Stellungnahme zu Berichten der Presse:
Kritik unerwünscht
Replik von Alfred Dagenbach

Zu den Pressemeldungen vom 16.8.2008 über ein Parteiausschlussverfahren gegen seine Person stellt Alfred Dagenbach fest, daß die verbreitete Behauptung, er hätte "Fehlinformationen im Internet verbreitet" und "unablässig und unter die Gürtellinie die Leute angegriffen", nicht zutrifft.

Nirgends im Internet ist solches zu lesen.

Vielmehr hat er die Führung der Partei "Die Republikaner" per E-Mail zum Rücktritt aufgefordert, nachdem insbesondere deren Führungsschwäche und politische Erfolglosigkeit nicht nur zum Niedergang dieser Partei geführt hat.

Sein Anwalt hat auf das Urteil eines Parteiausschlusses seiner Person durch das sogenannte Landesschiedsgericht Bayern vom 04.11.2006 aus der Partei "Die Republikaner" und die Zurückweisung der Berufung durch das sogenannte Bundesschiedsgericht durch Urteil vom 13.04.2008 und die darin aufgestellten falschen Behauptungen bereits reagiert und dazu u.a. folgende Stellungnahme abgegeben:

"Zu keinem Zeitpunkt hat Herr Dagenbach vertrauliche Parteivorgänge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Die per E-mail versandten "Hintergründe" sind vertrauliche und nicht öffentliche persönliche Unterrichtungen der Empfänger und keine Mitteilungen an die Öffentlichkeit.
Mit seinen kritischen Äußerungen in den "Hintergründen" hat Herr Dagenbach sich an innerparteilichen Diskussionen beteiligt und die innerparteilichen Missstände aufgezeigt.

Eine solche Mitwirkung entspricht den Vorgaben eines demokratischen Rechtsstaates und sollte in einer demokratischen Partei nicht unterdrückt werden.
Soweit das Bundesschiedsgericht behauptet, die "Hintergründe" seien "offensichtlich" legal beschafft worden, ist weder geprüft noch nachgewiesen, welche Nichtmitglieder die "Hintergründe" erhalten haben sollen.

Das Bundesschiedsgericht übernimmt hier eine durch keinerlei Tatsachen gestützte Behauptung des Landesschiedsgerichts.
Der Mangel an Argumenten wird durch die Verwendung des Wortes "offensichtlich" überspielt.
Herr Dagenbach verwahrt sich auch gegen den Vorwurf, er habe Funktions- und Mandatsträger in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Weder in der ersten noch in der zweiten Instanz wurde auch nicht ansatzweise ein Beweis für diese Behauptung geführt.
Wenn sich ein Bundesschiedsgericht ohne inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vortrag in der Berufungsschrift darauf zurückzieht, dass der Vortrag "irrelevant" ist - und dies nicht näher begründet - so stellt dies ein Armutszeugnis dar.

Jedenfalls entspricht ein solches Verfahren nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Herr Dagenbach hat weder Funktionsträger der Partei persönlich in ihrer Ehre beleidigt noch parteiinterne Vorgänge an die Öffentlichkeit getragen; vielmehr ging es Herrn Dagenbach mit seiner Kritik in den "Hintergründen" um das Austragen einer innerparteilichen Diskussion über Missstände der Partei.

Statt sich der Diskussion zu stellen, sollte Herr Dagenbach über das Verfahren des Parteiausschlusses "mundtot" gemacht werden.
Offenbar soll jede innerparteiliche Diskussion diktatorisch unterbunden werden.
Das Urteil des Bundesschiedsgerichts weist schwerwiegende Mängel auf.
Die Entscheidung des Landesschiedsgerichts hätte bereits deshalb aufgehoben werden müssen, weil das Landesschiedsgericht Bayern für ein Mitglied des Landesverbandes Baden-Württemberg nicht zuständig war.

Nach § 14 ParteiG können für Landes-Gebietsverbände keine gemeinsamen Schiedsgerichte gebildet werden.
Herr Dagenbach wurde demnach von einem unzuständigen Gericht ausgeschlossen.
Das Verfahren genügt den rechtsstaatlichen Anforderungen nicht.
Herr Dagenbach sieht von der Erhebung einer Parteimitgliedschaftsfeststellungsklage jedoch ab, weil er nicht mehr daran interessiert ist, in einer Partei mitzuwirken, die nach seinen Beobachtungen eine Entwicklung genommen hat, die Zweifel aufkommen lässt, ob Organisation und Willensbildung innerhalb der Partei noch rechtsstaatlichen Grundsätzen genügt.
Soweit sowohl das Landesschiedsgericht Bayern als auch das Bundesschiedsgericht teilweise ehrverletzende Behauptungen aufstellen, wird diesen entstellenden Darlegungen jedoch widersprochen."

Hingewiesen wird des Weiteren darauf, daß es von besonderer Brisanz insoweit sei, dass das Ausschlussverfahren und die Ordnungsmaßnahmen keinesfalls von allen Parteigremien akzeptiert wurden, insbesondere nicht durch den Landesverband Baden-Württemberg.
Tatsächlich wurde er wie seine Vorhaltungen von weiten Teilen der Parteibasis zustimmend anders beurteilt, denn mit ausdrücklicher Zustimmung des Landesvorstandes kandidierte er trotz Ordnungsmaßnahmen noch in zwei Wahlkreisen zur Landtagswahl.
Massenweise Parteiaaustritte prägen inzwischen das Bild der Partei "Die Republikaner".

Vorgeworfen wird auch sein Engagement bei Pro Deutschland, dessen zweiter Bundesvorsitzender er seit etwa einem Jahr ist.
Dazu merkt sein Anwalt an:

"Soweit nun Herr Dagenbach wegen seiner Mitgliedschaft in Pro-Deutschland diffamiert wird, ist hierzu anzumerken, dass dieser Vorwurf erstmals von dem Bundesschiedsgericht nachgeschoben wurde.
Bei den Pro-Bewegungen handelt es sich nicht um eine Partei nach dem Parteiengesetz; sie haben lediglich den Status von untereinander unabhängigen Wählervereinigungen.
Herr Dagenbach ist lediglich Mitglied von Pro-Deutschland; ob andere Pro-Bewegungen Schwierigkeiten in der Abgrenzung zur NPD haben, ist unserem Mandanten nicht bekannt; für Pro-Deutschland jedenfalls trifft dies nicht zu.
Diese Bürgerbewegung unterhält keinerlei Beziehungen zur NPD und hat solche in der Vergangenheit auch nicht unterhalten.
Herrn Dagenbach zu unterstellen, er würde einer Gruppierung angehören, die mit rechtsextremistischem Gedankengut liebäugelt, ist diffamierend, unsachlich und beleidigend.
In formaler Hinsicht ist außerdem darauf hinzuweisen, dass gegen Pro-Deutschland kein klar definierter Abgrenzungsbeschluss der Republikaner vorliegt."


Auf Vorhalt räumt der Bundesvorsitzende der Republikaner, Dr. Rolf Schlierer, selbst ein, daß er am 25.09.2007 auf Einladung der damaligen ITS-Fraktion im Europäischen Parlament an einem Gespräch im Europaparlament teilgenommen hat, zu dem u.a. auch Vertreter der NPD und DVU eingeladen waren, obwohl ein klarer Abgrenzungsbeschluss der Republikaner mindestens zur NPD und zumindest früher auch zur DVU vorliegt.
Laut verschiedenen Berichten in derPresse
[*] wurde dort eine gemeinsame Erklärung verabschiedet.

Sein Anwalt dazu abschließend:
"Insoweit ist die Frage berechtigt, ob die Partei "Die Republikaner" noch auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Der Vorstand sollte zunächst den eigenen Standpunkt klären, bevor ein um eine innerparteiliche demokratische Diskussion bemühtes Mitglied, das an der Erfolgsgeschichte der Partei "Die Republikaner" wesentlich beteiligt war, in unzulässiger Weise diffamiert und als rechtsextremistisch verunglimpft wird.
Mein Mandant behält sich vor, gegen derartige Unterstellungen rechtlich vorzugehen."


Alfred Dagenbach wird wie bisher als Stadtrat dem Wählerauftrag nachkommen.
Dazu gibt es eine Klarstellung im Internet auf den Seiten von
PRO Heilbronn.

(Hervorhebungen durch den Autor)

[*] Quellen:

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1.Vorsitzender: StR Alfred Dagenbach - 2.Vorsitzende: AltStR Dr. Christian Haellmigk, StR Heiko Auchter
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