagte Bundesminister Schily.

Infolge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in Osteuropa
kommt Polen eine besondere Stellung bei der grenzüberschreitenden
Kriminalitätsbekämpfung zu. Für Deutschland und Polen hat der
gemeinsame Kampf gegen die Drogenkriminalität besondere Bedeutung, um
die Herstellung vor allem synthetischer Drogen wie Ecstasy in Polen
und den Transit von Heroin durch Polen zu unterbinden.

Das neu gefasste Abkommen hebt die Zusammenarbeit beider Staaten auf
eine neue Stufe. Sie stellt in gesamteuropäischer Sicht einen
wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer effektiven gemeinsamen
Kriminalitätsbekämpfung und für Polen selbst einen weiteren Schritt
auf dem Weg zum EU-Beitritt dar.


18.06.2002

Kosten- und Leistungsrechnung beim Bundesamt für Strahlenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat innerhalb von weniger als
zwei Jahren die amtsweite Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung
(KLR) abgeschlossen. Die Dauer des Projektes, die Vorgehensweise und
der effiziente Mitteleinsatz sind beispielgebend. Es zeigt, dass es
möglich ist, mit engagiertem Personal, Eigenmitteln und einfacher
Software schnell zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen und
Transparenz bei Kosten und Leistungen im wissenschaftlichen
Aufgabenspektrum herzustellen. Die Grundlage zur Bereitstellung
entscheidungsrelevanter Informationen für den Aufbau eines
Controllingsystems ist im BfS geschaffen.


18.06.2002

Bayern und PISA-Studie

"So sehr mich das offenbar gute Abschneiden aller bayerischen Schulzweige bei der ergänzenden PISA-Studie freut, machen die bundesweiten Tendenzen dieser Detailuntersuchung klar, dass weit mehr für die Integration von Ausländern und ihrer Kinder zu tun ist. Das derzeit vorliegende Zuwanderungsgesetz beantwortet diese wichtigen Fragen nicht. Dabei gibt es immer öfter Schulklassen mit immer weniger deutschsprachigen Kindern - das sieht auch der niedersächsische Ministerpräsident Gabriel. Trotzdem weicht das Gesetz die wichtige Frage des Nachzugsalters von Ausländerkindern durch schwammige Ausnahmeregelungen auf. Zudem regelt es nur Teilaspekte der Integration und will außerdem die dafür anfallenden erheblichen Gesamtkosten, die nicht nur durch die Integrationskurse entstehen, überwiegend auf die ohnehin schon stark belasteten Länder und Kommunen abwälzen. Insgesamt behandelt es die Frage der erforderlichen Deutschkenntnisse unzureichend, obwohl dies eine Schlüsselkompetenz für die Integration ist. Schlechte Deutschkenntnisse bedeuten fast automatisch geringere Chancen im Wettbewerb um Ausbildungsplätze; dies gilt auch und gerade für Ausländerkinder der 2. und 3. hier lebenden Ausländergeneration. Deshalb müssen wir sorgfältig darauf achten, dass Ausländerkinder möglichst früh nach Deutschland kommen. Genau genommen müssten sie möglichst schon am ersten Schultag die deutsche Sprache altersgemäß beherrschen. Deshalb ist auch die Frage des Nachzugsalters nicht beliebig regelbar. Bis zu 18jährigen Kindern den Familiennachzug aus dem Ausland gesetzlich zu ermöglichen, benachteiligt wegen der schlechten Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt letztlich diejenigen, die dann davon Gebrauch machen", kommentiert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die Meldungen zu ersten Ergebnissen der bundesländerbezogenen PISA-Studie.


14. Juni 2002 17:10 Uhr
Staatsminister Nida-Rümelin verleiht den Deutschen Filmpreis 2002

Staatsminister Julian Nida-Rümelin, der Beauftragte der
Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, hat
heute auf einer festlichen Galaveranstaltung im Tempodrom in Berlin
den Deutschen Filmpreis 2002 übergeben.

Zu der Verleihung waren rund 2.000 Gäste aus Kunst, Kultur und Politik
- darunter Bundeskanzler Gerhard Schröder, Nadja Auermann, Reinhold
Beckmann, Senta Berger, Bernd Eichinger, Heino Ferch, Veronika Ferres,
Nina Hagen, Hannelore Hoger, Henry Hübchen, Gudrun Landgrebe,
Jan-Josef Liefers, Dominic Raacke, Katja Riemann, Barbara Rudnik,
Maximilian Schell, Til Schweiger, Margarethe von Trotta, Tom Tykwer
und Katharina Witt eingeladen. Der Filmpreis in Gold ging an den Film
"Nirgendwo in Afrika", Filmpreise in Silber erhielten "Halbe Treppe"
und "Heaven".

"Der deutsche Film ist auf der Erfolgsspur, und er ist internationaler
geworden." Mit diesen Worten eröffnete Bundeskanzler Schröder die
Verleihung, die sich in diesem Jahr zum 52. Mal jährt. "Wir können
stolz darauf sein, dass es deutschen Regisseuren auch mit deutschen
Fördergeldern gelingt, wahrhaft europäische Produktionen, wie etwa Tom
Tykwers 'Heaven', auf die Beine zu stellen und dafür auch
internationale Anerkennung zu bekommen."

Die Preisträger wurden in sechzehn Kategorien (einschl. 2
Publikumspreise) ausgezeichnet. Die meisten Preise sind dotiert.
Hierfür stehen insgesamt 2,815 Millionen Euro zur Verfügung. Auch 2002
hatte das Kinopublikum wieder - wie bereits im Vorjahr - im Rahmen des
sogenannten Publikumspreises Gelegenheit, den besten Film und die
beste schauspielerische Leistung auszuwählen.


14. Juni 2002 16:47 Uhr
Jugendschutz ist ein medienpolitischer Meilenstein im Bund-Länder Verhältnis

Der Deutsche Bundestag hat heute das Jugendschutzgesetz in zweiter und
dritter Lesung verabschiedet. Damit ist ein wichtiges Reformwerk auf
den Weg gebracht worden, das durch die Tat am Erfurter
Gutenberg-Gymnasium zusätzliche Aktualität erhalten hat. Wenn der
Bundesrat dem Gesetz am 12. Juli zustimmt, kann es noch vor der
Bundestagswahl im September in Kraft treten.

Das Gesetz fasst die bisher getrennten Regelungen über die Verbreitung
jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte und über den
Jugendschutz in der Öffentlichkeit zusammen. Der Bund überlässt mit
dem Gesetz den Ländern die Regelung des Jugendschutzes für alle
elektronischen Online-Medien vom Rundfunk bis hin zu den
elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten.

"Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über einen Neuzuschnitt
der Kompetenzwahrnehmung im Jugendschutz war ein medienpolitischer
Meilenstein im Bund-Länder-Verhältnis", erklärte Kulturstaatsminister
Julian Nida-Rümelin, der auch für die Medienpolitik der
Bundesregierung verantwortlich ist. Damit sei es gelungen, die
Unübersichtlichkeit des geltenden Jugendschutzrechts zu überwinden und
eine aufeinander abgestimmte Vorgehensweise des Bundes und der Länder
zu erreichen, sagte der Staatsminister am Freitag in Berlin.


14. Juni 2002 16:01 Uhr
Briefmarken mit D-Mark-Aufdruck verlieren Gültigkeit

Mit der Einführung des Euro-Bargeldes am 1. Januar 2002 wurden auch
die Postwertzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Euro- und
Cent-Werten herausgegeben. Die Briefmarken mit D-Mark- und
Pfennig-Angaben verlieren nach einer Übergangszeit von einem halben
Jahr zum 1. Juli 2002 ihre Gültigkeit. Wer noch Briefmarken mit der
alten Währungsbezeichnung hat, sollte diese bis zum 30. Juni
verbrauchen.

Nach dem 30. Juni wird die Deutsche Post diese Postwertzeichen gegen
solche mit dem Euro- und Cent-Aufdruck umtauschen.

Auskünfte über nähere Einzelheiten und Modalitäten des Umtauschs
erteilt die Deutsche Post AG
<
http://http://www.deutschepost.de/postag/news/new0206/ne020606.html>.


14. Juni 2002 16:16 Uhr
Mandat für Bundeswehreinsatz in Mazedonien erneut verlängert

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Juni 2002 der am 29. Mai vom
Bundeskabinett beschlossenen Verlängerung des Mazedonieneinsatzes der
Bundeswehr zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte mit einer großen
Mehrheit von 517 Stimmen bei 34 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Das
Mandat ist damit vom 27. Juni bis zum 26. Oktober verlängert. Die
Niederlande übernehmen im Juni von Deutschland die Führung der
NATO-Friedensmission "FOX".

Der NATO-Rat hatte bereits am 21. Mail in Brüssel entschieden, den
Einsatz zu verlängern. Dem Beschluss war am 28. April die offizielle
Bitte des mazedonischen Präsidenten Boris Trajkovski an die NATO
vorausgegangen, den bisher bis zum 26. Juni befristeten Einsatz um
weitere 4 Monate zu verlängern.


14.06.02
Finanzmisere

"Die Bundesregierung hat mit ihrer völlig verfehlten Steuer- und Wirtschaftspolitik die Kommunen in große Finanznöte gebracht und gerade den Mittelstand als wesentliche Säule getroffen", sagte Innenminister Dr. Günther Beckstein am Rande der Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Kommunalpolitischen Vereinigung der CSU am 14.6.2002 in Feucht."
Zu der Finanzmisere hat vor allem die Anhebung der Gewerbesteuerumlage beigetragen. Die Bundesregierung wollte dazu glauben machen, die Kommunen würden vom Steuersenkungsgesetz mit erhöhten Steuereinnahmen profitieren. Es hieß, die Kommunen würden durch die geplante Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform 2001 ein beträchtliches Mehraufkommen erhalten. Für eine Kompensation hat aber die Bundesregierung bislang in weiten Teilen nicht gesorgt. "Ich bedaure sehr, dass unser Vorstoß, die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage so rasch wie möglich rückgängig zu machen, im Bundesrat gescheitert ist. Wir werden hier jedoch weiter am Ball bleiben", so Beckstein.
Mitverantwortlich für die schlechte Finanzlage der Städte und Gemeinden ist zudem die durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen entstandene Situation. Zwar hat die Versteigerung der Lizenzen der Bundeskasse Rekordeinnahmen beschert. Zugleich hat aber die Bundesregierung dadurch den Kommunen beträchtliche Steuerverluste zugefügt. Denn die Unternehmen können die von ihnen ersteigerten Lizenzen abschreiben und damit ihre Gewinne mindern. "Damit verringern sich voraussichtlich für zwei Jahrzehnte die Einnahmen aus der Körperschaft- und der Gewerbesteuer für die bayerischen Kommunen ganz erheblich, allein im kommenden Jahr um geschätzte 65 bis 90 Millionen Euro", so Beckstein.
Weiteres Ungemach wird den Kommunen mit der zu Beginn des nächsten Jahres kommenden Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung drohen. Beckstein: "Das von der Bundesregierung im Rahmen der Rentenreform durchgesetzte Grundsicherungsgesetz ist mangelhaft und stellt nicht nur die Länder, sondern auch die Kommunen vor große Probleme. Die Leistungen müssen nämlich ab 1. Januar 2003 von den Grundsicherungsträgern, den Landkreisen und den kreisfreien Gemeinden erbracht werden. Bereits jetzt steht fest, dass die vom Bund zugesagte Kostenerstattung den Mehraufwand bei den Kommunen bei weitem nicht decken wird".
Zu der am morgigen Samstag stattfindendenden Landesversammlung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Bayern e.V. (SGK) in Taufkirchen bei München erklärte Beckstein: "Ich biete der BayernSPD an, ihr bei der vom SGK-Vorsitzenden, dem Memminger Oberbürgermeister Holzinger, angekündigten Auflistung kommunalfeindlicher Entscheidungen der Bundesregierung behilflich zu sein. Als erster Adressat für die Forderungen der SPD-Kommunalpolitiker empfiehlt sich der Bundesinnenminister. Er ist entscheidend dafür verantwortlich, dass das Zuwanderungsgesetz die Kosten für die Integration von Ausländern weitgehend auf die Länder und Kommunen verlagern will."


14. Juni 2002 13:54 Uhr
Hilfen für Nitrofen-geschädigte Betriebe

Die Bundesregierung bemüht sich um schnelle Hilfen für Agrar-Betriebe,
die durch den Nitrofen-Skandal geschädigt worden sind. Am 14. Juni
2002 gab es dazu in Berlin ein Gespräch zwischen Bundesministerin
Künast und den Landwirtschafts-Verbänden. Dabei ging es insbesondere
um Hilfen für Landwirte, die Verluste durch die Sperrung ihrer Höfe
oder durch die Tötung ihrer mit dem giftigen Pestizid verseuchten
Tiere erlitten haben. Verbraucherministerin Renate Künast informierte
in einer Pressekonferenz nach dem Treffen darüber, dass es Gespräche
mit dem Bundesfinanzministerium und im eigenen Haus über ein mögliches
Hilfsprogramm gibt. Die Hilfen müssten allerdings zuvor von der EU
genehmigt werden.

Die Ministerin betonte, dass aber in erster Linie die Verursacher und
deren Versicherer in der Pflicht sind. So erwäge die R+V-Versicherung,
bei der viele der betroffenen Betriebe versichert seien, ihren
Versicherten Abschlagszahlungen zu leisten. Die Betriebe könnten nicht
monatelange Rechtsstreitigkeiten über Ersatzleistungen abwarten, sagte
Künast.

Darüber hinaus setzen die Ministerin und die Verbände auf freiwillige
Hilfen der Futtermittelindustrie, z.B. durch kostenlosen Ersatz des
belasteten Futtermittels sowie die Entsorgung aller
Nitrofen-belasteten Chargen. Außerdem sollte die Futtermittelindustrie
rasch einen Hilfsfonds als Liquiditätshilfe für Landwirte einrichten.
In der nächsten Woche sollen dazu weitere Gespräche geführt werden