Nachrichten aus Deutschland 2002 nach oben
22. Juli 2002
17:46 Uhr
Struck: Sicherheitspolitik im Zeichen der Kontinuität
Doch großer Zapfenstreich für Scharping
Der neue
Bundesverteidigungsminister Peter Struck will an der
Wehrpflicht festhalten und die Neuausrichtung der Bundeswehr
konsequent fortsetzen. Das Konzept der inneren Führung werde
fortgeschrieben und den Herausforderungen einer Friedensarmee im
Einsatz angepasst, sagte Struck anlässlich einer Pressekonferenz
zu
aktuellen Themen der Verteidigungspolitik am 22. Juli 2002 in
Berlin.
Die Bundeswehr werde ihren internationalen Verpflichtungen
unverändert
nachkommen, sagte der Bundesminister und unterstrich:
"Unsere
militärischen Beiträge sind Ausdruck der gewachsenen
internationalen
Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland. Die internationale
Gemeinschaft knüpft zu Recht legitime Erwartungen an
Deutschland, die
wir nicht enttäuschen werden."
Struck betonte ferner, er halte an den bisherigen Planungen zum
Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums fest. "Mit dem
Haushalt
2003 wird die Bundeswehr ihren Aufgaben gerecht werden
können", sagte
der Minister und machte deutlich, dass es auch bei der
mittelfristigen
Finanzplanung, die vom Kabinett verabschiedet worden ist, keine
Änderungen geben werde.
Der Bundesverteidigungsminister würdigte die Leistungsfähigkeit
und
die hohe Professionalität der Bundeswehr bei der Erfüllung
ihrer
schwierigen Aufgaben zur Sicherung des Friedens. Sie verdiene
hohe
Anerkennung und Wertschätzung über die Parteigrenzen hinweg und
sei
ein unverzichtbarer Bestandteil einer umfassenden deutschen
Außen- und
Sicherheitspolitik.
Peter Struck wird am Donnerstag, den 25. Juli 2002, in einer
Sondersitzung des Deutschen Bundestages seinen Amtseid ablegen
und
anschließend eine Regierungserklärung abgeben. Dem wird sich
eine
Debatte im Deutschen Bundestag anschließen.
Struck kündigte an, bereits im Anschluss an diese Debatte seine
erste
Reise als Bundesverteidigungsminister nach Afghanistan antreten
zu
wollen, um die dort im Rahmen der ISAF stationierten deutschen
Soldatinnen und Soldaten zu besuchen.
Am Montag, den 29. Juli 2002, wird Verteidigungsminister Struck
seinen
Vorgänger Rudolf Scharping mit einem großen Zapfenstreich in
Berlin
feierlich verabschieden.
22. Juli 2002
Bundeskanzler
gratuliert Michael Schumacher zur Formel1-Weltmeisterschaft
Bundeskanzler Gerhard Schröder sandte Michael Schumacher zum
Gewinn
der diesjährigen Formel 1-Weltmeisterschaft folgendes
Glückwunschschreiben:" Lieber Michael Schumacher,
vorzeitig haben Sie Ihre inzwischen fünfte Formel
1-Weltmeisterschaft
errungen. Ein großartiger Erfolg in Ihrer ohnehin einzigartigen
Karriere. Sie haben in der Formel 1 nahezu alle Rekorde gebrochen
und
ganz neue Maßstäbe gesetzt. Zur Weltmeisterschaft gratuliere
ich Ihnen
und dem gesamten Ferrari-Team ganz herzlich.
Für die kommenden Formel 1-Läufe und die neue Saison wünsche
ich Ihnen
viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Ihr Gerhard Schröder
22.07.2002
Haben auch Sie Waffen?
Mit 500.000 Faltblättern wird die Bayerische Polizei rechtzeitig vor Beginn der bayerischen Schulferien Reisende über in Deutschland verbotene oder erlaubnispflichtige Waffen aufklären, die allerdings im Ausland oft ohne weiteres zu erwerben sind. Ob Gotcha-Pistole, die mit Luftdruck Farbkugeln verschießt, Präzisionsschleuder oder bestimmte Feuerzeugmesser - es gibt kaum etwas, was auf Straßenmärkten unserer Nachbarländer nicht zu haben ist. "Da heißt es Finger weg, wenn man zu Hause nicht in Konflikt mit dem Waffenrecht kommen will," rät Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein allen Reisenden.
17.07.02
"Freiheit in Sicherheit"
Angesichts der
terroristischen Bedrohungen und der grenzüberschreitenden
Kriminalität besteht für Politik und Staat erheblicher
Handlungsbedarf. Freiheit ist ohne Sicherheit nicht denkbar. Nur
in einem Land, in dem die Bürger sicher leben, können sie ihre
Freiheit wirklich entfalten", sagte Innenstaatssekretär
Hermann Regensburger anlässlich einer Veranstaltung der
Arbeitskreise "Juristen (JUR)" und "Polizei und
Innere Sicherheit" des CSU-Bezirksverbandes
München/Oberbayern am 17. Juli 2002 in München.
Die Bayerische Staatsregierung habe nach dem 11. September 2001
schnell und gezielt reagiert. "Am 9. Oktober 2001 haben wir
das bisher größte Sicherheitspaket aller deutschen Länder mit
einem Volumen von rund 200 Millionen Euro verabschiedet. Wir
schaffen damit unter anderem 890 neue Stellen für die Sicherheit
in Bayern", so Regensburger.
Auch die Bundesregierung habe auf die terroristische Bedrohung
reagiert und Sicherheitspakete beschlossen, die inzwischen in
Kraft getreten sind. Dabei wurden zahlreiche Anleihen aus dem
Konzept Bayerns entnommen. Regensburger: "Wir werten das als
Schritt in die richtige Richtung, sehen aber im Interesse einer
größtmöglichen Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger
noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Es muss die Möglichkeit
bestehen, gewaltbereite Ausländer bereits regelmäßig beim
Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
auszuweisen. "Die Bundesregierung verlangt hier dagegen
einen konkreten Beleg, der in der Praxis oft nur sehr schwer zu
erbringen ist. Wenn so weitreichende Recherchen notwendig sind,
entsteht ein hohes Sicherheitsrisiko. Wir können nicht warten,
bis das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“, so
Regensburger. Ferner sollte die Regelanfrage beim
Verfassungsschutz auch bei allen längerfristigen Aufenthalten
von Ausländern vorgeschrieben werden. Außerdem muss es auch den
Landesämtern für Verfassungsschutz ermöglicht werden,
Informationen vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge zu erhalten.
"Ich begrüße es, dass in Pässen und Personalausweisen
künftig biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder
Gesichtsmerkmale aufgenommen werden können. Die Umsetzung im
Pass- und Personalausweisgesetz steht aber noch aus. Wir müssen
dabei biometrische Daten auch zum festen Bestandteil jedes Visums
machen. Leider ist im Gesetzeswerk der Bundesregierung
ausdrücklich festgeschrieben, dass für die biometrischen Daten
keine bundesweite Datei eingerichtet wird. Wir dürfen nicht auf
halbem Wege stehen bleiben. Der Zugriff auf eine zentrale Datei
erleichtert und beschleunigt polizeiliche Fahndungsmaßnahmen
wesentlich. Aus der Sicht des Datenschutzes sehe ich hier keine
Hinderungsgründe", so Regensburger.
Außerdem sei es wichtig, die Einsatzmöglichkeiten der
Bundeswehr im Inneren über eine Grundgesetzänderung zu
erweitern. Die Länder müssten in besonderen Gefährdungslagen
auch unterhalb der Schwelle des Verteidigungs- oder
Spannungsfalls die Möglichkeit haben, auf die Bundeswehr
zurückzugreifen, wenn die Hilfe durch den Bundesgrenzschutz
nicht ausreiche. Insbesondere bestehe das Bedürfnis,
Streitkräfte beim Schutz von zivilen Einrichtungen einzusetzen,
um die Polizei personell zu entlasten. Daneben bedürfe es auch
der Klarstellung, dass der Schutz von Einrichtungen unserer
Bündnispartner Aufgabe der Streitkräfte ist.
Regensburger betonte des Weiteren die Bedeutung einer
gemeinsamen, eng abgestimmten europäischen Sicherheitspolitik.
Der Datenbestand und die Fahndungsmöglichkeiten im Schengener
Informationssystem (SIS) müssen rasch erweitert und Europol zu
einer schlagkräftigen Analyse- und Informationsstelle ausgebaut
werden. "Ausdrücklich begrüße ich hier die Arbeiten der
EU-Kommission und des Rates der Justiz- und Innenminister der
EU-Staaten zur Schaffung eines europäischen Haftbefehls, mit dem
die Auslieferung verurteilter Straftäter und auch der Vollzug
von Ermittlungshaftbefehlen innerhalb der Europäischen Union
erleichtert wird", so Regensburger.
Regensburger hielt der Bundesregierung vor, dass das nunmehr
verabschiedete Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
weit hinter dem von Bayern im Bundesrat eingebrachten
Gesetzesvorschlag zurückgeblieben ist. Zum einen erfasst es
nicht hochgefährliche Verurteilte, die gegenwärtig eine zeitige
Freiheitsstrafe verbüßen oder bis zum In-Kraft-Treten des
Gesetzes verurteilt werden. Zum anderen ermuntert es die
Gerichte, Sicherungsverwahrung nicht bereits im Urteil zu
verhängen, sondern die Anordnung hinauszuschieben. "Was
jedoch im Urteil versäumt wird, ist unter den Bedingungen des
neuen Gesetzes kaum mehr nachholbar", so Regensburger. Das
Gericht muss spätestens sechs Monate vor der Verbüßung von
zwei Dritteln der verhängten Strafe über die
Sicherungsverwahrung entscheiden. Neue Erkenntnisse, die danach
gewonnen werden, können nicht mehr verwertet werden.
17. Juli 2002
16:50 Uhr
Bundesverfassungsgericht bestätigt Lebenspartnerschaften
für gleichgeschlechtliche Paare
Gleichgeschlechtliche Paare erhalten rechtliche Sicherheit für
ein auf
Dauer angelegtes Zusammenleben. Das Bundesverfassungsgericht hat
am
17. Juli 2002 entschieden, dass das Gesetz zur Eingetragenen
Lebenspartnerschaft verfassungsgemäß ist und nicht den in
Artikel 6
des Grundgesetzes normierten Schutz der Ehe und Familie verletzt.
Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye begrüßte das Urteil als
"eindrucksvolle Bestätigung der Reformpolitik der
Bundesregierung zum
Abbau von Diskriminierungen von Schwulen und Lesben in
Deutschland".
Das Lebenspartnerschaftsgesetz geht auf eine Initiative der
Bundesregierung zurück. Die Landesregierungen von Bayern,
Sachsen und
Thüringen hatten ein Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz
angestrengt.
Die Bundesregierung erwarte nun, dass auch das
Lebenspartnerschafts-Ergänzungsgesetz zügig verabschiedet
werde, erklärte Heye. Neben steuer- und beamtenrechtlichen
Regelungen sieht das Gesetz, dem der Bundesrat noch zustimmen
muss,
die Berücksichtigung der Lebenspartnerschaften bei
Sozialleistungen
vor. Die Bundesregierung sehe mit dem Urteil zudem die Gesamtheit
ihrer gesellschaftspolitischen Reformpolitik bestätigt, zu der
auch
das Zuwanderungsgesetz zähle, sagte der Regierungssprecher.
Beendigung der Diskriminierung von Schwulen und Lesben
Das Lebenspartnerschaftsgesetz gibt homosexuellen Paaren die
Möglichkeit, ihre Partnerschaft bei einer von den Ländern zu
bestimmenden Behörde - in der Regel beim Standesamt - eintragen
zu
lassen. Daraus erwachsen für die Partner eine Reihe von Rechten
und
Pflichten, deren Fehlen bislang schwule und lesbische Paare im
Alltag
diskriminiert hat. Das nun auch als verfassungsgemäß
bestätigte Gesetz
trägt der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensweise als
selbstverständlichem Teil der Gesellschaft Rechnung.
Sichere Rechtsstellung der Lebensgemeinschaft
Kernpunkte des Lebenspartnerschaftsgesetzes sind:
* die Möglichkeit, einen gemeinsamen Namen zu
bestimmen
* gegenseitige Unterhaltspflichten und -rechte
* das "kleine Sorgerecht" des
Lebenspartners, also die
Mitentscheidung in Angelegenheiten
des täglichen Lebens eines
Kindes, das der Lebenspartner/die
Lebenspartnerin in die
Partnerschaft einbringt
* das gesetzliche Erbrecht des überlebenden
Lebenspartners
* das Recht des überlebenden Lebenspartners,
in einen Mietvertrag
über Wohnraum einzutreten
* Zeugnisverweigerungsrechte
* die Einbeziehung des Lebenspartners in die
Kranken- und
Pflegeversicherung
* Nachzugs- und Einbürgerungsrechte für
ausländische Lebenspartner
* Regelungen über die Folgen der Trennung von
Lebenspartnern (zum
Beispiel Unterhaltsrecht).
Keine völlige Gleichstellung mit der Ehe
Mit fünf zu drei Stimmen bestätigte der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts die Auffassung der Bundesregierung,
dass
durch die Regelungen des
Lebenspartnerschaftsgleichstellungsgesetzes
keine völlige Gleichstellung mit der Ehe erfolge.
Aus deren besonderem Schutz der Ehe und Familie im Grundgesetz
folge
aber auch kein "Abstandsgebot" gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften,
das für diese die Möglichkeit einer rechtlichen Bindung
verbiete. Die
Unterscheidung zwischen der Ehe von Mann und Frau und den
eingetragenen Lebenspartnerschaften trage daher der notwendigen
Differenzierung ausreichend Rechnung.
Nachbesserungsbedarf lediglich in einem Punkt
Nachbesserungsbedarf des Gesetzgebers hat das
Bundesverfassungsgericht
lediglich in einem Punkt angemahnt: Es müsse noch eine Regelung
getroffen werden für den Fall, dass einer der Partner einer
Lebenspartnerschaft später eine Ehe schließen will. Möglich
seien
dabei zwei Varianten: eine vorherige Auflösung der
Lebenspartnerschaft
oder ein automatisches Gegenstandsloswerden durch die
Eheschließung.
17. Juli 2002
Organisierten Kriminalität: Bundesregierung konsequent
gegen kriminelle Vereinigungen
Die Anzahl der Ermittlungsverfahren sowie die Zahl der
Tatverdächtigen
im Bereich der Organisierten Kriminalität in Deutschland ist im
vergangenen Jahr leicht zurückgegangen. Mit insgesamt 787
Ermittlungsverfahren und 15.237 Tatverdächtigen bewegen sich die
Zahlen in 2001 aber im Durchschnitt auf dem Niveau der Vorjahre.
Das
geht aus dem "Lagebild Organisierte Kriminalität (OK)
2001" hervor,
das Bundesinnenminister Otto Schily heute in Berlin
veröffentlicht
hat.
"Die Strafverfolgungsbehörden haben bei der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität deutliche Erfolge erzielt," so
Schily im
Rückblick auf 2001. "Die Organisierte Kriminalität in
Deutschland ist
nach wie vor von einer Vielzahl parallel agierender Gruppierungen
geprägt, die zum Teil Kontakte untereinander pflegen und in
losen
Netzwerken kooperieren. Die Mehrzahl der Gruppierungen verfügt
über
ausgeprägte internationale Verflechtungen. Sie agieren
verstärkt
grenzüberschreitend. Internationale Verbindungen müssen wir
konsequent
bekämpfen. Dafür muss die internationale Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden weiter verstärkt werden. Vorrangig müssen
wir die
Finanzströme der kriminellen und terroristischen Vereinigungen
unterbinden. Unser neues Geldwäschebekämpfungsgesetz ist
international
vorbildlich. Es tritt neuen Geldwäscherisiken und -techniken mit
wirksamen Regelungen entgegen und setzt Maßstäbe bei der
Bekämpfung
der internationalen Kriminalität.
Die Bundesregierung habe in den letzten Jahren eine ganze Reihe
entscheidender Verbesserungen für eine effektive
Kriminalitätsbekämpfung auf den Weg gebracht, so Schily weiter.
"Wir
betreiben eine konsequente Politik gegen die Organisierte
Kriminalität."
Bereits im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung ein
Abkommen
über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität mit Litauen und ein entsprechendes Abkommen mit
Slowenien
geschlossen. Am 18. Juni 2002 folgte die Unterzeichnung eines
OK-Abkommens durch Schily und seinen polnischen Amtskollegen
Janik in
Breslau.
Auf europäischer Ebene hat die Bundesregierung maßgeblich an
der
Mandatserweiterung des Europäischen Polizeiamts Europols auf
weitere
schwerwiegende Formen internationaler Kriminalität mitgewirkt,
z.B.
auf die Geldwäsche unabhängig von der Vortat.
Das Lagebild "Organisierte Kriminalität 2001 in der
Bundesrepublik
Deutschland" wurde vom Bundeskriminalamt unter Beteiligung
der
Landeskriminalämter, der Grenzschutzbehörden und des
Zollkriminalamtes
erarbeitet. Es basiert auf den Ermittlungsergebnissen aller
Polizei-
und Zollstellen, die an der Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität
beteiligt sind, und liefert detaillierte Informationen über das
Ausmaß
und das Gefährdungspotential der Organisierten Kriminalität in
Deutschland.
Bundesweit waren im Jahr 2001 insgesamt 787 Ermittlungsverfahren
im
Zusammenhang mit der Organisierten Kriminalität anhängig. Die
Zahl der
Verfahren ist leicht rückläufig (2000: 854, 1999: 816, 1998:
832
Ermittlungsverfahren), entspricht aber in etwa dem Umfang der
letzten
Jahre.
Der Schwerpunkt der kriminellen Aktivitäten lag mit 277
Verfahren nach
wie vor im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität, gefolgt
von 107
Verfahren im Bereich der Eigentumskriminalität. Die Zahl der
Verfahren
im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben ging im Vergleich zum
Vorjahr
leicht zurück (2001: 88, 2000: 103 Verfahren). Ein Rückgang ist
ebenfalls bei der Schleuserkriminalität (2001: 55; 2000: 80
Verfahren)
sowie der Gewaltkriminalität (2001: 37; 2000: 46 Verfahren) zu
verzeichnen.
Wie im Vorjahr hatten sich die Tätergruppen in 66 % der Fälle
auf eine
bestimmte Deliktsart spezialisiert, in 34 % der Verfahren
agierten sie
deliktsübergreifend.
Im Jahr 2001 wurde gegen insgesamt 15.237 Tatverdächtige
ermittelt,
davon wurden 7.844 Tatverdächtige im Berichtsjahr erstmalig
erfasst.
Die Zahl liegt deutlich unter der des Vorjahres (2000: 9.421).
Die Tatverdächtigen gehörten 87 verschiedenen Nationalitäten
an (2000:
92). Der Anteil deutscher Tatverdächtiger stieg im Vergleich zum
Vorjahr von 43,8 % auf 47,9 %. Der Anteil nichtdeutscher
Tatverdächtiger ist zwar wie im Vorjahr leicht zurückgegangen,
der
weiterhin hohe Anteil an Tatverdächtigen im Bereich der
Organisierten
Kriminalität zeigt jedoch den meistens internationalen Charakter
der
kriminellen Organisationen.
Bei Tatverdächtigen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit
machten die
türkischen Staatsangehörigen nach wie vor die größte Gruppe
aus. Wie
im Vorjahr ist die Zahl jedoch erneut leicht rückläufig (2001:
8,7 %;
2000: 9,6%).
Bei der zweitgrößten Tätergruppe handelt es sich mit 4,4 % um
jugoslawische Staatsangehörige, gefolgt von Italienern, Polen,
Litauern und Russen.
Wie in den Vorjahren wiesen mehr als drei Viertel aller Verfahren
internationale Bezüge auf. Die häufigsten Verflechtungen
bestanden in
die Niederlande (im Zusammenhang mit Rauschgifthandel und
-schmuggel)
gefolgt von Verbindungen nach Polen, Österreich, Belgien und
Frankreich.
Die ermittelte Schadenshöhe der zugrunde liegenden 787 Verfahren
belief sich 2001 auf 2,3 Mrd. DM. Die hohe Vorjahressumme (7,28
Mrd.
DM) war durch mehrere Großverfahren, darunter ein Verfahren mit
einer
Schadenssumme von allein 4,3 Mrd. DM, bedingt. Die geschätzten
Abschöpfungen beliefen sich wie im Vorjahr auf rund 1,5 Mrd. DM.
In 242 Ermittlungsverfahren wurden Maßnahmen zur Sicherung der
Gewinnabschöpfung durchgeführt. Dabei wurde Vermögen im Wert
von 200
Millionen DM vorläufig sichergestellt.
15. Juli 2002
18:53 Uhr
Deutsche Soldaten im Bosnieneinsatz auf sicherer
Rechtsgrundlage
Die Bundesregierung begrüßt den Beschluss des Sicherheitsrats
der
Vereinten Nationen (UN) zur Verlängerung des Mandats für ihre
Friedensmissionen in Bosnien-Herzegowina. Somit steht auch der
Beitrag
deutscher Soldaten und ziviler Helfer bei der Friedenssicherung
in dem
Balkanstaat für die nächsten 12 Monate wieder auf sicherem
rechtlichem
Grund.
Der Beschluss war nach mehrwöchigen, schwierigen Verhandlungen
in der
Nacht vom Freitag, dem 12. Juli 2002, in New York zustande
gekommen.
Schwierig waren die Beratungen vor allem wegen des Zeitpunkts
für die
Beschlussfassung geworden. Denn: Zeitgleich mit dem
Fälligkeitsdatum
1. Juli 2002 für eine in der Sache unstrittige Verlängerung des
Bosnien-Mandats trat auch das Statut von Rom zur Schaffung des
Internationalen Strafgerichtshofs in Kraft.
Internationaler Strafgerichtshof mit universaler Jurisdiktion bei
schwersten Menschenrechtverletzungen
Dieser neue Strafgerichtshof mit seiner universalen
Zuständigkeit zur
Verfolgung schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit hätte
theoretisch auch Jurisdiktion hinsichtlich der bei den
UNO-Friedensmissionen in Bosnien eingesetzten Soldaten entfaltet.
Die
USA, die dem Statut von Rom bisher nicht beigetreten sind,
äußerten
daher Bedenken, ihre auf dem Balkan eingesetzten Soldaten dem
theoretisch möglichen Zugriff des neuen Gerichtshofs
auszusetzen. Sie
forderten, ihre Soldaten von möglichen
Strafverfolgungsmaßnahmen
auszunehmen.
Bundesaußenminister Joschka Fischer verwies in diesem
Zusammenhang auf
einen Brief von UN-Generalsekretär Kofi Annan, in welchem dieser
darauf hingewiesen hatte, dass in all den Friedenserhaltenden
Maßnahmen der Vereinten Nationen kein Fall bekannt sei, wo ein
Fall
für den Strafgerichtshof aufgetaucht wäre. Der Außenminister
verdeutlichte am 13. Juli: "Wir sind der Ansicht, dass
Angehörige von
Friedensmissionen einer Immunität nicht bedürfen."
Kompromiss hinsichtlich Vorbehalten der USA gegen
Strafgerichtshof
Um eine Verlängerungsresolution zu verhindern, die ihren
Bedenken nach
ihrer Auffassung nicht ausreichend Rechnung getragen hätte,
machten
die USA in der Folge im Sicherheitsrat Gebrauch von ihrem
Vetorecht.
Und erst nach schwierigen Verhandlungen fanden die Mitglieder im
UN-Sicherheitsrat schließlich zu einem Kompromiss, der im Kern
* das Mandat für die UNO-Mission UNMiBH und
alle dieser
zugeordneten weiteren Missionen
wie z.B. SFOR um 12 Monate
verlängert (UN-Resolution 1423)
und
* Angehörige an der Friedensmission aus
Ländern, die das Statut
von Rom nicht anerkennen, für 12
Monate von möglichen
Strafverfolgungsmaßnahmen
ausnimmt mit der Option, sich in einem
Jahr erneut mit der Angelegenheit
zu befassen (UN-Resolution
1422).
Die Bundesregierung hatte bei der Suche nach einem Kompromiss
nachdrücklich betont, dass aus ihrer Sicht eine akzeptable
Lösung
gefunden werden müsse, die weder den Sicherheitsrat noch das
Statut
des IStGH beschädigt. Dem soll Resolution 1422 Rechnung tragen.
Bundesaußenminister Fischer erklärte in der Berliner Zeitung
vom 15.
Juli 2002, er könne das Ergebnis nur eingeschränkt gutheißen;
er halte
jedoch nichts von einer Totalkonfrontation. Zwar trage der im
Sicherheitsrat ausgehandelte Kompromiss den Bedenken der
Bundesregierung nicht vollständig Rechnung. Er lasse aber Raum
für
eine Fortführung des Dialogs mit den USA, so Fischer.
Europäische Abstimmung und Dialog mit den USA
Der Bundesaußenminister begrüßte insbesondere das abgestimmte
Vorgehen
der europäischen Partnern und ihr geschlossenes Auftreten im
Sicherheitsrat selbst, das richtungweisend für andere Mitglieder
wurde. Die Bundesregierung ist entschlossen, mit ihren
europäischen
Partnern weiter gemeinsam daran zu arbeiten, die USA langfristig
zu
einem Umdenken in ihrer Haltung gegenüber dem Internationalen
Strafgerichtshof zu bewegen.
Inzwischen haben 139 Regierungen das Statut von Rom
unterzeichnet. In
74 Staaten ist es bereits ratifiziert, also in innerstaatliches
Recht
umgewandelt worden.
15. Juli 2002
14:01 Uhr
Sicherheitshinweis für Pakistan erneuert
Das Auswärtige
Amt hat nach dem Sprengstoffanschlag auf eine deutsche
Reisegruppe in Pakistan im Grenzgebiet zu Afghanistan am 13. Juli
2002
noch einmal auf den bereits seit längerem bestehenden
Sicherheitshinweis für das Land hingewiesen, wonach von nicht
unbedingt notwendigen Reisen nach Pakistan abgeraten wird.
Im Falle dringender Reisen sollten in Teilen der Bevölkerung
bestehende Vorbehalte gegen westliche Ausländer beachtet werden.
Das
gelte auch für die Großstädte des Landes. Reisende sollten
sich
deshalb über die lokale Sicherheitslage wie auch die allgemeine
politische Lage informieren. Reisen in das Landesinnere sollten
unter
Beachtung entsprechender Sicherheits- und Verhaltensregeln
erfolgen.
Das Auswärtige Amt rät weiterhin davon ab, die unmittelbaren
Grenzgebiete zu Afghanistan aufzusuchen.
13.07.2002
Bundestagswahl
2002: 23 Vereinigungen als Parteien
anerkannt
Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Juli 2002 in
Berlin für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, dass
folgende
Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren
letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit
mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren bzw. sind. Diese
Parteien
haben deshalb bei der Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die
Wahl
zum 15. Deutschen Bundestag am 22. September 2002 keine
Unterstützungsunterschriften beizubringen.
Die im 14. Deutschen Bundestag vertretenen Parteien:
1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands
(SPD),
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands
(CDU),
3. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
(CSU),
4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
5. Freie Demokratische Partei (FDP),
6. Partei des Demokratischen Sozialismus
(PDS).
Außerdem folgende Parteien:
1. DEUTSCHE VOLKSUNION (DVU) im Landtag des
Landes Brandenburg
seit dessen letzter Wahl am
5. September 1999 mit fünf
Abgeordneten vertreten.
2. Partei Rechtsstaatlicher Offensive (Schill)
in der Bürgerschaft
der Freien und Hansestadt
Hamburg seit deren letzter Wahl am
23. September 2001 mit
fünfundzwanzig Abgeordneten vertreten.
Der Bundeswahlausschuss stellt ferner fest, dass folgende weitere
23
Vereinigungen für die Wahl des 15. Deutschen Bundestages als
Parteien
anzuerkennen sind, die in der Reihenfolge der Anzeige ihrer
Wahlbeteiligung aufgeführt sind:
1. FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS - FAMILIE -
2. Mensch Umwelt Tierschutz - Die
Tierschutzpartei -
3. Nationaldemokratische Partei Deutschlands -
NPD -
4. DIE GRAUEN - Graue Panther - GRAUE -
5. Freiheitliche Partei Deutschlands - FP
Deutschlands -
6. Deutsche Soziale Union - DSU -
7. Die Spaßpartei für Deutschland -
SPASSPARTEI -
8. Humanistische Partei - HP -
9. KOMMUNISTISCHE PARTEI DEUTSCHLANDS - KPD -
10. CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland
nach GOTTES Geboten -
CM -
11. Deutsche Kommunistische Partei - DKP -
12. Partei Bibeltreuer Christen - PBC -
13. Ab jetzt ... Bündnis für Deutschland -
Deutschland -
14. Bayernpartei - BP -
15. Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei
Deutschlands
gegründet 1870 -
ZENTRUM -
16. Ökologisch-Demokratische Partei - ödp -
17. Bürgerrechtsbewegung Solidarität - BüSo
-
18. Alternative spirituelle Politik im neuen
Zeitalter - Die
Violetten
19. Partei der Arbeitslosen und Sozial
Schwachen - PASS -
20. Feministische Partei DIE FRAUEN - DIE
FRAUEN -
21. DIE REPUBLIKANER - REP -
22. Partei für RentenGerechtigkeit und
Familie - PRG -
23. Aufbruch für Bürgerrechte, Freiheit und
Gesundheit - AUFBRUCH
-
Diese vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2002
anerkannten
Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge
Unterstützungsunterschriften
sammeln. Für jeden Kreiswahlvorschlag sind die Unterschriften
von
mindestens 200 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises und
für
einen Landeslistenvorschlag die Unterschriften von mindestens 1
vom
Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten
Bundestagswahl, jedoch von höchstens 2.000 Wahlberechtigten,
erforderlich.
Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie
die
Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 18. Juli
2002,
18.00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden
die
Kreiswahlausschüsse bzw. Landeswahlausschüsse am 26. Juli 2002.
12.07.2002
BÜRGERFONDS
18|2002 LEGT ZWISCHENBILANZ VOR
TV-DUELL: FDP KLAGT GEGEN
ARD UND ZDF
FDP-Bundesschatzmeister Günter Rexrodt hat am Freitag eine Zwischenbilanz zum »Bürgerfonds 18|2002« vorgelegt. Danach sind seit dem Beginn der professionellen Spendenkampagne mehr als 2,8 Millionen Euro an Spenden eingegangen. Präsentiert wurde auch der TV-Spot mit Wigald Boning zur neuen Service- und Spendenhotline der FDP »Liberale Auskunft«. Derzeit verlost der Bürgerfonds das Manuskript der historischen Bewerbungsrede von Guido Westerwelle als Kanzlerkandidat mitsamt seinen Originalnotizen. Die FDP hat am Mittwoch Klage einreicht, um eine Teilnahme am TV-Duell zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber durchzusetzen. Gleichzeitig präsentierte Generalsekretärin Cornelia Pieper ein Plakat in Anspielung auf das in der »Bild«-Zeitung erschienene erste Rededuell der Kontrahenten.
12.07.02
Zuwanderung
"Wer auf
Dauer in Deutschland leben will, muss sich nach besten Kräften
in die vorgefundene rechtliche, politische und gesellschaftliche
Situation einfügen. Er muss die Grundwerte unserer Gesellschaft
akzeptieren und Verantwortung für sie übernehmen. Zur
Integration gehört die Beherrschung der deutschen Sprache, die
Identifikation mit der neuen Heimat und ein funktionierendes
Miteinander im Beruf. Wer dagegen Zuwanderung unter Missachtung
der Integrationsfähigkeit und Integrationsbereitschaft der
Bevölkerung ausweiten will, setzt nicht nur unseren Wohlstand,
sondern auch den sozialen Frieden aufs Spiel. Die überwiegende
Mehrheit spricht sich laut Umfragen angesichts des schon jetzt
mit bundesweit 9 Prozent sehr großen Ausländeranteils und der 4
Millionen Arbeitslosen für weniger Zuzug aus. Das
Zuwanderungsgesetz wird jedoch mehr Zuwanderung zur Folge haben.
Außerdem behandelt es die Integration nur stiefmütterlich und
lückenhaft", stellt Innenminister Dr. Günther Beckstein
beim Kaufmanns-Casino am Abend des 12. Juli 2002 in München
seine Position dar.
Zwischen 1979 und 1999 hat sich die Zahl der in Deutschland
lebenden Ausländer von 3,5 Millionen auf 7,3 Millionen mehr als
verdoppelt. Die Sozialhilfequote lag Ende 2000 mit 8,1 Prozent
bei Ausländern wesentlich höher als bei Einheimischen (2,8
Prozent). Die Quote der Arbeitslosigkeit unter Ausländern ist
mit 18,4 Prozent etwa doppelt so hoch wie die Quote der
Arbeitslosigkeit Deutscher mit 9,9 Prozent (Stand Juni 2002).
"Dies belegt, dass bereits jetzt die Mehrzahl nicht in die
Arbeit, sondern in die Sozialsysteme zuwandert. Wir müssen
deshalb alles tun, damit sich die Lage nicht noch
verschärft", so Beckstein.
Besonders problematisch ist laut Beckstein, dass das
Zuwanderungsgesetz die Integration nicht grundlegend verbessert.
Nur neu kommende Ausländer haben einen Anspruch auf Teilnahme an
Integrationskursen. Bereits hier lebende Ausländer, die schon
eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, werden grundsätzlich nicht
berücksichtigt. Zudem belastet das Gesetz die Länder und
Kommunen, die ohnehin außerhalb der Kurse Integrationslasten in
erheblichem Umfang tragen müssen. Beckstein: "Wir haben in
der parlamentarischen Beratung gefordert, dass die Kosten für
die Integrationskurse insgesamt vom Bund zu übernehmen und
sowohl die Ausländer als auch die jeweiligen Arbeitgeber zu
beteiligen sind. Der Bundesrat hat sich ebenfalls für eine volle
Kostenübernahme bei Basis-, Aufbau- und Orientierungskursen
ausgesprochen. Diese Forderungen blieben aber in weiten Teilen
unberücksichtigt.
11. Juli 2002
13:59 Uhr
Mittelstandspolitik der Bundesregierung
Der so genannte Mittelstand ist eine der wichtigsten Säulen der
deutschen Wirtschaft. Gut 730.000 Freiberufler, knapp 700.000
Handwerker, rund 650.000 Handelsunternehmen, etwa 100.000
produzierende Unternehmer und über eine Million weitere
Mittelständler
aus anderen Bereichen sorgen dafür, dass die deutsche Wirtschaft
funktioniert. Mittelständler bilden vier von fünf jungen
Menschen aus
und stellen damit rund 80 Prozent der Ausbildungsplätze
- Investitionen in Menschen und in die eigene unternehmerische
Zukunft.
Die Bundesregierung fördert den Mittelstand daher nach Kräften:
damit die Rahmenbedingungen stimmen, der Wettbewerb funktioniert
und
die Kultur der Selbständigkeit gestärkt wird. So wurden die
Modalitäten der Mittelstandsförderung vereinfacht und die
Belastungen
für Selbständige reduziert. Besondere Unterstützungen sind
für die
Gründungsphase kleiner und mittlerer Unternehmen ins Leben
gerufen
worden - und machen Mut zur Selbständigkeit.
10. Juli 2002
Themen: Öffentlicher Dienst
"Stoiber verunsichert Beamte und Pensionäre"
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen gibt Informationen
über
die Reform der Beamtenversorgung an die Öffentlichkeit, die
Beamte und
Pensionäre in Bayern verunsichern und gegen die Bundesregierung
aufbringen sollen.
In den Informationen wird der Eindruck erweckt, als ob das
Versorgungsänderungsgesetz 2001 zu Kürzungen der
Beamtenpensionen
führen werde. Einige Beamte und Pensionäre aus Bayern haben
sich an
Bundesminister Otto Schily gewandt und unter Berufung auf die
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen
mit
großer Besorgnis angefragt, ob ihre Pensionen gekürzt werden
sollen.
Das Bundesministerium des Innern hat die bayerische Beamtenschaft
beruhigt und darauf hingewiesen, dass keine Pension gekürzt und
kein
Ruheständler weniger als zuvor erhalten werde.
Bundesminister Otto Schily erklärt dazu:
"Ich fordere Herrn Stoiber auf, diese Wahlkampagne auf dem
Rücken der
Beamten und Pensionäre sofort zu beenden und die Öffentlichkeit
und
die betroffenen Menschen in Bayern wahrheitsgemäß zu
informieren. Die
Reform der Beamtenversorgung ist - wie auch das Bayerische
Staatsministerium der Finanzen sehr wohl weiß - so angelegt,
dass die
Pensionen mit verminderten Zuwachsraten bei den nächsten acht
Anpassungen auch künftig weiter steigen
werden. Tatsächlich wird also keine Pension gekürzt, kein
Ruheständler
erhält weniger als zuvor. Dass dieses Vorgehen
verfassungsgemäß ist,
hat jüngst das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
entschieden.
Wer allerdings angesichts der demographischen Entwicklung den
Eindruck
erweckt, es könne alles beim Alten bleiben, wer den Beamten
trotz der
explodierenden Versorgungsausgaben gerade bei den Länden
unverändert
hohe Zuwachsraten bei den Pensionen in Aussicht stellt, handelt
verantwortungslos. Herr Stoiber ist offenbar nicht bereit, den
Beamten
und Pensionären in Bayern zu erklären, welche Konsequenzen aus
der
demographischen Entwicklung gezogen werden müssen, damit den
Beamten
auch im Alter ein angemessener Lebensstandard gewährt werden
kann."
09.07.02)
Bayern bemängeln LKW-Maut
"Die
rot-grüne Bundesregierung hat die einmalige Chance vertan, mit
der Einführung der Autobahnmaut für schwere LKW ab 2003 faire
Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die Lücken im
Fernstraßenhaushalt aufzufüllen und die Investitionen auch zum
Wohle der angeschlagenen Bauwirtschaft hochzufahren. Die aus
Sicht der Bayerischen Staatsregierung an sich begrüßenswerte
Einführung der LKW-Maut zur gerechten Beteiligung auch
ausländischer LKW an der Finanzierung unserer Autobahnen
verkommt damit zu einer versteckten Steuererhöhung durch
Rot-Grün", kritisierte Innenminister Dr. Günther Beckstein
die von der Bundesregierung geplante Verwendung der ab 2003
erwarteten Einnahmen aus der LKW-Maut und das weitgehende Fehlen
von Ausgleichsmaßnahmen für das deutsche Transportgewerbe zur
Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen im internationalen
Wettbewerb.
"Die Forderungen Bayerns, dabei den Wettbewerb nicht zu
Ungunsten der deutschen Transportunternehmen zu verzerren und die
Mauteinnahmen auch tatsächlich und vollständig in den Ausbau
der Verkehrsinfrastruktur zu investieren, stießen bei der
Bundesregierung auf taube Ohren. Tatsächlich will der Bund einen
Großteil des Mautaufkommens dazu verwenden, die Haushaltslöcher
von Finanzminister Eichel zu stopfen. Deshalb ist es nur
verständlich, dass das deutsche Transportgewerbe Front gegen die
LKW-Maut macht. Am Finanzierungsengpaß im Fernstraßenbau wird
sich trotz Mauteinnahmen jedenfalls nichts ändern, obgleich der
Bedarf an Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen im Fernstraßennetz
bereits heute gewaltig ist und ständig weiter steigt. Die Folge
ist, dass dringend notwendige Projekte nicht begonnen und
laufende Projekte nicht zügig abgewickelt werden können",
kritisierte Beckstein. "Trotz des offenkundig dringenden
Handlungsbedarfes und trotz der für 2003 erwarteten Einnahmen
aus der LKW!
!
-Maut in Höhe von 1,55 Milliarden Euro will die Bundesregierung
Medienberichten zu Folge im nächsten Jahr die Investitionen für
den Fernstraßenbau gegenüber 2002 gerade einmal um 300
Millionen Euro anheben. Zur Finanzplanung 2004 bis 2006 schweigt
sich die rot-grüne Bundesregierung bislang aus. Dies läßt nur
den Schluss zu, dass auch in den Folgejahren die Investitionen in
den Fernstraßenbau nicht wesentlich verstärkt werden. Damit
ignoriert die rot-grüne Bundesregierung auch die Forderungen der
von ihr selbst 1999 eingesetzten Expertenkommission zur
Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, dass die Einnahmen aus
der streckenbezogenen LKW-Maut vollständig in die
Verkehrsinfrastruktur fließen müssen", so der Minister
weiter.
08.07.02
Haschisch im Straßenverkehr
"Die von den
GRÜNEN gestartete Kampagne ''Durch Deutschland muss ein Joint
gehen'' ist unverantwortlich und als politisches völlig falsches
Signal abzulehnen. Insbesondere verkennen DIE GRÜNEN mit ihrer
Forderung nach ''Gleichbehandlung von Haschisch und Alkohol im
Verkehr'' die unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen des
Drogenkonsums. Nach dem grundrechtlich geschützten
Gleichheitsgrundsatz muss Gleiches gleich, aber Unterschiedliches
seiner Eigenart entsprechend auch unterschiedlich behandelt
werden. Letzteres trifft hier zu. Soweit unterschiedliche
Aufklärungsmaßnahmen bei Besitz und Konsum von Cannabis
einerseits und Alkohol andererseits gesetzlich vorgesehen sind,
gibt es hierfür gewichtige sachliche Gründe, die in der
unterschiedlichen Wirkungsweise, dem unterschiedlichen Wissen von
ihrer Auswirkung im Straßenverkehr und den Unterschieden in der
sozialen Kontrolle begründet sind", sagte Innenminister Dr.
Günther Beckstein heute in München. Im Jahre 2001 wurden in
Bayern rund 6180 Autofahrer unter Drogeneinfluss registriert. Das
entspricht einem Anstieg um 100 Prozent gegenüber dem Jahr 2000.
"Um so mehr ist es erforderlich, dass die Polizei weiterhin
alle Formen der Drogenkriminalität kompromisslos bekämpft und
dass die Fahrerlaubnisbehörden konsequent durchgreifen", so
Beckstein.
Der Wirkungsablauf beim Cannabiskonsum ist schwerer zu
kontrollieren als beim Konsum von Alkohol. Bei Cannabis gibt es
im Unterschied zu Alkohol keine Grenzwerte dafür, wann eine
Fahruntauglichkeit im Regelfall anzunehmen ist. Von Bedeutung ist
darüber hinaus, dass bereits der Umgang mit illegalen Drogen wie
Cannabis wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
auf eine allgemeine Verantwortungslosigkeit und
Risikobereitschaft des Konsumenten hindeutet, die es nicht von
vornherein als selbstverständlich erscheinen lassen, dass der
regel- oder gewohnheitsmäßige Cannabiskonsument zu einer
Trennung von Drogenkonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeuges
bereit und in der Lage ist.
Selbst die rot-grüne Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage
der PDS im Jahre 2000 erklärt, dass sie die unterschiedlichen
Regelungen zu Alkohol und Drogen im Bereich des
Straßenverkehrsrechts für gerechtfertigt hält (BT-Drs.
14/4723, S. 11). "Zu Recht sieht auch die Verordnung zur
Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung, die derzeit im Bundesrat
behandelt wird, in diesem Bereich keine Änderungen
vor“, so Beckstein.
Entgegen der Darstellung von GRÜNEN-Chefin Claudia Roth führt
der bloße Besitz von Cannabis keineswegs automatisch zum Entzug
der Fahrerlaubnis, sondern zunächst nur zu einer weiteren
Abklärung des Konsumverhaltens. Die Art der
Aufklärungsmaßnahmen, also wann in bezug auf Alkohol oder
Drogen ein fachärztliches oder ein medizinisch-psychologisches
Gutachten zu fordern ist, ist den Verwaltungsbehörden in der
Fahrerlaubnis-Verordnung weitgehend vorgegeben. Der wesentliche
Unterschied bezüglich der zu ergreifenden Aufklärungsmaßnahmen
besteht darin, dass bei Cannabis jeder belegte Konsum (sofern es
sich nicht eindeutig um einen einmaligen Konsum handelt) und der
Besitz einer auch nur geringen Cannabismenge als Indiz für
Eigenkonsum Maßnahmen zur Aufklärung des Konsumverhaltens durch
ein ärztliches Gutachten rechtfertigt. Dies hat auch der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom
29.06.1999 bestätigt. Auf der Basis des eingeholten Gutachtens
und der Umstände des Einzelfalles entscheidet dann die
Fahrerlaubnisbehörde, ob die Eignungszweifel ausgeräumt sind,
ob weitere Maßnahmen zur Eignungsüberprüfung veranlasst sind
(z.B. medizinisch-psychologische Untersuchung) oder ob die
Fahrerlaubnis wegen Nichteignung zu entziehen ist.
8. Juli 2002
Deutlicher Rückgang der Asylbewerberzahlen im 1.Halbjahr
2002
Im ersten Halbjahr des Jahres sank die Zahl der Asylanträge im
Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum, also dem ersten
Halbjahr 2001, um 4.556 (-11,2%). Im Vergleich zum 2. Halbjahr
2001
ist die Zahl der Asylanträge sogar um 11.279 Personen (-23,7%)
zurückgegangen.
Bundesinnenminister Otto Schily erklärt hierzu:
"Erfreulicherweise hat sich die Zahl der Asylanträge im
ersten
Halbjahr 2002 gegenüber dem Vorjahr spürbar reduziert.
Offensichtlich
haben die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes und die
intensive
Diskussion, die ihr vorausgegangen war, auch nach außen hin
deutlich
gemacht, dass missbräuchliche Asylaufenthalte in Deutschland
künftig
erheblich rascher beendet werden können. Wer seine Identität
bewusst
verschleiert, wird keine Aufenthaltserlaubnis mehr erhalten. Die
Identitätsverschleierung kann nun sowohl strafrechtlich als auch
sozialrechtlich sanktioniert werden. Dies schreckt Asylbewerber
mit
missbräuchlichen Absichten bereits im Vorfeld ab.
5. Juli 2002 15:39
Uhr
Ministererlaubnis für E.ON-Ruhrgas erteilt
Auflage: Abgabe kleinerer Beteiligungen
Das
Bundeswirtschaftsministerium hat am 5. Juli 2002 die
Ministererlaubnis zur Übernahmen einer Mehrheit an der Ruhrgas
AG
durch die E.ON AG erteilt.
Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Alfred Tacke
erklärte dazu, er sei nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis
gekommen, "dass die Fusion von E.ON und Ruhrgas eine Reihe
positiver
gemeinsamer Effekte hat, dass die Entscheidung aber nur unter
durchgreifenden Auflagen erteilt werden kann, um die
wettbewerblichen
Nachteile des Zusammenschluss auf den Inlandsmärkten
auszugleichen."
Fusion unter Auflagen
Durch den Zusammenschluss entsteht ein leistungsstarkes
Unternehmen,
dass auch unter den sich ändernden Bedingungen der
Energiemärkte
international wettbewerbsfähig ist und einen substantiellen
Beitrag
zur Sicherung der Versorgung Deutschlands mit Erdgas leisten
wird. Zu
den Auflagen gehört unter anderem die Abgabe der Beteiligungen
am
ostdeutschen Gasunternehmen VNG und an den Regionalversorgern EWE
und
Gelsenwasser sowie die gesellschaftsrechtliche Trennung
von Netzbetrieb und Erdgashandel bei Ruhrgas.
Staatssekretär Tacke hierzu: "Mit dieser Entscheidung ist
es uns
gelungen, die gesamtwirtschaftlichen Vorteile der Fusion auf den
internationalen Märkten zu realisieren, ohne dass der Wettbewerb
in
Deutschland auf der Strecke bleibt."
Ministererlaubnis nach Ablehnung durch das Bundeskartellamt
Die Ministererlaubnis war notwendig geworden nachdem das
Bundeskartellamt einer Fusion von E.ON und Ruhrgas im Januar
dieses
Jahres nicht zugestimmt hatte und E.ON daraufhin eine
Ministererlaubnis beantragte.
Eine Ministererlaubnis, so erläuterte Tacke vor der Presse, sei
ein
notwendiges Instrument um besonderen Gründen des Allgemeinwohls
Rechnung zu tragen Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
gesamtwirtschaftliche Vorteile oder überragende Interessen der
Allgemeinheit, die mit dem Zusammenschluss verbundenen
Wettbewerbsbeschränkungen ausgleichen.
Seit der ablehnenden Entscheidung des Bundeskartellamtes hätten
sich
neue Entwicklungen ergeben haben, die auf eine Veränderung der
wettbewerblichen Strukturen auf dem deutschen Markt hindeuteten.
Veränderte wettbewerbliche Strukturen ermöglichten
Ministererlaubnis
Dies sei insbesondere durch die Ankündigung von internationalen
Gasproduzenten BP nach ihrem Ausstieg bei Ruhrgas selbst auf den
deutschen Markt einzusteigen oder der Einstieg von in der
Energieversorgung Süddeutschlands.
Durch den Ausstieg von ExxonMobil und Shell aus der Ruhrgas AG
werde
jetzt "das letzte verbleibende Monopol im deutschen
Erdgasmarkt
aufgelöst und in eine neue und Wettbewerbsfähige
Eigentümerstruktur
überführt."
Ein weiterer Aspekt sei die Unterzeichnung der
Verbändevereinbarung
Gas II am 3. Mai. "Dies ist aus unserer Sicht ein weiterer
Schritt in
Richtung eines verbesserten Durchleitungswettbewerbs."
5. Juli 2002 13:10
Uhr
Änderung des Stasiunterlagen-Gesetzes sorgt für
Klarheit beim Umgang mit Stasi-Hinterlassenschaft
Der Beauftragte der Bundesregierung für Angelegenheiten der
neuen
Länder, Staatsminister Rolf Schwanitz, hob in seinem Redebeitrag
vor
dem Deutschen Bundestage am 4. Juli 2002 die Bedeutung der
Verabschiedung der Novelle zum Stasiunterlagengesetz hervor.
Durch die
mit den Stimmen der Koalition und der FDP beschlossene Änderung
des
Stasiunterlagen-Gesetzes sei Klarheit beim Umgang mit der
Stasi-Hinterlassenschaft geschaffen.
Mit Verabschiedung des Änderungsgesetzes würden künftig wieder
personenbezogene Informationen über Personen der Zeitgeschichte
und
Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger zur Aufarbeitung
der
Tätigkeiten des Staatssicherheitsdienstes nutzbar gemacht. Die
Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen habe dabei eine
umfassende
Prüfung und Abwägung zwischen den allgemeinen
Persönlichkeitsrechten
der betroffenen Personen und der Informations- und
Wissenschaftsfreiheit, also dem Aufarbeitungsinteresse,
vorzunehmen.
Schwanitz wies darauf hin, dass durch die Nutzung und
Veröffentlichung
der Informationen wie bisher auch keine überwiegend
schutzwürdigen
Interessen der Personen beeinträchtigt werden sollen.
Berücksichtigt
werde dabei insbesondere auch, ob die Informationserhebung
erkennbar
auf einer Menschenrechtsverletzung beruht.
Mit dieser Regelung sei die Aufarbeitung des Stasi-Unrechts
weiter
möglich. Dieses sei unerlässlich, so führte Staatsminister
Schwanitz
aus, "vor allem deshalb, weil sie uns und unseren Nachkommen
wichtige
Anhaltspunkte für Wertorientierungen in unserer
freiheitlich-demokratischen Grundordnung schafft. Die
Aufarbeitung ist
bleibender Auftrag im wiedervereinigten Deutschland aus unserer
gemeinsamen Geschichte von Teilung und Diktatur", betonte
Schwanitz.
5. Juli 2002 10:58
Uhr
Internationaler Strafgerichtshof und UN-Mission in
Bosnien-Herzegowina
Die Bundesregierung bedauert die Behinderungen bei der
Fortentwicklung
des humanitären Völkerrechts durch die Politik der USA im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN). Sie tut alles, um den
gegenwärtigen Stillstand zu überwinden. Eine Fortsetzung der
Friedenssicherung in Bosnien-Herzegovina ist nach Auffassung der
Bundesregierung auch ohne eine Erneuerung des UN-Mandats
möglich.
Die Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag
durch
das am 1. Juli 2002 in Kraft getretene Statut von Rom bedeutet
nach
Auffassung der Bundesregierung einen entscheidenden Durchbruch
bei der
Fortentwicklung des humanitären Völkerrechts. Diesem Erfolg
waren jahrelange, teils schwierige Verhandlungen der
internationalen
Staatengemeinschaft vorangegangen.
Der Gerichtshof, bei dem sowohl das erfolgreiche
Jugoslawientribunal
wie auch das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal Pate standen,
ist der
erste Versuch, im Zeitalter der Globalisierung einen
strafrechtlichen
Normenkatalog durchzusetzen, der für alle Staaten der Erde und
ihre
Regierungen einen Mindeststandard im Umgang mit den Menschen- und
Bürgerrechten vorschreibt.
Nach den Worten von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
handelt es sich um einen historischen Schritt auf dem Weg, die
Macht
der Mächtigen durch die Macht des Rechts zu ersetzen. Ein erster
Schritt vor allem deshalb, weil von dem Gericht nur schwerste
Straftaten wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
und
Kriegsverbrechen verfolgt werden können. Darüber hinaus kann
das
Gericht nur unter sehr restriktiven Bedingungen, nämlich nur
dann
tätig werden, wenn die betroffenen Staaten selbst nicht im
Stande oder
nicht gewillt sind, diese Straftaten vor ihre nationalen
Strafgerichte
zu bringen. Nach Auffassung der Bundesregierung besteht vor allem
für
Angehörige der westlichen Demokratien praktisch keine Gefahr,
vor dem
Internationalen Strafgerichtshof angeklagt zu werden: Denn
derartige
Verbrechen werden in diesen Staaten bereits nach den jeweiligen
nationalen Strafgesetzen verfolgt.
130 Unterzeichnerstaaten, 74 Ratifikationen
Der Erfolg der gerade von der Bundesregierung in jahrelanger
Kleinarbeit maßgeblich geförderten Initiative zur Schaffung des
Internationalen Strafgerichtshofs lässt sich unter anderem daran
ablesen, dass sein Statut inzwischen von über 130 Staaten
unterzeichnet worden ist. Immerhin 74 von ihnen haben das Statut
bereits ratifiziert, also in national gültiges Recht
übergeleitet. Zu
den Unterzeichnerstaaten gehören alle Mitgliedstaaten der
Europäischen
Union und Länder mit einer langen rechtsstaatlichen Tradition
wie die
Schweiz oder Kanada. Aber auch Länder wie die Russische
Föderation
oder die Mongolei haben mit ihrem Beitritt zu dem Statut ihre
demokratische und rechtstaatliche Reife unterstrichen.
Um so bedauerlicher ist es in den Augen der Bundesregierung, dass
die
Vereinigten Staaten von Amerika, aber auch Israel ihre
Unterschriften
unter das Abkommen zur Schaffung des Gerichtshofs wieder
zurückgezogen
haben und zurzeit offenbar nicht beabsichtigen, dem Statut
beizutreten.
Die Bundesregierung hat durchaus Verständnis für die Sorgen der
USA,
dass sie aufgrund ihres beispiellosen, weltweiten Engagements bei
der
Sicherung des Friedens und der Durchsetzung der internationalen
Rechtsordnung zum bevorzugten Ziel von Versuchen werden könnten,
den
Gerichtshof für unberechtigte Verfahren gegen ihre
Staatsangehörigen
zu missbrauchen. Die Bundesregierung ist allerdings auch der
Auffassung, dass in dem Statut genügend Sicherheiten vorgesehen
sind,
um jeglichem Missbrauch zu begegnen. Hierzu zählt vor allem der
Vorrang der jeweiligen nationalen Strafgesetzgebung, der
sicherstellt,
dass der Gang zum Internationalen Strafgerichtshof erst dann
offen
steht, wenn diese bei der Verfolgung der im Statut benannten
Verbrechen versagt. Gerade die USA mit ihrer Jahrhunderte alten
rechtstaatlichen Tradition haben insoweit nichts zu befürchten.
Unzulässige Verknüpfung mit dem Bosnien-Mandat
Die Bundesregierung hat indes keinerlei Verständnis dafür, dass
die
USA die jetzt im UN-Sicherheitsrat anstehende Verlängerung des
Mandats
zur Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen in
Bosnien-Herzegowina dazu zu benutzen versuchen, ihre Vorbehalte
gegen
den Internationalen Strafgerichtshof auf Kosten der
Stabilisierung des
Friedens in dieser Region durchzusetzen. Sie hält die von den
USA im
Sicherheitsrat in diesem Zusammenhang vorgetragenen Argumente
für
nicht stichhaltig und das dabei gewählte Verfahren, diese durch
ihr
Veto gegen eine Verlängerung des Mandats für die
Friedenstruppen
durchzusetzen, für erpresserisch.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen trägt nach der auch
von den
USA nie angezweifelten UN-Satzung die Hauptverantwortung für die
Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.
Dieser
Verantwortung kann er nur dann gerecht werden, wenn ihn seine
Mitglieder uneingeschränkt und unbeeinflusst von sachfremden
Interessen dabei unterstützen. Gerade bei der Beendigung der
kriegerischen Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien und
bei
der Schaffung einer tragfähigen Friedensordnung in den dort
entstandenen neuen Staaten spielt der Sicherheitsrat der
Vereinten
Nationen aufgrund seiner überparteilichen Stellung eine
unverzichtbare
Rolle.
Fortsetzung des Einsatzes auch ohne neues Mandat möglich
Eine Mehrzahl der an den Friedensoperationen in
Bosnien-Herzegowina
beteiligten Länder vertritt die Auffassung, dass das
Dayton-Friedensabkommen und die daraufhin gefasste
Sicherheitsratsresolution vom Dezember 1995 eine ausreichende
Legitimation für eine Fortsetzung der Friedensoperationen durch
die
internationale Staatengemeinschaft auch ohne erneutes Mandat
durch den
Sicherheitsrat bilden. Das gilt insbesondere für die jetzt
anstehende
Verlängerung des Einsatzes der militärischen
Stabilisierungsstreitkräfte SFOR, an denen auch die Bundeswehr
maßgeblich beteiligt ist.
Die Bundesregierung plant daher bereits jetzt einen
Maßnahmenkatalog
für den Fall, dass eine Verlängerungsresolution für deren
Mandat im
Sicherheitsrat nicht zustande kommen sollte. Kern dieser Planung
bildet ihr Antrag an den Deutschen Bundestag, einer Verlängerung
der
Bundeswehrbeteiligung gegebenenfalls allein auf der Grundlage des
Dayton-Abkommens und der Sicherheitsresolution 1031 vom 15.
Dezember
1995 zuzustimmen.
Noch hat die Bundesregierung die Hoffnung allerdings nicht
aufgegeben,
dass es vor allem ihren europäischen Partnern, die gleichzeitig
Mitglieder des Weltsicherheitsrats sind, noch gelingen wird, die
Regierung der Vereinigten Staaten bis zum Auslaufen der jetzt
festgelegten Frist am 15. Juli 2002 dazu zu bewegen, einer
Verlängerung des Mandats im Sicherheitsrat doch zuzustimmen.
Damit
wäre zugleich ein wichtiger Stolperstein aus dem Weg geräumt,
um den
wichtigsten Bündnispartner USA für eine Unterstützung und
Teilnahme am
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu gewinnen.
5. Juli 2002 11:05
Uhr
Bildung beginnt im frühen Kindesalter
"Bildung beginnt im frühen Kindesalter." Unter diesem
Motto stellte
Bundesjugendministerin Christine Bergmann am 4. Juli 2002 in
Berlin
Ansätze für eine verbesserte frühkindliche Förderung vor. Im
Zentrum
steht dabei, den Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen
stärker
zu betonen und die Bildungsmöglichkeiten im Vorschulalter mehr
als
bisher zu nutzen.
Die Bundesregierung räumt daher dem Ausbau der Infrastruktur
für
Kinder und ihre Familien künftig Priorität in der
Familienpolitik ein.
Zu den Ansätzen, die Bergmann gemeinsam mit dem
brandenburgischen
Jugendminister Steffen Reiche und dem "Bundesforum Bildung
für alle
Kinder" vorstellte, gehört vor allem, die Bildungs- und
Betreuungsaufträge künftig enger miteinander zu verzahnen.
"Bildung
darf nicht allein auf den Schulbereich reduziert werden", so
Bergmann.
"Bildung gehört in die Mitte der Gesellschaft."
Zugleich betonte die Ministerin, dass Lernen in
Kindertageseinrichtungen nicht gleichbedeutend mit einer
Vorschule
sei. "Kindertageseinrichtungen sind der richtige Raum, um
Lust am
experimentellen und forschenden Lernen zu wecken. In der Kita
lernen
heißt, vor der Schule zu lernen." Das große Interesse von
Kindern an
naturwissenschaftlichen und technischen Fragen sollte bereits in
den
Tageseinrichtungen stärker unterstützt werden.
Auch müssten sich die Tageseinrichtungen den gesellschaftlichen
Herausforderungen stellen: Die Sprachförderung deutscher wie
ausländischer Kinder sei ein Fundament für ihre Integration in
die
Gesellschaft. Bergmann rief zudem dazu auf, Kindern mehr
Mitsprachemöglichkeiten im Sinne von Partizipation an
Entscheidungen
einzuräumen.
Schließlich müssten die Betreuungsangebote für Kinder bis zum
zwölften
Lebensjahr deutlich ausgeweitet werden: "In den alten
Bundesländern
gibt es einen eklatanten Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder
unter
3 und über 6 Jahren sowie an Ganztagsplätzen im
Kindergartenalter."
Der Bund unterstützt daher künftig die für die Kinderbetreuung
zuständigen Länder und Kommunen durch das
"Zukunftsprogramm Bildung
und Betreuung", in dessen Rahmen über die nächsten vier
Jahre vier
Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zur
Verfügung
stehen sollen. Auch kündigte Bergmann erneut an, in der
nächsten
Legislaturperiode alle Beteiligten - Länder, Kommunen,
Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Unternehmen - zu einem
"Betreuungsgipfel"
zusammenzuführen.
Das "Bundesforum Bildung für alle Kinder", dem
Fachleute aus
Wissenschaft, Wohlfahrtspflege, Fachverbänden und der Praxis
angehören, tritt für ein einheitliches Bildungskonzept für
Kindertageseinrichtungen ein, das die Kompetenzen der Kinder
stärkt
und ihre Lernfähigkeit fördert.
5. Juli 2002 10:16
Uhr
Schröder: "In nur vier Jahren haben wir unser Land
deutlich vorangebracht"
Bundeskanzler
Gerhard Schröder hat am 4. Juli 2002 vor dem Deutschen
Bundestag eine Regierungserklärung zur Lage der Wirtschaft in
Deutschland abgegeben. Darin setzte er sich mit den drei
Schwerpunkten
Konjunktur und Wirtschaft, Reform des Arbeitsmarkts und Reform
des
Bildungssystems auseinander.
"Die deutsche Wirtschaft die Krise der Weltwirtschaft nach
den
Terroranschlägen vom 11. September überraschend gut
überstanden",
betonte der Bundeskanzler. Dadurch bestünden heute die besten
Aussichten, stärker vom jetzt einsetzenden Aufschwung zu
profitieren
als andere Länder. Die Auftragseingänge und die industrielle
Produktion seien bereits deutlich gestiegen. Zwar werde in diesem
Jahr
das Wachstum im Jahresdurchschnitt noch verhalten sein, im
nächsten
Jahr sei aber mit einem Wirtschaftswachstum von 2,5 bis 3 Prozent
zu
rechnen.
Hierfür habe die Wirtschafts- und Finanzpolitik der
Bundesregierung
die passenden Rahmenbedingungen geschaffen. Anhand einer Vielzahl
von
Indikatoren stellte der Kanzler dar, dass sich seit 1998 die
Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands durch die Politik der
Bundesregierung grundlegend verbessert habe. Die realen
Nettoeinkommen
der Arbeitnehmer und der steuerliche Grundfreibetrag seien
gestiegen,
der Spitzensteuersteuersatz und die Körperschaftssteuerbelastung
seien
hingegen wesentlich niedriger als noch 1998. Auch bei der
Verschuldung
des Bundes sei die Trendumkehr geschafft worden. Die
Direktinvestitionen in Deutschland hätten sich im Zeitraum
1998-2001
gegenüber den Jahren 1994-1997 sogar verzehnfacht. Die
Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung seien heute um
mehr als
20 Prozent höher als 1998.
Schröder hob auch die besondere Rolle der Tarifparteien hervor:
"Die
höhere Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist auch
das
Ergebnis einer verantwortungsvollen Tarifpolitik". Die
Tarifautonomie
habe sich einmal mehr bewährt, das deutsche Modell der Teilhabe
und
Gerechtigkeit mache in einer globalisierten Wirtschaft die
besondere
Stärke Deutschlands aus.
An die Opposition gewandt stellte der Kanzler klar, dass sich
deren
Forderungen nach weiteren Steuersenkungen nicht seriös
finanzieren
ließen. Dafür müsse entweder die Neuverschuldung stark erhöht
oder an
anderer Stelle, etwa bei Steuervergünstigungen für Nachtarbeit,
massiv
gekürzt werden. Beides sei mit dieser Bundesregierung nicht zu
machen.
Das eine verstoße gegen internationale Vereinbarungen, und das
andere
sei sozial völlig unausgewogen.
Zur Arbeitsmarktpolitik erklärte er, mit dem Konzept der
Hartz-Kommission liege jetzt ein Gesamtkonzept aufeinander
abgestimmter Maßnahmen vor, das in seiner Gesamtheit betrachtet
werden
müsse: "Wir werden nicht zulassen, dass sich nun jeder das
herauspickt, was seinen Interessen und Forderungen entspricht.
Das
Gesamtkonzept ist visionär, innovativ und erfolgversprechend. Es
ist
nicht übertrieben zu sagen: Wir bekommen nicht weniger als eine
Blaupause für mehr Beschäftigung, mehr Eigeninitiative und mehr
Sicherheit". Es gehe darum, hierbei eine sinnvolle Balance
zwischen
den Sicherheitsbedürfnissen der Beschäftigten und den
Flexibilitätsbedürfnissen einer globalisierten Wirtschaft zu
finden.
Im Mittelpunkt stehe eine neue, gerechte Ordnung des
Arbeitsmarktes.
Diese neue Ordnung sei nur mit der rot-grünen
Regierungskoalition zu
verwirklichen.
In der Bildungspolitik mahnte Schröder die Einführung
nationaler
Bildungsstandards an, die für alle Schüler verbindlich sind:
"Nur mit
genügend kompetenten und gut ausgebildeten Menschen können wir
die
Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft
sichern." Es
gehe jetzt um den Zustand der Schule in ganz Deutschland und
darum, ob
überall in unserem Land die gleichen Bildungschancen und damit
auch
Lebenschancen garantiert werden. Hierfür sei ein nationales
Rahmengesetz für die Schule erforderlich.
Um das Potential an gut ausgebildeten, dringend benötigten
Arbeitskräften auszuschöpfen, seien außerdem mehr
Ganztagsschulen
erforderlich. "Ganztagsbetreuung ist die Voraussetzung
dafür, dass
junge Familien Familie und Beruf besser in Einklang bringen
können,"
unterstrich er. Deshalb stelle die Bundesregierung 4 Milliarden
Euro
für den Ausbau von Ganztagsschulen zur Verfügung.
"Ausgaben für
Bildung sind Investitionen in die Zukunft unseres Landes,"
erklärte
Schröder abschießend.
4. Juli 2002 16:14
Uhr
"Basel II" bedeutet keine Benachteiligung des
Mittelstands
Die Bundesregierung hat gemeinsam mit Wirtschaft und
Bankenverbänden
erreicht, dass es aufgrund Basel II keine Benachteiligung
mittelständischer Kreditnehmer geben wird. "Nach dem, was
sich jetzt
abzeichnet, wird es gerade nicht zu einer generellen
Kreditverteuerung
oder Krediteinschränkung für den deutschen Mittelstand
kommen", sagte
der Bundeskanzler am 3. Juli 2002 nach einem Gespräch mit den
deutschen Verhandlungsführern bei der Baseler
Eigenkapitalvereinbarung
("Basel II").
Jochen Sanio, Präsident der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht und Bundesbankvorstandsmitglied
Edgar
Meister stellten am 3. Juli als die beiden deutschen
Verhandlungsführer in Berlin gemeinsam mit dem Bundeskanzler die
wichtigsten Zwischenergebnisse der Verhandlungen für den
deutschen
Mittelstand vor.
Bundeskanzler Schröder sagte gegenüber der Presse, er habe den
Eindruck, dass die beiden Verhandlungsführer ausgezeichnet
verhandelt
hätten und dass jetzt ein Ergebnis erreicht werden könne, das
vor
allen Dingen den berechtigten Finanzierungsanliegen des deutschen
Mittelstandes gerecht werde - ein Anliegen, das die
Bundesregierung
von Anfang an unterstützt habe, sagte der Kanzler. Es sei immer
ein
Anliegen der Bundesregierung gewesen, die spezifischen
Refinanzierungsbedingungen des deutschen Mittelstandes im
Vergleich zu
anderen Ländern bei den Beratungen zu Basel II berücksichtigt
zu
sehen.
Durchbruch für den deutschen Mittelstand
Jochen Sanio sagte, dass in Basel für Deutschland der große
Durchbruch
für den deutschen Mittelstand erreicht worden sei. Nächste
Woche
sei die entscheidende Sitzung des Baseler Ausschusses. Diesem
Ausschuss liege ein Paket zur Beschlussfassung vor, das aus
seiner
Sicht alle wichtigen Forderungen, die für den deutschen
Mittelstand
erhoben worden sind, befriedigte. Die Zentralbankgouverneure
werden
voraussichtlich im Herbst 2003 das Regelwerk zu Basel II
verabschieden.
Die Bundesregierung vertritt in den laufenden Verhandlungen mit
Nachdruck folgende Positionen, von denen mittelständische
Unternehmen
als Kreditnehmer mittelbar betroffen sein können:
* die Vermeidung risikoüberzeichnender
Eigenkapitalanforderungen
und damit einer generellen
Verteuerung von Firmenkrediten und
eine faire Behandlung insbesondere
der Unternehmen des
Mittelstandes
* die Anerkennung bewährter
Kreditbesicherungen des Mittelstandes
* keine Eigenkapitalzuschläge für
langfristige Kredite
* keine prohibitive Einstufung des Risikos aus
dem Besitz von
Aktien und
Unternehmensbeteiligungen der Banken
* eine flexiblere Ausgestaltung der
Übergangsregelungen für die
internen Ratingverfahren.
3. Juli 2002
Kampfhunde
"Die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2002 zur
Nichtigkeit der niedersächsischen Kampfhundeverordnung hat auf
die bayerische Rechtslage keine Auswirkungen. Die bayerischen
Bestimmungen unterscheiden sich nämlich von den beanstandeten
Regelungen in Niedersachsen gerade dadurch, dass der Gesetzgeber
im Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetz den Begriff des
Kampfhundes näher umschrieben hat. Damit ist das erfüllt, was
das Bundesverwaltungsgericht für nötig erachtet, nämlich dass
der Landtag dem Innenministerium inhaltliche Vorgaben für eine
detailliertere Regelung an die Hand zu geben hat",
erläuterte Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in
München.
Bayern verfügt im Unterschied zu Niedersachsen über eine den
Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts gerecht werdende
Verordnungsermächtigung. Der Gesetzgeber ermächtigte das
Staatsministerium des Innern ausdrücklich, in einer
Kampfhundeverordnung nur noch ergänzend zu bestimmen, bei
welchen Rassen die Kampfhundeeigenschaft anzunehmen ist. Die
Entscheidung aber, die Anknüpfung zuzulassen, traf er selbst.
Das Bundesverwaltungsgericht erklärte in seinen Entscheidungen
vom 3. Juli 2002 (Az. 6 CN 5.01, 6.01, 7.01, 8.01) die
niedersächsische Verordnung für nichtig, da der einfache
Verordnungsgeber ohne ausdrückliche Ermächtigung des
Landesgesetzgebers nicht befugt sei, allein an die Zugehörigkeit
von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen. Vielmehr müssten
Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre der
Hundehalter in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein. Die
niedersächsische Gefahrtierverordnung stützte sich nur auf eine
allgemein gehaltene Generalermächtigung in § 55 des
niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes, wonach das
Innenministerium zur Abwehr abstrakter Gefahren Verordnungen
erlassen kann. Dies sah das Bundesverwaltungsgericht nicht als
ausreichende Ermächtigung an.
Im Unterschied zu Niedersachen hat jedoch in Bayern bereits der
Landesgesetzgeber die grundlegende Entscheidung, die Anknüpfung
an eine bestimmte Hunderasse zuzulassen, getroffen. Im Jahr 1992
regelte er nämlich in Art. 37 des Bayer. Landesstraf- und
Verordnungsgesetzes, dass die Haltung eines Kampfhundes
erlaubnispflichtig ist. Zugleich definierte er die Kampfhunde als
Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder
Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und
Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.
Das Staatsministerium des Innern wurde ausdrücklich ermächtigt,
durch Verordnung Rassen, Kreuzungen und sonstige Gruppen von
Hunden zu bestimmen, für welche die Eigenschaft als Kampfhunde
vermutet wird. Dies ist in der Verordnung über Hunde mit
gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992
geschehen.
3. Juli 2002 13:54
Uhr
Bundesregierung wird jede denkbare Anstrengung zur
Aufklärung des Flugzeugunglücks unternehmen
Die Mitglieder der
Bundesregierung haben sich in der Kabinettsitzung
am heutigen Mittwoch über das schreckliche Flugzeugunglück am
Bodensee
zutiefst erschüttert gezeigt. Bundeskanzler Gerhard Schröder
hat am
Nachmittag des 2. Juli mit dem russischen Präsidenten Wladimir
Putin
telefoniert und ihm die Erschütterung sowie das Mitgefühl der
Bundesregierung über das grauenhafte Unglück über dem Bodensee
ausgedrückt. Der Kanzler hat Putin angeboten, die sterblichen
Überreste der Opfer der Flugzeugkatastrophe in deren Heimat nach
Ufa
überführen zu lassen.
Der Kanzler sagte zuvor vor der Presse, Bundesverkehrsminister
Kurt
Bodewig sei bereits in der Region des Unglücks. In
Zusammenarbeit mit
der baden-württembergischen Landesregierung werde alles getan
werden,
um das Unglück so schnell wie möglich aufzuklären.
Es sei noch zu früh, über die Ursachen zu mutmaßen, erklärte
der
Kanzler. Jeden von uns habe dieses Unglück erschüttert. Die
Opfer
seien Kinder gewesen, die voller Hoffnung und Freude in den
Urlaub
unterwegs waren.
Schröder versicherte der Presse, dass die Bundesregierung über
alles
berichten werde, was sie an Ergebnissen aus der Ursachenforschung
erhielte. Die Bundesregierung unternehme in Zusammenarbeit mit
der
baden-württembergischen Landesregierung jede denkbare
Anstrengung, um
aufzuklären und, wo immer möglich, hilfreich zu sein.
Die Aufklärung des Unfallhergangs wird federführend durch die
Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig
geleitet. Die
Kollegen der Unfalluntersuchungsstelle sind seit gestern vor Ort.
Zur
Unterstützung der Landesbehörden waren gestern Kräfte des
Bundesgrenzschutzes (BGS), des Technischen Hilfswerks (THW), des
Bundeskriminalamtes (BKA) und der Bundeswehr im Einsatz.
Im einzelnen waren 36 Beamte des BGS-Amtes Weil am Rhein an der
Unglücksstelle im Einsatz, außerdem ein Hubschrauber des BGS.
Weitere
Kräfte des BGS wurden in Bereitschaft versetzt und dem Land
angeboten.
Das THW hatte gestern früh 81 Helfer mehrerer Ortsverbände bei
der
Absuchung des Geländes im Einsatz, die später durch Kräfte der
Landespolizei ersetzt wurden. Die Bundeswehr beteiligte sich an
den
Bergungsarbeiten mit zwei Tornadomaschinen, die
Aufklärungsflüge
unternahmen, um Trümmerteile zu orten. Auch hier besteht
selbstverständlich das Angebot, den Umfang der Unterstützung
auszuweiten.
Das BKA hat gestern auf Anforderung des Landes Baden-Württemberg
die
Identifizierungskommission und die Tatortgruppe zur
Tatortsicherung
entsandt. Der Einsatz beider Gruppen wird wegen des Ausmaßes der
Zerstörungen längere Zeit in Anspruch nehmen.
3. Juli 2002 15:18
Uhr
Reform des Bundesgrenzschutzes abgeschlossen
Bundesinnenminister Otto Schily hat am 3. Juli 2002 den
Abschlussbericht zur Neuorganisation des Bundesgrenzschutzes
(BGS)
vorgestellt. Dabei zog Schily ein Resümee der vor vier Jahren
begonnenen und nun abgeschlossenen Neuorganisation. Der
Bundesgrenzschutz hat mit der am 1. Januar 1998 in Kraft
getretenen
Neuorganisation die umfassendste Strukturreform seiner
51jährigen
Geschichte erfolgreich abgeschlossen.
Die Reform war zwingend erforderlich: Die politischen
Veränderungen in
Osteuropa, die Wiedervereinigung Deutschlands und die
internationale
terroristische Bedrohung stellen die Sicherheitsbehörden
zunehmend vor
neue Herausforderungen. Durch die strukturellen und personellen
Veränderungen, ergänzt durch ein Attraktivitätsprogramm, das
Engagement und Leistung der BGS-Beamten weiter fördern soll, sei
der
Bundesgrenzschutz nun zu einer "modern strukturierten,
motivierten und
engagierten Polizei des Bundes" geworden, so
Bundesinnenminister
Schily.
1. Juli 2002 18:07
Uhr
Bundesregierung plant Register für unzuverlässige
Unternehmen
Die Bundesregierung und die Regierungskoalition von SPD und
Bündnis
90/die Grünen wollen noch in dieser Legislaturperiode ein
Register für
unzuverlässige Unternehmen einrichten. An unzuverlässige
Unternehmen
sollen keine öffentlichen Aufträge vergeben werden dürfen.
Das Register sollte ursprünglich Teil des Tariftreuegesetzes
werden.
Über dieses Gesetz konnte aber im Vermittlungsausschuss des
Bundestages keine Einigkeit erzielt werden.
Die Regierungsfraktionen haben deshalb diesen Teil aus dem
Tariftreuegesetz herausgelöst und als separaten Gesetzentwurf in
den
Bundestag eingebracht. Die erste Lesung fand am 27. Juni 2002
statt,
die zweite und dritte Lesung sowie der Gesetzesbeschluss sollen
am 05.
Juli erfolgen. Die erforderliche Zustimmung des Bundesrats soll
in
dessen abschließender Sitzung am 12. Juli 2002 erreicht werden.
Unzuverlässige Unternehmen sind bereits nach geltendem Recht bei
schweren Verfehlungen, etwa bei Bestechung, Vorteilsgewährung,
Betrug,
Untreue, illegaler Beschäftigung oder Schwarzarbeit, von der
Vergabe
öffentlicher Aufträge auszuschließen.
Das nun geplante Gesetz soll gewährleisten, dass sämtliche
öffentliche
Auftraggeber vor der Vergabe von Aufträgen von derartigen
Ausschlüssen
Kenntnis erlangen. Es wird sich damit um ein reines
Informationsregister handeln.
Einzelheiten der geplanten Regelung
Im Detail wird der Gesetzentwurf folgendes regeln:
* Einzelheiten der im Register zu speichernden
Daten wie der
Zeitpunkt ihrer Löschung;
* die Verpflichtung öffentlicher
Auftraggeber, Entscheidungen über
den Ausschluss von Unternehmen von
der Vergabe öffentlicher
Aufträge an das Register zu
melden;
* die Verpflichtung der öffentlichen
Auftraggeber, die
Zuverlässigkeit von Unternehmen
zu prüfen und Auskünfte aus dem
Register einzuholen;
Im Bundeswirtschaftsministerium wird zur Zeit eine solche
Rechtsverordnung vorbereitet.
1. Juli 2002 18:21
Uhr
Mehr Qualität für chronisch Kranke
Am 1. Juli 2002 ist die Änderung des so genannten
Risikostrukturausgleichs in Kraft getreten, in deren Folge jetzt
die
strukturierten Programme
("Disease-Management-Programme") für die
chronischen Krankheiten Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs
starten
können. Als Disease-Management bezeichnet man eine Form der
medizinischen Versorgung, mit der unter anderem die Prävention
und
Behandlung einer Krankheit verbessert und die durch diese
Krankheit
bedingten Beeinträchtigungen verringert werden können.
Disease-Management erfordert verbindliche und aufeinander
abgestimmte,
sektorübergreifende Behandlungsprozesse, die auch die
Wirtschaftlichkeit der Behandlung sicherstellen.
Im Laufe des Jahres 2002 wird es
ebenfalls Disease-Management-Programme für Diabetes mellitus Typ
1,
koronare Herzkrankheiten und chronisch obstruktive
Atemwegserkrankungen - also Asthma und Bronchitis - geben.
"Mit den strukturierten Behandlungsprogrammen für
chronische
Krankheiten, die viele Menschen betreffen, schaffen wir die
Voraussetzung für den Durchbruch für mehr Qualität in der
gesundheitlichen Versorgung. Die lange beklagten Defizite in der
Diabetikerversorgung und bei der Behandlung von Brustkrebs
gehören nun
endlich der Vergangenheit an," betonte
Bundesgesundheitsministerin
Ulla Schmidt zum Inkrafttreten der Änderungen. Die Patienten
werden
von Anfang an aktiv einbezogen, umfassend informiert und können
so ihr
gesundheitliches Verhalten positiv beeinflussen. Das Risiko von
Folgeschäden wird deutlich vermindert, akuten Verschlechterungen
der
Krankheit kann wirksame begegnet werden.
Alle strukturierten Disease-Management-Programme müssen vom
Bundesversicherungsamt geprüft und mit einem Gütesiegel
versehen, also
zertifiziert werden. Das stellt sicher, dass nur
qualitätsgesicherte
Programme angewendet werden. Die Teilnahme an den Programmen ist
für
die Patienten freiwillig. Der Datenschutz bleibt gewährleistet,
da die
Weitergabe von Patientendaten an die Krankenkassen nur mit deren
Zustimmung erlaubt ist.
Der Hausarzt als Lotse
Die strukturierten Behandlungsprogramme sind der entscheidende
Einstieg in die sektorübergreifende medizinische Versorgung mit
dem
"Hausarzt als Lotsen". Die Behandlung erfolgt
koordiniert zwischen
ambulanter und stationärer Versorgung sowie der Rehabilitation,
falls
nötig. Die verschiedenen Gesundheitsberufe arbeiten abgestimmt
zusammen.
Die Grundsätze für die in den Programmen vorgegebene Therapie
beruht
auf Empfehlungen des dafür beauftragten
Koordinierungsausschusses, in
dem Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser zusammenarbeiten.
Diese
Empfehlungen stellen den aktuellen Stand des Fachwissens dar und
werden stetig aktualisiert, so dass neue Erkenntnisse unmittelbar
in
die Behandlungsprogramme einfließen können.
Die Disease-Management-Programme sind keine
"Listenmedizin", sondern
sie stellen sicher, dass die Ärzte ihre Therapieentscheidung auf
der
Grundlage evidenzbasierter Erkenntnisse treffen können. Die
Therapieentscheidung liegt auch weiterhin beim Arzt. Für die
Patienten
bringen die Programme einen großen Gewinn an Information: Anhand
der
Programme können sie sich einen Überblick darüber verschaffen,
welche
Therapien überhaupt in Frage kommen und wie sie von der
Wissenschaft
bewertet werden. Die Verknüpfung der
Disease-Management-Programme mit
dem Risikostrukturausgleich ist notwendig: Sie bildet für die
Krankenkassen den Anreiz, sich im Wettbewerb um die bessere
Versorgung
chronisch Kranker zu profilieren.
1. Juli 2002
Polizei
gibt Tipps zum Schutz vor illegalen 0190-Dialern
Immer wieder ist in der öffentlichen Diskussion von den so
genannten
0190-Servicenummern die Rede. Ihr Prinzip: Der Nutzer wählt
entweder
per Telefon, Fax oder PC eine kostenpflichtige 0190-Nummer an und
erhält hierfür eine Serviceleistung - so zum Beispiel die
Möglichkeit,
per Fax Informationen abzurufen oder die Dienste einer Hotline in
Anspruch zu nehmen. Der Vorteil für den Anbieter liegt auf der
Hand:
Er kann seine Leistungen bei freier Tarifgestaltung flexibel und
anonym abrechnen.
Leider haben längst auch unseriöse Anbieter dieses bequeme
Zahlungssystem für sich entdeckt. So bieten sie manipulierte
Einwahlprogramme zur Herstellung von kostenpflichtigen
Verbindungen
über das Internet oder per E-Mail an und locken auf diese Weise
ahnungslose Internet-User in die Kostenfalle. Begegnen Sie
beispielsweise kostenlosen Software-Updates, die Sie von einem
vermeintlich vertrauenswürdigen E-Mail-Absender angeboten
bekommen,
mit gesunder Skepsis. Im Zweifel empfiehlt es sich, Programme
unbekannter Herkunft nicht auszuführen bzw. zu installieren.
Beachten Sie: Während seriöse Dialer-Programme ihre
kostenpflichtige
Internet-Verbindung erst aktivieren, wenn der Service
tatsächlich
genutzt werden soll, greifen illegale "Dialer" zur
Finte und verändern
zum Beispiel die Standard-Einwahl für die Internetverbindung.
Dadurch
erfolgt - anstelle der Verbindung über den Provider - der Zugang
über
eine teure 0190-Servicenummer. So treibt der Nutzer seine
Telefonkosten in Schwindel erregende Höhen, ohne sich dessen
bewusst
zu sein.
Um diesen Praktiken künftig den Nährboden zu entziehen, hat die
Polizei mit Unterstützung der Freiwilligen Selbstkontrolle
Telefonmehrwertdienste e.V. seit kurzem im Internet unter
www.polizei.propk.de Informationen zum
richtigen Umgang mit 0190-Dialern eingestellt.
Dort gibt die Polizei u. a. folgende wichtige Sicherheitstipps:
* Achten Sie beim Surfen genau auf den Inhalt
von PopUp-Fenstern
und behalten Sie genau im Auge,
welche Buttons Sie anwählen.
* Laden Sie keine unbekannten Dateien auf
Ihren Rechner herunter
und führen Sie die Programme
nicht aus.
* Überprüfen Sie die
Sicherheitseinstellungen in Ihrem Browser, um
in jedem Fall eine automatische
Installation von Programmen zu
verhindern.
* Verwenden Sie keine automatisierte Einwahl
ins Internet.
Wie können Sie erkennen, ob sich ein 0190-Dialer in Ihrem PC
eingenistet hat?
* Im DFÜ-Netzwerk von
Windows-Betriebssystemen befinden sich neue
Einträge, ohne dass diese bewusst
hinzugefügt wurden.
* Neue Symbole erscheinen ohne ausdrückliche
Bestätigung auf dem
Desktop und in der Task-Leiste.
* Es wird ungewollt eine Verbindung ins
Internet hergestellt.
Wenn Sie sich doch einmal einen Dialer eingefangen haben, dann
sollten
Sie folgende Tipps Ihrer Polizei beherzigen:
* Lassen Sie die 0190x- und 0193-Nummern bei
Ihrer
Telefongesellschaft sperren, auch
wenn nützliche Servicenummern
dann nicht mehr erreichbar sind.
* Achten Sie beim Trennen der
Internetverbindung stets darauf,
dass in der Statusleiste kein
entsprechendes Symbol mehr zu
sehen ist. Fahren Sie im Zweifel
den Rechner herunter!
* Nutzen Sie spezielle Anti-Dialer-Software
zum Aufspüren und
Entfernen unerwünschter
Einwahlprogramme. Einen
hundertprozentigen Schutz können
allerdings auch diese nicht
bieten. Mittlerweile gibt es
Dialer, die solche Schutzsoftware
gezielt außer Gefecht setzen
können.
* Beauftragen Sie notfalls einen Spezialisten,
der Ihren PC
untersucht.
Was können Sie tun, wenn die überhöhte Rechnung ins Haus
flattert?
* Reklamieren Sie diese unverzüglich
schriftlich bei Ihrem
Telekommunikationsanbieter und
beim eigentlichen
Rechnungssteller. Sollten Sie
gegenüber der Telekom die
Rechtmäßigkeit einer Forderung
in Zweifel ziehen, so wird man
Ihnen dort den Betreiber der
entsprechenden Rufnummer angeben
können.
* Fordern Sie einen Einzelverbindungsnachweis
vom Anbieter und
unter Umständen auch ein
technisches Prüfungsprotokoll an -
insbesondere dann, wenn der
Verdacht auf Manipulation am Netz
durch Dritte besteht.
* Legen Sie schriftliche Beschwerden bei dem
Freiwillige
Selbstkontrolle
Telefonmehrwertdienste e. V., Liesegangstraße
10, 40211 Düsseldorf, ein. Dabei
handelt es sich um einen
Zusammenschluss von Anbietern und
Betreibern von Servicenummern.
1. Juli 2002
Bayern zum Drogenbesitz
München: Es wäre unverantwortlich, wenn der Besitz geringer Mengen an Haschisch oder Marihuana nicht mehr als Straftat, sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte. Angesichts der hohen Zahl von Rauschgifttoten und wegen der auch von sogenannten weichen Drogen ausgehenden Gefahren wäre das ein falsches, verharmlosendes Signal ", warnte heute Innenminister Dr. Günther Beckstein vor den am Wochenende aus den Reihen der SPD und den GRÜNEN bekannt gewordenen Vorschlägen zur Lockerung. "Außerdem ist es abzulehnen, die Fahrerlaubnisordnung dahingehend zu ändern, dass der Führerschein beim Besitz von Cannabis nicht mehr entzogen werden soll. Das ist doch nur ein weiterer Teil der rot-grünen Verharmlosungsstrategie gegenüber diesen Drogen", so Beckstein. Die bayerische Polizei wird weiterhin kompromisslos alle Formen der Drogenkriminalität bekämpfen. Die aktuelle Diskussion um eine Liberalisierung des Umgang mit illegalen Drogen bezeichnete der Innenminister als naiv: "Wir müssen die leidvollen Erfahrungen der Liberalisierungspolitik in andern Ländern beachten. Die Fehler wiederholen, aus denen andere Staaten bereits gelernt haben, sollten wir nicht sehenden Auges wiederholen", mahnte Beckstein. In Bayern ist es möglich, von einer Strafverfolgung nur dann abzusehen, wenn eine geringe Menge Haschisch (also bis zu drei Konsumeinheiten mit je 2 Gramm) unter bestimmten Bedingungen, nämlich zum gelegentlichen Eigenverbrauch ohne Fremdgefährdung mitgeführt wird. Deswegen gilt: Jeder der Drogen dabei hat, wird polizeilich erfasst und muss mit strafrechtlichen Ermittlungen rechnen. Beim zur Bekämpfung der Drogenkriminalität wichtigen repressiven Bereich bleibt es in Bayern bei der bisherigen Haltung: Mit polizeilichen Ermittlungen, die auch vom Kleinkonsumenten her ausgehen, wird gegen den Drogenmarkt ebenso vorgegangen, wie mit Einsätzen gegen Dealer. Wir bleiben bei unserer Null-Toleranz-Politik gegen Rauschgiftmissbrauch. Aus diesem Grunde lehnen wir weitergehende Forderungen, etwa nach höheren Grenzmengen oder der Herabstufung zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit ab. Im Übrigen liegen gerade im Fall des Erwerbs oder Besitzes einer geringen Menge von Cannabis für den Eigenbe darf konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für Bedenken gegen die Kraftfahreignung eines Fahrerlaubnisnehmer vor", sagte Beckstein.
1. Juli 2002
- Keine
weiteren KSK-Einheiten fuer Afghanistan
Berlin. Deutschland wird keine zusaetzlichen KSK-Spezialeinheiten
der
Bundeswehr nach Afghanistan schicken. Das sagte eine Sprecherin
des
Verteidigungsministeriums in Berlin. Nach einem
Bundestagsbeschluss
koennten hoechstens 100 Spezialkraefte bis Ende November
eingesetzt
werden. Das Verteidigungsministerium wies ausserdem Kritik an
seiner
Informationspolitik zurueck. Der Verteidigungsausschuss des
Bundestages sei mehrfach ueber den Einsatz der Spezialkraefte
informiert worden.
- Arbeitslosigkeit kostet 70 Milliarden Euro
Berlin. Die Arbeitslosigkeit hat die Steuer- und Beitragszahler
im
vergangenen Jahr rund 70 Milliarden Euro gekostet. Das hat nach
Informationen der Zeitung "Die Welt" das Institut fuer
Arbeitsmarkt-
und Berufsforschung berechnet. Das Forschungsinstitut der
Bundesanstalt fuer Arbeit weist in dem Bericht darauf hin, dass
damit
die Kosten der registrierten Arbeitslosigkeit so niedrig waren
wie
seit acht Jahren nicht mehr. Jeder Arbeitslose habe die
oeffentlichen
Haushalte im vergangenen Jahr durchschnittlich 19.180 Euro
gekostet.
- Keine Plaene fuer Arbeitslosengeldkuerzung
Berlin. Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland will
die
Hartz-Kommission moeglicherweise doch keine Kuerzungen von
Arbeitslosengeld und -hilfe vorschlagen. Die Vertreter der
Gewerkschaft ver.di haetten sich innerhalb der zustaendigen
Arbeitsgruppe der Kommission durchgesetzt mit ihrer Forderung, an
der
Bezugsdauer und der Hoehe der so genannten Lohnersatzleistungen
nicht
zu ruetteln. Isolde Kunkel-Weber vom ver.di-Bundesvorstand, die
auch
Mitglied der Hartz-Kommission ist, sagte dem Blatt, sie gehe
davon
aus, dass die Kommission dem Votum der Arbeitsgruppe folgen wird.
Nach ihren Angaben soll es kuenftig eine Unterscheidung geben
zwischen Erwerbsfaehigen, die Arbeitslosengeld bekommen, und
Nicht-Erwerbesfaehigen, die ein Sozialgeld erhalten.
- Bankenstreiks sollen ausgedehnt werden
Berlin. Ver.di will in dieser Woche die Streiks im Bankgewerbe
ausdehnen. Das hat die Dienstleistungsgewerkschaft angekuendigt,
ohne
naehere Angaben zu machen. In den vergangenen zwei Wochen haben
sich
20-tausend Bankangestellte an Streiks beteiligt. Ver.di
kritisiert die
Forderung der Arbeitgeber nach einer Öffnungsklausel in den
Tarifvertraegen. Die Banken wollen die Festgehaelter der
Finanzdienstleister um 35 Prozent senken und mehr Einkommen nur
ueber
Provisionen ermoeglichen.
- Alfred Dregger gestorben
Fulda. Der CDU-Politiker Alfred Dregger ist tot. Er starb nach
langer
schwerer Krankheit im Alter von 81 Jahren. Die Union wuerdigte
Dregger
als deutschen Patrioten und Vorkaempfer der Einheit. Von 1967 bis
1982
war Dregger Landesvorsitzender der hessischen CDU. Viermal trat
er als
Spitzenkandidat bei Landtagswahlen an, wurde aber nie
Ministerpraesident.
Nach der Wahl von Helmut Kohl zum Bundeskanzler uebernahm Dregger
den
Vorsitz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, den er 1991 an Wolfgang
Schaeuble
uebergab. Ein politisches Comeback scheiterte an der Fuldaer CDU,
die
Dregger nicht wieder zur Bundestagswahl aufstellte.
- Brasilien zum fuenften Mal Fussballweltmeister
Yokohama. Brasilien ist zum fuenften Mal Fussballweltmeister. Im
Finale in Yokohama schlugen die Brasilianer Deutschland mit 2:0.
Beide
Tore erzielte Ronaldo in der zweiten Halbzeit. Das 1:0 fiel in
der
67. Minute nach einem Fehler von Torwart Kahn, der einen Schuss
von
Rivaldo nicht festhalten konnte. Ronaldo verwandelte danach den
Abpraller. Er ist mit acht Treffern auch Torschuetzen-Koenig. Die
deutsche Mannschaft war in dem WM-Finale Brasilien ueber weite
Strecken ebenbuertig, konnte aber ihre Chancen nicht verwerten.
In
vielen deutschen Staedten verfolgten Fussballfans auf
Grossleinwaenden
friedlich das Endspiel. Die meisten freuten sich ueber die
Vizeweltmeisterschaft. In Leipzig wurden Zuschauer verletzt, als
Randalierer mit Knallkoerpern, Flaschen und Moebeln warfen. In
Offenbach nahm die Polizei sechs Krawallmacher fest, die
Brasilianer
mit Bierflaschen bewarfen und mit Bier uebergossen.
- Beerbaum gewinnt Grossen Preis der Springreiter im
Stechen
Aachen. Ludger Beerbaum hat mit "Goldfever" den Grossen
Preis der
Springreiter im Stechen gewonnen. Im ausverkauften Reiterstadion
von
Aachen setzte er sich gegen seinen Teamkollegen aus der
Gold-Mannschaft von Sydney, Otto Becker mit "Cento"
durch. Platz 3
ging an den Schweizer Markus Fuchs.
28. Juni 2002
15:32 Uhr
WM-Tourismus auf Staatskosten
Bundeskanzler
Gerhard Schröder wird im Anschluss an den G8-Gipfel in
Kanada als Gast des japanischen Ministerpräsidenten Koizumi am
heutigen Freitag von Calgary nach Japan fliegen, wo er am Sonntag
gemeinsam mit einer Delegation das Finale der Fußball-WM in
Yokohama
besuchen wird. Zur Delegation des Bundeskanzlers gehören Frau
Doris
Schröder-Köpf und Bundesinnenminister Otto Schily.
Der Bundeskanzler wird die Delegation - die mit Innenminister
Schily
am Samstag von Bonn aus nach Japan fliegen werden - am Sonntag
vor dem
Spiel in Yokohama treffen. Der Kanzler hat eine Reihe von
Persönlichkeiten aus Politik und Sport eingeladen, ihn zum
Finale zu
begleiten.
Die Gäste des Bundeskanzlers
Den Kanzler werden begleiten: Wolfgang Gerhardt, der Vorsitzende
der
FDP-Bundestagsfraktion; Roland Claus, der Vorsitzende der
PDS-Bundestagsfraktion; Friedhelm Julius Beucher, der Vorsitzende
des
Sportausschusses des Deutschen Bundestages; Adolf Roth,
Vorsitzender
des Haushaltsausschusses; Ute Vogt, die Vorsitzende des
Innenausschusses; Dagmar Freitag, die sportpolitische Sprecherin
der
SPD-Bundestagsfraktion; Klaus Riegert, der sportpolitische
Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Winfried Herrmann,
sportpolitischer
Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen; sowie Annegret
Kramp-Karrenbauer, die saarländische Innenministerin und
Vorsitzende
der Sport-Ministerkonferenz.
Aus dem Sport begleiten den Kanzler Ullrich Feldhoff, der
Vizepräsident des Deutschen Sportbundes; Bernd Hölzenbein, ein
Mitglied der Fußball-Weltmeistermannschaft von 1974; der
10-Kämpfer
Frank Busemann; und Gerd Schönfelder, mehrfacher
Goldmedaillengewinner
bei den Paralympics 2002 in Salt Lake City.
Weiter begleitet den Kanzler Beklan Coskun, der Trainer der
B-Junioren
des BFC Türkiyemspor Berlin, die im vergangenen Jahr für ihr
besonders
faires Spielverhalten mit dem Fair-Play-Ehrenpreis des
Bundesinnenministers ausgezeichnet wurden. Den gleichen Preis
erhielt
auch die C-Jugend des Hohenschönhausener SV Rot Weiß, deren
Trainer
Dietmar Mill ebenfalls den Kanzler nach Japan begleitet. Und
schließlich gehört zur Delegation des Kanzlers Elmar Sommer,
der
Kapitän der Volleyball-Nationalmannschaft des Deutschen
Behinderten-Sportverbandes, die der Bundesinnenminister Anfang
des
Jahres für ihr beispielhaftes Engagement zugunsten ihrer
sportlichen
Gegner bei den Paralympics 2000 in Sidney geehrt hat.
Ein weiterer Gast des Kanzlers ist Kjer Andresen. Der junge
Rettungsschwimmer der DLRG hat im vergangenen Jahr an der
Nordseeküste
unter Einsatz seines eigenen Lebens zwei Menschen im Wattenmeer
vor
dem Ertrinken gerettet.
Rückflug des Kanzlers am Montag
Der Bundeskanzler wird mit seinen Gästen am Sonntag ins Stadion
gehen
und das Spiel sehen. Er wird nach dem Finale mit der deutschen
Mannschaft feiern - unabhängig vom Ausgang des Spiels, da das
Erreichen des Finales nach Ansicht des Bundeskanzlers schon ein
herausragender Erfolg ist.
Der Bundeskanzler wird am Montag mit der Regierungsmaschine nach
Berlin zurückreisen. Er hat sich über das Angebot des Deutschen
Fußballbundes gefreut, die Mannschaft nach Frankfurt zu
begleiten.
Gleichwohl hat er sich entschieden, auf anderem Wege nach Berlin
zurückzukehren. Der Bundeskanzler ist sicher, dass der
Mannschaft in
Frankfurt - egal, wie dieses Spiel ausgehen wird - ein
triumphaler
Empfang beschieden sein wird. Er ist der festen Überzeugung,
dass die
Mannschaft diese Begeisterung ganz alleine verdient hat und dass
sich
die Politik dabei zurückhalten sollte.
28.06.2002
REPUBLIKANER LOBEN MINISTER SCHILY
Republikaner: Schily übernimmt in der Ausländerpolitik Schritt
für Schritt Republikaner-Positionen
Die Pläne von Bundesinnenminister Schily, Asylbewerber von
Fördermaßnahmen auszuschließen, stoßen bei den Republikaner
auf breite Zustimmung. Insbesondere die Absicht Schilys,
Deutschland nicht zum Anziehungspunkt für Emigranten werden zu
lassen, die aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen kommen,
entspricht einer alten republikanischen Forderung. Der
Bundes-vorsitzende Rolf Schlierer unterstützte daher heute die
Ab-sichten des Bundesinnenministers: "Schily hat recht, wenn
er jeden Anreiz für weitere Scheinasylanten beseitigen will.
Da-mit bewegt er sich kontinuierlich auf die schon seit anderhalt
Jahrzehnten von den Republikanern vertretene Position zu und
übernimmt Punkt für Punkt unsere Forderungen. Wir Republikaner
begrüßen diese Entwicklung ausdrücklich, weil eine
republika-nische Politik - unabhängig von wem sie durchgesetzt
wird - der Zukunft unseres Landes dient."
Schlierer forderte Schily auf, in konsequenter Fortsetzung dieser
Linie für eine Abschaffung des Grundrechtsanspruchs auf Asyl und
für eine einfachgesetzliche Regelung einzutreten, um den
Asylmißbrauch künftig wirkungsvoll zu unterbinden.
28.06.2002
VORSCHLÄGE
DER HARTZ-KOMMISSION FAST IDENTISCH MIT FDP- PROGRAMM
Die so genannte Hartz-Kommission will mit teils radikalen
Vorschlägen den deutschen Arbeitsmarkt reformieren und so die
Arbeitslosenzahl in drei Jahren auf rund zwei Millionen
halbieren. FDP-Parteichef Guido Westerwelle fordert die sofortige
Umsetzung der Vorschläge, deren »Ähnlichkeit mit den
FDP-Forderungen geradezu nach einem Vaterschaftstest rufen.«
25. Juni 2002 17:36 Uhr
Bundesregierung
reagiert mit Programm "Zukunft Bildung und Betreuung"
auf Ergebnisse der PISA-Studie
Am 25. Juni 2002 hat Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn zu
nationalen Anstrengungen aufgerufen, um auf die Ergebnisse der
Schulvergleichsstudie PISA zu reagieren. Als erste Reaktion
stellte
sie das Programm "Zukunft Bildung und Betreuung" der
Bundesregierung
vor.
Abbau der Benachteiligung in der Bildung auf Grund sozialer
Unterschiede
Am Abend des 25. Juni wird die Kultusministerkonferenz in Berlin
die
Ergebnisse der nationalen PISA-Studie vorstellen. Der bundesweite
Leistungsvergleich hat zum Ziel, Mängel in den Schulsystemen der
einzelnen Bundesländer aufzudecken. Die nationale PISA-Studie
wurde in
Auftrag gegeben, nachdem deutsche Schülerinnen und Schüler im
internationalen Vergleich überdurchschnittlich schlecht
abgeschnitten
hatten.
"Notwendig ist eine nationale Antwort auf die Ergebnisse der
PISA-Studien", so Edelgard Bulmahn. Die Studien hätten
zentrale
Schwächen des deutschen Bildungssystems aufgedeckt. Ziel müsse
es
sein, dass Deutschland in zehn Jahren wieder zu den fünf besten
Staaten gehört.
Im Mittelpunkt stehe für sie der Vergleich mit anderen Staaten
und den
dort gemachten Erfahrungen und nicht der Vergleich zwischen den
Bundesländern. Ziel sei es, möglichst viele Jugendliche zu
möglichst
guten Schulabschlüssen zu führen. Deshalb sei es wichtig, die
Ergebnisse des Ländervergleichs differenziert zu betrachten.
Auch wenn
zum Beispiel Bayern im nationalen Vergleich gut abgeschnitten
habe,
sei deren Abiturientenquote von 20 Prozent viel zu gering,
betonte die
Ministerin.
Gerade aufgrund der in den kommenden Jahren zurückgehenden
Schülerzahlen und des steigenden Bedarfs an exzellenten
Fachkräften
müsse die Quote der Studierenden deutlich angehoben werden.
Selbst die
in den letzten Jahren erreichte Quote von 32 Prozent sei viel zu
niedrig im Vergleich zum OECD-Durchschnitt, der bei 48 Prozent
liege.
Bulmahn sagte weiter, eine Erhöhung der Bildungsbeteiligung
könne nur
erreicht werden, wenn die sozialen Unterschiede abgebaut würden.
In
keinem anderen Land seien sie so massiv wie in Deutschland. Dazu
bedürfe es einer deutlich verbesserten Förderung von Kindern
aus
sozial benachteiligten - und Migrantenfamilien.
Programm "Zukunft Bildung und Betreuung"
Die Bundesregierung habe deshalb das bundesweiten Programm
"Zukunft
Bildung und Betreuung" mit einem Investitionsvolumen von 4
Milliarden
Euro im Zeitraum von 2003 bis 2007 ins Leben gerufen, so Bulmahn.
Es
ziele auf die "bedarfsgerechte Ausweitung des Angebots an
Ganztagschulen mit Schwerpunkten der individuellen Förderung und
des
sozialen Lernens". Mit diesem Konzept sollten aller
Begabungen gefördert werden. Der Schlüssel dazu seien dringend
notwendige Verbesserungen in der Qualität des Unterrichts.
Kernpunkte des Programms sind:
1. Finanzielle Unterstützung der Länder beim
Ausbau von
Ganztagsschulen und der
Modernisierung der Schulen. Ein auf den
Vormittag zusammengepressten
Unterricht ist zu vermeiden. Die
Zahl der Grundschulen und
Schulen im Sekundarbereich I (Klasse
5-10) ist zu erhöhen.
2. Festlegung von nationalen
Bildungsstandards, die in allen
Ländern gleichermaßen
verbindlich gelten.
3. Aufbau einer nationalen unabhängigen
Evaluationseinrichtung,
die die Einhaltung dieser
Bildungsstandards überprüft.
4. Einführung einer nationalen
Bildungsberichterstattung.
Einrichtung eines nationalen
Rates der Bildungsweisen, der den
Verantwortlichen für die
Bildungspolitik und der Öffentlichkeit
hilft, das Bildungswesen in
Deutschland zu beurteilen und zu
entwickeln.
5. Ein Aktionsrahmen der
Bund-Länder-Kommission soll Strukurten
schaffen, die die Qualität
des Unterrichts verbessert. Dabei
sind die Sprach-, Lese- und
Schreibkompetenz sowie die
mathematisch-naturwissenschaftlichen Kompetenz zu fördern.
Migrantinnen und Migranten
sowie Jugendliche mit Lernschwächen
sind besonders zu
unterstützen.
25. Juni 2002 17:24 Uhr
Weitere
Unterstützung für die mittelständische Wirtschaft
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller hat am 24. Juni 2002 die
Vorhaben der Bundesregierung für die Mittelstandspolitik in der
nächsten Legislaturperiode vorgestellt.
Im Mittelstand wird fast 60 Prozent der Wirtschaftsleistung in
Deutschland erbracht. Die mittelständischen Unternehmen
beschäftigen
20 Millionen Arbeitnehmer, und rund 1,3 Millionen Jugendliche
erhalten
hier ihren Ausbildungsplatz. Zum Mittelstand werden in
Deutschland
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro
und mit
weniger als 500 Beschäftigten gezählt. Als kleine Unternehmen
werden
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million
Euro
und mit weniger als 9 Beschäftigten bezeichnet.
Im Haushalt des Bundeswirtschaftsministers für 2003 nimmt der
Mittelstand schon deshalb eine Sonderstellung ein, weil er von
der
Politik des konsequenten Subventionsabbaus ausgenommen wird. Die
für
den Mittelstand besonders wichtigen Ansätze für
Exportförderung,
Innovationskompetenz, Forschung sowie Bildung und Fortbildung
werden
für das nächste Jahr jeweils um 10 Prozent erhöht, erläuterte
Wirtschaftsminister Müller.
Die Wichtigkeit einer umfassenden Mittelstandspolitik für die
nächste
Legislaturperiode belegt auch die Entwicklung der
Unternehmensinsolvenzen im vergangenen Jahr und im ersten
Halbjahr
2002.
25. Juni 2002
Zuwanderungsgesetz verkündet
Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur
Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern
und
Ausländern (Zuwanderungsgesetz) vom 20. Juni 2002 ist im
Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1946) verkündet worden.
25. Juni 2002
16:21 Uhr
Schröder: Ein verdienter Sieg der deutschen Mannschaft
Bundeskanzler
Gerhard Schröder sagte nach dem WM-Halbfinalspiel der
deutschen Fußball-Nationalmannschaft am 25. Juni in Seoul, es
sei das
bislang beste Spiel der deutschen Mannschaft gewesen. Der
Kanzler, der
das Spiel am Rande seines Besuches im kanadischen Ottawa
verfolgte,
sagte im Anschluss an die Begegnung, die deutsche Mannschaft sei
während des gesamten Spiels die bessere Mannschaft gewesen. Die
Abstimmung zwischen Hintermannschaft und Mittelfeld habe einfach
gut
geklappt. Man habe aggressiv und auch körperbetont gespielt,
ohne
unfair zu werden.
Man habe gemerkt, so der Kanzler, dass die Mannschaft im Laufe
des
Turniers zu einer wirklich starken Mannschaft gereift sei, in der
ein
guter Geist herrsche. Südkorea sei die erwartet starke
Mannschaft
gewesen, aber die Deutschen seien heute einfach besser gewesen
und
hätten deshalb absolut verdient gewonnen.
Der Kanzler sagte, er hoffe, dass Deutschland Weltmeister werde.
Keiner hätte vorher erwartet, dass Deutschland ins Endspiel
komme. Die
deutsche Mannschaft habe sich in den Spielen gesteigert, aber man
solle die Erwartungen nicht zu hoch schrauben. Der Kanzler sagte,
er
erwarte Brasilien als Endspielgegner, was schwer werden würde,
"aber
wenn es einer schaffen kann, dann diese Mannschaft." Der
Kanzler wird
zum Finale am kommenden Sonntag nach Japan reisen.
25. Juni 2002
Schily
lobt grenzpolizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und
Polen
"Die Zusammenarbeit zwischen deutschen und polnischen
Grenzschützer
ist vorbildlich. Übungen wie diese dienen dazu,
Alltagssituationen
gemeinsam zu trainieren, um Hand in Hand grenzüberschreitende
Kriminalität weiter erfolgreich zu bekämpfen," sagte
Bundesinnenminister Otto Schily. Er besuchte in Frankfurt (Oder)
die
erste gemeinsame Übung von Beamten des Bundesgrenzschutz und des
polnischen Grenzschutzes.
Der Bundesinnenminister beobachtete eine Übung polnischer und
deutscher Beamter, die demonstrierten, wie durch umsichtigen und
sachgerechten Zugriff eine Schleusung verhindert werden kann.
Schily
lobte den hohen Ausbildungsstand und die flexiblen
Einsatzmöglichkeiten der deutschen und polnischen
Grenzschützer.
"Wenn man die deutsch-polnische Geschichte betrachtet, ist
es wahrlich
keine Selbstverständlichkeit, dass deutsche und polnische Beamte
heute
gemeinsam die beide Länder verbindende Grenze schützen und
Kriminellen
beiderseits der Landesgrenze in konzertierter Aktion zu Leibe
rücken.
Wir schätzen die fachlich ausgezeichnete und freundschaftliche
Zusammenarbeit sehr. Wie gut und erfolgreich sie ist, zeigte
jüngst
die grenzüberschreitende Verfolgung der Geiselnehmer von
Wrestedt, die
mit Unterstützung der polnischen und ukrainischen Beamten
unblutig
beendet werden konnte."
Deutsche und polnische Grenzbeamte arbeiten auf jeder
Führungsebene
vertrauensvoll zusammen, tauschen Lageinformationen aus, bilden
gemeinsame Ermittlungsgruppen und zeichnen sich durch gemeinsame
Einsätze im Grenzgebiet zwischen Polen und Deutschland aus.
"Das ist
beispielhaft für Europa", unterstrich Schily.
25. Juni 2002
Zypries
eröffnet "Special Olympics" in Frankfurt
2.650 geistig behinderte Sportlerinnen und Sportler aus dem In-
und
Ausland, 850 Betreuer und über 1.500 freiwillige jugendliche
Helfer
treffen sich ab heute bis zum 28. Juni zu den "Special
Olympics" in
Frankfurt. Heute Abend wird die Staatssekretärin im
Bundesinnenministerium, Brigitte Zypries, die Spiele in der
Festhalle
in Frankfurt eröffnen.
"Die Atmosphäre bei "Special Olympics" ist immer
wieder einzigartig",
so die Staatssekretärin. "Die Begeisterung - aber auch der
Ehrgeiz -
der Sportlerinnen und Sportlern sind riesengroß. Mit ihrem
Leistungswillen sind behinderte Sportlerinnen und Sportler
Vorbilder
für viele in unserer Gesellschaft. Sie machen über ihr
Aktivsein
vielen anderen behinderten Menschen Mut, ebenfalls den Weg zum
Sport
zu finden. Sport weckt Selbstvertrauen, erhält und steigert die
Leistungsfähigkeit und hilft somit, die Lebensqualität
nachhaltig zu
verbessern." Zypries dankt in ihrer Eröffnungsansprache
auch den
vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. "Ihre
Unterstützung
ermöglicht nicht nur den Ablauf der Wettkämpfe, sondern sie
macht die
Spiele zu einem wirklichen Fest der Begegnung."
Die diesjährigen Nationalen Sommerspiele in Frankfurt sind die
größte
Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger Behinderung in
Deutschland. Die Sportlerinnen und Sportler gehen in den
Disziplinen
Leichtathletik, Schwimmen, Reiten/Voltigieren, Fußball,
Basketball,
Radfahren, Bowling, Judo, Tennis und Tischtennis an den Start.
Das
Besondere der Spiele: Nicht nur die ersten drei Platzierten,
sondern
alle Teilnehmer erhalten für ihre Leistungen eine Medaille.
Dafür
stehen auch die Idee und die Eidformel der "Special
Olympics": Lasst
mich gewinnen, doch wenn ich nicht gewinnen kann, lasst mich
mutig
mein Bestes geben!
25.06.02
VGH-Urteil zur Ausweisung von HasanPala
München: Die
Berufungsentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes
zur Ausweisung von Hasan Pala, eines Vorbeters der seit Dezember
2001 bundesweit verbotenen islamistischen Organisation
"Kalifatsstaat", begrüßt Innenminister Dr. Günther
Beckstein: "Auch wenn Pala in den Niederlanden einen
Asylantrag gestellt hat und sich dort seit Ende 2001 aufhält,
unterstreicht der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes, dass
seine Ausweisung durch die Stadt Augsburg zu Recht erfolgt ist.
Damit ist ein weiteres erfreulich klares Zeichen zur Ächtung der
gewaltbereiten Einstellung des Kalifatstaates gesetzt."
Schon das Verwaltungsgericht Augsburg hatte im Januar 2002
festgestellt, dass Pala, der bis zum Zeitpunkt seiner Ausweisung
eine Aufenthaltsberechtigung besaß, keinen Ausweisungsschutz
genießt. Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung sprachen dagegen. Die öffentliche Aufforderung des
Klägers zur Tötung eines Menschen in seiner herausgehobenen
Funktion als Vorbeter einer Moschee und Führungsperson des
Kalifatstaates belegt dies eindeutig.
Hasan Pala war am 26. Januar 1999 vom Landgericht Augsburg zu
einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Er hatte
öffentlich als sogenannter Gebetsemir von Bayern in der
Mevlana-Moschee in Augsburg zur Tötung des Desidenten Halil Sofu
aufgerufen. Dieser war ein ehemaliger Vertrauter des verstorbenen
Anführers des "Kalifatsstaates" Cemaleddim Kaplan.
Sofu hatte sich aber vom Kalifatsstaat getrennt und eine eigene
Anhängerschaft um sich geschart, sich sogar Mitte 1996 in Berlin
zum (Gegen-)-Kalifen ausgerufen. Tatsächlich wurde er dann in
der Nacht zum 8. Mai 1997 in seiner Wohnung in Berlin von bisher
unbekannten Tätern durch mehrere Schüsse getötet. Die Stadt
Augsburg wies ihn am 2. September 1999 auf unbefristete Dauer aus
der Bundesrepublik Deutschland aus. Pala klagte hiergegen, reiste
aber vor Beginn des Prozesses, in dem über seine Klage
verhandelt wurde, Ende 2001 in die Niederlande aus und stellte
dort Asylantrag.
25. Juni 2002
Schily: Fähigkeiten zur Selbsthilfe im Unglücks- und
Katastrophenfall müssen gestärkt werden
Bundesinnenminister Otto Schily hat gestern in einem Gespräch
mit den
Präsidenten der Hilfsorganisationen, des Feuerwehrverbandes und
des
Deutschen Städtetages angekündigt, Schulungsmaßnahmen zur
Selbsthilfe
der Bürgerinnen und Bürger in Katastrophen- und
Unglücksfällen
verstärkt zu fördern. Dafür wird das Bundesinnenministerium in
Kürze
eine Kampagne mit den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr
starten.
Ziel der Kampagne ist die Hilfe zur Selbsthilfe in
Gefahrensituationen. Die Menschen sollen über Informationen und
Verhaltensregeln verstärkt an Selbsthilfemaßnahmen
herangeführt
werden. Außerdem wird in der Kampagne auf die unterschiedlichen
Schulungsangebote der Hilfsorganisationen (insbesondere in der
Erste-Hilfe-Ausbildung) und der Feuerwehr (Brandschutz)
hingewiesen.
Für die Stärkung der Selbsthilfe stellt der Bund in 2002 -
einschließlich der Mittel aus dem Anti-Terror-Programm - 5
Millionen
Euro zur Verfügung.
Die Gesprächsteilnehmer einigten sich auf die Einrichtung eines
Sachverständigenbeirats für die konzeptionelle und strategische
Arbeit
im Zivil- und Katastrophenschutz. In diesem Beirat werden alle
Hilfsorganisationen vertreten sein.
Schily und die Vertreter des Arbeiter-Samariter-Bundes, der DLRG,
des
DRK, der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser-Hilfsdienstes und
des
Deutschen Feuerwehrverbandes erörterten die neue Strategie zum
Schutz
des Bevölkerung in Deutschland, die die Innenminister des Bundes
und
der Länder am 5./6. Juni 2002 verabschiedet haben.
Schily dankte im Gespräch für das Engagement der vielen
ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfern in Hilfsorganisationen und Feuerwehr.
"Bei der
Erstellung der neuen Strategie für den Zivil- und
Katastrophenschutz
in Deutschland haben wir uns im Wesentlichen an den konstruktiven
Beiträgen der Hilfsorganisationen und des Deutschen
Feuerwehrverbandes
orientiert", so Schily. "Vor allem die vielen
ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer und deren großes Engagement bestimmen
maßgeblich die hohe Leistungsfähigkeit unseres nationalen
Notfallvorsorgesystems. Die Helferinnen und Helfer vor Ort nehmen
eine
wichtige Rolle bei der Umsetzung des neuen Zivil- und
Katastrophenschutzkonzepts in Deutschland ein." Vorgesehen
ist eine
flächendeckende Erste-Hilfe-Ausbildung der Bevölkerung mit
Selbsthilfeinhalten (ABC-Schutz, Brandschutz, Rettung; Bergung,
Verhalten in Gefahrensituationen) sowie die Wiederaufnahme des
Behörden- und Betriebsschutzes. Die Ausbildungsschwerpunkte im
Katastrophenschutz werden beispielsweise um die Komponente des
ABC-Schutzes angepasst und die Ausbildungskapazitäten bei der
Helferausbildung erweitert.
Generell basiert das neue Rahmenkonzept auf einem verstärkten
gemeinsamen Gefahrenmanagement durch Bund, Länder und Kommunen
bei
Großschadensfällen. Bereits 1998 hat das Bundesinnenministerium
eine
Koordinierungsstelle für großflächige Gefahrenlagen
eingerichtet. Sie
wurde bei den Vorbereitungen für einen möglichen Ausfall von
IT-Strukturen zum Jahrtausendwechsel und zuletzt beim
MIR-Deorbiting
im Februar 2001 erfolgreich eingesetzt. Die Koordinierungsstelle
wird
nun an aktuelle Entwicklungen und neue Gefahrenlagen angepasst.
Handlungsempfehlungen für die unterschiedlichen Einsatzszenarien
werden erstellt und entsprechende Übungen vorbereitet.
Mit dem Deutschen Notfallvorsorge-Informationssystem deNISsteht
zum ersten Mal
ein Angebot zur Verfügung, das die vielfältigen Angebote im
Netz zu
diesem Thema kompetent und benutzerfreundlich zusammenfasst sowie
Erfahrungsberichte über Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zur
Verfügung
stellt. deNIS informiert schnell und gezielt über Themen des
Bevölkerungsschutzes. Im Internet stehen zahlreiche wichtige
Informationen zu Vorsorge- und Abwehrmaßnahmen bei Gefahren und
Katastrophen zur Verfügung. Der Aufbau des
Notfallvorsorge-Informationssystems deNIS gehört zu den
Leistungen des
Bundes im Zivil- und Katastrophenschutz. deNIS unterstützt bei
großflächigen Gefahrenlagen das Management der Katastrophen-
und
Zivilschützer.
Überregionale Aufklärungs-, Koordinierungs- und Einsatzteams
(Task
Forces) sollen je nach Schadensfall speziell zusammengestellt und
angefordert werden. deNIS soll dabei als Steuerungszentrale
eingesetzt
werden.
24. Juni 2002
16:08 Uhr
Bundesregierung sieht Reform des Arbeitsmarktes auf gutem
Weg
Bundeskanzler Gerhard Schröder sieht in den Vorschlägen der
sogenannten Hartz-Kommission einen Beitrag zur Reform des
Arbeitsmarktes. Er sagte am 23. Juni 2002 zu den ersten von Peter
Hartz im "Spiegel" genannten Vorschlägen, dass die
Richtung des
Gesamtkonzeptes stimme. Über Details werde man reden müssen.
Kernpunkte der ersten Vorschläge der Kommission sind eine
deutliche
Ausweitung von Leiharbeit und verschärfte Zumutbarkeitsregeln.
Die
Bundesregierung hat die Hartz-Kommission beauftragt, ein
umfassendes
Reformkonzept für den Arbeitsmarkt vorzuschlagen. Vorsitzender
dieser
Kommission ist Peter Hartz, Personalvorstand im VW-Konzern. Sie
setzt
sich aus einem Expertenteam von 15 Mitgliedern zusammen, darunter
sind
Personalvorstände großer Unternehmen, Unternehmensberater,
Wissenschaftler und Vertreter von Gewerkschaften,
Unternehmerverbände
und Politik.
Der stellvertretende Regierungssprecher Bela Anda sprach am 24.
Juni
von "weitreichenden und interessanten Vorschlägen."
Die Halbierung der
Arbeitslosigkeit binnen weniger Jahre sei ein so wichtiges
Vorhaben,
dass sich Vorschlägen dazu niemand entziehen könne. Trotz der
immer
noch hohen Arbeitslosenzahl von 3,5 Millionen bleibe es das Ziel
der
Bundesregierung, die Arbeitslosigkeit entscheidend zu senken.
Dazu
müsse über völlig neue Konzepte nachgedacht werden. Klar sei,
dass die
soziale Gerechtigkeit für die Bundesregierung immer ein Ziel
bleibe.
Zugleich warnte Anda vor übereilter Kritik an Details der
Studie,
bevor der Schlussbericht der Hartz-Kommission vorliege. Zur Zeit
arbeite die Kommission am Konzept. Der Abschlussbericht sei für
den
16. August vorgesehen. Die Kommission werde sich am 16. Juli und
8.
August noch einmal treffen, um ihr Reformkonzept zu beraten.
24. Juni 2002
14:40 Uhr
Zuwanderung laut Regierung im deutschen Interesse
Widerspruch aus Bayern
Mit einer
ganzseitigen vierfarbigen Anzeige in den überregionalen
Tageszeitungen informiert die Bundesregierung am 24. Juni 2002
über
das Zuwanderungsgesetz und über dessen Bedeutung für
Deutschland. Die
Anzeige erscheint einmalig in folgenden Zeitungen: Frankfurter
Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau, Süddeutsche Zeitung,
Die
Welt, Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Neues
Deutschland und
die tageszeitung. Damit werden über 3,6 Millionen Bürgerinnen
und
Bürger erreicht.
Bundespräsident Rau hatte das auf eine Initiative der
Bundesregierung
zurückgehende Zuwanderungsgesetz am 20. Juni unterschrieben. Das
Gesetz kann nun zum 1. Januar 2003 in Kraft treten.
Überschrieben mit "Im deutschen Interesse", erläutert
die
Informationsanzeige des Presse- und Informationsamtes der
Bundesregierung anhand von Zahlen und Fakten, wie wichtig eine
geregelte Zuwanderung vor allem für den Wirtschaftsstandort
Deutschland ist. Der stellvertretende Regierungssprecher Béla
Anda
wies am 24. Juni vor der Bundespressekonferenz darauf hin, dass
die
Regierung mit diesen Anzeigen ihrer Informationspflicht aus
aktuellem
Anlass nachkommt. Anda betonte, dass informierende,
wettbwerbsneutrale
Veröffentlichungen aus akutem Anlass in wichtigen Fällen wie
dem
Zuwanderungsgesetz auch in Vorwahlzeiten erforderlich seien.
Zu den Vorwürfen
der Bundesländerbeauftragten Marie-Luise Beck, neben dem
jährlichen Zuzug seien auch Wegzuziehende Ausländer in der
Debatte um das Zuwanderungsgesetz zu berücksichtigen, erwidert
Innenminister Dr. Günther Beckstein: " Es geht um die
Frage, in welchem Umfang jährlich Integrationsleistungen
zu erbringen sind. Seriöserweise muss dabei von der
jährlichen Brutto-Zuwanderung von über 600.000 Personen
ausgegangen werden. Dass jedes Jahr gleichzeitig auch
hunderttausende Ausländer wieder aus Deutschland wegziehen,
ändert daran nichts. Zu integrieren sind nämlich nur das
rechnerisches Saldo von Zu- und Weggezogenen, sondern die
jährlich neu zu uns kommenden Menschen, die meist lange hier
bleiben wollen. Um es an einem anderen Beispiel bildhaft deutlich
zu machen: Ein Busunternehmer würde ja auch nie im Leben
behaupten, er habe den ganzen Tag keine Beförderungsleistungen
zu erbringen, nur weil genauso viele Gäste in seinen Bus ein-
wie aussteigen. Milchmädchen-Rechnu!
!
ngen dieser Art nimmt die Bevölkerung auch bei der
Zuwanderungsfrage niemanden ab. Die unlautere Logik kann Frau
Beck auch nicht damit kontern, dass sie behauptet, ansonsten
würden "Gefühle geschürt". Damit erteilt sie doch
nur ein Diskussionsverbot."
Montag, 24. Juni 2002
Deutscher
Städte- und Gemeindebund
Der Gemeinsamer Forstausschuss "Deutscher Kommunalwald"
warnt:
 Kommunale Wälder verlieren ihre Vermögenssubstanz
 Naturschutz und Erholung auf Dauer nicht mehr
finanzierbar  Deutsche Städte und
Gemeinden fordern fairen Lastenausgleich
Den Wäldern der deutschen Städte und Gemeinden droht ein
dramatischer Verlust ihrer "grünen"
Vermögenssubstanz. Aufgrund der finanziellen Belastungen durch
stetig steigende Ansprüche der Freizeitgesellschaft und des
Umwelt- und Naturschutzes an den Wald sehen sich immer weniger
Kommunen in der Lage, eine schwarze Null aus ihren Forstbetrieben
einfahren zu können. Daher fordert der Gemeinsame Forstausschuss
der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
"Deutscher Kommunalwald" anlässlich seiner Sitzung am
24. Juni 2002 auf Schloss Waldeck (Hessen) von Bund und Ländern
einen fairen Lastenausgleich.
In der jüngsten Entscheidung von Nordrhein-Westfalen, den
Kommunalwald in der Förderung mit dem Privatwald
gleichzustellen, sieht der Gemeinsame Forstausschuss
"Deutscher Kommunalwald" ein Signal für alle
Bundesländer. In der Summe führten die Ansprüche der
Bevölkerung an den Wald als Erholungs- und Freizeitpark zusammen
mit immer umfangreicheren Naturschutzanforderungen
deutschlandweit zu einer Kostenexplosion im Wald mit
einhergehenden defizitären Betriebsergebnissen. "Erhaltung
und nachhaltige Pflege unserer Wälder setzt aber
leistungsfähige Forstbetriebe voraus", begründen der
Vorsitzende des Ausschusses "Deutscher Kommunalwald",
Reimer Steenbock (Mainz) und der Geschäftsführer Dr. Gerd
Landsberg (Berlin) ein Ende der Vernachläsigung der Sorgen und
Nöte des deutschen Kommunalwaldes und der Belange des Waldes
schlechthin.
Die Kommunalwaldvertreter fordern stattdessen eine
grundsätzliche Neuausrichtung nationaler und europäischer
Forstpolitik an den geänderten Ansprüchen der Bürgerschaft,
des Natur- und Umweltschutzes und den kommunalen
Waldbesitzerinteressen. Ziel sei es, dem Kommunalwald wieder auch
eine ökonomische Perspektive zu geben. Dies setzt voraus:
 Förderung der nachhaltigen Forstwirtschaft im
ländlichen Raum, der naturnahen Bewirtschaftung von Waldflächen
innerhalb des europäischen Schutzgebietes NATURA 2000 und
forstlicher Umweltmaßnahmen durch EU, Bund und Länder,
 Grundsätzliche Gleichbehandlung von Kommunal- und
Privatwald auf Bundes- und Länderebene,
 Entwicklung von Honorierungssystemen und
vollständiger Ausgleich für Naturschutzleistungen im Wald
unabhängig von der Besitzart,
 angemessene Entschädigung der hohen finanziellen
Belastungen Wald besitzender Kommunen und hier insbesondere der
Großstadtwälder für das Recht der Bevölkerung auf freien
Zugang zum Wald.
Die Gemeinden als öffentlich-rechtliche Körperschaften seien
zwar wie der Staat zur Daseinsvorsorge verpflichtet und auf das
Gemeinwohlprinzip festgelegt. Allerdings wären Kommunen nicht
verpflichtet, ihre Eigentumsrechte unentgeltlich dem Staat oder
anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Verfügung zu
stellen. Der Gemeindewald sei nämlich immer auch noch
Forstbetrieb, der seine Einkünfte - insbesondere auch zur
Finanzierung von Erholungs- bzw. Naturschutzmaßnahmen zu rd. 95
% aus dem Holzverkauf bestreiten müsse. Die wirtschaftliche
Situation des Kommunalwaldes stelle sich jedoch unter den
gegenwärtigen forstpolitischen Rahmenbedingungen als
ausgesprochen schwierig dar. So erzielten
Körperschaftswaldbetriebe im Forstwirtschaftsjahr 2000 nur noch
einen durchschnittlichen negativen Reinertrag von - 2 Euro je ha
Holzbodenfläche (1999: 16 Euro je ha Holzbodenfläche). Die
Belastungen aus der Bereitstellung der Schutz- und
Erholungsfunktion liegen im Durchschnitt bei 44 Euro je Jahr und
ha im Kommunalwald. Im Großstadtwald können sie leicht das
vier- bis fünffache betragen. Der Staatswald werde trotz seiner
besonderen Vorbildfunktion dagegen nur mit 33 Euro/Jahr/ha, der
Privatwald mit 23 Euro/Jahr/ha belastet. Hinzu kämen weitere
Mehraufwändungen bzw. Mindereinnahmen durch die Umsetzung der
europäischen FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie, die bis zu 500
Euro je Jahr und Hektar im Kommunalwald erreichen könnten, so
Steenbock und Landsberg.
Vor diesem Hintergrund empfänden es kommunale Waldbesitzer
zunehmen als unsolidarisch, wenn auf der einen Seite ohne
Rücksicht auf die Ertragslage vonseiten der Politik, der
Gesellschaft und des Naturschutzes die Messlatte für die
Bewirtschaftung des Waldes immer höher gelegt werde. Zusätzlich
würden die Kommunen durch das im Bundeswaldgesetz verankerte
Waldbetretungsrecht verpflichtet, einen
"Dienstleistungsbetrieb" für die Erholung und den
Stressabbau der Bevölkerung an 365 Tagen im Wald vorzuhalten.
Bis heute habe der Gesetzgeber allerdings de facto keinen fairen
Ausgleich zwischen den wirtschaftlichen Interessen kommunaler
Forstbetriebe und den Interessen der Gesellschaft und des
Naturschutzes an einer nachhaltigen und multifunktionalen
Forstwirtschaft geschaffen. Stattdessen würden kommunale
Forstbetriebe immer mehr als Serviceunternehmen angesehen, die
Erholungs-, Natur- und Umweltschutzleistungen der Gesellschaft
zum Nulltarif zur Verfügung zu stellen hätten. "In dieser
Situation würde mancher Wirtschaftsbetrieb seine Tätigkeit
kurzerhand einstellen. Die Kommunen dürfen nicht einmal dies.
Sie sind verpflichtet, ihren Wald nach strengen
Vorschriften weiter zu bewirtschaften, egal, ob er Gewinn abwirft
oder nicht", begründen Landsberg und Steenbock ihre
Forderungen nach einer Reform der gesetzlichen Verpflichtungen
des Gemeindewaldes und die Einführung neuer
Finanzierungsinstrumente für die kommunale Forstwirtschaft.
Weitergehende Informationen:
Ute Kreienmeier
Forstreferentin Deutscher Städte- und Gemeindebund
August-Bebel-Allee 6
53175 Bonn
Tel.: 0228/9596-227 oder Handy: 0171 - 95 33 684
Hintergrundinfos:
. Die Fläche von Deutschland ist zu 30 % mit Wald bedeckt (10.8
Mio. ha). 46 % hiervon befinden sich im Privatbesitz, 34 % im
Eigentum des Staates (davon 31 % Landeswald, 3 % Bund
(Truppenübungsplätze)) und 20 % im Eigentum der Städte,
Gemeinden und Körperschaften.
. Der Gemeinsame Forstausschuss "Deutscher
Kommunalwald" vertritt die Interessen des Kommunalwaldes in
der Bundesrepublik Deutschland. Er setzt sich zusammen aus
Vertretern des Deutschen Städtetages, des Deutschen
Landkreistages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.
Vorsitzender des Gemeinsamen Forstausschusses "Deutscher
Kommunalwald" ist Verbandsdirektor Reimer Steenbock (Mainz),
die Geschäftsführung wird vom Geschäftsführenden
Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes,
Herrn Dr. Gerd Landsberg wahrgenommen.
. Im bewirtschafteten Wald werden Maßnahmen zur Erhaltung und
zum Schutz der Ressourcen und der biologischen Vielfalt in die
Nutzung integriert, d. h., es findet grundsätzlich keine
Trennung zwischen reinen Wirtschaftswäldern und reinen
Schutzwäldern statt. Dies ist einer der wesentlichen
Bestandteile der multifunktionalen Forstwirtschaft.
. Forstwirtschaft versorgt Holzwirtschaft mit nachwachsendem
Rohstoff Holz.
. Forst- und Holzwirtschaft bieten über 800.000 Arbeitsplätze
(75.000 in Forstwirtschaft, 700.000 in Holzwirtschaft, 100.000 im
Nebenerwerb in der Forstwirtschaft).
. Der Sinn einer planvollen Forstwirtschaft wird gesellschaftlich
und politisch zunehmend in Frage gestellt. Die Versorgung der
Volkswirtschaft mit dem nachwachsenden Rohstoff wird nicht mehr
so wichtig genommen, die Naturschutz- und Freizeitnutzung stehen
immer mehr im Vordergrund.
. Über 95 % der Einkünfte der Forstwirtschaft stammen jedoch
aus Holzverkauf, der jährliche Erlös aus dem Holzverkauf liegt
bei etwa 3,5 Mrd. DM. Die Holzpreise haben sich seit 1955 nicht
erhöht, die Lohnpreise sind jedoch um das 60-fache gestiegen.
. Zur Erhaltung der Stabilität, Leistungsfähigkeit und
Funktionsvielfalt der Wälder ist jedoch entscheidend, dass die
Forstbetriebe wirtschaftlich auf gesunden Füßen stehen.
. Etwa zwei Drittel der Deutschen suchen mindestens einmal pro
Jahr einen Wald auf, insgesamt ca. 1,5 Mrd. Waldbesuche pro Jahr.
. Beziffert man die monetäre Wertschöpfung von Naherholern auf
lediglich 100 DM pro Kopf, ergibt dies einen Erholungswert von
jährlich 5 Mrd. DM.
. Der Wert der Ferienerholung wurde zusätzlich auf etwa 1 Mrd.
DM pro Jahr geschätzt (Bundesforschungsanstalt für Forst- und
Holzwirtschaft).
. Einnahmen der Betriebe aus der Vermarktung von Schutz- und
Erholungsleistungen im Durchschnitt weniger als 2 % der
Belastungen. Der überwiegende Teil der Belastungen wird von den
Betrieben ohne entsprechende Einnahmen getragen
24. Juni 2002 01:53 Uhr
Bundeskanzler
Schröder wieder unterwegs.
Diesmal zu offiziellem Besuch und G8-Gipfel in Kanada
Bundeskanzler Gerhard Schröder ist am Nachmittag des 23. Juni
2002 zu
einem mehrtätigen Aufenthalt nach Kanada gestartet. Während die
beiden
ersten Tage im Zeichen bilateraler Gespräche stehen, bildet die
Teilnahme am G8-Wirtschaftsgipfel 26. bis 27. Juni in Kananaskis
den
Schwerpunkt dieser Reise.
Mit dem offiziellen Besuch Kanadas am 24. und 25. Juni folgt der
Bundeskanzler einer Einladung des kanadischen Premierminister
Jean
Chrétien, die er gern angenommen hat, um damit die guten
Beziehungen
zwischen den beiden Ländern zu unterstreichen.
Im Vordergrund des ersten Tages in Ottawa stehen bilaterale
Gespräche
mit dem kanadischen Premierminister und der Generalgouverneurin
von
Kanada, Adrienne Clarkson. Die Gespräche werden sich einerseits
auf
außenpolitische Fragen und auf die bilateralen Beziehungen
konzentrieren. Andererseits bieten die Gespräche den Vorteil,
außenpolitische Fragen, die auf dem G8-Gipfel diskutiert werden,
mit
dem Vorsitz des Treffens - dem kanadischen Premierminister, zu
besprechen.
Ein Schwerpunkt des zweiten Tages bildet der Besuch der Firma
Bombardier Aerospace Inc. in Montreal. Bombardier gehört zu
einem der
weltweit größten Schienenfahrzeughersteller mit
Produktionsstätten in
Nordamerika, Europa und Asien. Auch die Beschäftigten im
sachsen-anhaltinischen Ammendorf und Vetschau gehören zu den
weltweit
mehr als 77.000 Mitarbeitern der Unternehmens. Für den Erhalt
ihrer
Arbeitsplätze hatte sich der Bundeskanzler im Februar dieses
Jahres
eingesetzt und eine Schließung des Standortes Ammendorf
abgewendet.
Mit dem Besuch will der Bundeskanzler auch seine Anerkennung
dafür zum
Ausdruck bringen, dass es gelungen ist, diese beiden Standorte
mit
über 1.000 Mitarbeitern zu erhalten.
Am Nachmittag des 25. Juni wird der Bundeskanzler anlässlich der
Conférence de Montreal vom kanadischen Minister für
Internationalen
Handel, Gil Rémillard, empfangen. Die Conférence de Montreal
ist ein
jährlich stattfindendes internationales Forum hochrangiger
Vertreter
aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zu aktuellen
wirtschaftlichen
Themen. Die diesjährigen Konferenz, die vom 24. bis 26. Juni
stattfindet, ist überschrieben mit dem Thema "Europe and
the
Americas". Bundeskanzler Schröder wird als der Hauptredner
zu
insgesamt 1.500 Teilnehmern aus Europa sowie Nord-, Mittel- und
Südamerika sprechen.
Nach einem anschließenden Gespräch mit dem Premierminister der
Provinz
Querbec, Bernard Landry, wird der Bundeskanzler weiter nach
Kananaskis
zum G8-Gipfel fliegen.
24.06.2002
Milli Görüs unterliegt im Eilverfahren gegen Freistaat
Bayern
Beim Verwaltungsgericht München ist die Islamische Gemeinschaft
Milli
Görüs e. V., vertreten durch ihren Vorsitzenden Mehmet Erbakan,
mit einem
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gleich in beiden Punkten
unterlegen.
Mit Entscheidung vom 11. Juni 2002 hat das Verwaltungsgericht
(Az.: M 29 E
02.1580) den Antrag zurückgewiesen, im Wege der einstweiligen
Anordnung zu
untersagen
* im Zusammenhang mit Berichten über Milli Görüs e. V.
Bildnisse des
Osama Bin Laden abzubilden, wie es in einem Faltblatt des
bayerischen
Innenministeriums zum "Islamischen Extremismus"
geschehen ist.
* zu behaupten oder zu verbreiten, Milli Görüs wolle mit Hilfe
eingebürgerter Muslime in Deutschland eine eigene Partei
gründen.
Innenstaatssekretär Hermann Regensburger weist nachdrücklich
Darstellungen
Erbakans in der türkischen Tageszeitung vom 05.06.2002 zurück,
laut derer
angeblich der Freistaat Bayern in diesem Verfahren unterlegen
sei: "Eine
derartig krasse Desinformation zum Verfahrensstand gehört
offenbar zu den
üblen Verhaltensweisen dieses extremistischen Vereins." +++
Das Gericht hat die einstweilige Anordnung bereits deshalb
abgelehnt, weil
es ansonsten eine Hauptsacheentscheidung vorweggenommen hatte. Im
Übrigen
fehle es hinsichtlich der Ablichtung Bin Ladens im
Informationsfaltblatt am
Rechtsschutzbedürfnis. Das Innenministerium hat nämlich für
den Freistaat
Bayern bereits am 24. April 2002 ausdrücklich erklärt, es plane
in
absehbarer Zeit nicht, das Faltblatt neu herauszubringen. Dies
erschien in
einer Auflage von etwa über einer Million Exemplaren als
Nummer 7 in einer
Reihe von Faltblättern unter dem Titel "Schützt unsere
Demokratie").
Hinsichtlich der Aussage, Milli Görüs wolle mit eingebürgerten
Muslimen in
Deutschland eine eigene Partei gründen, könne dies laut
ausdrücklicher
Feststellung des Verwaltungsgerichts für sich genommen keine
Rechtsverletzung darstellen. Soweit das Faltblatt sich mit der
Motivation
zur Parteigründung beschäftigt, handele es sich um
Meinungsäußerungen, die
wohl in der Kompetenz des Antragsgegners, nämlich der
Aufgabenunterrichtung
der Öffentlichkeit aufgrund des Bayerischen
Verfassungsschutzgesetzes
liegen. Im Faltblatt wird zu diesem Punkt ausgeführt:
"... sie will
vielmehr mit Hilfe eingebürgerter Muslime in Deutschland eine
eigene Partei
gründen und damit islamisch-extremistische Position..., im
politischen
Spektrum der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft
verankern."
Laut Regensburger lügt Erbakan in dem Interview in der
Tageszeitung Zaman
vom 05.06.2002 wie gedruckt. Darin äußert sich M. Sabi Erbakan
(übersetzt
aus dem Türkischen) u. a. wie folgt: "Der bayerische
Innenminister Günther
Beckstein tritt als einer der Namen hervor, die sich gegen Milli
Görüs
wenden. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein hat ein
Foto Bin
Ladens genommen, darüber das Logo von Milli Görüs gesetzt, und
davon 470.000
Stück drucken lassen. Vor drei Wochen haben wir es verhindert,
dass diese
verteilt wurden. Jetzt haben wir veranlasst, dass sie
eingesammelt werden.
Das Ganze ist doch nicht, weil ein wirklicher Verdacht besteht.
Er ist doch
ein Landesinnenminister. Das ist doch nicht seine Aufgabe. Er
will doch nur
selber Ministerpräsident in Bayern werden, wenn Stoiber die
Wahlen gewinnt.
und nach Berlin zieht. Er will die Stimmen der CSU-Wähler. Mit
solchen
Unternehmungen will er sich wichtig tun."
22. Juni 2002
14:10 Uhr
Bundeskanzler Schröder: Rücktritt von Manfred Stolpe
hat mich nicht überrascht
Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärte am Samstag, den 22.
Juni auf
der Abschlusspressekonferenz in Sevilla auf Nachfrage von
Journalisten, der Rücktritt von Brandenburgs
Ministerpräsidenten
Manfred Stolpe habe ihn nicht überrascht.
Der Kanzler sagte in Sevilla: "Ministerpräsident Stolpe und
der
Potsdamer Oberbürgermeister Platzeck waren Freitag vor einer
Woche bei
mir in meiner Funktion als SPD-Vorsitzender. Dabei haben sie mir
den
Wunsch nach einem personellen Wechsel in Brandenburg mitgeteilt,
danach haben wir den Parteivorstand informiert. Manfred Stolpe
hat
mich auch informiert, dass er seinen Koalitionspartner Ende
dieser
Woche über diesen Schritt informieren würde. Es besteht also
kein
Zusammenhang mit der Stellungsnahme des Bundespräsidenten zum
Zuwanderungsgesetz."
22. Juni 2002
15:07 Uhr
Ergebnisse des Europäischen Rates in Sevilla
Am 21. und 22. Juni 2002 haben sich die Staats- und
Regierungschefs der Europäischen Union (EU) in Sevilla zu einem
Europäischen Rat getroffen.
Die Themen waren: Einwanderungspolitik, Reform der Arbeitsweise
des Europäischen Rates, EU-Erweiterung, Stand der Beratungen im
Konvent, die Aussen- und die Wirtschaftspolitik der EU.
Bundeskanzler Gerhard Schröder brachte in der abschließenden
Pressekonferenz am Samstag, den 22. Juni sein Mitgefühl über
die verbrecherischen Anschläge in Spanien zum Ausdruck.
Asyl, Migration und illegale Zuwanderung
Die Staats- und Regierungschefs begannen ihr Treffen mit
Beratungen über ein gemeinsames europäisches Zuwanderungs- und
Asylrecht. Ausgehend von der Genfer Flüchtlingskonvention soll
es gemeinsame Mindeststandards festlegen. Bis Ende 2003 sollen
nun die gemeinsamen Vorschriften für ein Asylverfahren
erarbeitet werden.
Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte in der abschließenden
Pressekonferenz am 22. Juni zur Harmonisierung des Asylrechts,
das endgültige Ziel sei eine faire Verteilung der Lasten. Er
verwies auf das deutsche Zuwanderungsgesetz, das als Beispiel
gute Standards vorgeben könne, die auch nicht aufgeweicht werden
dürften.
Um die Migrationsströme zu bewältigen, strebt die EU
ausgewogene Maßnahmen zwischen einer Politik der Integration der
rechtmäßig in den EU-Ländern lebenden Einwanderer und der
Bekämpfung der illegalen Einwanderung an. In Sevilla prangerten
die Staats- und Regierungschefs das Schlepperunwesen an, das zu
menschlichem Leid und Elend führt. Der
Bundeskanzler bezeichnete das Ergebnis der Verhandlungen als eine
"ausgewogene Lösung": Die berechtigten
Schutzinteressen der EU-Mitgliedsstaaten seien genauso
berücksichtigt worden wie die menschlichen Schicksale, um die es
ginge. Beschlüsse zum Kampf gegen das Schlepperunwesen würden
schon beim nächsten Rat der Justi- und
Innenminister angestrebt werden.
Auf der Suche nach einer Antwort auf die Flüchtlingsfrage
einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf folgende
Punkte:
Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung
Dazu müssen die Europäische Kommission und der zuständige
Ministerrat die Liste der Drittländer überprüfen, deren
Bürgerinnen und Bürger der Visumspflicht unterliegen. Ein
System für die Visa-Identifizierung ist einzurichten. Außerdem
soll ein Programm die Rückführung illegaler Einwanderer
beschleunigen.
Einführung eines koordinierten und integrierten Schutzes
der
Außengrenzen
Besserer Schutz der gemeinsamen Außengrenzen der Europäischen
Union wird durch eine stärkere Zusammenarbeit erreicht werden.
Dazu gehören zum Beispiel ein Netz von einzelstaatlichen
Verbindungsbeamten und die Schaffung einer Visa-Datenbank.
Langfristiges Ziel wird es sein, eine gemeinsame europäische
Grenzpolizei einzurichten.
Maßnahmen gegen unkooperative Herkunfts- und
Transitländer
Illegal eingereiste Flüchtlinge sollen in die Herkunftsländer
zurückgeführt werden. Wenn sich Herkunfts- und Transitländer
der illegalen Immigration der Zusammenarbeit mit der EU
entziehen, könnte dies einer Intensivierung der Beziehungen
zwischen dem betreffenden
Land und der EU abträglich sein. Wenn diese Mechanismen keine
Wirkung zeigen, kann der Rat der Außenminister die mangelnde
Kooperation feststellen und konkretere Maßnahmen vorschlagen,
zum Beispiel Einschränkungen in der Entwicklungszusammenarbeit
-aber ohne dabei das Ziel der Armutsbekämpfung aus dem Auge zu
verlieren. Der Bundeskanzler sagte zu diesen Maßnahmen:
"Ich hätte mir mehr Sanktionen gegen diese Länder
gewünscht. Aber die politische Praxis wird zeigen, wie
praktikabel diese Lösung ist."
Reform der Arbeitsweise des Europäischen Rates
Straffung der Arbeitsweise
In der Europäischen Union besteht seit längerem das Bedürfnis,
die Arbeitsweise des Europäischen Rates zu reformieren.
Bundeskanzler Schröder bezeichnete die erreichten Beschlüsse
als "richtige und weitgehende Beschlüsse".
Das Gremium will künftig wieder ausschließlich strategische
Ziele setzen und Leitlinien für die politische Arbeit vorgeben.
Derzeit befassen sich die Staats- und Regierungschefs neben
Grundsatzentscheidungen auch mit einer Reihe von Sachthemen,
über die sich die Ministerräte nicht einigen können.
Die Wiederherstellung der Führungsrolle des Europäischen Rates
soll die politische Führbarkeit der Europäischen Union sichern.
Beim Europäischen Rat in Laeken wurde der Hohe Beauftragte für
die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana,
gebeten, Vorschläge auszuarbeiten, über die in Sevilla
abgestimmt wurde.
Zunächst ist es bei der Reform des Rates um praktische Schritte
gegangen. So werden künftig zu umfangreiche Tagesordnungen
vermieden, die Zahl und Länge der dem Europäischen Rat
vorgelegten Berichte begrenzt, und die Tagungsdauer auf einen Tag
reduziert. Die Beratungen werden sich wieder auf strategische und
themenübergreifende
Fragen konzentrieren. Das Verfahren zur Abfassung der
Schlussfolgerungen ist vereinfacht worden.
Reduzierung der Zahl der Fachministerräte
Schlüssel dazu ist die angemessene und sorgfältige Vorbereitung
der Ratssitzungen. Mit den Vorbereitungen der Gipfel ist der
Allgemeine Rat befasst, das ist der Rat der Außenminister der
Mitgliedsländer der EU. Da die Außenminister sich zunehmend mit
politischen Krisen in vielen Teilen der Welt beschäftigen
müssen, blieb ihnen zunehmend
wenig Zeit dafür, die Fachministerräte zu koordinieren und die
Europäischen Räte vorzubereiten.
Dies hatte zu zwei Überlegungen geführt: Die bisherigen 16
Fachministerräte auf etwa zehn zu reduzieren und den bisherigen
Allgemeinen Rat in zwei Ratsformationen aufzuteilen. Der Bereich
Außen- und Sicherheitspolitik sollte ausgeklammert werden. Für
ihn sollte ein neuer Rat "Außenbeziehungen" gebildet
werden. Der dann verbleibende Allgemeine Rat könnte sich dann
auf die Koordinierung konzentrieren.
Die Ratsformationen sind:
1. Allgemeine Angelegenheiten und
Außenbeziehungen
2. Wirtschaft und Finanzen
3. Justiz und Inneres
4. Beschäftigung, Sozialpolitik und
Lebensqualität (Gesundheit und
Verbraucherschutz)
5. Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt,
Industrie und Forschung)
6. Verkehr, Telekommunikation und Energie
7. Landwirtschaft und Fischerei
8. Umwelt
9. Bildung, Jugend und Kultur.
Gerhard Schröder bezeichnete das Ergebnis der Diskussionen, die
Fachminister auf neun zu begrenzen, als einen
"Fortschritt". Er habe sich die faktische Teilung des
Allgemeinen Rates gewünscht. Der "Rat für Allgemeine
Angelegenheiten und Außenbeziehungen" wird zwar nicht
geteilt. Aber die beiden angestrebten Tätigkeitsbereiche
"Vor- und Nachbereitung der Europäischen Räte" sowie
"Außenpolitik" werden in gesonderten Tagungen beraten.
Entscheidungen mit qualifizierten Mehrheiten
Eine weitere, umstrittene Frage war, ob im Europäischen Rat
künftig mehr mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt wird. Hier
einigten sich die Staats- und Regierungschefs darauf, dass der
Europäische Rat dem jeweiligen Fachministerrat ein Votum geben
wird. Dieses Votum wird das Meinungsbild im Europäischen Rat
wiedergeben. Der Fachministerrat muss
dann die entsprechenden Schlussfolgerungen ziehen und eine
Entscheidung fällen.
Erweiterung und Zukunft der Europäischen Union
In Sevilla wurde eine Bestandsaufnahme zum derzeitigen Stand der
Verhandlungen mit den Ländern im Osten und Südosten Europas
gemacht, die ab 2004 in die EU aufgenommen werden sollen. Der
Europäische Rat im Dezember in Kopenhagen wird über die
Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedsstaaten abstimmen.
Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte dazu: "Es bleibt bei
dem geplanten Zeitplan." Bereits Ende dieses Jahres würden
die Verhandlungen mit ersten zehn Beitrittskandidaten Polen,
Ungarn, Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland,
Litauen, Malta und Zypern abgeschlossen sein.
Strittig im Vorfeld des Gipfels war die Finanzierung der
gemeinsamen Agrarpolitik in einer erweiterten Europäischen
Union. Hauptsächlich ging es um die Zahlung von Direktbeihilfen.
Die Entscheidung dazu wurde auf den November verschoben.
Stand der Beratungen im Europäischen Konvent
Am 28. Februar dieses Jahres hat der Konvent zur Zukunft Europas
seine Arbeit aufgenommen. Er soll Reformvorschläge für die
Institutionen der Europäischen Union entwickeln. Sie sollen
gewährleisten, dass die EU auch nach der Erweiterung
handlungsfähig
ist. Schon 15 Mitgliedsstaaten ist es nicht immer leicht
gefallen, sich in bestimmten Sachfragen zu einigen. Nach der
Erweiterung auf 25 oder mehr Mitgliedsstaaten scheint dies bei
den bisherigen Wegen der Entscheidung fast unmöglich zu sein.
Der Vorsitzende des Konvents Valéry Giscard d'Estaing hat in
Sevilla über den Stand der Diskussion berichtet. Entscheidungen
wurden nicht gefällt, weil der Konvent nun - nach einer Phase
des Zuhörens - seine eigentliche Sacharbeit beginnt. Der
persönliche Beauftragte des Bundeskanzlers im Konvent, Professor
Glotz, hat bereits erste Vorschläge unterbreitet: Die
Europäsiche Kommission soll zu einer europäischen Exekutive
ausgebaut werden. Das Europäische Parlament ist zu stärken. Der
Europäische Rat soll zu einer starken Kammer ausgebaut werden
und mehr Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit treffen.
Europäische Entscheidungen müssen für die Bürgerinnen und
Bürger nachvollziehbar sein, das ganze Entscheidungsverfahren
ist transparenter zu gestalten.
Nachgedacht wird auch über die Frage, die in der Initiative
Blair/Aznar/Chirac aufgegriffen worden ist: Den Präsidenten des
Europäischen Rates künftig für mehrere Jahre zu wählen.
Hierdurch würde das Prinzip der halbjährlich wechselnden
Präsidentschaften aufgehoben werden.
Allerdings kann dieser Vorschlag nur in einer Reform des
Gesamtgefüges der europäischen Institutionen diskutiert werden.
Er muss also in einem neu zu gestaltenden Verhältnis der drei
wesentlichen Institutionen der Europäischen Union gesehen
werden: Kommission, Rat
und Parlament.
Außenpolitische Themen
In der "Erklärung zum Nahen Osten" unterstützt der
Europäische Rat die baldige Einberufung einer internationalen
Konferenz. In der "Erklärung zu Indien und Pakistan"
begrüßten die Staats- und Regierungschefs die jüngsten
Schritte Pakistans, schärfer gegen den grenzüberschreitenden
Terrorismus vorzugehen.
Wirtschaftsthemen
Am Abend des 20. Juni hatten die Finanzminister die Grundzüge
der Wirtschaftspolitik im EU-Finanzministerrat, dem Ecofin-Rat,
vorbereitet und dabei über die Einhaltung des europäischen
Stabilitätspakts diskutiert. Bundeskanzler Schröder begrüßte
die dort
erzielte Einigung der Finanzminister und nannte sie ein
"Signal an alle Zweifler."
21.06.2002
Thema Zuwanderung
"Die SPD stimmt in Sachen Zuwanderungsgesetz momentan bewusst schrille Töne an. Sie bemüht sich zwanghaft, damit das Thema für den Wahlkampf zu instrumentalisieren. Schon gestern versuchte Bundesinnenminister Otto Schily, Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber wegen dessen Aussagen zur Bruttozuwanderung das Wort im Mund zu verdrehen. Heute will der Fraktionsvorsitzende der Bayern-SPD, Franz Maget, schon eine Wählertäuschung herbeireden. Dabei sind die Aussagen Stoibers zu den Zuwanderungszahlen absolut korrekt. Über die Jahre gesehen hatte Deutschland eine jährliche Bruttozuwanderung von durchschnittlich 500.000 Ausländern. Die Bevölkerung lässt sich nicht darüber hinwegtäuschen, das Aufwendungen für die Integration auch für diese notwendig sind, weil davon ein wesentlicher Anteil länger bleiben will und deshalb neu integriert werden muss. Dass zugleich andere Deutschland verlassen, ist für die notwendige Integration der neu Hinzukommenden unbedeutsam. Die von der SPD in den Vordergrund gerückte rechnerische Größe der Nettozuwanderung beschreibt dagegen nicht die tatsächlichen Herausforderungen bei der Integration," erwidert Innenminister Dr. Günther Beckstein auf die Attacken Magets.
21.06.2002
Deutschland
steht mit seiner laschen Zuwanderungspolitik in Europa bald
alleine da
Die Republikaner haben die Bundesregierung aufgefordert, sich auf
dem EU-Gipfel in Sevilla für eine europaweit harte und
restriktive Asyl- und Einwanderungspolitik einzusetzen.
"Deutschland steht mit seiner Großzügigkeit gegenüber
Zuwanderern in Europa bald alleine da", sagte der
Bundesvorsitzende der Republikaner Rolf Schlierer. Während in
Deutschland ein Zuwanderungsgesetz unterzeichnet werde, das die
Türen für Immigranten weiter öffne, denke man in
Großbritannien bereits über den Einsatz von Marine und
Luftwaffe zur Abwehr und Rückführung illegaler Einwanderer
nach. Deutschland müsse sich schleunigst von seinen
multikulturellen Illusionen verabschieden und auf den Boden der
Tatsachen zurückkehren.
Schlierer bezeichnete es als ermutigend, daß die Wahlerfolge
konservativer und rechter Kräfte in Europa jetzt auch die EU zur
Behandlung des Einwanderungsproblems auf höchster Ebene
genötigt habe. "Das heißt: Rechts wählen bewegt
etwas!" sagte Schlierer. Die CDU-Opposition sei als
Gegengewicht zum rot-grünen Multi-Kulti-Wahn ein Totalausfall:
"Was Stoiber und die Union an Vorschlägen zur
Zuwanderungspolitik bringen, wird an Entschlossenheit und
Konsequenz von europäischen Sozialisten wie Blair oder
Christdemokraten wie Aznar bei weitem in Schatten gestellt",
sagte Schlierer. Um eine Wende in der Ausländerpolitik zu
erzwingen, brauche Deutschland eine starke Kraft auf der Rechten,
die ebenso Druck mache wie die Volkspartei in Dänemark oder die
Freiheitlichen in Österreich. "Wir sind bereit. Es ist Zeit
für Taten", sagte der Bundesvorsitzende der Republikaner.
21.06.2002
Bauindustrie soll vor unlauteren Wettbewerbspraktiken geschützt werden
"Um die
Bauindustrie insgesamt, vor allem aber die mittelständischen
Betriebe und das Bauhandwerk vor unlauteren Wettbewerbspraktiken
zu schützen, sind einheitliche Regelungen bei der Vergabe
unverzichtbar. Formalisierte Vergabeverfahren wie beispielsweise
das der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
gewährleisten bei öffentlichen Aufträgen eine faire,
transparente und wettbewerbsgerechte Vergabepraxis", betonte
Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich der
Landes-Delegierten-Tagung des Bundes Deutscher Baumeister,
Architekten und Ingenieure e. V. am 21. Juni 2002 in Bamberg. Die
von Auftraggeber- und Bieterseite gemeinsam entwickelte VOB sieht
eine Reihe von Instrumenten zur Bekämpfung unlauterer
Wettbewerbspraktiken vor. Dazu gehören beispielsweise der
Vorrang der Öffentlichen Ausschreibung, Öffnung und Verlesung
der Angebote in so genannten Submissionsterminen, konsequenter
Ausschluss von Nachverhandlungen, Begrenzung von
Stundenlohnarbeiten und strenge formale Anforderungen für
Preisnachlässe.
Als weitere wichtige Regelung nannte Beckstein in dem
Zusammenhang das Tariftreuegesetz. "Damit Bauinvestitionen
auch möglichst den bayerischen, insbesondere den
mittelständischen Unternehmen und damit auch den Beschäftigten
unseres Landes zugute kommen, hält der Freistaat als ein
wichtiger Auftraggeber der Bauwirtschaft an der bayerischen
Tariftreueerklärung bei der Auftragsvergabe fest. Das bedeutet,
dass staatliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die
ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bayerische Tariflöhne
bezahlen. Damit werden die bayerischen Unternehmer gegenüber den
mit Billiglohnarbeitern kalkulierenden Firmen wieder
konkurrenzfähig. Das zwischenzeitlich auch von der
Bundesregierung geplante Tariftreuegesetz musste dagegen im
Bundesrat mit den Stimmen der unionsgeführten Länder vorerst
gestoppt und der Vermittlungsausschuss zu dem vom Bundestag
bereits beschlossenen Vorhaben angerufen werden. Wir kritisieren
an dem vorgelegten Gesetzentwurf vor allem die Tatsache, dass
damit die Wettbewerbssituation vieler Unternehmer insbesondere in
den neuen Bundesländern deutlich verschlechtert worden wäre.
Wir stehen für eine Tariftreueregelung, die unsere Bauarbeiter
gegen unfaires Lohndumping aus Osteuropa schützt, aber auch die
Chancen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit gerade in der
ostdeutschen Bauwirtschaft nicht verschlechtert. Wir werden daher
alles daran setzen, im Vermittlungsausschuss eine bessere Lösung
zu finden", so Beckstein.
21.06.2002
Finanzminister der EU halten an Verpflichtungen des europäischen Stabilitätspaktes fest
Am Abend vor dem
Europäischen Rat in Sevilla am 21./22. März haben
sich die Finanzminister der EU zu ihrem Finanzminsterrat, dem
Ecofin,
in Madrid getroffen. Sie hatten die Aufgabe, die "Grundzüge
der
Wirtschaftspolitik" zur Verabschiedung durch die Staats- und
Regierungschefs vorzubereiten.
Im Mittelpunkt der Gespräche stand die Haushaltslage in
einzelnen
Mitgliedsländern. Insbesondere Deutschland, Frankreich und
Portugal
waren in die Diskussion gekommen. Die Europäische Kommission sah
die
Gefahr, dass diese Länder die Stabilitätskriterien nicht
einhalten
könnten. Damit wäre der europäischen Stabilitätspakt in
Gefahr
gewesen. Im Stabilitätspakt verpflichten sich die
EU-Mitgliedsländer,
2004 einen nahezu ausgeglichenen Staatshaushalt vorzulegen.
Finanzminister Hans Eichel zeigte sich am 21. Juni in Sevilla
zufrieden über die Beratung mit seinen Kollegen. Die
Finanzminister
hätten einmütig an ihrem Ziel eines ausgeglichenen Haushalt
festgehalten, so Eichel. Auch Frankreich habe sich dazu
verpflichtet.
Dabei gehe es von einem Wirtschaftswachstum von drei Prozent aus.
Außerdem habe Frankreich zugesagt, seine geplanten
Steuersenkungen
ohne die Erhöhung der Neuverschuldung zu realisieren.
In Deutschland hätten Bund, Länder und Kommunen bereits im
März 2002
einen nationalen Stabiltätspakt beschlossen. Deutschlands Ziel
sei
noch etwas ehrgeiziger als Frankreichs, so der Minister in
Sevilla,
da in der Bundesrepublik nach Meinung von Experten von einem
Wirtschaftswachstum von lediglich 2,5 Prozent auszugehen sei.
Dennoch würde Deutschland bis 2004 ebenfalls einen ausgeglichen
Haushalt vorlegen.
21.06.2002
Verwaltung
soll mehr leisten und weniger kosten
Bundesinnenminister Otto Schily lädt zum zweiten Mal die
Behördenleiterinnen und Behördenleiter des Bundes zu einem
Spitzentreffen der Verwaltungschefs ein. Die Bundesverwaltung aus
ganz
Deutschland wird teilnehmen.
Thema in diesem Jahr ist die "Moderne Verwaltung in der
Informationsgesellschaft - mehr leisten und weniger kosten".
Bundesinnenminister Otto Schily informiert die Verwaltungschefs
über
Fortschritte der Verwaltungsmodernisierung im Rahmen des
Programms der
Bundesregierung "Moderner Staat - Moderne Verwaltung".
Außerdem wird
er die Perspektiven für eine moderne Verwaltung in den nächsten
Jahren
erläutern. Kern der Modernisierungsaktivitäten werden dabei
Controlling und Benchmarking sein.
Die Entwicklung der eGovernment-Initiative der Bundesregierung,
BundOnline 2005, ist das zweite Hauptthema der
Behördenleitertagung.
Mit BundOnline werden im Laufe der nächsten vier Jahre alle
internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online zur
Verfügung gestellt.
Donnerstag, 20. Juni 2002
Deutscher
Städte- und Gemeindebund: Bund muss Selbstblockade bei
Ausländerintegration lösen
"Die Bundesregierung muss die Selbstblockade bei der
Zuwandererintegration jetzt aufheben und mehr Geld für die
Integration von Ausländern und Aussiedlern bereitstellen. Die
mit dem Zuwanderungsgesetz geplanten Integrationskurse sind
unzureichend und hoffnungslos unterfinanziert. Es fehlen mehrere
100 Millionen Euro für eine ausreichende
Integrationspolitik", sagte Dr. Gerd Landsberg,
Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte-
und Gemeindebundes und seinerzeit Mitglied der
Zuwanderungskommission ("Süßmuth-Kommission"),
nachdem Bundespräsident Johannes Rau das Zuwanderungsgesetz
unterschrieben hat.
"Außerdem sollte das zum 01.01.2003 geplante Inkrafttreten
des Gesetzes aufgeschoben werden, falls das
Bundesverfassungsgericht angerufen wird. Vollzug braucht
Sicherheit", ergänzte Landsberg mit Blick auf große Sorgen
der kommunalen Ausländerbehörden. Denn die Zeit für die
Umstellung auf das neue Recht sei bereits jetzt zu knapp.
Außerdem würden die nötigen Rechtsverordnungen nicht vor dem
Herbst fertig sein. Schließlich sei der Umstellungsaufwand
enorm: Hunderte von Formularen, Passetiketten und Stempeln sowie
geänderte Software müssten in den Ausländerbehörden
angeschafft werden. Die Aufwendungen wären vergebens, wenn das
Gesetz zunächst in Kraft tritt und danach doch vom
Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.
Fraglich sei dann auch, was z. B. mit den auf Grund des neuen
Gesetzes erteilten Aufenthaltsrechten geschehen soll.
"Die bisher für die Integrationskurse eingeplanten
Haushaltsmittel des Bundes (rund 160 Mio. ?) ermöglichen keine
ausreichende Integrationspolitik, die den modernen
Herausforderungen gerecht wird", führte Landsberg näher
aus und benannte die Defizite:
- Bis jetzt bekommen Spätaussiedler, Asylberechtigte und
Kontingentflüchtlinge über 27 Jahre 900 Stunden
Sprachunterricht, künftig sollen es nur noch 600 Stunden sein.
Die meisten Experten halten selbst 900 Stunden für zu wenig.
- Künftig gibt es Integrationsbedürftige erster und zweiter
Klasse, denn die besonders wichtige Gruppe der schon länger in
Deutschland lebenden Zuwanderer erhält im Gegensatz zu den
Neuankömmlingen keinen Rechtsanspruch auf Integrationskurse.
- Mit den bisherigen Mitteln können unerlässliche
Rahmenbedingungen für erfolgreiche Integrationskurse nicht
sichergestellt werden, z. B. vorhergehende Alphabetisierung,
Kinderbetreuung, Übernahme von Fahrtkosten und
sozialpädagogische Begleitung.
"Auf die kommunalen Ausländerbehörden kommen außerdem
völlig neue Aufgaben zu: So muss künftig bei jedem Ausländer
ein Sprachtest durchgeführt werden, um dessen Berechtigung oder
Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs festzustellen.
Bisher ist unklar, wer die Kosten für diese Prüfungsverfahren
zu tragen hat", führte Landsberg einen weiteren Kritikpunkt
an.
"Nach der Unterschrift von Bundespräsident Johannes Rau
unter das Zuwanderungsgesetz gilt es nun, den nötigen
Quantensprung bei der Zuwandererintegration zu wagen, den
Umstellungsaufwand für die Städte und Gemeinden zu minimieren
und Planungssicherheit für die Sprachkursträger zu schaffen.
Wir fürchten, dass sich das Zuwanderungsgesetz sonst erheblich
zu Lasten der Länder und Kommunen auswirkt", resümierte
Landsberg und fasste die Forderungen der Kommunen in der
aktuellen Situation zusammen:
- Der Bund muss den Stundenumfang der geförderten
Integrationskurse deutlich erhöhen, ausreichende Gelder auch
für "Altzuwanderer" bereitstellen und die
Rahmenbedingungen für einen Erfolg der Integrationskurse
sichern. Dafür werden zusätzlich 500 Mio. Euro benötigt.
- Wenn es zur Verfassungsklage gegen das Zuwanderungsgesetz
kommt, muss das Inkrafttreten des Gesetzes bis zur Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt werden.
- Für die durch das Zuwanderungsgesetz auf die Kommunen
zukommenden neuen Aufgaben muss eine Gebührenregelung oder ein
andersartiger Kostenausgleich geschaffen werden.
20. Juni 2002
11:56 Uhr
Bei grenzüberschreitenden Zahlungen und
Auslandsabhebungen in Euro
gleiche Gebühren wie im Inland
Abhebungen im Euro-Ausland und Auslandsüberweisungen in Euro
werden
billiger. Am 1. Juli tritt die vom Europäischen Parlament im
Dezember
2001 verabschiedete Verordnung in Kraft, die eine deutliche
Senkung
der Bankgebühren im Geldverkehr der Euro-Zone vorschreibt.
Die Verordnung schreibt unter anderem vor:
* Die Gebühren für Abhebungen an
Geldautomaten und für
Kreditkartenzahlungen in Höhe von
bis zu 12.500 Euro müssen ab
dem 1. Juli 2002 im In- und
Ausland identisch sein.
* Ab dem 1. Juli 2003 müssen die Gebühren
für Überweisungen in
Höhe von bis zu 12.500 Euro bei
In- und Auslandsüberweisungen
gleich sein.
* Bankkunden sind vorab über die Gebühren
für In- und
Auslandszahlungen zu informieren.
Gebührenänderungen sind im
Voraus mitzuteilen.
Ab dem 1. Januar 2006 erfasst die Verordnung dann auch Abhebungen
an
Geldautomaten, Kreditkartenzahlungen und Überweisungen bis zu
einem
Betrag von 50.000 Euro.
Die bisher nicht zur Euro-Zone gehörenden EU-Länder Dänemark,
Großbritannien und Schweden können sich der Regelung
anschließen.
Im Gegensatz zu einer Richtlinie muss eine Verordnung nicht in
nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar in
jedem
Mitgliedstaat.
20.96.2002
Zuwanderung: Bayern will nicht die Hand reichen
"Nachdem
Rot-Grün das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat in einer
beispiellosen Art und Weise durchgepeitscht hat, wird die Union
der Bundesregierung jetzt nicht die Hand reichen, dieses Gesetz
umzusetzen. Wir würden damit helfen, das verhängnisvolle
Konzept einer massiven Ausweitung von Zuwanderung zu
verwirklichen und uns zudem in Widerspruch zu dem angekündigten
Gang nach Karlsruhe setzen. Der rot-grünen Koalition muss klar
sein, dass sie angesichts der grundlegenden Differenzen mit der
Unterstützung der Union nicht rechnen kann." Mit diesen
Worten wies Innenminister Dr. Günther Beckstein das
scheinheilige Gesprächsangebot von Bundesinnenminister Otto
Schily von heute zurück.
Als Bestätigung dafür, dass die Union mit ihrer Kritik an dem
mangelhaften Integrationsansatz im neuen Zuwanderungsgesetz recht
hat, verweist Beckstein auf Schilys eigene Ausführungen. Die
Inhalte des Gesetzes sollen nach dessen Worten erst der
Beginn einer umfassenden Integrationspolitik sein, die er weiter
entwickeln wolle: "Obwohl z.B. die PISA-Studie belegt, dass
bei der Integration dringender Handlungsbedarf besteht, lässt
sich Schily hier zu viel Zeit. Dabei bedeuten schlechte
Deutschkenntnisse fast automatisch geringere Chancen im
Wettbewerb um Ausbildungsplätze. Mit seinen Äußerungen
erbrachte Schily nunmehr den schlagenden Beweis, dass das
Zuwanderungsgesetz nur Teilaspekte der Integration regelt. Die
Kritik, dass das Gesetz die anfallenden erheblichen Gesamtkosten,
die keineswegs nur durch die Integrationskurse entstehen,
überwiegend auf die ohnehin schon stark belasteten Länder und
Kommunen abwälzen will, konnte er nicht im Entferntesten
entkräften. Schily übersieht, dass es dabei nicht nur um
Sprachkurse oder einige Stunden Staatsbürgerschaftskunde geht.
Tatsächlich wenden die Länder und Gemeinden enorme, für die
Integration wichtige Summen auf, etwa zu Gunsten von Unterricht
und Schulen, Kindergärten, Wohnungsbau und zusätzlich nötige
Infrastruktur."
Erneut weist Beckstein die Vorwürfe Schilys zu Umfang und
Konsequenzen der jährlichen Bruttozuwanderung von
durchschnittlich 500.000 Ausländern zurück: "Schily will
die Bevölkerung Glauben machen, dass Aufwendungen für die
Integration nur im Umfang der jährlichen Nettozuwanderung nötig
sind. Wer ihn hört, könnte den Eindruck gewinnen, es gingen
mehr Ausländer als hereinkämen. Tatsächlich aber muss von
einer Bruttozuwanderung ausgegangen werden, die über die Jahre
gesehen bei rund 500.000 Menschen pro Jahr liegt. Ein
wesentlicher Anteil davon sind Personen, die länger bleiben
wollen und die neu integriert werden müssen; dass zugleich
andere Deutschland verlassen, ist für die notwendige Integration
der neu Hinzukommenden unbedeutsam. Das Problem des
Zuwanderungsgesetzes besteht darin, dass es die erheblichen
Integrationsdefizite der bereits hier lebenden Ausländer
überhaupt nicht berücksichtigt, sondern trotzdem die
Zuwanderung insgesamt massiv ausweitet, gerade auch die
Zuwanderung in die Sozialsysteme durch weitere Anreize zum
Asylmissbrauch."
20.06.2002
Republikaner
freuen sich nach Rau-Entscheidung auf Zuwanderungs-Wahlkampf
Rolf Schlierer: "Zuwanderung muß nicht gesteuert'
oder begrenzt', sondern rückgängig gemacht und verhindert
werden"
Die Republikaner wollen nach der Erklärung des
Bundespräsidenten, das rot-grüne Zuwanderungsgesetz zu
unterzeichnen, die Ausländerpolitik zum Wahlkampfschwerpunkt
machen. Mit der fragwürdigen Entscheidung, das verfassungswidrig
zustande gekommene Zuwanderungsgesetz abzusegnen, habe
Bundespräsident Rau selbst die Zuwanderung zum Wahlkampfthema
gemacht. Die angekündigte Reaktion der Union werde den
Republikanern Gelegenheit geben, ihre eigenen Positionen in die
dadurch entfachte Auseinandersetzung einzubringen und
herauszustellen.
Schlierer kündigte an, daß die Republikaner im Wahlkampf die
rot-grüne Politik der schrankenlosen Masseneinwanderung ebenso
angreifen würden wie den heuchlerischen Etikettenschwindel von
Union und Edmund Stoiber. Ein CDU-Zuwanderungsgesetz, das mit dem
linken Unionsflügel und den Liberalen ausgehandelt werde, sehe
in der Sache kaum anders aus als die rot-grüne Flickschusterei.
Bei vier Millionen Arbeitslosen im eigenen Land brauche
Deutschland weder ein Gesetz zur "Steuerung" noch zur
bloßen "Begrenzung" von Zuwanderung, sondern vielmehr
ein Zuwanderungsverhinderungs- und Rückführungsgesetz. Dafür
würden die Republikaner im Bundestagswahlkampf werben.
20.06.02
Zum Streit um Zuwanderungs- und Einbürgerungsstatistik
Bayern führt als
eines der wenigen Länder seit jeher vor Einbürgerungen eine
Regelanfrage beim Verfassungsschutz durch und hat deshalb seit
1998 immerhin über 400 Einbürgerungen abgelehnt. Außerdem
müssen Bewerber einen Deutschtest nach einheitlichen Kriterien
machen, den seit April 1999 bis Mitte Juni 2002 10 977
Personen durchlaufen haben; etwa ein Drittel davon hat ihn nicht
bestanden. Dennoch war für Bayern im Ländervergleich keine
bemerkenswerte Änderung bei der Zahl der Einbürgerungen zu
verzeichnen, obwohl diese vom Jahr 2000 auf 2001 in einzelnen
Ländern um bis zu 32% rückläufig waren: Mit 19.992
Einbürgerungen erfolgten im Jahr 2001 in Bayern fast genau so
viele wie die 20.610 im Vorjahr(- 3,3%); bundesweit war ein
Rückgang von über 4% zu verzeichnen. Das zeigt laut
Innenminister Dr. Günther Beckstein, dass die Bilanz von
Bundesinnenminister Otto Schily zu den Einbürgerungszahlen
wichtige Aspekte im Zusammenhang mit Einbürgerungsfragen außer
Betracht lässt:" Das neue Staatsbürgerschaftsrecht kann
Sicherheits- und Integrationsaspekten nicht genügen. Nach wie
vor gibt es bundesweit noch keine zwingende, also per Gesetz
vorgeschriebene Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der
Einbürgerung. Auch Vorgaben, wie die vom Gesetz
geforderten ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache
objektiv festgestellt werden, sind darin nicht verankert.
Deutschtests nach einheitlichem Standard wären dringend zu
wünschen, da Deutschkenntnisse in Wort und Schrift die
entscheidende Grundlage für Integration und eine volle Teilhabe
in unserem Staat sind."
Auch im übrigen ist das Eigenlob aus Berlin für das neue
Staatsbürgerschaftsrecht nach Becksteins Ansicht verfehlt:
"Die von Schily so betonte Modernisierung hat doch
eigentlich nie staatgefunden. Es ging im wesentlichen um eine
annähernde Halbierung der Wartezeit für einen
Einbürgerungsanspruch, die großzügige Hinnahme von
Mehrstaatigkeit und den Geburtserwerb der Staatsangehörigkeit
durch Ausländerkinder, die hier zur Welt gekommen sind. Das
Staatsangehörigkeitsrecht wurde dadurch zu einem Rechtstorso
voller Unstimmigkeiten und Wertungswidersprüche. Die
seinerzeitigen rot-grünen Prognosen für das neue Recht von
jährlich 1 Million Einbürgerungen in den ersten drei Jahren
nach der Herabsetzung der Wartefrist für
Einbürgerungsansprüche von 15 auf acht Jahre waren
realitätsfern. Die Zahlen von 2001 belegen, dass es Ausländer
nicht für vordringlich halten, sich hier einbürgern zu
lassen. Selbst unsere Neubürger empfinden die Einbürgerung
damit als Schlusspunkt der Integration und nicht als Weg dorthin,
wie es linke Ideologen gebetsmühlenartig wiederholen."
20. Juni 2002
Mit
Internet Staat machen
Der diesjährige Jahreskongress der Initiative D21 wird unter dem
Motto
"Mit Internet Staat machen. E-Government und die Zukunft der
Demokratie" am 28. Juni 2002 im Congress Centrum Leipzig
stattfinden.
Als Vertreter der Politik werden unter anderem Otto Schily,
Christine
Bergmann und Georg Milbradt erwartet. Daneben bieten rund 30
Manager
aus Firmen und Institutionen sowie über 50 Aussteller
Gelegenheit zur
Information und Diskussion darüber, wie gut Deutschlands Chancen
stehen, zum modernsten Staat der Welt zu werden.
In der Pressekonferenz mit Otto Schily und Erwin Staudt wird eine
Zwischenbilanz zu E-Government in Deutschland und zukünftige
Schwerpunkte vorgestellt.
Die Initiative D21 zeichnet die "E-Towns 2002" vor, die
besten
E-Government-Kommunen Deutschlands. Bewertet wurden über 80
Städte.
Die Initiative D21 ist ein gemeinnütziger,
branchenübergreifender
Verein von rund 300 Unternehmen mit dem Ziel, in Zusammenarbeit
mit
Politik und Verwaltung den Wandel von der Industrie- zur
Informationsgesellschaft in Deutschland zu beschleunigen und die
Chancen für Wachstum und Beschäftigung zu nutzen.
19. Juni 2002 16:33 Uhr
Bundeskanzler
Schröder: Rentenversicherungsbeitrag bleibt stabil
Bei der Vorstellung des Bundeshaushalts 2003 hat Bundeskanzler
Schröder deutlich gemacht, dass der Beitragssatz zur
gesetzlichen
Rentenversicherung stabil gehalten werden kann, vorausgesetzt,
die
konjunkturelle Entwicklung verläuft wie prognostiziert.
Bundesfinanzminister Eichel wies mit Bezug auf Forderungen nach
einer
Aussetzung der Ökosteuer daraufhin, dass die Ökosteuer
entscheidend
zur Senkung und Stabilisierung des Rentenversicherungsbeitrags
beigetragen hat. Das Aussetzen der nächsten Stufe der Ökosteuer
würde
zu einem Anstieg des Beitrags um 0,3 Prozent führen.
Bei dem im Bundeshaushalt 2003 enthaltenen
Rentenversicherungsbeitrag
von 19,3 Prozent handele es sich um eine rein rechnerische
Größe,
erläuterte das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.
Die
Anhebung um 0,2 Prozent sei lediglich vorsorglich eingeplant
worden.
Sollte das Wirtschaftswachstum 2002, wie erwartet, bei 2,5
Prozent
geben, werde es keine Beitragsanhebung geben.
Der vorliegende Haushaltsansatz berücksichtige zudem weder die
jüngsten, hohen Tarifabschlüsse noch das erwartete höhere
Wirtschaftswachstum in der zweiten Jahreshälfte. Eichel betonte,
die
Finanzplanungsgrundlage für 2003 liege grundsätzlich im unteren
Drittel der Prognosen. Verlässliche Aussagen zum Beitragssatz
sind
erst im Oktober möglich.
Die Bundesregierung hat den Rentenversicherungsbeitrag von 20,3
Prozent bei Regierungsantritt im Jahr 1998 auf jetzt 19,1 Prozent
gesenkt und durch die Rentenreform sichergestellt, dass auch in
Zukunft der Beitragssatz stabil bleiben wird.
19. Juni 2002
Streit um Zuwanderungszahlen
"Wenn
Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber von einer Zuwanderung von
500.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland spricht, beschreibt er
damit völlig zutreffend die sogenannte Bruttozuwanderung. Das
sind die hier zuziehenden Ausländer, die ja ebenfalls hier
integriert werden müssen. Auf diese Bruttozuwanderung hat
Stoiber ausdrücklich hingewiesen. Auch Bundesinnenminister
Schily weiß das ganz genau und kann darüber nicht
hinwegtäuschen, bloß weil andere Ausländer im gleichen
Zeitraum wegziehen. Die Bevölkerung lässt sich von Schilys
Kritik nicht täuschen – sie ist nämlich völlig
abwegig", weist Innenminister Dr. Günther Beckstein die
beleidigenden Äußerungen des Bundesinnenministers zurück.
Sieht man von der Zahl der hier zuwandernden Ausländer die
derjenigen Ausländer ab, die jedes Jahr Deutschland wieder
verlassen, ergibt sich die jährliche Nettozuwanderung. Dieser
Saldo betrug dabei in den vergangenen Jahren durchschnittlich ca.
200.000 Personen. Das heißt, dass Jahr für Jahr
durchschnittlich 200.000 Ausländer mehr zu- als abwanderten.
Dieser hohe Netto-Zuwanderungsdruck wird aller Voraussicht nach
anhalten oder aufgrund der starken Bevölkerungszunahme in den
südlichen Anrainerstaaten des Mittelmeers sogar zunehmen. Eine
wesentliche Gruppe bilden dabei in Zukunft voraussichtlich
weiterhin die Ausländer, die unser Asylrecht missbräuchlich in
Anspruch nehmen.
Falsch ist nach Beckstein auch die Behauptung Schilys, das neue
Zuwanderungsgesetz werde die illegale Zuwanderung deutlich
begrenzen: "Dies ist reines Wunschdenken. Der Gesetzentwurf
enthält insoweit keine wesentlichen Fortschritte. Im Gegenteil -
das Zuwanderungsgesetz wird zu einer massiven Ausweitung von
Zuwanderung auf den Gebieten des Arbeitsmarkts, des
Familiennachzugs und der humanitären Zuwanderung führen."
Für besonders problematisch hält Beckstein das Kernstück des
Gesetzes, nämlich die aus demographischen Gründen vorgesehene
Zuwanderung im „Auswahlverfahren“ nach einem
Punktesystem, unabhängig vom arbeitsmarktpolitischen Bedarf und
ohne Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes: "Diese Abkehr
vom Anwerbestopp vor dem Hintergrund der besorgniserregend hohen
Zahl der Arbeitslosen, darunter viele Ausländer, nicht zu
verantworten. Wir setzen deshalb dem Konzept der rot-grünen
Bundesregierung das Ziel einer wirklichen Steuerung und
Begrenzung der Zuwanderung und der Bekämpfung des
Asylmissbrauchs entgegen. Dies entspricht auch der Vorgehensweise
unserer europäischen Nachbarn, die in letzter Zeit die
Zuwanderungsvorschriften zum Teil drastisch verschärft haben
oder entsprechende Maßnahmen beabsichtigen." Nach Beckstein
können Menschen unterschiedlicher Herkunft auch in Zukunft in
Deutschland nur dann friedlich miteinander leben, wenn die
Integrationskraft der deutschen Gesellschaft überfordert wird.
19. Juni 2002
Einbürgerungszahlen weiterhin auf hohem Niveau
Auch für das Jahr
2001 ist wie bereits im Vorjahr nach Einführung des
neuen Staatsangehörigkeitsrechts eine hohe Zahl an
Einbürgerungen zu
verzeichnen. So sind im Jahr 2001 in Deutschland 178.098
Ausländer
eingebürgert worden. Dies geht aus den Meldungen der
statistischen
Landesämter hervor, die das Statistische Bundesamt für das Jahr
2001
zusammengefasst hat.
Im Jahr 1999 hatten lediglich 143.267 Menschen ausländischer
Herkunft
die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Nach der
Staatsangehörigkeitsreform im Jahr 1999/2000 stieg die Zahl der
Einbürgerungen um 30 % auf 186.688 an. Auch im Jahr 2001 lag die
Zahl
der Einbürgerungen um rund 25 % über der des Jahres 1999.
Gleichwohl
blieb sie geringfügig hinter der Rekordzahl von 2000 zurück,
die durch
eine erste Flut von Neuanträgen zustande gekommen war.
Bundesinnenminister Schily erklärt hierzu: "Die
kontinuierlich hohe
Zahl der Einbürgerungen zeigt, dass die Modernisierung des
Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 1999/2000 dringend notwendig
war.
Zu einem ähnlichen Urteil ist im übrigen auch die Unabhängige
Kommission für Zuwanderung unter dem Vorsitz von Frau Prof.
Süssmuth
gekommen.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur
Integration
von Zuwanderern: sie gewährt rechtliche Gleichstellung und
politische
Partizipation. Es ist erfreulich, dass eine wachsende Zahl der
dauerhaft hier lebenden Zuwanderer das Angebot des neuen
Staatsangehörigkeitsrechts wahrnimmt und der staatsbürgerlichen
Gemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten beitritt."
Nach den vom Statistischen Bundesamt zusammengestellten Daten
ergeben
sich für die einzelnen Bundesländer rein rechnerisch
prozentuale
Veränderungen zum Vorjahr. Jedoch erst bei Berücksichtigung
weiterer
Strukturdaten (Ausländeranteil, Zusammensetzung der
ausländischen
Wohnbevölkerung nach Herkunftsstaaten etc.) lassen sich
Rückschlüsse
auf die Einbürgerungsverfahren in einem Bundesland ziehen. Dazu
bedarf
es nach Vorliegen der amtlichen Bundesstatistik 2001 eingehender
Analysen, die auch die entsprechenden Statistiken der Vorjahre
einbeziehen.
Nordrhein-Westfalen (-7,9 % auf 60.566; 2000: 65.744),
Baden-Württemberg (-3,3 % auf 28.112; 2000: 29.057), Bayern
(-3,3 %
auf 19.922; 2000: 20.610), Hessen (-7,4 % auf 18.924; 2000:
20.441),
Niedersachsen (-4,8 % auf 14.693; 2000: 15.427), Hamburg (+13,8 %
auf 9.832; 2001: 8.640), Rheinland-Pfalz (+5,1 % auf 7.714;
2000: 7.338), Berlin (-6,8 % auf 6.270; 2000: 6.730),
Schleswig-Holstein (-9,2 % auf 5.123; 2002: 5.639), Bremen (-10,9
%
auf 1.857; 2000: 2.083), Saarland (-32,6 % auf 1. 235; 2000:
1.833),
Sachsen (+20,2 % auf 547; 2000: 455), Sachsen-Anhalt (-3,0 % auf
447;
2000: 461), Brandenburg (+2,4 % auf 434; 2000: 424), Thüringen
(+14,4 % auf 357; 2000: 312) und Mecklenburg-Vorpommern (-2,7 %
auf 287; 2000: 295). Soweit rein rechnerische Rückgänge zu
verzeichnen
sind, liegen die absoluten Einbürgerungszahlen dieser
Bundesländer
weiterhin deutlich über denen des Jahres 1999.
18. Juni 2002 18:37 Uhr
Deutsch-polnische Regierungskonsultationen in Breslau
Bundeskanzler
Gerhard Schröder ist am Dienstagnachmittag zu den
fünften deutsch-polnischen Regierungskonsultationen nach Breslau
gereist. Bei dem Treffen in Breslau standen allgemeine Fragen der
deutsch-polnischen Beziehungen und europapolitische Themen auf
dem
Programm.
Nach der Begrüßung vor dem Breslauer Rathaus und einem
Gespräch mit
dem polnischen Ministerpräsidenten Miller nahmen die beiden
Regierungschefs und ihre Minister am Plenum, also der
Schlussrunde der
Regierungsverhandlungen, teil. Anschließend erklärte der
Bundeskanzler, bei den Gesprächen hätten vor allem Fragen des
EU-Beitritts Polens im Vordergrund gestanden. Schröder zeigte
sich
zuversichtlich, dass die Beitrittsverhandlungen wie vorgesehen
Ende
kommenden Jahres abgeschlossen werden könnten. Polen würde dann
2004
als neues EU-Mitglied an den Wahlen zum Eurpäischen Parlament
teilnehmen. Schröder betonte, es gebe keinen Anlass von diesem
Zeitplan abzuweichen. Deutschland werde jedem Versuch einer
Verzögerung entgegentreten.
Schröder: EU-Direkthilfen auch für polnische Landwirte
Schröder sagte, er glaube auch nicht, dass die Diskussion um
eine
Ausweitung der Direktbeihilfen für die europäische
Landwirtschaft nach
der Erweiterung zu einer Verzögerung der Beitrittsverhandlungen
führen
werde. Der Kanzler äußerte Verständnis für die Haltung Polens
im
Gegenzug zu den Pflichten, die mit einem EU-Beitritt verbunden
sind,
auch von jenen Rechten zu profitieren, die die anderen Partner in
Anspruch nehmen. Diese Ansprüche - und damit auch
die direkten Agrarbeihilfen - dürften nicht in Frage gestellt
werden.
Da in der 1999 angelegten Planung bis zum Jahr 2006 ("Agenda
2000") keine solchen Beihilfen für die neuen Mitglieder
geregelt
worden sind, müssen nun ein fairer Kompromiss gefunden werden.
Dabei
gelte es, den Grundgedanken der Solidarität der Partner
untereinander umzusetzen: Die bisherigen Mitglieder müssten von
dem,
was sie bisher erhalten haben etwas abgeben, so Schröder.
"Die
Beitrittsländer müssen einen fairen Anteil an der Verteilung
des zur
Verfügung Stehenden haben", sagte der Kanzler. Es könne
nicht sein,
dass im Zuge der Erweiterung die Besitzstände der alten
EU-Staaten
gewahrt und einfach neue Hilfen geschaffen würden. Schröder
bezeichnete ein solches Vorgehen als nicht finanzierbar.
Bundeskanzler Schröder und Ministrerpräsident Miller waren sich
einig,
dass Polen nach seinem Beitritt in die Europäische Union
keinesfalls
von Beginn an Nettozahler sein dürfe. Gefragt wie er sich eine
Lösung
des Problems vorstelle, verwies der Bundeskanzler auf die
alleinige
Kompetenz der Europäischen Kommission zur Führung der
Beitrittsverhandlungen. Ein Kompromiss könne aber so aussehen,
dass
die Hauptnutznießer der bestehenden, ohnehin reformbedürftigen
Agrarpolitik der EU, etwas abgeben müssten. Schröder verwies
auch
darauf, dass die EU-Kommission derzeit an Vorschlägen für eine
Neuordnung der Agrarpolitik arbeitet und diese kommenden Monat
vorlegen wolle.
Konsultationen auch auf Ministerebene
An den Konsultationen haben neben dem Bundeskanzler die
Bundesminister
Fischer, Schily, Scharping, Schmidt und Däubler-Gmelin sowie
Staatssekretäre aus dem Finanz-, Wirtschafts- und
Verkehrsministerium
teilgenommen. Ferner wurde der Bundeskanzler von einer
zehnköpfigen
Wirtschaftsdelegation begleitet. Deutschland ist Polens größter
Handelspartner. Immer mehr deutsche Unternehmen eröffnen
Niederlassungen in Breslau, das nur rund drei Autostunden von
Berlin
entfernt liegt.
Ein Höhepunkt der Konsultationen ist am Abend die feierliche
Eröffnung
des Willy-Brandt-Zentrums für Deutschland und Europastudien an
der
Breslauer Universität sein. Schon heute finden in Breslau viele
deutsch-polnische Tagungen und Seminare statt.
Regierungskonsultationen dienen dem regelmäßigen
Meinungsaustausch und
der politischen Bestandsaufnahme. Mit Polen werden seit 1998
einmal
jährlich abwechselnd in Polen und in Deutschland abgehalten.
18. Juni 2002
Schily: Stoiber fälscht die Statistik
Zu der Behauptung
des Unions-Kanzlerkandidaten Stoiber, es gebe eine
Zuwanderung nach Deutschland in Höhe von 500.000 Menschen pro
Jahr,
erklärt Bundesinnenminister Otto Schily:
"Unionskandidat Stoiber fälscht bewusst die Statistik, wenn
er eine
Zuwanderung von 500.000 Menschen pro Jahr nach Deutschland
vorspiegelt. Die Union will offensichtlich Stimmungen gegen
Ausländer
schüren. Dies ist Wahlkampf schäbigster Machart. Richtig ist:
Die
Nettozuwanderung betrug im Jahre 2001 rund 100.000 Menschen, 2000
waren es 86.000.
Problematisch dabei sind ohnehin nur die Menschen, die sich
illegal in
Deutschland aufhalten. Das neue Zuwanderungsgesetz wird aber die
illegale Zuwanderung deutlich begrenzen. Das Gesetz verhindert
stärker
als bisher den Asylmissbrauch und begrenzt deutlich die
Zuwanderung
von Spätaussiedlern und nachziehenden Familienangehörigen. Wer
dies
wie die Union verhindern will, der fördert die illegale
Zuwanderung
mit all ihren Folgen wie Schwarzarbeit und Belastung der
Sozialkassen.
Die Union sollte endlich aufhören, Wahlkampf mit falschen Zahlen
zu
betreiben. Wenn sie einen Wahlkampf über die Zuwanderungsfrage
führen
will, ist das willkommen, aber dann bitte mit ehrlicher
Argumentation.
Im übrigen empfehle ich der Union, auf die Stimme der Wirtschaft
zu
hören. Wenn Stoiber zuhören kann und will, dann hat er heute
gehört,
wie BDI-Präsident Rogowski auf dem CDU-Parteitag die Haltung der
Union
zu Zuwanderung deutlich kritisiert und das Zuwanderungsgesetz der
Bundesregierung gelobt hat."
18.06.2002
Deutschland
und Polen vereinbaren eine
intensivierte Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der
Organisierten
Kriminalität
Bundesinnenminister
Schily und der polnische Innenminister Janik haben
heute bei den 5. Deutsch-Polnischen Regierungskonsultationen in
Breslau ein bilaterales Abkommen zur Bekämpfung der
Organisierten
Kriminalität unterzeichnet. Damit wurde das bereits bestehende
Abkommen mit Polen vom 6. November 1991 den erzielten
Fortschritten in
der Zusammenarbeit der beiden Länder bei der Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität angepasst. Deliktsbereiche wie die
Geldwäsche, die Computerkriminalität, die Bekämpfung der
Korruption
und der Schleusungskriminalität wurden neu in das Abkommen
aufgenommen, ebenso eine neue Datenschutzklausel. Besonders
hervorgehoben wird die Bekämpfung des Terrorismus und des
Drogenhandels.
"Die polnischen und deutschen Behörden arbeiten auf der
Basis des
Abkommens von 1991 seit über 10 Jahren sehr gut, eng und
vertrauensvoll bei der Kriminalitätsbekämpfung zusammen. Die
heute
unterzeichnete Anpassung des Abkommens trägt der Entwicklung bei
neuen
Deliktsbereichen und im Datenschutz Rechnung. Für die effektive
Umsetzung der vereinbarten Zusammenarbeit in der Praxis hat das
Bundeskriminalamt ständig drei Verbindungsbeamte nach Polen
entsandt",
sagte Bundesminister Schily.
Infolge der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung in
Osteuropa
kommt Polen eine besondere Stellung bei der
grenzüberschreitenden
Kriminalitätsbekämpfung zu. Für Deutschland und Polen hat der
gemeinsame Kampf gegen die Drogenkriminalität besondere
Bedeutung, um
die Herstellung vor allem synthetischer Drogen wie Ecstasy in
Polen
und den Transit von Heroin durch Polen zu unterbinden.
Das neu gefasste Abkommen hebt die Zusammenarbeit beider Staaten
auf
eine neue Stufe. Sie stellt in gesamteuropäischer Sicht einen
wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer effektiven gemeinsamen
Kriminalitätsbekämpfung und für Polen selbst einen weiteren
Schritt
auf dem Weg zum EU-Beitritt dar.
18.06.2002
Kosten- und Leistungsrechnung beim Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) hat innerhalb von weniger als
zwei Jahren die amtsweite Einführung der Kosten- und
Leistungsrechnung
(KLR) abgeschlossen. Die Dauer des Projektes, die Vorgehensweise
und
der effiziente Mitteleinsatz sind beispielgebend. Es zeigt, dass
es
möglich ist, mit engagiertem Personal, Eigenmitteln und
einfacher
Software schnell zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen und
Transparenz bei Kosten und Leistungen im wissenschaftlichen
Aufgabenspektrum herzustellen. Die Grundlage zur Bereitstellung
entscheidungsrelevanter Informationen für den Aufbau eines
Controllingsystems ist im BfS geschaffen.
18.06.2002
Bayern und PISA-Studie
"So sehr mich das offenbar gute Abschneiden aller bayerischen Schulzweige bei der ergänzenden PISA-Studie freut, machen die bundesweiten Tendenzen dieser Detailuntersuchung klar, dass weit mehr für die Integration von Ausländern und ihrer Kinder zu tun ist. Das derzeit vorliegende Zuwanderungsgesetz beantwortet diese wichtigen Fragen nicht. Dabei gibt es immer öfter Schulklassen mit immer weniger deutschsprachigen Kindern - das sieht auch der niedersächsische Ministerpräsident Gabriel. Trotzdem weicht das Gesetz die wichtige Frage des Nachzugsalters von Ausländerkindern durch schwammige Ausnahmeregelungen auf. Zudem regelt es nur Teilaspekte der Integration und will außerdem die dafür anfallenden erheblichen Gesamtkosten, die nicht nur durch die Integrationskurse entstehen, überwiegend auf die ohnehin schon stark belasteten Länder und Kommunen abwälzen. Insgesamt behandelt es die Frage der erforderlichen Deutschkenntnisse unzureichend, obwohl dies eine Schlüsselkompetenz für die Integration ist. Schlechte Deutschkenntnisse bedeuten fast automatisch geringere Chancen im Wettbewerb um Ausbildungsplätze; dies gilt auch und gerade für Ausländerkinder der 2. und 3. hier lebenden Ausländergeneration. Deshalb müssen wir sorgfältig darauf achten, dass Ausländerkinder möglichst früh nach Deutschland kommen. Genau genommen müssten sie möglichst schon am ersten Schultag die deutsche Sprache altersgemäß beherrschen. Deshalb ist auch die Frage des Nachzugsalters nicht beliebig regelbar. Bis zu 18jährigen Kindern den Familiennachzug aus dem Ausland gesetzlich zu ermöglichen, benachteiligt wegen der schlechten Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt letztlich diejenigen, die dann davon Gebrauch machen", kommentiert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein die Meldungen zu ersten Ergebnissen der bundesländerbezogenen PISA-Studie.
14. Juni 2002
17:10 Uhr
Staatsminister Nida-Rümelin verleiht den Deutschen
Filmpreis 2002
Staatsminister
Julian Nida-Rümelin, der Beauftragte der
Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien,
hat
heute auf einer festlichen Galaveranstaltung im Tempodrom in
Berlin
den Deutschen Filmpreis 2002 übergeben.
Zu der Verleihung waren rund 2.000 Gäste aus Kunst, Kultur und
Politik
- darunter Bundeskanzler Gerhard Schröder, Nadja Auermann,
Reinhold
Beckmann, Senta Berger, Bernd Eichinger, Heino Ferch, Veronika
Ferres,
Nina Hagen, Hannelore Hoger, Henry Hübchen, Gudrun Landgrebe,
Jan-Josef Liefers, Dominic Raacke, Katja Riemann, Barbara Rudnik,
Maximilian Schell, Til Schweiger, Margarethe von Trotta, Tom
Tykwer
und Katharina Witt eingeladen. Der Filmpreis in Gold ging an den
Film
"Nirgendwo in Afrika", Filmpreise in Silber erhielten
"Halbe Treppe"
und "Heaven".
"Der deutsche Film ist auf der Erfolgsspur, und er ist
internationaler
geworden." Mit diesen Worten eröffnete Bundeskanzler
Schröder die
Verleihung, die sich in diesem Jahr zum 52. Mal jährt. "Wir
können
stolz darauf sein, dass es deutschen Regisseuren auch mit
deutschen
Fördergeldern gelingt, wahrhaft europäische Produktionen, wie
etwa Tom
Tykwers 'Heaven', auf die Beine zu stellen und dafür auch
internationale Anerkennung zu bekommen."
Die Preisträger wurden in sechzehn Kategorien (einschl. 2
Publikumspreise) ausgezeichnet. Die meisten Preise sind dotiert.
Hierfür stehen insgesamt 2,815 Millionen Euro zur Verfügung.
Auch 2002
hatte das Kinopublikum wieder - wie bereits im Vorjahr - im
Rahmen des
sogenannten Publikumspreises Gelegenheit, den besten Film und die
beste schauspielerische Leistung auszuwählen.
14. Juni 2002 16:47 Uhr
Jugendschutz ist ein medienpolitischer Meilenstein im
Bund-Länder Verhältnis
Der Deutsche Bundestag hat
heute das Jugendschutzgesetz in zweiter und
dritter Lesung verabschiedet. Damit ist ein wichtiges Reformwerk
auf
den Weg gebracht worden, das durch die Tat am Erfurter
Gutenberg-Gymnasium zusätzliche Aktualität erhalten hat. Wenn
der
Bundesrat dem Gesetz am 12. Juli zustimmt, kann es noch vor der
Bundestagswahl im September in Kraft treten.
Das Gesetz fasst die bisher getrennten Regelungen über die
Verbreitung
jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte und über den
Jugendschutz in der Öffentlichkeit zusammen. Der Bund
überlässt mit
dem Gesetz den Ländern die Regelung des Jugendschutzes für alle
elektronischen Online-Medien vom Rundfunk bis hin zu den
elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten.
"Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über einen
Neuzuschnitt
der Kompetenzwahrnehmung im Jugendschutz war ein
medienpolitischer
Meilenstein im Bund-Länder-Verhältnis", erklärte
Kulturstaatsminister
Julian Nida-Rümelin, der auch für die Medienpolitik der
Bundesregierung verantwortlich ist. Damit sei es gelungen, die
Unübersichtlichkeit des geltenden Jugendschutzrechts zu
überwinden und
eine aufeinander abgestimmte Vorgehensweise des Bundes und der
Länder
zu erreichen, sagte der Staatsminister am Freitag in Berlin.
14. Juni 2002 16:01 Uhr
Briefmarken mit D-Mark-Aufdruck verlieren Gültigkeit
Mit der Einführung des
Euro-Bargeldes am 1. Januar 2002 wurden auch
die Postwertzeichen der Bundesrepublik Deutschland mit Euro- und
Cent-Werten herausgegeben. Die Briefmarken mit D-Mark- und
Pfennig-Angaben verlieren nach einer Übergangszeit von einem
halben
Jahr zum 1. Juli 2002 ihre Gültigkeit. Wer noch Briefmarken mit
der
alten Währungsbezeichnung hat, sollte diese bis zum 30. Juni
verbrauchen.
Nach dem 30. Juni wird die Deutsche Post diese Postwertzeichen
gegen
solche mit dem Euro- und Cent-Aufdruck umtauschen.
Auskünfte über nähere Einzelheiten und Modalitäten des
Umtauschs
erteilt die Deutsche Post AG
<http://http://www.deutschepost.de/postag/news/new0206/ne020606.html>.
14. Juni 2002 16:16 Uhr
Mandat für Bundeswehreinsatz in Mazedonien erneut
verlängert
Der Deutsche Bundestag hat am
14. Juni 2002 der am 29. Mai vom
Bundeskabinett beschlossenen Verlängerung des
Mazedonieneinsatzes der
Bundeswehr zugestimmt. Die Zustimmung erfolgte mit einer großen
Mehrheit von 517 Stimmen bei 34 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen.
Das
Mandat ist damit vom 27. Juni bis zum 26. Oktober verlängert.
Die
Niederlande übernehmen im Juni von Deutschland die Führung der
NATO-Friedensmission "FOX".
Der NATO-Rat hatte bereits am 21. Mail in Brüssel entschieden,
den
Einsatz zu verlängern. Dem Beschluss war am 28. April die
offizielle
Bitte des mazedonischen Präsidenten Boris Trajkovski an die NATO
vorausgegangen, den bisher bis zum 26. Juni befristeten Einsatz
um
weitere 4 Monate zu verlängern.
14.06.02
Finanzmisere
"Die Bundesregierung hat
mit ihrer völlig verfehlten Steuer- und Wirtschaftspolitik die
Kommunen in große Finanznöte gebracht und gerade den
Mittelstand als wesentliche Säule getroffen", sagte
Innenminister Dr. Günther Beckstein am Rande der
Fraktionsvorsitzendenkonferenz der Kommunalpolitischen
Vereinigung der CSU am 14.6.2002 in Feucht."
Zu der Finanzmisere hat vor allem die Anhebung der
Gewerbesteuerumlage beigetragen. Die Bundesregierung wollte dazu
glauben machen, die Kommunen würden vom Steuersenkungsgesetz mit
erhöhten Steuereinnahmen profitieren. Es hieß, die Kommunen
würden durch die geplante Verschlechterung der
Abschreibungsbedingungen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform
2001 ein beträchtliches Mehraufkommen erhalten. Für eine
Kompensation hat aber die Bundesregierung bislang in weiten
Teilen nicht gesorgt. "Ich bedaure sehr, dass unser
Vorstoß, die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage so rasch wie
möglich rückgängig zu machen, im Bundesrat gescheitert ist.
Wir werden hier jedoch weiter am Ball bleiben", so
Beckstein.
Mitverantwortlich für die schlechte Finanzlage der Städte und
Gemeinden ist zudem die durch die Versteigerung der UMTS-Lizenzen
entstandene Situation. Zwar hat die Versteigerung der Lizenzen
der Bundeskasse Rekordeinnahmen beschert. Zugleich hat aber die
Bundesregierung dadurch den Kommunen beträchtliche
Steuerverluste zugefügt. Denn die Unternehmen können die von
ihnen ersteigerten Lizenzen abschreiben und damit ihre Gewinne
mindern. "Damit verringern sich voraussichtlich für zwei
Jahrzehnte die Einnahmen aus der Körperschaft- und der
Gewerbesteuer für die bayerischen Kommunen ganz erheblich,
allein im kommenden Jahr um geschätzte 65 bis 90 Millionen
Euro", so Beckstein.
Weiteres Ungemach wird den Kommunen mit der zu Beginn des
nächsten Jahres kommenden Grundsicherung im Alter und bei der
Erwerbsminderung drohen. Beckstein: "Das von der
Bundesregierung im Rahmen der Rentenreform durchgesetzte
Grundsicherungsgesetz ist mangelhaft und stellt nicht nur die
Länder, sondern auch die Kommunen vor große Probleme. Die
Leistungen müssen nämlich ab 1. Januar 2003 von den
Grundsicherungsträgern, den Landkreisen und den kreisfreien
Gemeinden erbracht werden. Bereits jetzt steht fest, dass die vom
Bund zugesagte Kostenerstattung den Mehraufwand bei den Kommunen
bei weitem nicht decken wird".
Zu der am morgigen Samstag stattfindendenden Landesversammlung
der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik in
Bayern e.V. (SGK) in Taufkirchen bei München erklärte
Beckstein: "Ich biete der BayernSPD an, ihr bei der vom
SGK-Vorsitzenden, dem Memminger Oberbürgermeister Holzinger,
angekündigten Auflistung kommunalfeindlicher Entscheidungen der
Bundesregierung behilflich zu sein. Als erster Adressat für die
Forderungen der SPD-Kommunalpolitiker empfiehlt sich der
Bundesinnenminister. Er ist entscheidend dafür verantwortlich,
dass das Zuwanderungsgesetz die Kosten für die Integration von
Ausländern weitgehend auf die Länder und Kommunen verlagern
will."
14. Juni 2002 13:54 Uhr
Hilfen für Nitrofen-geschädigte Betriebe
Die Bundesregierung bemüht
sich um schnelle Hilfen für Agrar-Betriebe,
die durch den Nitrofen-Skandal geschädigt worden sind. Am 14.
Juni
2002 gab es dazu in Berlin ein Gespräch zwischen
Bundesministerin
Künast und den Landwirtschafts-Verbänden. Dabei ging es
insbesondere
um Hilfen für Landwirte, die Verluste durch die Sperrung ihrer
Höfe
oder durch die Tötung ihrer mit dem giftigen Pestizid
verseuchten
Tiere erlitten haben. Verbraucherministerin Renate Künast
informierte
in einer Pressekonferenz nach dem Treffen darüber, dass es
Gespräche
mit dem Bundesfinanzministerium und im eigenen Haus über ein
mögliches
Hilfsprogramm gibt. Die Hilfen müssten allerdings zuvor von der
EU
genehmigt werden.
Die Ministerin betonte, dass aber in erster Linie die Verursacher
und
deren Versicherer in der Pflicht sind. So erwäge die
R+V-Versicherung,
bei der viele der betroffenen Betriebe versichert seien, ihren
Versicherten Abschlagszahlungen zu leisten. Die Betriebe könnten
nicht
monatelange Rechtsstreitigkeiten über Ersatzleistungen abwarten,
sagte
Künast.
Darüber hinaus setzen die Ministerin und die Verbände auf
freiwillige
Hilfen der Futtermittelindustrie, z.B. durch kostenlosen Ersatz
des
belasteten Futtermittels sowie die Entsorgung aller
Nitrofen-belasteten Chargen. Außerdem sollte die
Futtermittelindustrie
rasch einen Hilfsfonds als Liquiditätshilfe für Landwirte
einrichten.
In der nächsten Woche sollen dazu weitere Gespräche geführt
werden